Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was Sie wissen müssen
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind zentrale Dokumente, um Ihre medizinischen Wünsche und die Entscheidungsbefugnis einer Vertrauensperson festzulegen, falls Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Während die Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, ermöglicht die Vorsorgevollmacht, dass eine von Ihnen bestimmte Person diese Entscheidungen durchsetzt. Trotz des neuen Ehegattennotvertretungsrechts bleiben beide Dokumente unverzichtbar, insbesondere für langfristige Situationen.
Schnell kann eine Situation eintreten, in der Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht helfen, dass Ihre Wünsche trotzdem respektiert werden. Diese Dokumente regeln, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen und wer für Sie entscheiden darf. Seit Januar 2023 gelten neue gesetzliche Regelungen, die Sie kennen sollten.

Die Patientenverfügung: Ihre persönlichen Wünsche zur medizinischen Behandlung
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können.[2][11]
Was kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden?
- Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
- Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
- Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
- Ihre Bereitschaft zur Organspende[2]
Die Patientenverfügung gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt ihrer Erstellung einwilligungsfähig waren. Ein:e Betreuer:in oder Bevollmächtigte:r prüft dann, ob Ihre Festlegungen auf die aktuelle Situation zutreffen.[11]
Die Vorsorgevollmacht: Wer soll für Sie entscheiden?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Diese Person kann sowohl für Gesundheitsfragen als auch für andere Bereiche wie Finanzen oder Wohnungsangelegenheiten bevollmächtigt werden.[3][5]
Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?
Ohne Vorsorgevollmacht wird vom Betreuungsgericht eine fremde Person als Berufsbetreuer:in eingesetzt, wenn Sie entscheidungsunfähig werden. Diese Person kennt Ihre persönlichen Wünsche nicht.[3]
Wer kann bevollmächtigt werden?
Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Die Person muss geschäftsfähig und volljährig sein. Es können auch mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche bevollmächtigt werden.[5]
Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung regelt welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen soll.[3]
Zusammenspiel beider Dokumente: Eine Patientenverfügung kann nie alle möglichen medizinischen Situationen berücksichtigen. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. So kann Ihre Vertrauensperson in nicht vorhersehbaren Situationen in Ihrem Sinne entscheiden.[2][3]
Neues Ehegattennotvertretungsrecht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten: das automatische Notvertretungsrecht für Ehegatt:innen und Partner:innen in eingetragenen Lebensgemeinschaften.[9][12]
Was bedeutet das für Sie?
- Ehegatt:innen können sich gegenseitig in Gesundheitsfragen automatisch vertreten
- Dies gilt nur für den Akutfall und ist auf maximal sechs Monate beschränkt
- Es gilt nicht für andere Familienangehörige wie erwachsene Kinder oder Eltern
- Zur Ausübung wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt[12]
Wichtig: Das Notvertretungsrecht gilt nicht für langfristige Situationen wie fortschreitende Demenz. Für solche Fälle bleibt eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unverzichtbar.[12]
Formvorschriften und Gültigkeit
Für die Patientenverfügung:
- Muss schriftlich erfolgen
- Muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein
- Sollte ausreichend konkret formuliert sein[4][11]
Für die Vorsorgevollmacht:
- Muss grundsätzlich nicht beglaubigt oder beurkundet werden
- Eine Beurkundung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, z.B. wenn der/die Bevollmächtigte ein Darlehen aufnehmen soll[6]
- Kann jederzeit geändert werden, solange Sie geschäftsfähig sind[5]
Die rechtliche Grundlage der Patientenverfügung findet sich in § 1827 BGB (früher § 1901a BGB).[4]
Praktische Tipps für Ihre Vorsorgedokumente
Aufbewahrung:
- Bewahren Sie die Originale sicher auf
- Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort
- Geben Sie Ihren Bevollmächtigten eine Kopie
Aktualität prüfen:
- Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig, vor allem nach größeren Lebensereignissen
- Datieren und unterschreiben Sie die Dokumente erneut bei Überprüfung
Verhältnis zur Organspende:
Denken Sie daran, dass Ihre Festlegungen zur Behandlungsbegrenzung mit einer eventuellen Organspendeerklärung in Einklang stehen sollten. Wenn Sie beide Erklärungen verfasst haben, müssen beide bei der Feststellung Ihres Willens berücksichtigt werden.[11]
Betreuungsverfügung als Alternative
Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen wollen, können Sie alternativ eine Betreuungsverfügung erstellen. Damit legen Sie fest, wer vom Gericht als Betreuer:in bestellt werden soll, falls dies nötig wird. Auch können Sie festhalten, wer auf keinen Fall bestellt werden soll.[11]
Fazit
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind zwei wesentliche Dokumente für Ihre Vorsorge. Auch mit dem neuen Ehegattennotvertretungsrecht bleiben sie unverzichtbar, besonders für langfristige Situationen und um Ihre genauen Wünsche festzuhalten.
Nehmen Sie sich Zeit, diese Dokumente sorgfältig zu erstellen. Sprechen Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Für rechtliche Beratung zu Ihren persönlichen Vorsorgedokumenten können Sie sich an Beratungsstellen wie den Sozialverband Deutschland (SoVD), Verbraucherzentralen oder Rechtsanwält:innen wenden.[5][6]