Vorsorgevollmacht erstellen: So sichern Sie Ihre Selbst­bestimmung

Zusammenfassung

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie können damit Bereiche wie Gesundheit, Vermögen und Wohnsituation individuell festlegen und so die Bestellung eines fremden Betreuers vermeiden. Das Dokument sollte schriftlich verfasst, sicher aufbewahrt und idealerweise im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Dokument, mit dem Sie Ihre Selbstbestimmung auch dann wahren können, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Mit diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine rechts­sichere Vorsorgevollmacht erstellen, was hinein­gehört und welche formalen Anforderungen zu beachten sind.

Zwei Männer in Anzügen bei einem Beratungsgespräch in einem Büro mit Laptop, Dokumenten und Bücherregalen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie notwendig?

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauens­personen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können[1]. Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können.

Ohne Vorsorgevollmacht kann ein vom Betreuungs­gericht bestellter, möglicherweise fremder Berufs­betreuer über Ihre Angelegen­heiten entscheiden[1]. Durch eine Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln soll - und das ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Eine Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig für die Durch­setzung Ihres in einer Patienten­verfügung dokumentierten Willens[1][2]. Sie sorgen damit für den Fall vor, dass Sie beispiels­weise durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen[12][16].

Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht: Die Unterschiede

Vorsorge- und General­vollmacht werden oft als Synonyme verwendet, da es sich juristisch um ähnliche Dokumente handelt[1][5]. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied in der Anwendung:

Bei beiden Vollmacht­arten gilt das Prinzip der Gestaltungs­freiheit. Sie können selbst entscheiden, für welche Bereiche Sie wem eine Vollmacht erteilen, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum[1].

Inhalte einer Vorsorgevollmacht: Was sollte geregelt werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann umfassend sein oder nur bestimmte Bereiche abdecken. Folgende Bereiche sollten Sie in Ihrer Vorsorge­vollmacht berücksichtigen:

Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit

  • Entscheidung über ärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  • Einwilligung in Operationen
  • Entscheidung über freiheits­entziehende Maßnahmen (mit Einschränkungen)
  • Einsicht in Kranken­unterlagen

Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

  • Bestimmung des Wohnorts
  • Entscheidung über Heimaufnahme
  • Abschluss oder Kündigung von Mietverträgen

Behörden- und Versicherungsangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Regelung von Versicherungs­angelegenheiten
  • Beantragung von Leistungen (z.B. Pflegegeld)

Vermögenssorge

  • Verwaltung von Bankkonten und Vermögen
  • Bezahlung von Rechnungen
  • Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten

In Ihrer Vollmacht legen Sie fest, wer Sie in welchen dieser Angelegen­heiten vertreten soll[12]. Sie können verschiedene Personen mit unterschied­lichen Aufgaben betrauen - zum Beispiel eine Person für die Gesundheits­sorge und eine andere für die Vermögens­angelegenheiten[13].

Wer kann bevollmächtigt werden?

Als bevollmächtigte Person sollten Sie jemanden wählen, dem Sie unein­geschränkt vertrauen[12][17]. Dies können Familien­angehörige sein, aber auch Freund:innen oder andere nahestehende Personen.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl:

  • Die Person sollte Ihre Werte und Wünsche gut kennen
  • Sie sollte bereit und in der Lage sein, die Aufgaben zu übernehmen
  • Sie sollte eine gewisse räumliche Nähe zu Ihnen haben
  • Sie sollte zuverlässig und vertrauens­würdig sein

Es empfiehlt sich, mit der gewünschten Person vorab zu sprechen und ihre Bereitschaft einzuholen. Sie können auch Ersatz­personen benennen für den Fall, dass Ihre erste Wahl die Aufgabe nicht über­nehmen kann[13].

Form der Vorsorgevollmacht: Beglaubigung und Beurkundung

Grundsätzlich gibt es für eine Vorsorgevollmacht keine vorgeschriebene Form[13]. Aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung jedoch unbedingt zu empfehlen.

Zu beachten sind folgende formale Aspekte:

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem Vermögenswert und sind im Gerichts- und Notarkosten­gesetz geregelt[3]. Bei Vorsorge­vollmachten werden etwa 30 Prozent des Vermögens für die Kosten­berechnung herangezogen[3].

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Schritt 1: Klären Sie, welche Angelegenheiten zu regeln sind

Überlegen Sie, welche Bereiche Ihres Lebens durch die Vollmacht abgedeckt werden sollen[17]. Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Angelegen­heiten und der jeweiligen Ansprech­partner:innen mit Kontakt­daten.

Schritt 2: Wählen Sie geeignete Bevollmächtigte aus

Überlegen Sie sorgfältig, wer als bevollmächtigte Person infrage kommt[17]. Sprechen Sie mit der Person und klären Sie, ob sie bereit ist, diese Verantwortung zu über­nehmen.

Schritt 3: Entscheiden Sie über den Umfang der Vollmacht

Legen Sie fest, ob die Vollmacht umfassend oder auf bestimmte Bereiche beschränkt sein soll[12]. Definieren Sie genau, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person haben soll.

Schritt 4: Nutzen Sie Formulierungs­hilfen

Sie können zur Erstellung der Vollmacht auf verschiedene Hilfs­mittel zurück­greifen:

  • Das Online-Tool von Patientenverfügung.digital
  • Muster­formulare des Bundes­ministeriums der Justiz
  • Beratung bei einem Betreuungs­verein oder einer Rechts­beratung

Schritt 5: Wählen Sie die geeignete Form

Entscheiden Sie, ob eine einfache schriftliche Vollmacht ausreicht oder ob eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung sinnvoll ist[3][13].

Schritt 6: Unterschreiben Sie die Vollmacht

Versehen Sie die Vollmacht mit Datum und Ihrer Unterschrift[17]. Die Unterschrift der bevollmächtigten Person ist keine Wirksam­keitsvoraussetzung, kann aber die früh­zeitige Einbindung dokumentieren[14].

Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht nutzt nur, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Daher ist die Aufbewahrung besonders wichtig.

Möglichkeiten der Aufbewahrung:

  • An einem sicheren, aber zugänglichen Ort zu Hause
  • Bei der bevollmächtigten Person selbst
  • Beim Amtsgericht, Abteilung Vormundschafts­angelegenheiten[3]
  • Bei einem Notar

Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer registrieren lassen[3][13]. Dort wird vermerkt, dass es eine Vollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Das Dokument selbst wird dort jedoch nicht hinterlegt. Für die Registrierung fallen Kosten an[3].

Verhältnis zu anderen Vorsorgedokumenten

Eine Vorsorgevollmacht steht nicht allein, sondern ergänzt sich mit anderen Vorsorge­dokumenten:

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall angewendet oder unterlassen werden sollen[1][3]. Die Vorsorge­vollmacht sorgt für die Durch­setzung dieses in der Patienten­verfügung dokumentierten Willens[1].

Betreuungsverfügung

Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht, wird vom Gericht ein:e Betreuer:in bestellt. Mit einer Betreuungs­verfügung können Sie bestimmen, wer zum:zur Betreuer:in ernannt werden soll[3].

Experten empfehlen, auf eine Vorsorge­vollmacht oder eine Betreuungs­verfügung und eine Patienten­verfügung keinesfalls zu verzichten - denn diese greifen, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können[3].

Notvertretungsrecht für Ehegatten seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Notvertretungs­recht für Ehegatten. Dieses ermöglicht Ehegatten, sich in einem medizinischen Notfall rechtlich gegenseitig vertreten zu können, falls keine Vorsorge­vollmacht vorliegt[3].

Wichtig zu wissen:

  • Das Notvertretungs­recht gilt nur für sechs Monate und kann nicht verlängert werden
  • Der Ehegatte muss ein Attest vom behandelnden Arzt vorlegen können, das den medizinischen Notfall bestätigt
  • Es ersetzt keine umfassende Vorsorge­vollmacht

Fazit: Warum Sie jetzt handeln sollten

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Selbst­bestimmung zu wahren - auch wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Die Erstellung erfordert zwar etwas Zeit und Überlegung, aber der Nutzen überwiegt deutlich:

  • Sie bestimmen selbst, wer für Sie entscheidet
  • Sie vermeiden die Bestellung eines fremden Betreuers
  • Sie sorgen für die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche
  • Sie entlasten Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen

Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig vorsorgen - solange Sie noch entscheidungs­fähig sind. Die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht ist ein Akt der Für­sorge, sowohl für sich selbst als auch für Ihre Angehörigen.