Was ist der Unterschied zwischen Feuerbestattung und Einäscherung?

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Zusammenfassung

Der Unterschied zwischen Feuer­bestattung und Ein­äscherung liegt darin, dass die Feuer­bestattung den gesamten Prozess von der Verbrennung bis zur Bei­setzung der Urne umfasst, während die Ein­äscherung lediglich den technischen Vorgang der Verbrennung beschreibt. Nach der Ein­äscherung kann die Asche auf vielfältige Weise beigesetzt werden, z. B. in einem Urnen­grab, im Wald oder auf See. Die Feuer­bestattung bietet mehr Flexibilität und ist oft kosten­günstiger als eine Erd­bestattung.

Die Feuer­bestattung hat sich mittlerweile zur häufigsten Bestattungs­form in Deutschland entwickelt. Über 60% aller Bei­setzungen werden als Feuer­bestattung durchgeführt[9]. Bei diesem Thema sorgen die Begriffe “Feuer­bestattung” und “Ein­äscherung” jedoch häufig für Verwirrung, da sie oft gleich­bedeutend verwendet werden. Tatsächlich beschreiben sie unterschiedliche Aspekte des Abschieds. Dieser Artikel erklärt Ihnen die genauen Bedeutungen, den Ablauf und was Sie für Ihre Entscheidung oder bei der Begleitung Angehöriger wissen sollten.

Keramikurne in einer friedlichen Waldlandschaft am See, umgeben von Blumen und Sonnenlicht durch die Bäume.

Was die Begriffe wirklich bedeuten

Die Feuer­bestattung bezeichnet den gesamten Bestattungs­prozess - von der Verbrennung des Verstorbenen bis zur Bei­setzung der Urne mit der Asche[2]. Sie ist eine vollständige Bestattungs­form und eine Alternative zur Erd­bestattung. In Deutschland ist sie rechtlich der Erd­bestattung gleich­gestellt, ebenso wie in allen anderen EU-Mitglieds­staaten[2].

Die Ein­äscherung (auch Kremation oder Kremierung genannt) ist lediglich der technische Vorgang der Verbrennung des Leichnams im Krematorium[2]. Sie stellt also nur einen Teil der Feuer­bestattung dar, einen notwendigen Zwischen­schritt auf dem Weg zur Bei­setzung. Nach der Ein­äscherung folgt immer die Bei­setzung der Asche in einer Urne, welche die Feuer­bestattung vervollständigt[7]. Im engeren Sinn kann die Ein­äscherung auch bloß als der Vorgang der Verbrennung betrachtet werden[2].

Der Ein­äscherungs­prozess im Detail

Bei einer Feuer­bestattung wird der Körper der verstorbenen Person in einem Krematorium ein­geäschert. Der Verstorbene wird in einem speziellen Holz­sarg in das Krematorium gebracht[1][4]. Ein Sarg ist bei der Feuer­bestattung grundsätzlich notwendig[4]. Für eine eindeutige Identifizierung wird ein feuer­fester Schamotte­stein mit einer Identifikations­nummer neben den Sarg gelegt, der die Zuordnung der Asche sicherstellt[8].

Der Ein­äscherungs­vorgang findet bei einer Temperatur von etwa 900-1200 Grad Celsius statt[8][10]. Der gesamte Prozess dauert zwischen 50 und 90 Minuten, abhängig vom Körper­gewicht der verstorbenen Person[3][8][10]. Nach der Verbrennung bleiben Asche und Knochen­reste übrig, die anschließend fein zermahlen werden[3]. Die Asche wiegt nach diesem Prozess etwa 3 Kilogramm und wird in eine Asche­kapsel gefüllt, die anschließend in eine Urne gelegt wird[8].

Rechtliche Voraussetzungen für eine Feuer­bestattung

Für eine Feuer­bestattung gelten in Deutschland bestimmte gesetzliche Vorschriften. Zwischen dem Todes­eintritt und der Ein­äscherung müssen mindestens 48 Stunden liegen[1][5]. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden.

Es muss außerdem eine schriftliche Willens­erklärung des Verstorbenen vorliegen oder eine Bestätigung der nächsten Angehörigen, dass eine Feuer­bestattung gewünscht ist[1][4][6]. Dies kann durch eine Bestattungs­verfügung oder eine Kremations­verfügung bereits zu Lebzeiten geregelt werden[6].

Eine zweite Leichen­schau ist bei einer Feuer­bestattung verpflichtend[1][9]. Ein Amts­arzt oder Gerichts­mediziner überprüft, ob die Todes­ursache natürlich war. Diese zusätzliche Untersuchung ist notwendig, da nach einer Ein­äscherung alle Hinweise auf einen möglichen unnatürlichen Tod vernichtet werden[1]. Liegen Hinweise auf einen unnatürlichen Tod vor, benachrichtigt der Gerichts­mediziner die Polizei­behörde und die Kremation findet erst statt, wenn die Staats­anwaltschaft sie genehmigt hat[1].

Beisetzungs­möglichkeiten nach einer Feuer­bestattung

Die Bei­setzung der Urne muss in den meisten Bundes­ländern auf einem Friedhof erfolgen, allerdings gibt es inzwischen mehrere Alternativen[1]. Ein besonderer Vorteil der Feuer­bestattung ist die Vielfalt an Beisetzungs­möglichkeiten[6][7]. Bei einer Erd­bestattung haben Sie in der Regel nur die Wahl zwischen einem Wahl­grab oder einem Einzel­grab auf dem Friedhof[3].

Nach einer Feuer­bestattung kann die Urne auf verschiedene Weise beigesetzt werden. Die klassische Urnen­beisetzung erfolgt auf dem Friedhof in Urnen­gräbern, Urnen­wänden (Kolumbarien) oder anonymen Gräber­feldern[7]. Die Baum­bestattung im Wurzel­bereich eines Baumes in speziellen Bestattungs­wäldern erfreut sich zunehmender Beliebtheit[1][6]. Eine weitere Möglichkeit ist die See­bestattung, bei der die Asche in einer speziellen wasser­löslichen Urne auf offener See dem Meer übergeben wird[1][6].

Auch anonyme oder halb­anonyme Beisetzungen ohne nament­liche Kennzeichnung sind möglich. Bei einer anonymen Beisetzung dürfen Angehörige in der Regel nicht bei der Bei­setzung anwesend sein, während bei einer halb­anonymen Beisetzung die Angehörigen den genauen Ort kennen, auch wenn dieser nicht gekennzeichnet wird[7]. Eine Besonderheit stellt Bremen dar, wo die Asche auch auf privatem Grund­besitz verstreut werden darf[1].

Kosten­faktoren im Vergleich

Eine Feuer­bestattung ist in der Regel günstiger als eine Erd­bestattung[1][3][6]. Die Ein­äscherung selbst kostet zwar zwischen 300 und 600 Euro zusätzlich[8], doch dafür fallen andere Kosten niedriger aus.

Die geringeren Kosten ergeben sich aus mehreren Faktoren. Urnen­gräber sind kleiner und daher preis­werter als Sarg­gräber[1][3]. Die Kosten für einen Kremations­sarg sind niedriger als für einen Sarg zur Erd­bestattung, da er nicht so stabil sein muss[6][8]. Auch die Friedhofs­gebühren für Urnen­gräber sind in der Regel geringer als für Erd­gräber[1]. Bei einer Baum­bestattung oder See­bestattung entfallen die klassischen Friedhofs­gebühren ganz, stattdessen fallen andere Kosten wie Transport­kosten an[6].

Die Gesamt­kosten können je nach Region und individuellen Wünschen stark variieren. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Historische Entwicklung und religiöse Aspekte

Die Feuer­bestattung hat eine wechsel­volle Geschichte. Die Brand­bestattung trat weltweit in Ur­gesellschaften zu allen Zeiten auf, allerdings meist neben der häufigeren Körper­bestattung[2]. Über Jahr­hunderte wurde sie vom Christentum abgelehnt, da der Glaube an die leibliche Auf­erstehung im Vordergrund stand[9].

Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkte sich die Forderung nach der Feuer­bestattung[9]. Die Ärzte­schaft bewertete sie als hygienischere Bestattungs­form, während die Sozial­demokratie und Arbeiter­verbände in ihr eine günstigere Alternative zur traditionellen Erd­bestattung sahen[9].

Erst 1963 erlaubte die katholische Kirche die Kremation für Gläubige[10]. Im Judentum, in der orthodoxen Kirche und im Islam ist die Kremation allerdings weiterhin nicht erlaubt[10]. Heute ist die Feuer­bestattung in Deutschland jedoch die meistgewählte Bestattungs­form[1][9].

Die richtige Entscheidung treffen

Ob Sie sich für eine Feuer­bestattung oder Erd­bestattung entscheiden, hängt von persönlichen, finanziellen, religiösen und praktischen Überlegungen ab. Die Feuer­bestattung mit vorheriger Ein­äscherung bietet mehr Flexibilität bei der Wahl der Bei­setzungs­art und ist meist kosten­günstiger.

Es kann für Ihre Angehörigen sehr entlastend sein, wenn Sie Ihre Wünsche bereits zu Lebzeiten festhalten[10]. Sie können Ihre Vorstellungen bezüglich der Bestattungs­art in einer Bestattungs­vorsorge oder Kremations­verfügung dokumentieren[6]. So nehmen Sie Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen in einer emotional belastenden Zeit ab.

Die Entscheidung zwischen Feuer­bestattung und Erd­bestattung ist sehr persönlich. Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre Wünsche nachzudenken, und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Bei Fragen können Sie sich auch an Bestattungs­unternehmen in Ihrer Nähe wenden, die Sie individuell beraten.

Ablauf einer Trauerfeier bei Feuer­bestattung

Bei einer Feuer­bestattung findet die eigentliche Trauerfeier mit dem Sarg vor der Ein­äscherung statt[4]. Diese kann in einer städtischen Trauer­halle auf dem Friedhof, in einer Kirche oder in einer haus­eigenen Trauer­halle des Bestattungs­unternehmens durchgeführt werden[4].

Die Urnen­beisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem die Ein­äscherung stattgefunden hat[4][5]. Diese Bei­setzung wird oftmals im engsten Familien­kreis durchgeführt[4]. Durch diese zeitliche Trennung haben Sie mehr Flexibilität bei der Planung der Bei­setzung und können auch entfernter wohnenden Angehörigen die Teilnahme ermöglichen.