Vorsorgevollmacht kostenlos: Rechtssichere Vollmacht einfach online erstellen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-09-18

letzte Änderung:

2023-10-04

Denken Sie an Ihre Zukunft? Dann erstellen Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht und bequem online mit Patientenverfügung.digital. Garantiert rechtssicher und von Anwälten empfohlen.

Vorsorgevollmacht kostenlos

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen erlauben, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Die Vollmacht kommt zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

  • Mit Patientenverfügung.digital können Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht bequem online erstellen. Einfach registrieren, Fragen beantworten und maßgeschneiderte Vollmacht herunterladen.

  • Ein Bevollmächtigter handelt immer im Interesse des Vollmachtgebers, muss sich an die Vorgaben der Vollmacht halten und ist in vielen Fällen zur Rechenschaft verpflichtet.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem eine von Ihnen ausgewählte Person (der oder die "Bevollmächtigte") Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann – allerdings nur, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das kann zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall der Fall sein. So stellt eine Vorsorgevollmacht unter anderem sicher, dass Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen auch bei Geschäftsunfähigkeit berücksichtigt werden.

Eine Vorsorgevollmacht bietet einige Vorteile:

  • Selbstbestimmung: Mit einer Vollmacht kann der Vollmachtgeber im Voraus bestimmen, wer für ihn handeln soll, wenn er es selbst nicht mehr kann. So werden Wünsche und Vorstellungen respektiert, selbst wenn der Vollmachtgeber nicht mehr ansprechbar ist.

  • Vermeidung gerichtlicher Betreuung: Ohne eine Vorsorgevollmacht kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dabei besteht keine Garantie, dass das Gericht eine Person auswählt, die der Betroffene persönlich kennt oder bevorzugt hätte.

  • Klarheit in Krisensituationen: In Notfällen bietet die Vorsorgevollmacht klare Anweisungen darüber, wer berechtigt ist zu handeln und welche Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden sollen.

  • Sicherheit: Durch die Auswahl eines vertrauenswürdigen Bevollmächtigten kann sich der oder die Vollmachtgeberin sicher sein, dass die eigenen Interessen im Fokus stehen und im Einklang mit den Werten und Wünschen des Vollmachtgebers gehandelt wird.

Wichtig: Der Bevollmächtigte hat nicht immer uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit. Manchmal wird das Betreuungsgericht eingeschaltet, bevor der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen treffen kann. Zum Beispiel bei medizinischen Eingriffen, bei denen bleibende gesundheitliche Schäden möglich sind. Oder bei Maßnahmen, die die Freiheit des Betroffenen einschränken.

Welche Rechten und Pflichten hat ein Bevollmächtigter?

Eine Vorsorgevollmacht können Sie grundsätzlich an Ihre Wünsche anpassen: Denn Sie können genau festlegen, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten darf. Dennoch gibt es einige Rechte und Pflichte für Bevollmächtigte, die in den meisten Fällen zutreffen:

Rechte des Bevollmächtigten:

  • Handeln im Namen des Vollmachtgebers: Der Bevollmächtigte kann im in der Vollmacht festgelegten Rahmen für den Vollmachtgeber handeln. Das kann Entscheidungen in finanziellen, gesundheitlichen oder anderen Angelegenheiten umfassen.

  • Zugriff auf Informationen: Je nach Vollmacht kann der Bevollmächtigte auf persönliche und finanzielle Informationen des Vollmachtgebers zugreifen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind.

  • Abwehr von Ansprüchen: In bestimmten Fällen kann der Bevollmächtigte das Recht haben, im Namen des Vollmachtgebers gegen Ansprüche Dritter vorzugehen.

Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Wohl des Vollmachtgebers: Der Bevollmächtigte muss immer im besten Interesse und im Sinne des Vollmachtgebers handeln.

  • Sorgfaltspflicht: Der Bevollmächtigte muss seine Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft ausführen.

  • Rechenschaftspflicht: Je nach Vollmacht kann der Bevollmächtigte verpflichtet sein, dem Vollmachtgeber oder einer dritten Partei Rechenschaft über seine Tätigkeiten und Entscheidungen abzulegen.

  • Befolgung der Vollmacht: Der Bevollmächtigte muss sich strikt an die in der Vollmacht festgelegten Grenzen halten und darf keine Handlungen vornehmen, die darüber hinausgehen.

  • Informationspflicht: In bestimmten Situationen muss der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber über wichtige Angelegenheiten informieren.

  • Vermeidung von Interessenkonflikten: Der Bevollmächtigte darf keine Handlungen vornehmen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Das bedeutet: Er darf seine eigenen Interessen nicht vor die des Vollmachtgebers stellen.

  • Vertraulichkeit: Persönliche und finanzielle Informationen des Vollmachtgebers müssen vertraulich behandelt werden. Es sei denn, ihre Weitergabe ist für die Erfüllung der Vollmacht notwendig.

Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht verfassen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Klarheit und Bestimmtheit: Der Inhalt der Vollmacht sollte klar und eindeutig formuliert sein. Die Vertretungsbereiche sollten konkret beschrieben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Schriftform: Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich verfasst sein. In Deutschland ist für die meisten Fälle keine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung notwendig.

  • Dauer der Vollmacht: Es sollte klar geregelt sein, ab wann und wie lange die Vorsorgevollmacht gültig ist.

  • Mehrere Bevollmächtigte: Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen, sollten Sie klar regeln, ob sie nur gemeinsam oder auch einzeln handeln dürfen.

  • Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfen Sie die Vorsorgevollmacht regelmäßig und passen Sie sie bei Bedarf an geänderte Lebensumstände an.

  • Aufbewahrung und Zugänglichkeit: Bewahren Sie die Vorsorgevollmacht an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf. Informieren Sie den oder die Bevollmächtigten sowie nahestehende Personen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Vollmacht.

Tipp: Sie können Ihre Vorsorgevollmacht auch beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer (ZVR) hinterlegen. So können Betreuungsgerichte in kürzester Zeit überprüfen, ob Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. Die Hinterlegung beim ZVR kostet einmalig 20,50 Euro.

Achtung: Die Hinterlegung beim ZVR erfasst lediglich, ob eine Vorsorgevollmacht in Ihrem Namen existiert oder nicht. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht erfasst.

Kostenlose Vorsorgevollmacht: Brauche ich eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung Ihrer Vollmacht (bzw. Unterschrift) ist nur selten erforderlich. Zum Beispiel, wenn Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen Immobilien veräußern soll. Oder wenn Sie Unternehmer sind und Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall auch über Ihre Firma verfügen sollen.

Tipp: Sie können Ihre Vollmacht auch selbst verfassen und nur die Unterschrift beglaubigen lassen. Das ist günstiger, als die gesamte Vollmacht beim Notar erstellen und beglaubigen zu lassen.

Wie kann ich eine Vollmacht erhalten?

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht entweder einfach per Hand selbst aufsetzen. Oder Sie nutzen Online-Dienste wie Patientenverfügung.digital: Auf unserer Plattform können Sie sich eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgevollmacht online erstellen: Nachdem Sie einige Fragen beantwortet haben, generieren wir eine rechtssichere Vollmacht. Einfach herunterladen und direkt verwenden!

5 abschließende Fragen:

1. Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht & General­vollmacht?

Mit beiden Dokumenten geben Sie jemandem die Erlaubnis, in Ihrem Namen zu handeln. Doch es gibt wichtige Unterschiede:

  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihre Vertrauensperson in bestimmten Angelegenheiten für Sie entscheiden, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zum Beispiel aufgrund einem Unfall oder einer Krankheit.

  • Generalvollmacht: Bei einer Generalvollmacht kann die Vertrauensperson in fast allen Angelegenheiten für Sie handeln – und zwar unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Diese Vollmacht erlischt normalerweise, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Sie können die Generalvollmacht allerdings auch ausdrücklich als "über den Tod hinaus" oder "unwiderruflich" kennzeichnen.

2. Wie lange ist eine kostenlose Vorsorgevollmacht gültig?

Ob kostenlos oder beim Notar erstellt: Eine Vorsorgevollmacht wird mit Ihrer Unterschrift gültig. Dann ist die Vollmacht in der Regel so lange gültig, bis der Verfasser stirbt – es sei denn, im Dokument sind andere Regelungen festgelegt. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.

3. Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Sie können ihre Vollmacht kostenlos und eigenständig widerrufen. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig sein. Am besten widerrufen Sie Ihre Vollmacht schriftlich und stellen sicher, dass der Bevollmächtigte und relevante Dritte davon Kenntnis erhalten.

4. Was ist eine transmortale Vorsorge­vollmacht?

Eine transmortale Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Das bedeutet: Die bevollmächtigte Person kann auch nach dem Tod des Vollmachtgebers in seinem/ihrem Namen handeln. Eine solche Vollmacht sollten Sie unbedingt sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie den Wünschen und Bedürfnissen des Vollmachtgebers entspricht.

5. Kann ich eine Vollmacht für Bankgeschäfte verwenden?

Wenn Ihre Vertrauensperson Banktransaktionen in Ihrem Namen durchführen soll, reicht eine Vorsorgevollmacht häufig nicht aus – selbst wenn diese notariell beglaubigt ist. Informieren Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Bank, damit Sie die Bedingungen Ihrer Bank erfüllen. Häufig ist eine spezielle Bankvollmacht nötig.