Die Innenverhältnisregelung bei Vorsorgevollmachten: So schützen Sie Ihre Interessen

Zusammenfassung

Die Innen­verhältnis­regelung ergänzt die Vorsorge­vollmacht und legt fest, wie die bevoll­mächtigte Person im Sinne der vollmacht­gebenden Person handeln soll. Sie bietet klare Anweisungen für Bereiche wie Gesundheit, Finanzen und persönliche Wünsche, um Missbrauch zu verhindern und Handlungs­sicherheit zu schaffen. Diese schriftliche Vereinbarung stärkt das Vertrauen zwischen beiden Parteien und stellt sicher, dass individuelle Vorgaben respektiert werden.

Die Vorsorge­vollmacht ist ein mächtiges Instrument für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Doch wussten Sie, dass die Vollmacht allein nicht ausreicht? Mit einer Innen­verhältnis­regelung legen Sie genau fest, wie Ihre bevoll­mächtigte Person Ihre Vollmacht verwenden darf. Diese zusätzliche Vereinbarung gibt Ihnen und Ihren Bevoll­mächtigten mehr Sicherheit und Klarheit.

Zwei Geschäftspersonen geben sich die Hand über einem Vertrag auf einem Schreibtisch mit Laptop und Kaffeetasse.

Was genau ist eine Innen­verhältnis­regelung?

Die Innen­verhältnis­regelung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Vollmacht­geber:in und Ihrer bevoll­mächtigten Person. Sie regelt im Detail, wie die Vorsorge­vollmacht angewendet werden soll[6][8].

Während die Vorsorge­vollmacht im Außen­verhältnis das rechtliche “Können” festlegt (was Ihre bevoll­mächtigte Person gegenüber Dritten wie Banken, Behörden oder Ärzt:innen rechts­wirksam tun kann), bestimmt die Innen­verhältnis­regelung das “Dürfen” - also was die bevoll­mächtigte Person in Ihrem Sinne tun darf und soll[8].

Der Haupt­zweck dieser Regelung: Sie stellt sicher, dass Ihre Vollmacht korrekt verwendet wird und Missbrauch verhindert wird[6]. Ihre bevoll­mächtigte Person erhält dadurch klare Anweisungen und kann sich bei Konflikten oder Unsicherheiten auf diese Vereinbarung berufen.

Wann sollte die Vorsorge­vollmacht eingesetzt werden?

Ein zentraler Punkt der Innen­verhältnis­regelung ist die Festlegung, wann Ihre bevoll­mächtigte Person die Vollmacht überhaupt nutzen darf. Typischer­weise wird vereinbart, dass die Vollmacht nur dann zum Einsatz kommen soll, wenn Sie vorüber­gehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegen­heiten selbst zu regeln[5][7][9].

Sie können zusätzlich bestimmen, dass Ihre Entscheidungs­unfähigkeit durch ein ärztliches Attest fest­gestellt werden muss, bevor die Vollmacht eingesetzt werden darf[7][9]. Dies bietet einen zusätzlichen Schutz vor voreiligem Einsatz der Vollmacht.

Welche Bereiche kann die Innen­verhältnis­regelung umfassen?

Die Innen­verhältnis­regelung kann sehr viele Aspekte Ihres Lebens berück­sichtigen. Hier die wichtigsten Bereiche:

Gesundheits­angelegenheiten und Pflege

Sie können festlegen, wie Ihre bevoll­mächtigte Person bei medizin­ischen Entscheidungen vorgehen soll. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie auch eine Patienten­verfügung erstellt haben - in der Innen­verhältnis­regelung können Sie Ihre bevoll­mächtigte Person anweisen, den in der Patienten­verfügung fest­gelegten Willen gegenüber medizin­ischem Personal zu vertreten[5].

Finanzielle Angelegenheiten

Hier können Sie genaue Vorgaben zur Vermögens­verwaltung machen, etwa:

  • Wie soll Ihr Vermögen angelegt werden?
  • Welche Ausgaben dürfen getätigt werden?
  • Wie soll mit Immobilien umgegangen werden?
  • Wer soll über die Vermögens­verwaltung informiert werden?[5]

Geschenke und Spenden

Sie können festlegen, ob und in welchem Umfang Ihre bevoll­mächtigte Person in Ihrem Namen Geschenke machen oder Spenden tätigen darf. Zum Beispiel können Sie bestimmen, dass Familie und Freunde zu bestimmten Anlässen Geldgeschenke erhalten oder dass regel­mäßig an bestimmte gemeinnützige Organisationen gespendet wird[5].

Mehrere Bevoll­mächtigte und deren Zusammen­arbeit

Wenn Sie mehrere Personen bevoll­mächtigen, können Sie in der Innen­verhältnis­regelung deren Zusammen­arbeit koordinieren:

  • Wer ist für welche Aufgaben­bereiche zuständig?
  • Gibt es eine Rangfolge bei Meinungs­verschiedenheiten?
  • Dürfen die Bevoll­mächtigten Unter­vollmachten erteilen?[5][7]

Vergütung und Aufwands­entschädigung

Sie können fest­schreiben, ob und welche Gegen­leistungen Ihre bevoll­mächtigte Person für ihre Tätigkeit erhalten soll. Das kann eine pauschale Aufwands­entschädigung sein oder die Erstattung konkreter Auslagen wie Fahrtkosten[5][6][7].

Welche Form sollte die Innen­verhältnis­regelung haben?

Die Innen­verhältnis­regelung sollte schriftlich erfolgen, obwohl es keine strengen Form­vorschriften gibt. Folgende Inhalte sollten auf jeden Fall enthalten sein:

  • Name der vollmacht­gebenden Person
  • Name der bevoll­mächtigten Person
  • Beginn der Vertretung
  • Genauer Aufgaben­bereich

Beide Seiten - Sie als vollmacht­gebende Person und Ihre bevoll­mächtigte Person - sollten das Dokument unter­schreiben. Dies bestätigt, dass Ihre bevoll­mächtigte Person die Regelungen kennt und akzeptiert.

Wichtig: Führen Sie vor Erstellung der Vollmacht ein ausführliches Gespräch mit Ihrer bevoll­mächtigten Person. So können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen erläutern und sicher­stellen, dass Ihre bevoll­mächtigte Person diese versteht.

Besonderheiten für Selbst­ständige

Wenn Sie selbst­ständig tätig sind, ist die Innen­verhältnis­regelung besonders bedeutsam. Für den Weiter­betrieb Ihres Unternehmens sollten Sie den Aufgaben­bereich Ihrer bevoll­mächtigten Person sehr genau festlegen.

Es kann sinnvoll sein, verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche zu bevoll­mächtigen - beispiels­weise eine Person für private Angelegen­heiten und eine andere mit entsprechendem Fachwissen für geschäftliche Belange.

Was passiert bei Verstößen gegen die Innen­verhältnis­regelung?

Die Innen­verhältnis­regelung ist rechtlich als Auftrags­verhältnis (§§ 662 ff. BGB) einzuordnen[8]. Handelt Ihre bevoll­mächtigte Person entgegen Ihren Anweisungen, kann sie sich schadenersatz­pflichtig machen.

Gegenüber Dritten (wie Banken oder Behörden) bleibt die Vorsorge­vollmacht allerdings wirksam, selbst wenn Ihre bevoll­mächtigte Person gegen die Innen­verhältnis­regelung verstößt. Das liegt daran, dass diese Regelung eine rein interne Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer bevoll­mächtigten Person ist[8].

Praktische Beispiele für Innen­verhältnis­regelungen

Beispiel 1: Finanzielle Angelegenheiten

“Meine bevoll­mächtigte Person darf monatlich maximal 500 Euro für zusätzliche Annehmlich­keiten zu meiner Grund­versorgung ausgeben. Größere Anschaffungen über 1.000 Euro sind mit meinen Kindern abzusprechen, sofern ich selbst nicht mehr entscheidungs­fähig bin.”

Beispiel 2: Geschenke und Spenden

“Meine Enkel­kinder sollen zu ihren Geburts­tagen jeweils 100 Euro erhalten. An den Verein ‘Ärzte ohne Grenzen’ soll jährlich ein Betrag von 200 Euro gespendet werden.”

Beispiel 3: Gesundheits­angelegenheiten

“Bei medizin­ischen Entscheidungen ist meine Patienten­verfügung strikt zu beachten. Im Zweifels­fall soll meine Hausärztin Dr. Schmidt konsultiert werden.”

Checkliste: Was gehört in Ihre Innen­verhältnis­regelung?

  • Beginn der Vertretung: Wann darf die Vollmacht eingesetzt werden?
  • Gesundheits­bereich: Welche medizin­ischen Wünsche haben Sie?
  • Finanzen: Wie soll Ihr Vermögen verwaltet werden?
  • Geschenke/Spenden: Wer soll was bekommen?
  • Mehrere Bevoll­mächtigte: Wer macht was?
  • Vergütung: Erhält Ihre bevoll­mächtigte Person eine Entschädigung?
  • Besondere Wünsche: Haben Sie persönliche Anliegen?

Fazit

Die Innen­verhältnis­regelung ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Vorsorge­vollmacht. Sie gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche genau umgesetzt werden, und bietet Ihrer bevoll­mächtigten Person Handlungs­sicherheit. Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung dieser Regelung und besprechen Sie diese ausführlich mit Ihrer bevoll­mächtigten Person.

Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen mehr Sicherheit für die Zukunft und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden - auch wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können.