Was ist ein Ehegattentestament?

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Zusammenfassung

Ein Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament, das ausschließlich von verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartner:innen erstellt werden kann. Es ermöglicht, den Nachlass gemeinsam zu regeln, häufig in der Form des Berliner Testaments, bei dem sich die Partner:innen gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Kinder als Schlusserben bestimmen. Dabei ist die Bindungswirkung zu beachten, die den überlebenden Partner an die getroffenen Verfügungen bindet.

Ein Ehegattentestament bietet Ihnen und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner die Möglichkeit, Ihren gemeinsamen Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Diese besondere Form des Testaments können nur verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner:innen errichten. Der folgende Artikel erklärt, was ein Ehegattentestament genau ist, welche Formen es gibt und worauf Sie bei der Erstellung achten sollten.

Was ist ein Ehegattentestament?

Ein Ehe­gatten­testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das ausschließlich von Ehe­leuten oder eingetragenen Lebenspartner:innen verfasst werden kann. Anders als bei einem Ein­zel­testament regeln Sie hier gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner, was mit Ihrem Nachlass nach dem Tod geschehen soll[1][4].

Rechtliche Grundlage für das Ehegattentestament ist § 2265 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Diese Regelung erlaubt es nur verheirateten Paaren oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten[5].

Nicht verheiratete Paare können kein Ehegattentestament aufsetzen. Wer unverheiratet ist und seine Partnerin oder seinen Partner absichern möchte, kann stattdessen ein Ein­zel­testament oder einen Erbvertrag erstellen[3][7].

Formen des Ehegattentestaments

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie ein Ehegattentestament gestalten können:

1. Gleichzeitig gemeinschaftliches Testament

Bei dieser Form verfassen beide Partner:innen gleichzeitig eigene Testamente, die inhaltlich unabhängig voneinander sein können. Die Verfügungen müssen nicht aufeinander abgestimmt sein, gelten aber dennoch als gemeinschaftliches Testament, da sie zum gleichen Zeitpunkt erstellt werden[3].

2. Gegenseitiges Testament

Hierbei begünstigen sich beide Partner:innen gegenseitig in eigenständigen Testamenten, die dadurch inhaltlich miteinander verbunden sind[3].

3. Wechselbezügliches Testament

Bei dieser Form verfassen Sie gemeinsam ein Testament, bei dem die Verfügungen rechtlich voneinander abhängig sind. Besonders bedeutsam ist hierbei die Bindungswirkung: Nach dem Tod eines Partners kann der oder die Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr ändern[1][3].

Das Berliner Testament - die häufigste Variante

Das sogenannte Berliner Testament ist die be­kann­teste Form des Ehegattentestaments. Dabei setzen sich die Ehe­leute oder Lebenspartner:innen gegenseitig als Allein­erben ein[1][2][3].

Die Kinder oder andere Verwandte werden dabei zu Schluss­erben. Das bedeutet: Sie erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Beim ersten Todesfall erbt zunächst der oder die überlebende Partner:in das gesamte Vermögen[2][6].

Ein typisches Berliner Testament könnte so formuliert sein:

Wir, die Eheleute […], setzen uns gegenseitig zum Allein­erben ein. Nach dem Tod des Letzt­versterbenden von uns beiden sollen unsere gemeinsamen Kinder Erben zu gleichen Teilen werden.[6]

Diese Variante wird auch als Einheits­lösung bezeichnet, weil beide Vermögen im Erbfall verschmelzen. Der überlebende Partner wird Voll­erbe. Im Gegensatz dazu steht die Trennungs­lösung, bei der beide Vermögen getrennt bleiben und die Erbfolge über Vor­erben, Nach­erben und Ersatz­erben geregelt wird[7].

Wie erstellen Sie ein rechtsgültiges Ehegattentestament?

Für die Erstellung eines gültigen Ehegattentestaments gelten besondere Formvorschriften:

  • Ein Ehegattentestament muss handschriftlich verfasst werden.
  • Es reicht aus, wenn ein:e Partner:in das Testament handschriftlich schreibt und unterschreibt.
  • Der oder die andere Partner:in muss das Testament mit­unterschreiben und sollte dabei Ort und Datum angeben[1][2].

Beispiel für die formgerechte Unterschrift:

Augsburg, 31.01.2025
Helga Schneider

Augsburg, 31.01.2025
Kurt Schneider[6]

Alternativ können Sie Ihr Ehegattentestament auch bei einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. Dies bietet zusätzliche Rechts­sicherheit und hilft, Formulierungs­fehler zu vermeiden[8].

Die Bindungswirkung - Vorteil und Einschränkung zugleich

Eine besondere Eigenschaft des Ehegattentestaments ist die Bindungs­wirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen:

  • Solange beide Partner:innen leben, können Sie das Testament jederzeit gemeinsam ändern oder widerrufen.
  • Nach dem Tod eines Partners ist der oder die Überlebende an die getroffenen Verfügungen gebunden und kann diese nicht mehr ohne Weiteres ändern[1].

Sie können allerdings einen Änderungs­vorbehalt im Testament festhalten, der dem überlebenden Partner die Möglichkeit gibt, bestimmte Regelungen später noch anzupassen[1].

Bei einer Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft wird das gemeinschaftliche Testament automatisch unwirksam (§§ 2268, 2077 BGB)[5].

Pflichtteilsansprüche beachten

Auch mit einem Ehegattentestament können Sie die gesetzlichen Pflicht­teils­ansprüche nicht umgehen. Beim Berliner Testament werden die Kinder beim ersten Todesfall zunächst enterbt, da der überlebende Elternteil Allein­erbe wird. Die Kinder haben dann aber einen Pflicht­teils­anspruch gegen den überlebenden Elternteil[6].

Um zu verhindern, dass Kinder bereits beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern, werden manchmal Pflichtteils­straf­klauseln ins Testament aufgenommen. Diese besagen, dass ein Kind, das beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält[6].

Achtung: Solche Klauseln können Pflichtteils­ansprüche nicht verhindern, sondern sollen lediglich davon abhalten, diese geltend zu machen.

Vor- und Nachteile des Ehegattentestaments

Vorteile:

  • Absicherung des überlebenden Partners: Der oder die Überlebende erhält das gesamte Vermögen und ist finanziell abgesichert[3][8].
  • Gemeinsame Nachlassregelung: Sie können gemeinsam bestimmen, wer nach dem Tod des zweiten Partners erben soll[2][3].
  • Schutz von gemeinsamen Vermögenswerten: Der überlebende Partner kann beispielsweise im gemeinsamen Haus wohnen bleiben[4].

Nachteile:

  • Bindungswirkung: Der überlebende Partner ist an die Verfügungen gebunden und kann nicht mehr frei über sein Vermögen entscheiden[1].
  • Pflichtteilsansprüche der Kinder: Beim ersten Todesfall können Kinder ihren Pflichtteil fordern, was die finanzielle Situation des überlebenden Partners belasten kann[6].
  • Steuerliche Aspekte: Je nach Vermögenssituation kann ein Ehegattentestament steuerlich nicht optimal sein.

Praktische Empfehlungen

Wenn Sie ein Ehegattentestament errichten möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Lassen Sie sich beraten: Eine anwaltliche oder notarielle Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und das Testament an Ihre persönliche Situation anzupassen.
  • Berücksichtigen Sie steuerliche Aspekte: Je nach Vermögenslage können unterschiedliche Testament­sgestaltungen steuerlich sinnvoll sein.
  • Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig: Ändern sich Ihre Lebens­umstände, sollten Sie Ihr Testament entsprechend anpassen.
  • Denken Sie über einen Änderungs­vorbehalt nach: Dieser gibt dem überlebenden Partner mehr Flexibilität.

Ein Ehegattentestament bietet Ihnen und Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner die Möglichkeit, gemeinsam über Ihren Nachlass zu bestimmen und für den Fall des Todes vorzusorgen. Mit der richtigen Gestaltung können Sie Ihre gegenseitige Absicherung gewährleisten und gleichzeitig festlegen, wer nach dem Tod des letzten Partners erben soll.