Wann ist ein Vorsorgevertrag sinnvoll?

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2020-10-26

letzte Änderung:

2020-12-07

Eine Bestattungsvorsorge sollte nicht nur eine Beerdigung nach Wunsch gewährleisten. Sie möchten mit Ihrer Vorsorge auch sicherstellen, dass die Beerdigungskosten gedeckt sind – und Ihre Angehörigen in dieser schwierigen Zeit nicht zusätzlich vor finanzielle Probleme stellen. Genau an diesem Punkt setzt ein Vorsorgevertrag an.

Vorsorgevertrag

Was ist ein Vorsorgevertrag?

Ein Vorsorgevertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Privatperson und einem Bestattungsunternehmen. Mit einem solchen Vertrag können Menschen den Ablauf und die Bezahlung der eigenen Beerdigung bereits zu Lebzeiten regeln. Der große Vorteil: Der Vorsorgevertrag kombiniert die organisatorischen Eigenschaften einer Bestattungsverfügung mit der finanziellen Absicherung einer Sterbegeldversicherung.

Übrigens: Eine einfache Beerdigung kostet durchschnittlich fast 8.000 Euro. Die Kosten setzen sich vor allem durch Friedhofsgebühren und Leistungen des Bestatters zusammen. Auch Sarg, Grabstein und Urne treiben die Kosten in die Höhe.

Was kann ich mit einem Vorsorgevertrag konkret festlegen?

Sie können sämtliche Einzelheiten der Beerdigung planen und vertraglich fixieren. Ob Beisetzungsart, Sarg, Grabstein, Dekoration, Trauerrede oder Musik: Mit dem Bestatter Ihrer Wahl können Sie festlegen, wie Ihre Beerdigung aussehen soll und die Kosten vor Ihrem Tod begleichen. So eignet sich ein Vorsorgevertrag grundsätzlich für jeden, der Ablauf und Umfang der eigenen Beerdigung im Vorfeld unwiderruflich festlegen möchte.

Tipp: Denken Sie an Ihre Angehörigen! In Zeiten der Trauer möchten Sie Ihre Liebsten so gut es geht entlasten – und sie zum Beispiel nicht über Ihre Beerdigungswünsche spekulieren oder gar streiten lassen. Mit einer Bestattungsvorsorge vermeiden Sie das und bieten außerdem finanzielle Absicherung.

Wie bezahle ich die Bestattung?

Nach Vertragsabschluss zahlen Sie die Bestattungskosten im Voraus an das Bestattungsunternehmen. Meist geschieht das aber nicht direkt an das Unternehmen, sondern über ein Treuhandkonto. Nach Ihrem Tod hat das Beerdigungsunternehmen dann Zugriff auf Ihr Treuhandkonto und kann mit Ihrem Geld die geplante Beerdigung finanzieren. Mit einem Treuhandkonto sichern Sie sich außerdem ab, falls der Bestatter insolvent geht oder stirbt.

Wenn Sie noch kein Treuhandkonto haben, können Sie dies zum Beispiel bei Ihrer Hausbank eröffnen.

Tipp: Für die eigene Beerdigung ist ein Vorsorgevertrag deutlich besser geeignet als ein Testament. Das Testament wird meistens erst nach der Beisetzung geöffnet – zu spät, um die Wünsche des Verstorbenen zu kennen und eine Beerdigung nach seinen Vorstellungen zu organisieren!

Wie lange ist ein Vorsorgevertrag gültig?

Der Vorsorgevertrag ist auch nach Ihrem Tod gültig. Das bedeutet: Alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Bestatter sind weiterhin bindend – auch Erben und Angehörige können die Vereinbarungen nicht unterbinden oder Ablauf und Umfang Ihrer Bestattung nach Ihrem Tod ändern. Die sogenannte "Einrede Dritter" ist ausgeschlossen!

Tipp: Eine Bestattungsvorsorge ist vor allem sinnvoll, wenn Sie eine besondere Bestattungsart wünschen. Ob Baumbestattung, Seebestattung, Feuerbestattung oder anonyme Beisetzung: Für solche Beisetzungen sollten Sie Ihren Willen eindeutig dokumentieren, um Zweifel auszuräumen !

Was ist besser – Vorsorgevertrag oder Sterbegeld?

  • Vorsorgevertrag
    Ein Vorsorgevertrag ist die wohl umfassendste Art der Bestattungsvorsorge. Sie sichern Ablauf und Umfang der eigenen Bestattung ab und entlasten Ihre Angehörigen finanziell. Wie bereits geschrieben, vereint ein Vorsorgevertrag die Vorteile einer Bestattungsverfügung und die Eigenschaften einer Sterbegeldversicherung in einem Dokument. Im Gegensatz zum Sterbegeld zahlen Sie den Festbetrag des Vorsorgevertrags mit einer Einmalzahlung.

  • Sterbegeldversicherung
    Eine Sterbegeldversicherung funktioniert wie eine Lebensversicherung. Dann zahlen Sie über einen längeren Zeitraum Einzelbeträge an den Versicherungsträger – und bekommen im Leistungsfall häufig nicht nur den vereinbarten Versicherungsbetrag, sondern auch eine Überschussbeteiligung (abzüglich Provision und Verwaltungsgebühr). Diesen Betrag erhalten in der Regel die Hinterbliebenen. Oder Sie lassen den Betrag Ihrem Bestatter zukommen.

Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Beerdigung umfassend planen und regeln möchten (sowohl organisatorisch als auch finanziell), ist ein Vorsorgevertrag meist die beste Wahl. Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihren Angehörigen dagegen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Beerdigung geben – zum Beispiel bei der Wahl des Bestatters. Eine Kombination mit einer Bestattungsverfügung kann sinnvoll sein, wenn Sie den Ablauf Ihrer Beerdigung trotzdem selber festlegen möchten.

Übrigens: Bei der Sterbegeldversicherung gibt es zwei Arten: Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung (mit Wartezeit) und Versicherungen mit Gesundheitsprüfung (ohne Wartezeit). Die Wartezeit bei einer Versicherung ohne Gesundheitsprüfung beträgt meistens 18 bis 36 Monate – erst danach greift der Versicherungsschutz. Nur Versicherungen mit Prüfung Ihres Gesundheitszustandes ermöglichen eine sofortige Auszahlung.

Schlusswort

Ein Vorsorgevertrag ermöglicht Ihnen eine Beerdigung nach Wunsch und entlastet Ihre Angehörigen. Nehmen Sie sich die Zeit, um einen geeigneten Bestatter zu finden und regeln Sie Ihre Beerdigung bereits zu Lebzeiten – das bietet Ihnen ein beruhigendes Gefühl, an alles gedacht zu haben! Unsere Empfehlung: Am besten kombinieren Sie Ihren Vorsorgevertrag mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht – dann sind Sie auch abgesichert, falls Sie im Krankenhaus landen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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