Demenz und recht­liche Vor­sorge: Recht­zeitig Ent­schei­dungen treffen

Zusammenfassung

Die recht­liche Vor­sorge bei Demenz ist essenziell, um die eigenen Wünsche früh­zeitig fest­zuhalten und sicher­zustellen, dass diese auch bei fort­schreitender Erkrankung respektiert werden. Wichtige Dokumente wie Patienten­verfügung, Vor­sorge­vollmacht und Betreuungs­verfügung ermöglichen es, medizi­nische und recht­liche Ent­scheidungen im Voraus zu regeln. Eine recht­zeitige Erstellung schützt sowohl Betroffene als auch An­ge­hörige und schafft Klarheit in schwierigen Lebens­situationen.

Die Diagnose Demenz bringt zahl­reiche Heraus­for­derungen für Betroffene und An­ge­hörige mit sich. Neben medizi­nischen Fragen rückt besonders die recht­liche Vor­sorge in den Fokus. Wenn Sie oder eine Ihnen nahe­stehende Person mit Demenz leben, ist es wichtig, früh­zeitig Regelungen zu treffen, damit Ihre Wünsche auch dann berück­sichtigt werden, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Zwei Personen sitzen am Tisch und füllen gemeinsam Vorsorgevollmacht-Dokumente in einer warmen,  sonnendurchfluteten Wohnumgebung aus

Warum recht­liche Vor­sorge bei Demenz so wichtig ist

Viele Menschen schieben un­angenehme Themen auf. Doch bei einer Demenz­er­krankung kann dies schwer­wiegende Folgen haben. Die fort­schreitende Natur der Erkrankung führt dazu, dass Betroffene im Verlauf immer weniger in der Lage sein werden, eigen­ständige Ent­scheidungen zu treffen oder rechts­wirksame Dokumente zu unter­zeichnen.[1]

Mit der Diagnose Demenz rückt die Sorge um die Zukunft in den Vorder­grund. Sie sollten früh­zeitig mit Ver­wandten oder im Freundes­kreis darüber sprechen, was Ihnen wichtig ist, wenn Sie nicht mehr selbst ent­scheiden können. Halten Sie Ihre Wünsche unbedingt schrift­lich fest und verpassen Sie den richtigen Zeit­punkt nicht.[5]

Zwar haben Ehe­partner:innen seit dem 1. Januar 2023 ein ge­setzliches Ver­tretungs­recht in Gesundheits­angelegenheiten, dieses ist jedoch auf sechs Monate be­schränkt und mit weiteren Ein­schränkungen ver­bunden. Die eigen­ständige recht­liche Vor­sorge bleibt daher un­verzichtbar.[1]

Die drei Säulen der recht­lichen Vor­sorge

Für eine umfassende recht­liche Vor­sorge bei Demenz sind drei Dokumente besonders wichtig: die Patienten­verfügung, die Vor­sorge­vollmacht und die Betreuungs­verfügung. Jedes dieser Dokumente erfüllt unter­schiedliche Aufgaben und sollte individuell an Ihre Lebens­situation an­gepasst werden.[1][4]

Patienten­verfügung: Selbst­bestimmung bei medizi­nischen Maß­nahmen

In Deutschland hat jede Person das Recht, über medizi­nische Behand­lungen selbst zu bestimmen. Eine Patienten­verfügung ermöglicht es Ihnen, im Voraus fest­zulegen, welche medizi­nischen und pflege­rischen Maß­nahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst äußern können.[1][6]

Die gesetz­liche Grund­lage der Patienten­verfügung ist in § 1827 BGB verankert. Sie gewähr­leistet, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr mitteilen können.[6]

Jede ein­willigungs­fähige und voll­jährige Person kann eine Patienten­verfügung erstellen und jeder­zeit formlos widerrufen. Die Ein­willigungs­fähigkeit bedeutet, dass Sie Art, Bedeutung und Trag­weite einer ärzt­lichen Maß­nahme erfassen können. Dies unter­scheidet sich von der Geschäfts­fähigkeit, die für eine Vor­sorge­vollmacht nötig ist.[5][6]

Es ist empfehlens­wert, sich von ärzt­lichen Fach­kräften oder anderen sach­kundigen Personen beraten zu lassen, um sicher zu sein, dass Ihre Verfügung medizi­nisch und recht­lich wirksam ist.[6]

Vor­sorge­vollmacht: Ihre Angelegen­heiten in vertrauens­vollen Händen

Mit einer Vor­sorge­vollmacht bevoll­mächtigen Sie eine oder mehrere Personen, in Ihrem Namen als recht­liche Vertreter:innen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind. Die bevoll­mächtigte Person kann beispiels­weise Bank­geschäfte erledigen, die Wahl des Pflege­heims treffen oder mit Ver­sicherungen, Ämtern und Unter­nehmen kommuni­zieren.[1][5]

Für die Erstellung einer Vor­sorge­vollmacht ist es wichtig, dass Sie zum Zeit­punkt der Ausstellung noch geschäfts­fähig sind. In der Vollmacht sollte möglichst genau fest­gelegt werden, wozu die bevoll­mächtigte Person im Einzelnen er­mächtigt wird.[5]

Die Vollmacht kann für ver­schiedene Bereiche gelten:

  • Geld­angelegen­heiten und Ver­mögens­verwaltung
  • Art der Betreuung und Pflege
  • Medizi­nische Behand­lung
  • Wohnungs­angelegen­heiten
  • Vertretung gegen­über Behörden

Bereiche, die in der Vollmacht nicht geregelt sind, müssen später eventuell in einem gericht­lichen Betreuungs­verfahren geklärt werden.[5]

Betreuungs­verfügung: Mit­bestimmung bei der gericht­lichen Betreuung

Wenn jemand auf­grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Ent­scheidungen zu treffen, richtet das Gericht eine Betreuung ein. Mit einer Betreuungs­verfügung können Sie fest­legen, wen Sie in einer solchen Situation als Betreuer:in wünschen. Das Gericht berück­sichtigt diese Wünsche so weit wie möglich.[1][2]

Die Betreuungs­verfügung und die Vor­sorge­vollmacht ermög­lichen es Menschen mit Demenz, fest­zulegen, wer sie vertreten soll, wenn sie ihre eigenen Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können.[2]

Der richtige Zeit­punkt für die recht­liche Vor­sorge

Für alle Vor­sorge­dokumente gilt: Je früher Sie sie erstellen, desto besser. Nur wer geschäfts­fähig ist, kann rechts­gültig eine Vor­sorge­vollmacht auf­setzen, und nur wer testier­fähig ist, ein Testament. Für eine Patienten­verfügung reicht die Ein­willigungs­fähigkeit.[5]

Mit fort­schreitender Demenz kann die Fähigkeit, rechts­gültige Entschei­dungen zu treffen, ein­geschränkt sein oder ganz verloren gehen. Daher ist es wichtig, die recht­liche Vor­sorge nicht auf­zuschieben.[1]

Praktische Hilfen und Unter­stützung

Die Erstellung von Vor­sorge­dokumenten kann anfangs über­fordernd wirken. Es gibt jedoch zahl­reiche Unter­stützungs­angebote:

Beratungs­möglichkeiten

Individuelle Beratung zu allen Themen der recht­lichen Vor­sorge bieten:

  • Örtliche Betreuungs­vereine
  • Ärzt­liche Fach­kräfte
  • Notar:innen
  • Ver­braucher­zentralen[5]

Die Ver­braucher­zentrale Nordrhein-West­falen bietet regel­mäßig Online-Vor­träge zu Betreuungs­verfügung, Vor­sorge­vollmacht und Patienten­verfügung an.[2]

Informations­materialien

Das Bundes­ministerium der Justiz stellt Text­bausteine zur Erstellung einer individuellen Patienten­verfügung bereit, die als An­regung und Formulierungs­hilfe dienen können.[6]

Die Alzheimer Forschung Initiative bietet ein kosten­freies Infoblatt-Set zur recht­lichen Vor­sorge an. Dieses enthält wert­volle Hin­weise zur Erstellung einer Vor­sorge­vollmacht und einer Patienten­verfügung sowie Infor­mationen zur Testier­fähigkeit bei Demenz.[1][4]

Digitale Hilfs­angebote für An­gehörige

Neben der recht­lichen Vor­sorge gibt es auch digitale An­wendungen, die An­gehörige von Menschen mit Demenz unter­stützen können. Die Alzheimer Gesell­schaft Baden-Württem­berg hat eine Hand­reichung mit dem Titel “Selbst­hilfe Digital” veröffent­licht, die Ideen vermittelt, wie An­gehörige von digitalen An­wendungen profitieren können.[3]

Diese Hand­reichung bietet praktische Tipps für:

  • Den täglichen Umgang mit Demenz
  • Die Begleitung von Betroffenen
  • Die eigene Selbst­fürsorge als pflegende:r An­gehörige:r[3]

Die Bedeutung früh­zeitiger Vor­sorge

Ein un­vorher­gesehenes Ereignis oder eine schwere Krankheit wie Alzheimer können dazu führen, dass man auf die Hilfe anderer an­gewiesen ist und selbst keine Ent­scheidungen mehr treffen kann. Wer recht­zeitig vor­sorgt, schützt sich und seine An­ge­hörigen.[1]

Gerade für Menschen mit einer beginnenden Demenz ist es wichtig, die eigenen Wünsche und Vor­stellungen für die Zukunft fest­zuhalten. Dies gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihre Angelegen­heiten auch später in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Fazit und Handlungs­empfehlungen

Die recht­liche Vor­sorge bei Demenz umfasst drei wesent­liche Dokumente: die Patienten­verfügung, die Vor­sorge­vollmacht und die Betreuungs­verfügung. Jedes dieser Dokumente erfüllt unter­schiedliche Zwecke und sollte individuell an­gepasst werden.

Handeln Sie früh­zeitig, solange Sie oder Ihre An­gehörigen noch in der Lage sind, rechts­verbindliche Ent­scheidungen zu treffen. Holen Sie sich fach­kundige Beratung und nutzen Sie die ver­fügbaren Informations­materialien.

Die recht­liche Vor­sorge ist ein Akt der Für­sorge - sowohl für sich selbst als auch für die An­gehörigen, die dadurch ent­lastet werden. Sie schafft Klarheit in schwierigen Situationen und stellt sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können.