Vorsorgevollmacht erstellen: So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung
Zusammenfassung
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie können damit Bereiche wie Gesundheit, Vermögen und Wohnsituation individuell festlegen und so die Bestellung eines fremden Betreuers vermeiden. Das Dokument sollte schriftlich verfasst, sicher aufbewahrt und idealerweise im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Dokument, mit dem Sie Ihre Selbstbestimmung auch dann wahren können, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Mit diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht erstellen, was hineingehört und welche formalen Anforderungen zu beachten sind.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie notwendig?
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können[1]. Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ohne Vorsorgevollmacht kann ein vom Betreuungsgericht bestellter, möglicherweise fremder Berufsbetreuer über Ihre Angelegenheiten entscheiden[1]. Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln soll - und das ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.
Eine Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens[1][2]. Sie sorgen damit für den Fall vor, dass Sie beispielsweise durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen[12][16].
Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht: Die Unterschiede
Vorsorge- und Generalvollmacht werden oft als Synonyme verwendet, da es sich juristisch um ähnliche Dokumente handelt[1][5]. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied in der Anwendung:
Vorsorgevollmacht: Tritt erst in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind[5][9]. Sie dient speziell zur Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit.
Generalvollmacht: Ist unmittelbar ab Ausstellung gültig - auch wenn Sie noch voll geschäftsfähig sind[5][9]. Der Bevollmächtigte kann sofort in Ihrem Namen handeln.
Bei beiden Vollmachtarten gilt das Prinzip der Gestaltungsfreiheit. Sie können selbst entscheiden, für welche Bereiche Sie wem eine Vollmacht erteilen, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum[1].
Inhalte einer Vorsorgevollmacht: Was sollte geregelt werden?
Eine Vorsorgevollmacht kann umfassend sein oder nur bestimmte Bereiche abdecken. Folgende Bereiche sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht berücksichtigen:
Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Entscheidung über ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
- Einwilligung in Operationen
- Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen (mit Einschränkungen)
- Einsicht in Krankenunterlagen
Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Bestimmung des Wohnorts
- Entscheidung über Heimaufnahme
- Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen
Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Regelung von Versicherungsangelegenheiten
- Beantragung von Leistungen (z.B. Pflegegeld)
Vermögenssorge
- Verwaltung von Bankkonten und Vermögen
- Bezahlung von Rechnungen
- Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten
In Ihrer Vollmacht legen Sie fest, wer Sie in welchen dieser Angelegenheiten vertreten soll[12]. Sie können verschiedene Personen mit unterschiedlichen Aufgaben betrauen - zum Beispiel eine Person für die Gesundheitssorge und eine andere für die Vermögensangelegenheiten[13].
Wer kann bevollmächtigt werden?
Als bevollmächtigte Person sollten Sie jemanden wählen, dem Sie uneingeschränkt vertrauen[12][17]. Dies können Familienangehörige sein, aber auch Freund:innen oder andere nahestehende Personen.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl:
- Die Person sollte Ihre Werte und Wünsche gut kennen
- Sie sollte bereit und in der Lage sein, die Aufgaben zu übernehmen
- Sie sollte eine gewisse räumliche Nähe zu Ihnen haben
- Sie sollte zuverlässig und vertrauenswürdig sein
Es empfiehlt sich, mit der gewünschten Person vorab zu sprechen und ihre Bereitschaft einzuholen. Sie können auch Ersatzpersonen benennen für den Fall, dass Ihre erste Wahl die Aufgabe nicht übernehmen kann[13].
Form der Vorsorgevollmacht: Beglaubigung und Beurkundung
Grundsätzlich gibt es für eine Vorsorgevollmacht keine vorgeschriebene Form[13]. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung jedoch unbedingt zu empfehlen.
Zu beachten sind folgende formale Aspekte:
- Die Vollmacht muss nicht handschriftlich verfasst sein, sollte aber eigenhändig unterschrieben werden
- Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift erhöht die Akzeptanz (möglich bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar)
- Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung notwendig:
- Bei Immobiliengeschäften
- Bei der Aufnahme von Verbraucherdarlehen
- Bei Gesellschaftsverträgen
Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem Vermögenswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt[3]. Bei Vorsorgevollmachten werden etwa 30 Prozent des Vermögens für die Kostenberechnung herangezogen[3].
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Schritt 1: Klären Sie, welche Angelegenheiten zu regeln sind
Überlegen Sie, welche Bereiche Ihres Lebens durch die Vollmacht abgedeckt werden sollen[17]. Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Angelegenheiten und der jeweiligen Ansprechpartner:innen mit Kontaktdaten.
Schritt 2: Wählen Sie geeignete Bevollmächtigte aus
Überlegen Sie sorgfältig, wer als bevollmächtigte Person infrage kommt[17]. Sprechen Sie mit der Person und klären Sie, ob sie bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen.
Schritt 3: Entscheiden Sie über den Umfang der Vollmacht
Legen Sie fest, ob die Vollmacht umfassend oder auf bestimmte Bereiche beschränkt sein soll[12]. Definieren Sie genau, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person haben soll.
Schritt 4: Nutzen Sie Formulierungshilfen
Sie können zur Erstellung der Vollmacht auf verschiedene Hilfsmittel zurückgreifen:
- Das Online-Tool von Patientenverfügung.digital
- Musterformulare des Bundesministeriums der Justiz
- Beratung bei einem Betreuungsverein oder einer Rechtsberatung
Schritt 5: Wählen Sie die geeignete Form
Entscheiden Sie, ob eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht oder ob eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung sinnvoll ist[3][13].
Schritt 6: Unterschreiben Sie die Vollmacht
Versehen Sie die Vollmacht mit Datum und Ihrer Unterschrift[17]. Die Unterschrift der bevollmächtigten Person ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, kann aber die frühzeitige Einbindung dokumentieren[14].
Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht nutzt nur, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Daher ist die Aufbewahrung besonders wichtig.
Möglichkeiten der Aufbewahrung:
- An einem sicheren, aber zugänglichen Ort zu Hause
- Bei der bevollmächtigten Person selbst
- Beim Amtsgericht, Abteilung Vormundschaftsangelegenheiten[3]
- Bei einem Notar
Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen[3][13]. Dort wird vermerkt, dass es eine Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Das Dokument selbst wird dort jedoch nicht hinterlegt. Für die Registrierung fallen Kosten an[3].
Verhältnis zu anderen Vorsorgedokumenten
Eine Vorsorgevollmacht steht nicht allein, sondern ergänzt sich mit anderen Vorsorgedokumenten:
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall angewendet oder unterlassen werden sollen[1][3]. Die Vorsorgevollmacht sorgt für die Durchsetzung dieses in der Patientenverfügung dokumentierten Willens[1].
Betreuungsverfügung
Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht, wird vom Gericht ein:e Betreuer:in bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer zum:zur Betreuer:in ernannt werden soll[3].
Experten empfehlen, auf eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung keinesfalls zu verzichten - denn diese greifen, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können[3].
Notvertretungsrecht für Ehegatten seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses ermöglicht Ehegatten, sich in einem medizinischen Notfall rechtlich gegenseitig vertreten zu können, falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt[3].
Wichtig zu wissen:
- Das Notvertretungsrecht gilt nur für sechs Monate und kann nicht verlängert werden
- Der Ehegatte muss ein Attest vom behandelnden Arzt vorlegen können, das den medizinischen Notfall bestätigt
- Es ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht
Fazit: Warum Sie jetzt handeln sollten
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren - auch wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Die Erstellung erfordert zwar etwas Zeit und Überlegung, aber der Nutzen überwiegt deutlich:
- Sie bestimmen selbst, wer für Sie entscheidet
- Sie vermeiden die Bestellung eines fremden Betreuers
- Sie sorgen für die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche
- Sie entlasten Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen
Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig vorsorgen - solange Sie noch entscheidungsfähig sind. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein Akt der Fürsorge, sowohl für sich selbst als auch für Ihre Angehörigen.