Was kostet eine Patientenverfügung? Ein umfassender Kosten­überblick

Zusammenfassung

Die Kosten für eine Patienten­verfügung variieren je nach gewähltem Weg: Beim Notar liegen sie zwischen 60 und 250 Euro, beim Rechts­anwalt zwischen 200 und 600 Euro, beim Hausarzt zwischen 50 und 150 Euro, während Betreuungs­vereine oft günstigere Beratungen unter 100 Euro anbieten. Kostenlose oder günstige Vorlagen aus dem Internet können eine Grundlage sein, sollten jedoch fachkundig überprüft werden. Entscheidend ist, dass die Patienten­verfügung medizinisch eindeutig und rechtlich wirksam formuliert ist, um im Ernstfall Ihren Willen durchzusetzen.

Mit einer Patienten­verfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungs­fähig sind. Neben der inhaltlichen Gestaltung stellen sich viele Menschen auch die Frage nach den Kosten. Je nach gewähltem Weg können diese erheblich variieren.

Gestapelte Münzen neben einem Stethoskop auf einem Schreibtisch, symbolisieren Kosten im Gesundheitswesen.

Rechtliche Grundlagen und Formvorschriften

Die gesetzliche Grundlage für die Patienten­verfügung ist § 1827 BGB, der die Rahmen­bedingungen für den Umgang mit einer Patienten­verfügung festlegt[2]. Formal wird eine Patienten­verfügung bereits mit Ihrer Unterschrift wirksam, sofern Sie volljährig und einwilligungs­fähig sind[2]. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist für die grundsätzliche Gültigkeit nicht erforderlich[5][19].

Das Bundes­ministerium der Justiz empfiehlt jedoch, sich für die Erstellung fachkundige Hilfe zu holen, um die Patienten­verfügung wirksam zu gestalten und inhaltliche Widersprüche zu vermeiden. Die größte Heraus­forderung liegt nämlich nicht in der rechtlichen Gültigkeit, sondern in medizinisch korrekten und eindeutigen Formulierungen.

Verschiedene Wege zur Patienten­verfügung und deren Kosten

Patienten­verfügung beim Notar

Beurkundung: Für die notarielle Beurkundung fallen standardmäßig Kosten in Höhe von etwa 60 Euro plus Mehrwert­steuer an[16][19]. Der Geschäfts­wert einer Patienten­verfügung wird dabei in der Regel mit 5.000 Euro angesetzt[18].

Beglaubigung: Eine reine Beglaubigung der Unterschrift kostet weniger - etwa 10 Euro pro Dokument bzw. 1 Euro pro Seite plus Mehrwert­steuer (es gilt der jeweils höhere Betrag)[16].

Beratungs­kosten: Zusätzlich können Beratungs­kosten zwischen 20 und 50 Euro anfallen[17]. Insgesamt sollten Sie beim Notar mit Kosten zwischen 60 und 250 Euro rechnen[17].

Vorteile: Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass Ihre Einwilligungs­fähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung nicht angezweifelt werden kann. Außerdem prüft der Notar die formelle Richtigkeit des Dokuments.

Patienten­verfügung beim Rechts­anwalt

Die Kosten für eine Patienten­verfügung beim Rechts­anwalt liegen durchschnittlich bei etwa 300 Euro plus Mehrwert­steuer[16]. Diese Gebühr orientiert sich am Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz für eine erste Beratung von Privat­personen[16].

Je nach Umfang der Beratung und individuellen Anpassungen können die Kosten zwischen 200 und 600 Euro variieren[15][17]. Anwälte haben oft einen rechtlichen Fokus und nicht unbedingt medizinische Fach­kenntnisse, was bei der Wahl zu beachten ist[16].

Patienten­verfügung beim Hausarzt

Die ärztliche Beratung ist besonders wertvoll, da Ärzt:innen die medizinischen Aspekte fachkundig erläutern können. Die Kosten beim Hausarzt variieren zwischen 50 und 150 Euro[15].

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ), wobei je nach Schwierig­keits­grad und Zeitaufwand unterschiedliche Steigerungs­faktoren (2,3 bis 3,5) angewendet werden können[15].

Ein wichtiger Hinweis: Eine medizinische Beratung ist empfehlens­wert, da unklar formulierte medizinische Wünsche dazu führen können, dass die Patienten­verfügung im Ernstfall unwirksam bleibt, selbst wenn sie rechtlich einwand­frei ist.

Kosten­günstige Alternativen

Betreuungs­vereine und Beratungs­stellen

Viele Betreuungs­vereine bieten Beratungen zur Patienten­verfügung zu günstigen Preisen an. Die Kosten liegen hier meist unter 100 Euro[19].

Online-Dienste und kostenlose Vorlagen

Es gibt mittlerweile zahlreiche Online-Dienste, die Vorlagen für Patienten­verfügungen anbieten[19]. Diese können eine gute Grundlage bieten, sollten aber idealerweise noch von einer fachkundigen Person überprüft werden.

Das Bundes­ministerium der Justiz stellt zudem kostenlose Text­bausteine zur Erstellung einer individuellen Patienten­verfügung zur Verfügung[2].

Bei Patientenverfügung.digital können Sie Ihre medizinisch präzise und rechtsichere Patientenverfügung komplett kostenlos erstellen und hinterlegen.

Kombination mit anderen Vorsorge­dokumenten

Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht

Die Kombination von Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht ist sinnvoll, da beide Dokumente sich ergänzen. Wenn Sie beide Dokumente zusammen erstellen lassen, können Sie Kosten sparen[17].

Worauf kommt es bei einer wirksamen Patienten­verfügung an?

Die Kosten sind ein wichtiger Faktor, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein. Der Bundes­gerichts­hof hat 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie “keine lebens­erhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichen[5]. Ihre Patienten­verfügung sollte daher:

  • Konkrete Anweisungen zu Themen wie künstlicher Ernährung, Beatmung, Schmerz­behandlung und Wieder­belebung enthalten[5]
  • Medizinisch eindeutig formuliert sein, damit sie im Ernstfall umgesetzt werden kann
  • Regelmäßig aktualisiert werden (eine Erneuerung alle 5 Jahre wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich)[12]

Fazit: Qualität und Kosten abwägen

Eine Patienten­verfügung ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Selbst­bestimmung auch in Situationen zu wahren, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Die Kosten variieren je nach gewähltem Weg erheblich:

  • Beim Notar: 60-250 Euro
  • Beim Rechts­anwalt: 200-600 Euro
  • Beim Hausarzt: 50-150 Euro
  • Bei Betreuungs­vereinen: unter 100 Euro
  • Online-Dienste: teilweise kostenlos

Die Entscheidung sollte nicht allein von den Kosten abhängen, sondern vor allem von der Qualität des Ergebnisses. Eine fachkundige Beratung - besonders aus medizinischer Sicht - ist zu empfehlen, um sicher­zustellen, dass Ihre Patienten­verfügung im Ernstfall auch tatsächlich wirksam ist und Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt werden kann[2].

Bedenken Sie: Eine kosten­günstige Patienten­verfügung, die im Ernstfall nicht greift, ist letztlich teurer als eine gut durchdachte Lösung, die etwas mehr kostet, aber Ihren tatsächlichen Willen wirksam zum Ausdruck bringt.