Was ist ein Bevollmächtigter?

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Zusammenfassung

Ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte ist eine Person Ihres Vertrauens, die Sie in wichtigen Angelegenheiten wie Gesundheit, Finanzen oder persönlichen Belangen vertritt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Mit einer Vorsorge­vollmacht legen Sie fest, welche Aufgaben diese Person übernehmen soll, und sichern so Ihre Selbst­bestimmung. Die Wahl des Bevollmächtigten sollte gut überlegt sein, da er oder sie Ihre Wünsche durchsetzen und in Ihrem Sinne handeln muss.

Synonym: Repräsentant

Ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte ist eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handeln und entscheiden darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person setzt Ihren Willen durch und vertritt Ihre Interessen - sei es bei gesundheitlichen Fragen, finanziellen Angelegenheiten oder anderen persönlichen Belangen. Mit einer Vorsorge­vollmacht geben Sie dieser Person die rechtliche Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln.

Die Rolle des Bevollmächtigten - Ihr persönlicher Vertreter

Der Bevollmächtigte wird zum “Sprachrohr” für Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Er oder sie hat die Aufgabe, Ihrem Willen Ausdruck zu verleihen und für dessen Umsetzung zu sorgen[3]. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder alters­bedingt nicht mehr selbst entscheiden können.

Wofür kann ein Bevollmächtigter zuständig sein?

In Ihrer Vorsorge­vollmacht können Sie festlegen:

  • Wer Ihr Bevollmächtigter sein soll
  • Welche Aufgaben­bereiche diese Person übernehmen soll
  • Welche Wünsche von Ihnen zu beachten sind[4]

Je nach Ihren Vorgaben kann Ihr Bevollmächtigter:

  • Über medizinische Behandlungen entscheiden
  • Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln
  • Verträge abschließen oder kündigen
  • Über eine mögliche Heim­unterbringung entscheiden
  • Sozial­leistungen für Sie beantragen[6]

Wenn Sie eine Patienten­verfügung erstellt haben, muss sich Ihr Bevollmächtigter für die Umsetzung Ihrer darin festgelegten Wünsche einsetzen[4].

Den richtigen Bevollmächtigten auswählen

Die Wahl des Bevollmächtigten sollte gut überlegt sein. Diese Person hat große Verantwortung und muss in Ihrem Sinne handeln können.

Eigenschaften eines guten Bevollmächtigten:

  • Eine Person, der Sie vollständig vertrauen
  • Jemand, der Sie gut kennt und Ihre Werte und Wünsche versteht
  • Eine Person, die gut informiert, kooperativ und durchsetzungs­fähig ist
  • Jemand, der in der Lage ist, Entscheidungen für Sie und nicht für sich selbst zu treffen[1]

Hinweis: Eine Bevollmächtigung entsteht nicht automatisch durch Verwandtschaft. Sie müssen diese Person ausdrücklich bevollmächtigen[3].

Der Bevollmächtigte sollte idealerweise in Ihrer Nähe wohnen, um persönlich für Sie da sein zu können. Allerdings hat der Bundes­gerichtshof entschieden, dass auch eine Person, die mehrere Auto­stunden von Ihnen entfernt wohnt, als Bevollmächtigte geeignet sein kann[8].

Ein oder mehrere Bevollmächtigte?

Sie können eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. Eine einzelne Person als alleiniger Bevollmächtigter

    • Dies ist oft die einfachste Lösung, da keine Abstimmungs­probleme entstehen können[4]
  2. Mehrere Personen mit getrennten Aufgaben­bereichen (Einzel­vollmachten)

    • Zum Beispiel eine Person für Gesundheits­fragen und eine andere für Vermögens­angelegenheiten
    • Vorteil: Jede Person kann sich auf ihren Bereich konzentrieren
    • Nachteil: Höherer Organisations­aufwand[2]
  3. Mehrere Personen für die gleichen Aufgaben (Doppel­vollmacht)

    • Diese können entweder gemeinsam (Gesamt­vertretung) oder einzeln (Einzel­vertretung) handeln
    • Nachteil: Mögliche Unstimmigkeiten zwischen den Bevollmächtigten[2]
  4. Ersatz­bevollmächtigte

    • Werden für den Fall benannt, dass die Haupt­person ausfällt (Krankheit, Urlaub, Tod)
    • Vorteil: Keine Versorgungs­lücken bei Ausfall des Haupt­bevollmächtigten[2]

Unterschied zum rechtlichen Betreuer

Es ist hilfreich, den Unterschied zwischen einem Bevollmächtigten und einem rechtlichen Betreuer zu kennen:

Bevollmächtigter Rechtlicher Betreuer
Von Ihnen persönlich bestimmt Vom Gericht bestellt
Kann sofort handeln, wenn Sie nicht mehr entscheidungs­fähig sind Wird erst nach gerichtlicher Prüfung eingesetzt
Steht nicht unter gerichtlicher Kontrolle Wird vom Gericht überwacht und muss berichten
Handelt auf Basis Ihrer privaten Vorsorge­vollmacht Handelt auf Basis einer gerichtlichen Bestellung

Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden und Ihr Recht auf Selbst­bestimmung stärken[6]. Allerdings muss auch ein Bevollmächtigter in bestimmten Fällen die Genehmigung des Betreuungs­gerichts einholen, etwa wenn sich Arzt und Bevollmächtigter nicht über Ihren mutmaßlichen Willen einig sind[1].

Rechtliche Grundlagen

Die Vorsorge­vollmacht basiert auf § 164 BGB und ist eine Willens­erklärung mit Rechts­charakter. Der Bevollmächtigte tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auf[4]. Patienten­verfügung ist gesetzlich im § 1827 BGB geregelt[3].

Praktische Tipps zur Vorsorge­vollmacht

So gehen Sie vor:

  1. Überlegen Sie genau, welche Person(en) Sie bevollmächtigen möchten
  2. Besprechen Sie mit dieser Person Ihre Wünsche und Vorstellungen
  3. Legen Sie den Umfang der Vollmacht fest (umfassend oder auf bestimmte Bereiche beschränkt)
  4. Holen Sie sich rechtlichen Rat - die Gestaltung einer Vorsorge­vollmacht ist nicht einfach
  5. Ergänzen Sie die Vorsorge­vollmacht durch eine Patienten­verfügung
  6. Denken Sie an eine Konto­vollmacht, da nicht alle Banken eine allgemeine Vorsorge­vollmacht anerkennen[4]

Beachten Sie: Vorsorge­vollmachten sollten zu Ihnen und Ihrem Leben passen. Fertige Muster eignen sich oft wenig für wichtige Weichen­stellungen im Bereich der Vorsorge[6].

Praktisches Beispiel:

Frau Weber (72) hat ihren Sohn Thomas als Bevollmächtigten eingesetzt. Als sie nach einem Schlaganfall im Kranken­haus liegt und nicht mehr sprechen kann, kann Thomas sofort für seine Mutter handeln. Er bespricht mit den Ärzt:innen die Behandlungs­möglichkeiten und sorgt dafür, dass die in der Patienten­verfügung festgelegten Wünsche seiner Mutter beachtet werden. Er kümmert sich auch um ihre finanziellen Angelegenheiten und organisiert Pflege für die Zeit nach dem Kranken­haus­aufenthalt.

Die Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Mit der richtigen Person als Bevollmächtigten wissen Sie, dass Ihre Wünsche respektiert werden und jemand für Sie da ist, wenn Sie Hilfe brauchen.

Sprechen Sie mit einer Rechts­beratung, um eine für Sie passende Vorsorge­vollmacht zu erstellen. So können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt abgedeckt sind[6].