Vorsorgevollmacht - Die 8 wichtigsten Fragen im Überblick

Patientenverfügung.digital

2018-12-12

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Bei diesen 3 Vorsorgedokumenten kommt man schnell durcheinander. Während wir die wichtigsten Fragen zur Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung bereits geklärt haben, ist in diesem Artikel die Vorsorgevollmacht dran. Hier sind die 8 wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht!

Vorsorgevollmacht

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie in bestimmten Bereichen Ihres Lebens vertreten. So kann Ihr Stellvertreter zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen oder gesundheitlichen Fragen für Sie Entscheidungen treffen – das ist besonders sinnvoll, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und nicht mehr selbstständig Entscheidungen treffen können.

Wichtig: Informieren Sie Ihren Stellvertreter unbedingt im Vornherein über die Bevollmächtigung – und klären Sie ab, ob die Person überhaupt dazu bereit ist, diese große Verantwortung zu übernehmen. Theoretisch kann Ihr Stellvertreter die Vollmacht selbst nach Ihrer Geschäftsunfähigkeit noch widerrufen.

2. Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne Vorsorgevollmacht setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie ein. Das kann Ihr Partner oder Kinder sein – Angehörige sind jedoch nicht automatisch zur Vertretung berechtigt! Deshalb kann das Gericht auch eine völlig fremde Person als Betreuer bestimmen. Diese Person trifft dann Entscheidungen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel nach einer Erkrankung oder einem Unfall.

Tipp: Sie möchten dem Gericht eine Person vorschlagen? Oder dem Gericht mitteilen, welche Person Sie auf keinen Fall vertreten darf? Das können Sie vorab mit einer Betreuungsverfügung tun!

3. Was ist der Unterschied zur Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist kein klassisches Vorsorgedokument. Es handelt sich um eine allgemeine Bevollmächtigung für verschiedene Lebensbereiche – damit Ihre Vertrauensperson jedoch Entscheidungen bei gesundheitlichen Fragen oder medizinischen Behandlungen für Sie treffen darf, ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Die Vorsorgevollmacht ist demnach viel spezifischer als die Generalvollmacht.

Wichtig: Da es keinen Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung gibt, ist die Vorsorgevollmacht nicht ohne Risiko. So kann Ihr Stellvertreter die Vollmacht theoretisch sofort einsetzen und in Ihrem Namen handeln. Mit der Betreuungsverfügung gibt es jedoch eine sichere Alternative – hier darf der Stellvertreter erst nach einem Gerichtsbeschluss Entscheidungen für Sie treffen.

4. Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht regelt die Patientenverfügung, welche Behandlungen und ärztliche Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie entscheiden also selbst, was bei Handlungsunfähigkeit mit Ihnen passiert. Mit einer Vorsorgevollmacht ist das nicht möglich! Sie übertragen Ihre Verantwortung dann lediglich auf einen Vertreter, der für Sie entscheiden muss – besonders für Angehörige kann das eine extreme Last sein.

5. Warum brauche ich eine Patientenverfügung trotz Vorsorgevollmacht?

Eine Patientenverfügung ist das wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland. Sie können Ihren Willen als Patient genau festlegen und garantieren, dass Sie auch Selbstbestimmung haben, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ärzte und Gerichte berücksichtigen Ihre Patientenverfügung immer als erstes – erst danach werden Bevollmächtigte oder Betreuer zurate gezogen.

Tipp: Denken Sie außerdem daran, dass der Bevollmächtigte in Ihrer Nähe wohnen sollte und im Ernstfall schnell Entscheidungen für Sie treffen muss.

6. Wie erstelle ich eine gültige Vorsorgevollmacht?

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht: Laut den neuesten BGH-Urteilen müssen beide Vorsorgedokumente konkret formuliert sein und sollten möglichst wenig. Interpretationsspielraum bieten. Ist das nicht der Fall, wird sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung unwirksam. Wenn Sie mehr zu diesen Gerichtsurteilen erfahren möchten, empfehlen wir unseren Artikel: BGH-Urteil: Deshalb muss Ihre Patientenverfügung präzise formuliert sein.

7. Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?

Für eine gewöhnliche Vorsorgevollmacht ist keine Beglaubigung notwendig. Wenn Sie jedoch rechtliche Dinge oder juristische Fragen in der Vorsorgevollmacht regeln – oder gar Entscheidungsbefugnisse über Vermögen, Grundstücksangelegenheiten oder Wirtschaftsunternehmen – dann ist der Gang zum Notar zwingend notwendig. Auch im Zweifel sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht lieber beglaubigen lassen!

Übrigens:  Per Gesetz kann der Bevollmächtigte niemals in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selber tätigen – zum Beispiel Geld von Ihrem Konto auf sein eigenes Konto überweisen. Diese Regel nennt sich Verbot des Selbstkontrahierens.

8. Ist ein Vorsorgevollmacht überhaupt sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll – aber nicht die beste Wahl. Wer eine wirksame Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung kombiniert, braucht eine Vorsorgevollmacht in der Regel nicht. Mit einer solchen Kombination bekommen Sie nicht nur zusätzliche Sicherheit in Angelegenheiten, die in der Patientenverfügung nicht geregelt sind. Sie verhindern auch einen Missbrauch, der mit einer Vorsorgevollmacht theoretisch möglich ist! Natürlich können Sie sich auch für alle drei Vorsorgedokumente entscheiden – achten Sie jedoch darauf, dass es keine Widersprüche gibt.

Wichtig: Alle drei Vorsorgedokumente gelten solange, bis Sie widerrufen oder geändert werden. Das können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen machen. Lassen Sie sich bei einem Widerruf unbedingt das Original vom Bevollmächtigten zurückgeben und informieren Sie Banken, Versicherungen oder Gerichte über den Widerruf Ihrer Vollmacht.