Vorsorgevertrag: Selbst­bestimmung bis zum Lebens­ende

Zusammenfassung

Ein Vorsorgevertrag ermöglicht Selbstbestimmung bis zum Lebensende und entlastet Angehörige in schwierigen Situationen. Während ein Bestattungsvorsorgevertrag die Gestaltung und Finanzierung der eigenen Beerdigung regelt, sichern Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht medizinische Entscheidungen und persönliche Angelegenheiten für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit. Diese Vorsorgedokumente sind kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst und den nahestehenden Personen.

Die Vor­sorge für den eigenen Tod oder eine schwere Krankheit gehört zu den Themen, die viele Menschen gerne vermeiden. Dennoch ist es sinnvoll, sich recht­zeitig mit Fragen der Selbst­bestimmung am Lebens­ende zu beschäftigen. Mit einem Vorsorge­vertrag können Sie Ihre Wünsche fest­halten und Ihre Ange­hörigen entlasten. Doch wann ist ein solcher Vertrag wirk­lich sinnvoll und welche Formen gibt es?

Person überprüft Dokumente auf einem Holztisch, im Hintergrund ein Bücherregal und eine Zimmerpflanze.

Bestattungs­vorsorgevertrag: Die letzte Ruhe nach eigenen Wünschen gestalten

Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag ist eine verbindliche Verein­barung zwischen Ihnen und einem Bestattungs­unternehmen Ihrer Wahl. Damit legen Sie fest, wie Ihre Bestattung nach Ihrem Tod gestaltet werden soll[4].

Was regelt ein Bestattungs­vorsorgevertrag?

Mit diesem Vertrag bestimmen Sie selbst über alle Details Ihrer Beerdigung. Dazu gehören:

Finanzieller Schutz für Angehörige: Ein wichtiger Aspekt des Bestattungs­vorsorge­vertrags ist die finanzielle Absicherung. Die Kosten für eine Bestattung können schnell mehrere tausend Euro betragen. Durch den Vertrag stellen Sie sicher, dass Ihre Ange­hörigen nicht für diese Kosten aufkommen müssen[1].

Für wen ist ein Bestattungs­vorsorgevertrag sinnvoll?

Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie Ihre Bestattung nach eigenen Vor­stellungen gestalten möchten
  • Sie Ihre Ange­hörigen finanziell und emotional entlasten wollen
  • Sie keine nahen Ange­hörigen haben, die sich um Ihre Bestattung kümmern können
  • Sie befürchten, dass Ihr Nach­lass zur Deckung der Bestattungs­kosten nicht ausreicht[1][4]

In Deutschland besteht eine Bestattungs­pflicht. Die Kosten dafür müssen von den Ange­hörigen getragen werden, da es keine staat­liche Unter­stützung für die Bestattung gibt[1]. Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag kann daher ein großer Dienst an Ihrer Familie sein.

Patienten­verfügung: Medizinische Selbst­bestimmung sichern

Eine Patienten­verfügung ist ein Dokument, in dem Sie fest­legen, welche medizinischen Maß­nahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können[5].

Rechtliche Grundlagen der Patienten­verfügung

Die gesetzliche Grundlage für die Patienten­verfügung findet sich in § 1827 BGB. Darin ist fest­gelegt, dass der Wille des Patienten für Ärzt:innen und Betreuer:innen verbindlich ist, wenn er in einer Patienten­verfügung schriftlich nieder­gelegt wurde[6].

Inhalte einer Patienten­verfügung

In Ihrer Patienten­verfügung können Sie unter anderem festlegen:

Wichtig: Vage Formulierungen vermeiden: Der Bundes­gerichtshof hat 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie “keine lebens­erhaltenden Maß­nahmen” nicht ausreichen. Ihre Anweisungen sollten möglichst konkret sein[5].

Form und Aufbewahrung

Eine Patienten­verfügung muss schriftlich vor­liegen und von Ihnen unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich[5]. Sie können den Text am Computer schreiben oder ein Formular verwenden.

Damit Ihre Patienten­verfügung im Ernst­fall gefunden wird, sollten Sie:

  • Ange­hörige und Ihre Haus­ärzt:in über die Existenz informieren
  • Eine Kopie bei einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen
  • Einen Hinweis in Ihrem Porte­monnaie mitführen[5]

Vorsorge­vollmacht: Eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen

Während die Patienten­verfügung Ihren Willen fest­hält, bestimmen Sie mit einer Vorsorge­vollmacht eine Person, die in Ihrem Sinne handeln und entscheiden soll, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind[2].

Unterschied zur Patienten­verfügung

Eine Vorsorge­vollmacht ergänzt die Patienten­verfügung. Da eine Patienten­verfügung nie alle möglichen medizinischen Situationen berück­sichtigen kann, ist es wichtig, dass eine Person, die Ihre Wünsche kennt, für Sie entscheiden kann[2].

Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie neben Gesund­heits­angelegenheiten auch Aufenthalts-, Wohnungs- und Vermögens­fragen regeln[2].

Wann ist eine Vorsorge­vollmacht sinnvoll?

Eine Vorsorge­vollmacht ist besonders wichtig, wenn:

Die richtige Vorsorge für Ihre Situation

Je nach Lebens­situation können verschiedene Vorsorge­verträge für Sie sinnvoll sein. Oft ist eine Kombination aus mehreren Dokumenten empfehlenswert.

Für jüngere Menschen ist meist eine Patienten­verfügung in Verbindung mit einer Vorsorge­vollmacht ausreichend. Ein Bestattungs­vorsorgevertrag kann später hinzu­kommen.

Für ältere Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen kann die vollständige Vorsorge mit allen Dokumenten sinnvoll sein, um alle Aspekte abzudecken.

Für Allein­stehende ohne nahe Ange­hörige ist ein Bestattungs­vorsorgevertrag besonders wichtig, da sonst das Ordnungs­amt die Bestattung veranlasst.

So gehen Sie vor

  1. Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Vorsorge­möglichkeiten. Neben den hier genannten Optionen gibt es weitere Möglichkeiten wie die Sterbegeld­versicherung.

  2. Sprechen Sie mit Ihren Ange­hörigen über Ihre Wünsche. So schwer diese Gespräche auch sein mögen - sie entlasten Ihre Familie im Ernst­fall enorm[1].

  3. Holen Sie fachkundige Beratung ein. Für die Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht können Rechts­anwält:innen oder Notare helfen. Für den Bestattungs­vorsorgevertrag beraten Sie Bestattungs­unternehmen[8].

  4. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente regelmäßig, etwa alle zwei Jahre, und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Eine Patienten­verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden[6].

Fazit: Vorsorge als Akt der Selbst­bestimmung und Für­sorge

Mit Vorsorge­verträgen nehmen Sie nicht nur Ihr Recht auf Selbst­bestimmung wahr - Sie entlasten auch Ihre Ange­hörigen in schwierigen Zeiten. Sie ver­hindern, dass andere Menschen Entscheidungen treffen müssen, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entsprechen.

Besonders der Bestattungs­vorsorgevertrag ist mehr als Selbst­bestimmung - er ist ein großer Dienst an Ihrer Familie und Ihren Ange­hörigen[1]. Sie schaffen finanzielle Sicherheit und nehmen Ihren Lieben schwierige Entscheidungen in einer emotional belastenden Situation ab.

Vorsorge­verträge sind kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortungs­bewusstsein - für sich selbst und für die Menschen, die Ihnen nahe­stehen.