Was ist eine Vorsorgevollmacht einfach erklärt?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie bei Geschäftsunfähigkeit in verschiedenen Bereichen vertritt. Dazu gehören zum Beispiel: Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden & Gericht und die Vorsorge für den Todesfall. Sie entscheiden, welche Bereiche Sie an den Bevollmächtigten abgeben möchten und welche nicht.
Tipp: In unserem großen Ratgeber zur Vorsorge erfahren Sie alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und weiteren Vorsorgedokumenten.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Wenn Sie sich aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr selbst um wichtige Angelegenheiten kümmern können, muss es jemand anderes tun. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass dies eine Vertrauensperson ist, die Sie kennt und Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.
Achtung! Eine Vorsorgevollmacht ist auch für Ehepartner wichtig! Wenn Sie geschäftsunfähig werden, ist Ihr Ehepartner nicht automatisch vertretungsbefugt – eine Vorsorgevollmacht ist nötig.
Ab welchem Alter ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Empfehlenswert ist das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht, sobald die Volljährigkeit eintritt. Das scheint auf den ersten Blick ein früher Zeitpunkt zu sein – doch mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der eigenen Eltern. Zudem können Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder Unfälle auch junge Menschen treffen. Je eher Sie sich absichern, desto besser.
Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht direkt nach der Ausstellung wirksam. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jedoch an verschiedene Bedingungen knüpfen – zum Beispiel daran, dass Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen können. Bedenken Sie jedoch: Eine solche Bedingung erfordert häufig einen aufwändigen Nachweis, der im Ernstfall zu starken Verzögerungen führen kann.
Kann der Bevollmächtigte mein Vermögen verschenken?
Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten eine unbeschränkte Vollmacht erteilen, kann der Bevollmächtigte Schenkungen vornehmen. Allerdings muss der Bevollmächtigter dabei gemäß der sogenannten Vermögensbetreuungspflicht in Ihrem Interesse handeln. Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig und bei vorsätzlichem Handeln sogar strafbar.
Tipp: Sie können Schenkungen beschränken, indem Sie Schenkungen nur für sittliche Pflichten (zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage etc.) gestatten. Natürlich können Sie Schenkungen in Ihrer Vollmacht auch grundsätzlich ausschließen.
Kann ich mehrere Personen bestimmen?
Sie können mehrere Personen entweder gemeinschaftlich oder einzeln bevollmächtigen. Bei einer gemeinschaftlichen Vollmacht können die Vertreter nur gemeinsam handeln. So kontrollieren sich die Bevollmächtigten gegenseitig, allerdings erhöht sich das Risiko von Uneinigkeiten – das kann zur Handlungsunfähigkeit der Bevollmächtigten führen. Wer mehrere Personen einzeln eine Vorsorgevollmacht ausstellt, kann bestimmte Aufgaben an bestimmte Vertrauenspersonen verteilen. Wenn Sie zum Beispiel einen Arzt in Ihrer Familie haben, könnten Sie diesem die Gesundheitssorge übertragen.
Wie verfasse ich eine Vorsorgevollmacht?
Gute Vorsorge ist immer individuell. Deshalb raten wir von Vorlagen, Muster und PDFs zum Ausdrucken grundsätzlich ab – denn vorgefertigte Vorsorgevollmachten decken all Ihre Wünsche und Vorstellungen in den seltensten Fällen ab. Am besten erstellen Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht deshalb selbst. Mit Patientenverfügung.digital gelingt das besonders leicht: Sie müssen lediglich unseren Fragenkatalog "durcharbeiten" und erhalten am Ende ein maßgeschneidertes Dokument, das Sie bei Bedarf weiter anpassen können. So brauchen Sie keinerlei Fachkenntnisse, um sich eine individuelle und rechtssichere Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Übrigens: Patientenverfügung.digital ist 100% kostenlos. Wenn Sie möchten, können Sie uns nach dem Erstellen Ihres Vorsorgedokuments mit einer finanziellen Spende unterstützen und dafür sorgen, dass wir unseren Service weiterhin bereitstellen können.
Akzeptieren Banken die Vorsorgevollmacht?
Eigentlich müssen Banken eine entsprechende Vorsorgevollmacht akzeptieren. Viele Banken bestehen jedoch auf eine sogenannte Bankvollmacht – oder schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein bankeigenes Vollmachtsformular vor. Deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und sich bei Ihrer Bank erkundigen. Denken Sie daran: Wenn Sie sich nicht erkundigen und die Bank die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ablehnt, wäre eine Klage bzw. ein Rechtsstreit nötig. Das sollten Sie unbedingt vermeiden, damit Ihr Bevollmächtigter Sie im Notfall schnellstmöglich vertreten kann.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vornherein festlegen, welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen Sie im Notfall wünschen oder ablehnen. So behalten Sie sogar Selbstbestimmung, wenn Sie aufgrund einer Bewusstlosigkeit oder einer gestörten Geistestätigkeit nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Tipp: Lesen Sie mehr über Patientenverfügungen in unserem Artikel: Patientenverfügung 2020: Das müssen Sie wissen.
Kann meine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung ersetzen?
Nein. In einer Vorsorgevollmacht können Sie zwar die Gesundheitssorge an eine Vertrauensperson übertragen, jedoch ist eine Patientenverfügung weit detaillierter und umfassender. Ohne Patientenverfügung hat der Bevollmächtigte selten ausreichend Informationen, um über sämtliche medizinische Eingriffe gemäß Ihrem Willen zu entscheiden. Wer vorsorgen möchte, sollte deshalb sowohl Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht verfassen!