Vorsorgevollmacht bei Demenz: So können Sie für Alzheimer & Co. vorsorgen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-04-10

letzte Änderung:

2023-04-18

Demenz ist wie ein Nebel, der sich langsam über unser Denken legt – und unsere rationale Entscheidungsfindung trübt. Wie können wir sicherstellen, dass unsere Wünsche und Vorstellung auch respektiert werden, wenn wir durch Demenz nicht mehr geschäftsfähig sind? Die Lösung ist eine Vorsorgevollmacht. Warum und wie das gelingt, erfahren Sie im Folgenden.

Vorsorgevollmacht bei Demenz

Warum Vorsorgevollmacht bei Demenz?

Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden wichtig. Mit ihr können Sie festlegen, wer im Notfall Entscheidungen für Sie trifft – und Ihre Interessen in verschiedensten Bereichen vertreten darf (selbst vor Gericht), wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Stellen Sie sich die Vorsorgevollmacht wie ein Anker vor, den Sie in das Meer der Unsicherheit werfen – und so sicherstellen, dass Sie im Ernstfall nicht vom Strom der Ereignisse mitgerissen werden.

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen auswählen. Wer Demenz befürchtet, sollte unbedingt so früh wie möglich vorsorgen. Denn: Geschäftsfähigkeit ist Voraussetzung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Was sollte man beim Erstellen der Vorsorgevollmacht bedenken?

Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht per Unterschrift wirksam. Aber Achtung: Bei Demenzpatienten könnte die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung hinterfragt werden. Für Bevollmächtigte ist es dann häufig kaum möglich, die Geschäftsfähigkeit nachträglich zu beweisen.

Deshalb unser Tipp für die Demenz-Vorsorgevollmacht: Lassen Sie Ihre Geschäftsfähigkeit bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht von Ihrem Arzt bestätigen und bewahren Sie die Bescheinigung gemeinsam mit der Vollmacht auf. Oder wählen Sie eine notarielle Beurkundung: Der Notar erstellt das Dokument und stellt dabei auch Ihre Geschäftsfähigkeit fest.

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Sobald Sie eine Vertrauensperson ausgewählt haben, sollten Sie den Handlungsspielraum der Vorsorgevollmacht festlegen. Fragen Sie sich: Welche Entscheidungen soll Ihre Vertrauensperson in Ihrem Namen treffen dürfen? Wollen Sie zum Beispiel nur finanzielle Entscheidungen abgeben? Oder auch medizinische und persönliche Angelegenheiten? Nur mit einer sorgfältigen Planung können Sie Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

  • Geben Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht klar an, unter welchen Umständen sie wirksam werden soll. In der Regel tritt eine Vollmacht in Kraft, sobald Sie Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen können und dies von einem Arzt bescheinigt wird. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Vertrauensperson weiß, wo die Vorsorgevollmacht im Notfall zu finden ist. Eine Vorsorgevollmacht ist immer nur im Original wirksam.

Tipp: Wie wählen Sie die richtige Person für Ihre Vollmacht aus? Stellen Sie sich folgende Fragen: Wer in meinem Umfeld versteht mich am besten? Wer würde bereit sein, diese Verantwortung zu übernehmen? Und vor allem, wem vertraue ich uneingeschränkt? Erfahren Sie hier mehr zur Wahl Ihrer Vertrauensperson.

Ist ein Widerruf der Vollmacht bei Demenz möglich?

Ein Widerruf der Vollmacht ist nur möglich, solange Sie geschäftsfähig sind. Wenn Sie an Demenz erkranken, ist das vermutlich nicht mehr der Fall. Dann können Sie Ihre Vollmacht nicht mehr widerrufen. Schließlich ist die Vollmacht genau für einen solchen Fall erstellt worden: Sie bestimmen jemanden, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Grundsätzlich gilt: Der Widerruf einer Vollmacht durch geschäftsunfähige Personen ist nur in Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel bei gesetzwidrigem Verhalten des Bevollmächtigten.

Betreuungsverfügung: Eine Alternative,

wenn man nicht mehr geschäftsfähig ist

Suchen Sie eine Alternative für Demenzpatienten, die nicht mehr geschäftsfähig sind? Dann könnte die Betreuungsverfügung eine gute Wahl sein. Hier legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll – und der Betreuer wird vom Betreuungsgericht überwacht. Deshalb kann eine Betreuungsverfügung auch erstellt werden, wenn der Betroffene bereits geschäftsunfähig ist.

Außerdem kann man in der Betreuungsverfügung auch individuelle Wünsche äußern – zum Beispiel, dass Sie so lange wie möglich zu Hause leben möchten. Verfassen Sie Ihre Betreuungsverfügung so präzise wie möglich, damit Ihre Wünsche bestmöglich umgesetzt werden. Die Betreuungsverfügung kann auch ergänzend zur Vorsorgevollmacht erstellt werden – so sind Sie rundum abgesichert.

Tipp: Eine Patientenverfügung ist ebenfalls wichtig. So können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Bei Demenz kann dies besonders wichtig sein, da Sie Ihre Wünsche später vermutlich nicht mehr klar ausdrücken können. Nur mit einer Patientenverfügung können Angehörige und Ärzte genau wissen, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten.

Schlusswort

Wer sich für eine Demenz-Erkrankung absichern möchte, kann das mit einer Vorsorgevollmacht tun. Vor allem in Kombination mit einer Patientenverfügung sind Sie mit diesen beiden Dokumenten so gut es geht für die Zukunft gerüstet. Und wie immer gilt: Je früher Sie vorsorgen, desto besser. Bei Demenz ganz besonders!