Was ist ein Drei-Zeugen-Testament?

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Zusammenfassung

Das Drei-Zeugen-Testament ist eine besondere Form des Not­testaments, die in akuter Todes­gefahr oder bei abgesperrten Orten genutzt werden kann, wenn keine Zeit für ein reguläres Testament bleibt. Es wird mündlich vor drei Zeug:innen erklärt, schriftlich festgehalten und hat nur vorläufige Gültigkeit. Wegen strenger Voraussetzungen und begrenzter Rechts­sicherheit sollte es nur als letzte Option betrachtet werden.

Das Drei-Zeugen-Testament ermöglicht Menschen in akuter Todesgefahr, ihren letzten Willen rechtswirksam zu erklären, wenn keine Zeit mehr für ein reguläres Testament bleibt. Als gesetzlich anerkannte Form der Not­verfügung bietet es einen wichtigen Ausweg in kritischen Situationen - unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen und formalen Anforderungen.

Was ist ein Drei-Zeugen-Testament?

Das Drei-Zeugen-Testament gehört zu den sogenannten Not­testamenten und ist eine Aus­nahme­regelung im deutschen Erb­recht. Es erlaubt Menschen in lebens­bedrohlichen Situationen, ihre letztwillige Verfügung mündlich vor drei Zeug:innen zu erklären[4]. Diese außer­gewöhnliche Testaments­form ist im § 2250 des Bürgerlichen Gesetz­buchs (BGB) gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass auch in extremen Not­situationen die Möglichkeit besteht, den eigenen Nachlass zu regeln[7].

Im Gegensatz zu regulären Testamenten, die entweder hand­schriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden müssen, kann ein Drei-Zeugen-Testament ausschließlich mündlich erklärt werden. Dies macht es zu einer schnellen Lösung für Menschen, die sich in unmittelbarer Todes­gefahr befinden[8].

Wann darf ein Drei-Zeugen-Testament errichtet werden?

Das Gesetz sieht zwei konkrete Situationen vor, in denen ein Drei-Zeugen-Testament errichtet werden kann:

1. Bei naher Todesgefahr

Wenn die betroffene Person sich in so unmittelbarer Todes­gefahr befindet, dass voraussichtlich weder die Errichtung eines Testaments vor einem Notar noch vor einem Bürgermeister (Bürgermeister­testament) möglich ist[7]. Die Gerichte legen diese Voraussetzung sehr streng aus[2].

2. Bei Absperrung eines Ortes

Wenn sich die Person an einem Ort aufhält, der infolge außer­gewöhnlicher Umstände (wie Hoch­wasser oder Verschüttung) derart abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist[4][7].

Wichtig zu wissen: Eine bloße körperliche Schwäche, die lediglich verhindert, ein eigen­händiges Testament zu schreiben, reicht nicht aus, um ein Drei-Zeugen-Testament zu rechtfertigen[5]. Auch die Corona-Pandemie und damit verbundene Kontakt­beschränkungen wurden von Gerichten nicht automatisch als ausreichender Grund anerkannt[5].

Wie wird ein Drei-Zeugen-Testament errichtet?

Der Ablauf bei der Errichtung eines Drei-Zeugen-Testaments folgt klaren gesetzlichen Vorgaben:

  1. Die testier­willige Person erklärt ihren letzten Willen mündlich vor drei Zeug:innen[3][7].
  2. Über diese Erklärung muss eine Nieder­schrift angefertigt werden[3][7].
  3. Diese Nieder­schrift ist der testierenden Person vorzulesen[3].
  4. Die testierende Person muss die Nieder­schrift genehmigen und grundsätzlich selbst unterschreiben[3].
  5. Bei Schreib­unfähigkeit genügt die Unterschrift durch die drei Zeug:innen[3].

Die Nieder­schrift kann sowohl in deutscher als auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sowohl die testierende Person als auch die Zeug:innen dieser Sprache hinreichend kundig sind[7].

Wer darf Zeuge bei einem Drei-Zeugen-Testament sein?

Nicht jede Person kann als Zeuge bei einem Drei-Zeugen-Testament fungieren. Das Gesetz schließt bestimmte Personen­gruppen ausdrücklich aus:

  • Die Zeug:innen dürfen durch das Testament nicht begünstigt sein[1].
  • Der Ehe­partner der testierenden Person ist als Zeuge ausgeschlossen[6].
  • Mit der testierenden Person in gerader Linie Verwandte (Eltern, Kinder, Enkel) dürfen nicht als Zeug:innen fungieren[6].
  • Auch Verwandte von begünstigten Personen sind als Zeug:innen ausgeschlossen[6].

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Strenge dieser Regelung: In einem vom OLG Köln entschiedenen Fall wurde ein Drei-Zeugen-Testament für unwirksam erklärt, weil einer der drei Zeug:innen der leibliche Sohn der als Allein­erbin eingesetzten Lebens­gefährtin des Erblassers war[6].

Wie lange ist ein Drei-Zeugen-Testament gültig?

Anders als reguläre Testamente hat ein Drei-Zeugen-Testament nur einen vorläufigen Charakter:

  • Es wird automatisch unwirksam, wenn die testierende Person drei Monate nach der Testament­serrichtung noch lebt[1][4][8].
  • Diese Drei-Monats-Frist ist allerdings gehemmt (d.h. sie läuft nicht weiter), solange die testierende Person außer­stande ist, vor einem Notar ein Testament zu errichten[1].
  • Stirbt die testierende Person, bevor sie das Testament unterschreiben konnte, ist es ebenfalls unwirksam[1].

Beispiel: Eine Frau erleidet einen schweren Unfall und erklärt am 10.01.2025 auf der Intensiv­station ihren letzten Willen vor drei Zeug:innen. Wenn sie sich erholt und am 10.04.2025 noch lebt, wird das Not­testament automatisch ungültig[8].

Rechtsprechung: Wann liegt wirklich Todesgefahr vor?

Die Gerichte legen die Voraussetzungen für ein Drei-Zeugen-Testament sehr eng aus:

  • Als Indiz für eine nahe Todesgefahr kann gelten, wenn die testierende Person ein bis zwei Tage nach der Testament­serrichtung verstirbt[5].
  • Bei einem Zeitraum von zwölf Tagen oder mehr als zwei Wochen zwischen Testament­serrichtung und Tod wird eine solche Indiz­wirkung nicht mehr angenommen[5].
  • Eine dauer­hafte Testier­unfähigkeit kann der Todes­gefahr gleich­gestellt werden, wenn sie voraussichtlich bis zum Tod fort­dauert[5].
  • Selbst eine bösartige Grund­erkrankung, die laut ärztlicher Prognose innerhalb von ein bis zwei Tagen zum Tod führen könnte, reicht nicht aus, wenn in dieser Zeit noch ein Notar erreichbar wäre[5].

Häufige Missverständnisse

Es gibt einige Fehl­einschätzungen rund um das Drei-Zeugen-Testament:

  • Nicht jede schwere Erkrankung berechtigt zur Errichtung eines Drei-Zeugen-Testaments.
  • Eine reine Bett­lägerigkeit oder allgemeine Schwäche ist keine ausreichende Begründung.
  • Die fehlende Fähigkeit, selbst zu schreiben, rechtfertigt kein Drei-Zeugen-Testament, wenn andere Testaments­formen möglich sind.
  • Verwandte und nahestehende Personen sind als Zeug:innen oft ungeeignet, besonders wenn sie auch begünstigt werden sollen.

Praktische Tipps für den Notfall

Falls Sie in eine Situation geraten, in der ein Drei-Zeugen-Testament erforderlich wird:

  1. Wählen Sie die Zeug:innen mit Bedacht: Achten Sie darauf, dass keine der Zeug:innen mit Ihnen oder den im Testament begünstigten Personen verwandt ist.

  2. Dokumentieren Sie die Notlage: Lassen Sie nach Möglichkeit die Umstände, die ein reguläres Testament unmöglich machen (z.B. ärztliche Einschätzung zur Todes­gefahr), in der Nieder­schrift festhalten.

  3. Sprechen Sie klar und deutlich: Formulieren Sie Ihren letzten Willen so eindeutig wie möglich, um späteren Auslegungs­streitigkeiten vorzubeugen.

  4. Nieder­schrift anfertigen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr mündlich erklärter Wille schriftlich festgehalten, Ihnen vorgelesen und von Ihnen genehmigt wird.

  5. Nach Möglichkeit unterschreiben: Wenn Sie körperlich dazu in der Lage sind, unterschreiben Sie die Nieder­schrift selbst.

Alternativen bedenken

Falls absehbar ist, dass eine gesundheitliche Krise eintreten könnte, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen:

Diese Dokumente bieten mehr Rechts­sicherheit als ein in letzter Minute errichtetes Not­testament.

Das Drei-Zeugen-Testament ist eine wichtige rechtliche Möglichkeit für absolute Not­situationen, sollte aber wegen seiner strengen Voraussetzungen und der begrenzten Gültigkeit nur als letzte Option betrachtet werden.