Vergütung bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht: Was Sie wissen sollten
Zusammenfassung
Bevollmächtigte können für ihre Tätigkeit im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vergütet werden, sofern dies im Innenverhältnis vereinbart wurde. Die Vergütung kann als Pauschale, nach Stundensätzen oder als Aufwandsentschädigung erfolgen und sollte schriftlich festgehalten werden, um Klarheit zu schaffen. Neben der Vergütung haben Bevollmächtigte Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten wie Fahrt- oder Kommunikationsausgaben.
- Grundsätzliches zur Vergütung bei Vorsorgevollmachten
- Das Innenverhältnis als Grundlage für Vergütungsansprüche
- Mögliche Vergütungsmodelle für Bevollmächtigte
- Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen
- Praktische Empfehlungen zur Vergütungsvereinbarung
- Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Häufige Fragen zur Vergütung bei Vorsorgevollmachten
- Fazit: Faire Vergütung für eine verantwortungsvolle Aufgabe
Eine Vorsorgevollmacht schützt Ihre Selbstbestimmung, wenn Sie einmal Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Doch dürfen Bevollmächtigte für diese Aufgabe eine Vergütung erhalten? Diese Frage beschäftigt viele Menschen bei der Vorsorgeplanung. Der folgende Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Ansprüche und praktischen Regelungsmöglichkeiten für die Vergütung von Bevollmächtigten.

Grundsätzliches zur Vergütung bei Vorsorgevollmachten
Historisch betrachtet werden Vorsorgevollmachten meist unentgeltlich ausgeübt, da häufig Familienangehörige als Bevollmächtigte eingesetzt werden[6]. Mit der steigenden Bedeutung dieses Vorsorgeinstruments übernehmen aber zunehmend auch Freund:innen, Bekannte oder professionelle Dienstleister:innen diese Aufgabe, wodurch die Frage der Vergütung an Bedeutung gewinnt[2].
Die rechtliche Basis für eine Vergütung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer in den §§ 677, 683 und 670 BGB. Diese Regelungen legen fest, dass Bevollmächtigte grundsätzlich Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen haben und unter bestimmten Umständen auch eine Vergütung verlangen können[2].
Entscheidend ist: Ob und in welcher Höhe eine Vergütung gezahlt wird, hängt maßgeblich davon ab, was Sie als vollmachtgebende Person mit Ihrer bevollmächtigten Person vereinbart haben[6].
Das Innenverhältnis als Grundlage für Vergütungsansprüche
Die Vorsorgevollmacht hat zwei Rechtsverhältnisse: Das Außenverhältnis regelt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten, während das Innenverhältnis die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrer bevollmächtigten Person festlegt[6].
Der Vergütungsanspruch ist Teil des Innenverhältnisses. Das bedeutet: Die Vereinbarung zur Vergütung muss nicht in der Vollmachtsurkunde selbst enthalten sein, sondern kann separat getroffen werden[6].
Wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung existiert, gilt grundsätzlich:
- Die Tätigkeit wird unentgeltlich ausgeübt.
- Unter bestimmten Umständen kann dennoch eine Entschädigung entsprechend den Vorschriften für ehrenamtliche Betreuer:innen in Frage kommen[6].
Mögliche Vergütungsmodelle für Bevollmächtigte
Bei der Gestaltung einer Vergütungsvereinbarung haben Sie große Freiheit, da keine gesetzlichen Vorgaben zum Inhalt existieren[6]. Gängige Modelle sind:
Pauschale Vergütung: Eine feste Summe wird für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, beispielsweise monatlich oder jährlich. Diese Form bietet Planungssicherheit für beide Seiten.
Stundensätze: Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes für die tatsächlich geleistete Arbeit. Dies erfordert eine genaue Dokumentation der aufgewendeten Zeit.
Aufwandsentschädigung: Statt einer echten Vergütung wird lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die den konkreten Aufwand der bevollmächtigten Person ausgleicht.
Ausschluss der Vergütung: Sie können auch ausdrücklich vereinbaren, dass keine Vergütung erfolgt[6].
Die Höhe einer angemessenen Vergütung richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
- Umfang und Komplexität der übertragenen Aufgaben
- Qualifikation der bevollmächtigten Person
- Ihre finanziellen Möglichkeiten als vollmachtgebende Person
Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen
Für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Notar:innen und andere Berufsgruppen mit eigenen Gebührenordnungen können besondere Regelungen gelten. Hier kann die Vergütung nach den entsprechenden berufsspezifischen Vorgaben erfolgen oder individuell vereinbart werden[2].
Wenn Sie eine:n Angehörige:n eines solchen Berufs als Bevollmächtigte:n einsetzen möchten, empfiehlt sich eine klare schriftliche Vereinbarung darüber, ob die Tätigkeit nach berufsrechtlichen Grundsätzen oder auf anderer Basis vergütet werden soll.
Praktische Empfehlungen zur Vergütungsvereinbarung
Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Vereinbarungen zur Vergütung stets schriftlich festhalten[6]. Dies schafft Klarheit für alle Beteiligten und dient als Nachweis bei Fragen oder Konflikten.
Für vollmachtgebende Personen:
- Sprechen Sie das Thema Vergütung offen an
- Legen Sie fest, welche Tätigkeiten vergütet werden sollen
- Treffen Sie klare Regelungen zur Höhe und Zahlungsweise
- Regeln Sie, aus welchem Vermögen die Vergütung gezahlt werden soll
Für bevollmächtigte Personen:
- Klären Sie die Frage der Vergütung bereits im Vorfeld
- Wenn Sie eine Vergütung erwarten, kommunizieren Sie dies deutlich
- Dokumentieren Sie Ihren Zeitaufwand sorgfältig
- Legen Sie regelmäßig Rechenschaft über Ihre Tätigkeit ab
Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Für ein vollständiges Verständnis ist es wichtig, den Unterschied zwischen zwei zentralen Vorsorgeinstrumenten zu kennen:
Eine Patientenverfügung enthält Ihre Wünsche zu medizinischen, pflegerischen und anderen Behandlungen für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können[11]. Sie legt fest, WELCHE Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen bestimmt, WER in Ihrem Namen handeln und entscheiden darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind[11]. Die bevollmächtigte Person wird zu Ihrem “Sprachrohr” und hat die Aufgabe, Ihrem Willen Ausdruck zu verleihen.
Beide Dokumente ergänzen sich: Die Patientenverfügung definiert Ihre Wünsche, die Vorsorgevollmacht bestimmt die Person, die diese Wünsche durchsetzen soll[7].
Gut zu wissen: Beide Instrumente sind in § 1827 BGB gesetzlich verankert[11].
Häufige Fragen zur Vergütung bei Vorsorgevollmachten
Kann ich als Bevollmächtigte:r auch nachträglich eine Vergütung verlangen?
Wenn keine Vergütung vereinbart wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf nachträgliche Vergütung. In bestimmten Fällen können Sie jedoch eine Entschädigung entsprechend den Regelungen für ehrenamtliche Betreuer:innen in Betracht ziehen[6].
Muss die Vergütungsvereinbarung notariell beurkundet werden?
Nein, eine notarielle Beurkundung der Vergütungsvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Fixierung[3].
Welche Kosten kann ich als Bevollmächtigte:r zusätzlich geltend machen?
Neben einer möglichen Vergütung haben Sie als Bevollmächtigte:r Anspruch auf Ersatz der Ihnen entstandenen Aufwendungen, wie Fahrtkosten, Porto oder Telefongebühren[2].
Fazit: Faire Vergütung für eine verantwortungsvolle Aufgabe
Die Ausübung einer Vorsorgevollmacht ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit erheblichem zeitlichen und emotionalen Aufwand verbunden sein kann. Eine angemessene Vergütung kann dazu beitragen, dass diese Aufgabe mit der nötigen Sorgfalt wahrgenommen wird.
Die Frage der Vergütung sollte frühzeitig und offen geklärt werden. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und vermeidet spätere Konflikte.
Bedenken Sie: Eine faire Vergütung ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Person, die für Sie im Ernstfall wichtige Entscheidungen trifft und Ihre Interessen vertritt.