Warum Sie Ihre Patientenverfügung nicht alleine erstellen sollten
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung sollte nicht alleine erstellt werden, da Laien oft die notwendige medizinische und rechtliche Präzision fehlt, um wirksame und eindeutige Wünsche zu formulieren. Professionelle Beratung durch Ärzt:innen oder spezialisierte Fachkräfte hilft, konkrete Behandlungswünsche klar festzulegen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Selbstbestimmung auch im Ernstfall respektiert wird.
- Die Bedeutung einer wirksamen Patientenverfügung
- Warum so viele Patientenverfügungen unwirksam sind
- Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung
- Häufige Irrtümer zur Patientenverfügung
- Was passiert ohne Patientenverfügung?
- Empfehlungen für eine wirksame Patientenverfügung
- Fazit: Fachkundige Beratung für Ihre Patientenverfügung nutzen
Nur jede 50. Patientenverfügung ist tatsächlich rechtswirksam - diese ernüchternde Erkenntnis stammt aus einer Studie der Herforder Intensivmediziner. Der Hauptgrund dafür ist, dass den meisten Menschen das notwendige medizinische Fachwissen fehlt. Es reicht nicht aus, allgemeine Formulierungen wie “keine lebensverlängernden Maßnahmen” zu verwenden. Stattdessen müssen konkrete medizinische Situationen und gewünschte oder abgelehnte Behandlungen genau beschrieben werden. Ohne fachkundige Beratung besteht die Gefahr, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall wirkungslos bleibt und Ihr eigentlicher Wille nicht berücksichtigt wird.

Die Bedeutung einer wirksamen Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, selbstbestimmt über medizinische Behandlungen zu entscheiden, wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst äußern können. In Deutschland ist die Patientenverfügung seit 2009 im § 1827 BGB gesetzlich verankert. Das Dokument ist verbindlich für Ärzt:innen, Pflegepersonal und Angehörige. Es gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Behandlungswünsche respektiert werden, selbst wenn Sie diese nicht mehr persönlich mitteilen können[2].
Die Erstellung einer Patientenverfügung sollte gut durchdacht sein. Sie dient nicht nur Ihrem eigenen Schutz, sondern bewahrt auch Ihre Familie davor, schwerwiegende Entscheidungen ohne Kenntnis Ihrer Wünsche treffen zu müssen. Durch eine klare Festlegung Ihrer Behandlungswünsche vermeiden Sie mögliche Konflikte zwischen Ihren Angehörigen und dem medizinischen Personal[4].
Warum so viele Patientenverfügungen unwirksam sind
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom Juli 2016 und Januar 2017 klare Kriterien für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung festgelegt. Demnach sind Patientenverfügungen ohne Bezug auf konkrete Behandlungs- oder Krankheitssituationen unwirksam. Laienhafte Formulierungen wie “lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen”, “würdevolles Sterben” oder “Geräte abschalten, wenn keine Aussicht auf sinnvolles Leben besteht” bieten Ärzt:innen keine ausreichende Handlungsanweisung und lassen zu viel Interpretationsspielraum.
Die meisten selbst verfassten Patientenverfügungen scheitern an genau diesem Punkt: Sie sind zu allgemein formuliert und berücksichtigen nicht die komplexen medizinischen Zusammenhänge. Wenn Sie beispielsweise festlegen möchten, unter welchen Umständen auf eine künstliche Ernährung verzichtet werden soll, müssen Sie die konkreten medizinischen Situationen präzise beschreiben. Ansonsten kann es passieren, dass Ihre Wünsche nicht so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben[2].
Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung
Eine rechtswirksame Patientenverfügung muss vor allem zwei wesentliche Punkte erfüllen: Erstens müssen Sie klar beschreiben, welche Behandlungssituationen und ärztliche Maßnahmen Sie akzeptieren und welche nicht. Ihre Wünsche dürfen sich dabei nicht widersprechen. Zweitens müssen Sie alle ärztlichen Maßnahmen und Krankheitssituationen so konkret wie möglich beschreiben[4]. Besonders wichtig sind konkrete Angaben zur Wiederbelebung, Schmerz- und Symptombehandlung, künstlichen Beatmung, künstlichen Ernährung, Antibiotikagabe oder Dialyse[4].
Formal muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Sie muss Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Ihre Adresse enthalten. Zudem sollten Sie genau beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung in Kraft treten soll, beispielsweise bei Koma oder im Endstadium einer tödlichen Krankheit[5]. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber die Beweiskraft erhöhen[2].
Die Formulierungen in Ihrer Patientenverfügung sollten präzise und medizinisch korrekt sein. Vermeiden Sie Formulare und Vorlagen zum Ankreuzen, da diese oft zu allgemein gehalten sind. Je konkreter Ihre Angaben sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt werden[5].
Häufige Irrtümer zur Patientenverfügung
Im Zusammenhang mit Patientenverfügungen halten sich einige hartnäckige Irrtümer. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Patientenverfügung vom Arzt mitunterschrieben werden müsste. Der Gesetzgeber hat jedoch allen volljährigen Bürger:innen mit der Patientenverfügung ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie vorsorglich selbstbestimmt über ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Eine ärztliche Unterschrift ist daher nicht erforderlich[2].
Ein weiterer Irrtum betrifft die vermeintliche Notwendigkeit einer jährlichen Erneuerung. Gesetzlich unterliegt die Patientenverfügung keiner Befristung, sodass sie auch ohne Aktualisierung jahrelang gültig sein kann. Dennoch ist es ratsam, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und neu zu unterschreiben. Der Grund dafür liegt darin, dass sich sowohl die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten als auch die eigenen Wünsche im Laufe der Zeit ändern können[2].
Eine regelmäßige Unterschrift mit aktuellem Datum stärkt die Beweiskraft des Dokuments erheblich. Eine erst wenige Monate alte Unterschrift spricht stärker dafür, dass die in Ihrer Patientenverfügung ausgedrückten Wünsche noch aktuell sind, als eine Unterschrift, die bereits viele Jahre alt ist[2].
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Ohne eine Patientenverfügung stehen Sie keineswegs schutzlos da. In diesem Fall wird unter Berücksichtigung früherer Äußerungen, Aufzeichnungen und Wertvorstellungen ermittelt, was Ihr Wille ist. Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie in sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten von Ihrem Ehegatten vertreten, der für Sie entscheiden darf, welche Behandlungen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Dies gilt, sofern Sie gegen das Notvertretungsrecht Ihres Ehegatten keinen Widerspruch formuliert haben[2].
Wenn Sie keinen Vertreter haben und niemand Ihren Willen betreffend Behandlungswünsche ermitteln kann, wird ein unabhängiger Betreuer durch das Gericht bestellt, der über die Behandlung entscheidet. Ein Betreuer entscheidet jedoch zumeist “in dubio pro vita”, also im Zweifel für das Leben[2]. Das bedeutet für Sie, dass Sie beispielsweise durch lebenserhaltende Maßnahmen so lange wie möglich am Leben erhalten werden, auch wenn Sie sich im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit befinden und sicher ist, dass Sie Ihr Bewusstsein nicht wiedererlangen werden. Dies gilt auch dann, wenn es Ihrem Wunsch auf selbstbestimmtes Sterben nicht entspricht[2].
Empfehlungen für eine wirksame Patientenverfügung
Um eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen mit entsprechender Spezialisierung oder Beratungsstellen für Patientenverfügungen können Ihnen helfen, Ihre Wünsche in rechtlich bindende und medizinisch eindeutige Formulierungen zu übersetzen[4][5].
Beginnen Sie mit der Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und Wohnorts. Formulieren Sie dann genau, in welchen Situationen Sie welche Behandlungen wünschen und welche Sie ablehnen. Sie können zudem bestimmen, wann und wie lange die Patientenverfügung gelten soll[2].
Da eine Patientenverfügung niemals alle denkbaren Behandlungssituationen abbilden kann, ist es ratsam, zusätzlich eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Darin legen Sie einen gesetzlichen Betreuer fest, der in Situationen, die in Ihrer Patientenverfügung nicht geregelt sind, für Sie entscheiden soll[4]. Alternativ oder ergänzend können Sie auch eine Vorsorgevollmacht erstellen, mit der Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Gesundheitsfragen für Sie zu entscheiden[2].
Fazit: Fachkundige Beratung für Ihre Patientenverfügung nutzen
Eine Patientenverfügung ist ein wertvolles Instrument zur Wahrung Ihrer Selbstbestimmung in medizinischen Fragen. Damit Ihre Wünsche im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt werden, sollten Sie bei der Erstellung auf fachkundige Unterstützung setzen. Die Statistik, dass nur jede 50. Patientenverfügung wirksam ist, zeigt deutlich, wie wichtig professionelle Beratung in diesem Bereich ist[4].
Denken Sie daran, dass eine unwirksame Patientenverfügung im Ernstfall dazu führen kann, dass über Ihre Behandlung entgegen Ihren eigentlichen Wünschen entschieden wird. Die Investition in eine fachlich fundierte Beratung kann später für Sie und Ihre Angehörigen von unschätzbarem Wert sein, da sie sicherstellt, dass Ihre Selbstbestimmung auch dann gewahrt bleibt, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr persönlich äußern können[2][4].