Die Innenverhältnisregelung bei Vorsorgevollmachten: So schützen Sie Ihre Interessen
Zusammenfassung
Die Innenverhältnisregelung ergänzt die Vorsorgevollmacht und legt fest, wie die bevollmächtigte Person im Sinne der vollmachtgebenden Person handeln soll. Sie bietet klare Anweisungen für Bereiche wie Gesundheit, Finanzen und persönliche Wünsche, um Missbrauch zu verhindern und Handlungssicherheit zu schaffen. Diese schriftliche Vereinbarung stärkt das Vertrauen zwischen beiden Parteien und stellt sicher, dass individuelle Vorgaben respektiert werden.
Die Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Instrument für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Doch wussten Sie, dass die Vollmacht allein nicht ausreicht? Mit einer Innenverhältnisregelung legen Sie genau fest, wie Ihre bevollmächtigte Person Ihre Vollmacht verwenden darf. Diese zusätzliche Vereinbarung gibt Ihnen und Ihren Bevollmächtigten mehr Sicherheit und Klarheit.

Was genau ist eine Innenverhältnisregelung?
Die Innenverhältnisregelung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Vollmachtgeber:in und Ihrer bevollmächtigten Person. Sie regelt im Detail, wie die Vorsorgevollmacht angewendet werden soll[6][8].
Während die Vorsorgevollmacht im Außenverhältnis das rechtliche “Können” festlegt (was Ihre bevollmächtigte Person gegenüber Dritten wie Banken, Behörden oder Ärzt:innen rechtswirksam tun kann), bestimmt die Innenverhältnisregelung das “Dürfen” - also was die bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne tun darf und soll[8].
Der Hauptzweck dieser Regelung: Sie stellt sicher, dass Ihre Vollmacht korrekt verwendet wird und Missbrauch verhindert wird[6]. Ihre bevollmächtigte Person erhält dadurch klare Anweisungen und kann sich bei Konflikten oder Unsicherheiten auf diese Vereinbarung berufen.
Wann sollte die Vorsorgevollmacht eingesetzt werden?
Ein zentraler Punkt der Innenverhältnisregelung ist die Festlegung, wann Ihre bevollmächtigte Person die Vollmacht überhaupt nutzen darf. Typischerweise wird vereinbart, dass die Vollmacht nur dann zum Einsatz kommen soll, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln[5][7][9].
Sie können zusätzlich bestimmen, dass Ihre Entscheidungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest festgestellt werden muss, bevor die Vollmacht eingesetzt werden darf[7][9]. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz vor voreiligem Einsatz der Vollmacht.
Welche Bereiche kann die Innenverhältnisregelung umfassen?
Die Innenverhältnisregelung kann sehr viele Aspekte Ihres Lebens berücksichtigen. Hier die wichtigsten Bereiche:
Gesundheitsangelegenheiten und Pflege
Sie können festlegen, wie Ihre bevollmächtigte Person bei medizinischen Entscheidungen vorgehen soll. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie auch eine Patientenverfügung erstellt haben - in der Innenverhältnisregelung können Sie Ihre bevollmächtigte Person anweisen, den in der Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber medizinischem Personal zu vertreten[5].
Finanzielle Angelegenheiten
Hier können Sie genaue Vorgaben zur Vermögensverwaltung machen, etwa:
- Wie soll Ihr Vermögen angelegt werden?
- Welche Ausgaben dürfen getätigt werden?
- Wie soll mit Immobilien umgegangen werden?
- Wer soll über die Vermögensverwaltung informiert werden?[5]
Geschenke und Spenden
Sie können festlegen, ob und in welchem Umfang Ihre bevollmächtigte Person in Ihrem Namen Geschenke machen oder Spenden tätigen darf. Zum Beispiel können Sie bestimmen, dass Familie und Freunde zu bestimmten Anlässen Geldgeschenke erhalten oder dass regelmäßig an bestimmte gemeinnützige Organisationen gespendet wird[5].
Mehrere Bevollmächtigte und deren Zusammenarbeit
Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen, können Sie in der Innenverhältnisregelung deren Zusammenarbeit koordinieren:
- Wer ist für welche Aufgabenbereiche zuständig?
- Gibt es eine Rangfolge bei Meinungsverschiedenheiten?
- Dürfen die Bevollmächtigten Untervollmachten erteilen?[5][7]
Vergütung und Aufwandsentschädigung
Sie können festschreiben, ob und welche Gegenleistungen Ihre bevollmächtigte Person für ihre Tätigkeit erhalten soll. Das kann eine pauschale Aufwandsentschädigung sein oder die Erstattung konkreter Auslagen wie Fahrtkosten[5][6][7].
Welche Form sollte die Innenverhältnisregelung haben?
Die Innenverhältnisregelung sollte schriftlich erfolgen, obwohl es keine strengen Formvorschriften gibt. Folgende Inhalte sollten auf jeden Fall enthalten sein:
- Name der vollmachtgebenden Person
- Name der bevollmächtigten Person
- Beginn der Vertretung
- Genauer Aufgabenbereich
Beide Seiten - Sie als vollmachtgebende Person und Ihre bevollmächtigte Person - sollten das Dokument unterschreiben. Dies bestätigt, dass Ihre bevollmächtigte Person die Regelungen kennt und akzeptiert.
Wichtig: Führen Sie vor Erstellung der Vollmacht ein ausführliches Gespräch mit Ihrer bevollmächtigten Person. So können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen erläutern und sicherstellen, dass Ihre bevollmächtigte Person diese versteht.
Besonderheiten für Selbstständige
Wenn Sie selbstständig tätig sind, ist die Innenverhältnisregelung besonders bedeutsam. Für den Weiterbetrieb Ihres Unternehmens sollten Sie den Aufgabenbereich Ihrer bevollmächtigten Person sehr genau festlegen.
Es kann sinnvoll sein, verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche zu bevollmächtigen - beispielsweise eine Person für private Angelegenheiten und eine andere mit entsprechendem Fachwissen für geschäftliche Belange.
Was passiert bei Verstößen gegen die Innenverhältnisregelung?
Die Innenverhältnisregelung ist rechtlich als Auftragsverhältnis (§§ 662 ff. BGB) einzuordnen[8]. Handelt Ihre bevollmächtigte Person entgegen Ihren Anweisungen, kann sie sich schadenersatzpflichtig machen.
Gegenüber Dritten (wie Banken oder Behörden) bleibt die Vorsorgevollmacht allerdings wirksam, selbst wenn Ihre bevollmächtigte Person gegen die Innenverhältnisregelung verstößt. Das liegt daran, dass diese Regelung eine rein interne Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer bevollmächtigten Person ist[8].
Praktische Beispiele für Innenverhältnisregelungen
Beispiel 1: Finanzielle Angelegenheiten
“Meine bevollmächtigte Person darf monatlich maximal 500 Euro für zusätzliche Annehmlichkeiten zu meiner Grundversorgung ausgeben. Größere Anschaffungen über 1.000 Euro sind mit meinen Kindern abzusprechen, sofern ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin.”
Beispiel 2: Geschenke und Spenden
“Meine Enkelkinder sollen zu ihren Geburtstagen jeweils 100 Euro erhalten. An den Verein ‘Ärzte ohne Grenzen’ soll jährlich ein Betrag von 200 Euro gespendet werden.”
Beispiel 3: Gesundheitsangelegenheiten
“Bei medizinischen Entscheidungen ist meine Patientenverfügung strikt zu beachten. Im Zweifelsfall soll meine Hausärztin Dr. Schmidt konsultiert werden.”
Checkliste: Was gehört in Ihre Innenverhältnisregelung?
- Beginn der Vertretung: Wann darf die Vollmacht eingesetzt werden?
- Gesundheitsbereich: Welche medizinischen Wünsche haben Sie?
- Finanzen: Wie soll Ihr Vermögen verwaltet werden?
- Geschenke/Spenden: Wer soll was bekommen?
- Mehrere Bevollmächtigte: Wer macht was?
- Vergütung: Erhält Ihre bevollmächtigte Person eine Entschädigung?
- Besondere Wünsche: Haben Sie persönliche Anliegen?
Fazit
Die Innenverhältnisregelung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Vorsorgevollmacht. Sie gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche genau umgesetzt werden, und bietet Ihrer bevollmächtigten Person Handlungssicherheit. Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung dieser Regelung und besprechen Sie diese ausführlich mit Ihrer bevollmächtigten Person.
Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen mehr Sicherheit für die Zukunft und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden - auch wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können.