Die Vorsorgevollmacht: Selbst­bestimmung für den Ernstfall

Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie schützt vor der gerichtlichen Bestellung eines fremden Betreuers und regelt Bereiche wie Gesundheits­sorge, Vermögens­verwaltung und Wohnangelegenheiten. Eine rechtzeitige Erstellung entlastet Angehörige und sichert Ihre Selbstbestimmung im Ernstfall.

Eine Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können. Mit diesem wichtigen Dokument bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, eine wirksame Vorsorge­vollmacht zu erstellen und geben praktische Hinweise zur Umsetzung.

Zwei Personen in Business-Kleidung geben sich die Hand in einem Büro mit Laptop und Dokumenten auf einem Tisch.

Was ist eine Vorsorge­vollmacht?

Mit einer Vorsorge­vollmacht erteilen Sie als Vollmachtgeber:in einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis, Sie in rechtlichen Angelegen­heiten zu vertreten. Diese Vollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Ein­schränkungen nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen[5][12].

Die rechtliche Grundlage der Vorsorge­vollmacht findet sich in den §§ 164 ff. BGB. Anders als eine gewöhnliche Vollmacht ist die Vorsorge­vollmacht speziell für den Fall gedacht, dass Sie entscheidungs­unfähig werden[17].

Wichtig zu wissen: Weder Ehepartner:innen noch erwachsene Kinder sind automatisch befugt, für Sie zu handeln! Ohne Vorsorge­vollmacht wird ein Betreuungs­gericht eine:n gesetzliche:n Betreuer:in bestellen müssen[14].

Warum ist eine Vorsorge­vollmacht so wichtig?

Eine Vorsorge­vollmacht hat mehrere Vorteile:

  • Sie bestimmen selbst, wer für Sie handeln soll
  • Sie vermeiden die gerichtliche Bestellung einer fremden Person als Betreuer:in
  • Sie sorgen für schnelle Handlungs­fähigkeit im Ernstfall
  • Sie entlasten Ihre Angehörigen, die sonst ein Betreuungs­verfahren durchlaufen müssten
  • Sie stellen sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden[2][12][14]

Ohne Vorsorge­vollmacht müsste das Betreuungs­gericht eine:n Betreuer:in für Sie bestellen. Dies kann zeitaufwändig sein und dazu führen, dass eine fremde Person über Ihre Angelegenheiten entscheidet[5][12].

Was kann in einer Vorsorge­vollmacht geregelt werden?

Eine Vorsorge­vollmacht kann umfassend sein oder sich auf bestimmte Bereiche beschränken. Folgende Bereiche können Sie in Ihrer Vorsorge­vollmacht berücksichtigen:

Gesundheits­sorge und Pflege

  • Entscheidungen über medizinische Behandlungen
  • Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen
  • Zugang zu Ihrer Krankenakte
  • Auswahl von Pflegediensten oder eines Pflegeheims[3][12][16]

Aufenthalt und Wohnen

  • Entscheidungen über Ihren Wohnort
  • Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen
  • Vereinbarung einer Heimunterbringung
  • Haushalts­auflösung[3][5][12]

Vermögens­verwaltung

  • Verwaltung Ihres Bankkontos
  • Bezahlung von Rechnungen
  • Verwaltung von Immobilien
  • Abschluss oder Kündigung von Verträgen[3][4][5][12]

Vertretung bei Behörden und Ämtern

  • Kommunikation mit Versicherungen
  • Vertretung gegenüber Renten- und Sozialleistungs­trägern
  • Beantragung von Leistungen[16][19]

Besonders beachten: Für bestimmte Entscheidungen wie freiheits­entziehende Maßnahmen benötigt Ihr:e Bevollmächtigte:r trotz Vorsorge­vollmacht eine zusätzliche gerichtliche Genehmigung[4][18].

Wer kann eine Vorsorge­vollmacht erteilen?

Eine Vorsorge­vollmacht können Sie nur errichten, wenn Sie geschäfts­fähig sind. Das bedeutet, Sie müssen in der Lage sein, die Tragweite Ihrer Entscheidung zu verstehen und nach dieser Einsicht zu handeln[3][5].

Bei der Auswahl Ihrer bevollmächtigten Person sollten Sie bedenken:

  • Wählen Sie jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen
  • Die Person sollte bereit und in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen
  • Sprechen Sie vorher mit der Person über Ihre Wünsche und Vorstellungen
  • Idealerweise sollte die Person in Ihrer Nähe wohnen, um im Ernstfall schnell handeln zu können[5][12]

Wie erstelle ich eine wirksame Vorsorge­vollmacht?

Form­vorschriften

Für eine Vorsorge­vollmacht gibt es grundsätzlich keine gesetzlich vorgeschriebene Form[3][4][5]. Sie sollte jedoch aus Beweis­gründen schriftlich erstellt werden und folgende Elemente enthalten:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift des/der Bevollmächtigten
  • Konkrete Auflistung der Befugnisse
  • Ort, Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift[4][12]

In bestimmten Fällen ist eine notarielle Beurkundung notwendig:

  • Für Grundstücks­geschäfte
  • Für die Aufnahme von Darlehen
  • Für bestimmte unternehmerische Entscheidungen[4][5][14][19]

Praktische Umsetzungs­möglichkeiten

Es gibt verschiedene Wege, eine Vorsorge­vollmacht zu erstellen:

  1. Verwendung von Vordrucken: Kostenlose Formulare gibt es bei Betreuungs­behörden, dem Bundes­ministerium der Justiz oder Verbraucher­zentralen[2][3].

  2. Unterstützung durch Rechts­dienstleister: Sie können sich bei spezialisierten Dienst­leistern oder Betreuungs­vereinen beraten lassen[3][4].

  3. Notarielle Erstellung: Ein Notar kann die Vollmacht rechtssicher gestalten und berät Sie umfassend. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, bietet aber größtmögliche Sicherheit. Die Kosten richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens[3][4][18].

Praktischer Tipp: Viele Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachts­formulare. Erstellen Sie daher zusätzlich zur Vorsorge­vollmacht eine separate Bank­vollmacht[3][18].

Wie bewahre ich die Vorsorge­vollmacht auf?

Die sorgfältige Aufbewahrung Ihrer Vorsorge­vollmacht ist wichtig, damit sie im Bedarfsfall schnell gefunden wird:

  • Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf
  • Informieren Sie Ihre bevollmächtigte Person über den Aufbewahrungsort
  • Übergeben Sie Ihrer bevollmächtigten Person eine Kopie
  • Erwägen Sie eine Registrierung im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer (kostenpflichtig)[3][18]

Die Registrierung im Vorsorge­register stellt sicher, dass das Betreuungs­gericht im Bedarfsfall von Ihrer Vorsorge­vollmacht erfährt und keine Betreuung einrichtet[3][18].

Wann tritt die Vorsorge­vollmacht in Kraft?

Eine Vorsorge­vollmacht wird wirksam, sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wann dieser Zustand eintritt, kann ärztlich festgestellt werden. Sie können in der Vollmacht aber auch festlegen, dass sie erst in Kraft tritt, wenn ein Arzt Ihre Entscheidungs­unfähigkeit bescheinigt hat[12].

Anders als bei einer General­vollmacht, die sofort gültig ist, wird die Vorsorge­vollmacht erst im Vorsorge­fall wirksam[18].

Unterschied zur Betreuungs­verfügung und Patienten­verfügung

Betreuungs­verfügung: Hiermit legen Sie fest, wer vom Gericht als Betreuer:in bestellt werden soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Anders als bei der Vorsorge­vollmacht wird hier immer ein Gericht eingeschaltet[2][4][18].

Patienten­verfügung: In diesem Dokument legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Die Patienten­verfügung richtet sich an Ärzt:innen, während die Vorsorge­vollmacht eine Person bevollmächtigt, in Ihrem Sinne zu entscheiden[16][18][20].

Tipp: Eine Kombination aus Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung bietet den umfassendsten Schutz. Die bevollmächtigte Person kann dann dafür sorgen, dass Ihre in der Patienten­verfügung festgelegten Wünsche umgesetzt werden[18][20].

Notvertretungs­recht für Ehegatt:innen

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungs­recht für Ehegatt:innen in Gesundheits­angelegenheiten. Dieses gilt jedoch nur für sechs Monate und nur mit ärztlichem Attest, das den medizinischen Notfall bestätigt. Es ersetzt keine Vorsorge­vollmacht und gilt nicht für finanzielle Angelegenheiten[14][18].

Häufige Fragen zur Vorsorge­vollmacht

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Sie sollten jedoch klar regeln, ob diese gemeinsam handeln müssen (Gesamt­vertretung) oder jede Person allein entscheiden kann (Einzel­vertretung)[14].

Kann ich eine Vorsorge­vollmacht widerrufen?

Ja, solange Sie geschäfts­fähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und der bevollmächtigten Person mitgeteilt werden[14][18].

Ist eine Vorsorge­vollmacht auch im Ausland gültig?

Die Anerkennung im Ausland kann problematisch sein. Für internationale Gültigkeit empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung und ggf. eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache[4].

Fazit

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein zentrales Element der persönlichen Vorsorge. Sie stellt sicher, dass im Fall Ihrer Handlungs­unfähigkeit eine Person Ihres Vertrauens für Sie eintreten kann. Je früher Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, desto besser - am besten noch in gesunden Tagen.

Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und lassen Sie sich bei Bedarf von Fachleuten beraten. Eine gut durchdachte Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit für den Ernstfall.