Schritt 1: Bestimmen Sie einen Vertreter für den Notfall
Im ersten Schritt setzen Sie eine Vorsorgevollmacht auf. Mit diesem Vorsorgedokument bestimmen Sie eine Person, die Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann und Sie zum Beispiel vor Gericht vertreten darf. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sich in folgenden Bereichen vertreten lassen:
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögensverwaltung
- Gesundheitssorge
- Behörden und Gerichte
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Todesfall und Beerdigung
Auf Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Vorsorgevollmacht kostenlos und unverbindlich mit einem digitalen Assistenten erstellen. Wir bieten Ihnen keine universelle Mustervorlage – stattdessen erstellen wir Ihnen ein individuelles Dokument auf Basis Ihrer Antworten zu unserem Fragenkatalog.
Hilfreiche Artikel zur Vorsorgevollmacht:
- Vorsorgevollmacht: Die 8 wichtigsten Fragen
- So vermeiden Sie einen Missbrauch Ihrer Vorsorgevollmacht
- Mehrere Personen in der Vollmacht: Das müssen Sie beachten
Schritt 2: Bestimmen Sie einen Betreuer (optional)
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, ist dieser Schritt nicht unbedingt nötig. Die sogenannte Betreuungsverfügung bietet jedoch zusätzliche Absicherung.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht? Der Betreuer unterliegt einer gerichtlichen Aufsicht (vor allem bei finanziellen Angelegenheiten). Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht außerdem nur eine geeignete Person vor – das Gericht entscheidet dann, ob es sich an Ihren Vorschlag hält oder nicht. Die Betreuungsverfügung können Sie auf Patientenverfügung.digital ebenfalls kostenlos erstellen lassen.
Hilfreiche Artikel zur Betreuungsverfügung:
- Betreuungsverfügung: Die 8 wichtigsten Fragen
- Betreuungsverfügung-Ratgeber
- Betreuungsverfügung (Wikipedia)
Schritt 3: Setzen Sie eine Kontovollmacht auf
Viele Banken und Sparkassen verlangen eine Bankvollmacht oder eine notarielle Vollmacht. Dafür gibt es keine gesetzliche Vorschrift – wer jedoch auf Nummer sichergehen und sich einen Rechtsstreit ersparen möchte, sollte zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Kontovollmacht verfassen. Oder Sie klären vorher mit Ihrer Bank, ob eine Vorsorgevollmacht ausreichen wird.
Hilfreiche Artikel zur Kontovollmacht:
- Die Bankvollmacht einfach erklärt
- 10 wichtige Tipps für Ihre Bankvollmacht
- Kontovollmacht – das sollten Sie wissen (Postbank)
Schritt 4: Medizinische Vorstellungen festlegen
Für viele Menschen ist die Patientenverfügung das wichtigste Vorsorgedokument überhaupt. Mit einer solchen Verfügung entscheiden Sie im Vorfeld, wie Sie bei schweren Unfällen oder Krankheiten medizinisch und pflegerisch behandelt und betreut werden möchten. Hier können Sie zum Beispiel entscheiden, ob Sie künstliche Ernährung wünschen, ob Sie um jeden Preis am Leben gehalten werden möchten oder in welchen Situationen Sie lieber sterben würden.
Die Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich verpflichtend – vorausgesetzt, Ihre Patientenverfügung hält sich an gängige Vorgaben und ist wirksam. Das kann als medizinischer Laie unter Umständen gar nicht so leicht sein – deshalb haben wir einen digitalen Assistenten entwickelt, der Ihnen beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung kräftig unter die Arme greift. Hier können Sie Ihre Patientenverfügung kostenlos erstellen!
Hilfreiche Artikel zur Patientenverfügung:
- 8 gute Gründe für eine Patientenverfügung
- Patientenverfügung: Die 7 häufigsten Fehler
- Signalaufkleber mit QR-Code: Patientenverfügung immer dabei
Schritt 5: Denken Sie an eine Organspende
Möchten Sie Ihre Organe nach dem Tod spenden? Wenn Sie dazu bereit sind, müssen Sie Ihre Bereitschaft zur Organspende unbedingt schriftlich festhalten – entweder in Ihrer Patientenverfügung (empfehlenswert) oder mit einem klassischen Organspendeausweis. Wer keine Organe spenden möchte, muss nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland nichts weiter tun. Ohne entsprechende Erklärung darf niemand Ihre Organe entnehmen!
Hilfreiche Artikel zur Organspende:
- 10 Irrtümer über Organspenden
- Organspende und Patientenverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Organspende, Hirntod & Patientenverfügung
Schritt 6: Erstellen Sie ein Testament (optional)
Ein Testament brauchen Sie nur, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind.
Die gesetzliche Erbfolge teilt Verwandte in folgende Ordnungen ein:
- 1. Ordnung: Kinder des Erblassers und Enkelkinder
- 2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen, Geschiedene Elternteile der verstorbenen Person
- 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen
Ehepartner, Schwiegereltern oder Schwäger sind laut der gesetzlichen Erbfolge keine Verwandten.
Der gesetzlichen Erbfolge zu widersprechen, ist zum Beispiel für Ehepaare häufig sinnvoll – ansonsten Erben die Kinder bereits die Hälfte des Vermögens, wenn ein Partner stirbt. Mit einem Berliner Testament können Sie das verhindern und Ihren Partner als Alleinerben einsetzen. Die Kinder erben dann erst nach dem Tod beider Elternteile!
Hilfreiche Artikel zum Testament
- Angehörige enterben: Darauf müssen Sie achten
- Gesetzliche Erbfolge einfach erklärt: Alles, was Sie wissen müssen!
- Erbschaft und Zugewinngemeinschaft: Wie viel erbt der Ehepartner?
Schritt 7: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen
Behalten Sie Ihre Vorsorge-Entscheidungen nicht für sich. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und Vorstellungen, damit die wichtigsten Person in Ihrem Leben Bescheid wissen – und im Notfall schneller und mit einem sichereren Gefühl handeln können. Feiertage und Geburtstage sind eine gute Möglichkeiten, um Ihre Entscheidungen mit der ganzen Familie zu besprechen. Ob Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Testament!
3 weitere Tipps zur Vorsorge
1. Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig
Alle paar Jahre sollten Sie Ihre Vorsorgeunterlagen durchgehen und Ihre Entscheidungen überprüfen. Vorstellungen, Wünsche oder Vertrauenspersonen können sich mit der Zeit ändern! Fast alle Vorsorgedokumente sind problemlos jederzeit änderbar.
2. Bewahren Sie Ihre Vorsorgedokumente gut auf
Ihre Dokumente müssen im Notfall schnell gefunden werden. Ein übersichtlicher Notfallordner bietet sich zum Beispiel an. Auf Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Vorsorgedokumente außerdem online hinterlegen.
3. Denken Sie an Ihre Beerdigung
Wie wünschen Sie sich die eigene Beerdigung? Von der Bestattungsart über den Grabstein bis zur Blumen-Deko: Planen Sie Ihre Beerdigung und schließen Sie gegebenenfalls einen Vertrag mit einem Beerdigungsinstitut ab. Das nimmt Last von den Schultern Ihrer Angehörigen (und verhindert eine finanzielle Belastung durch die Beerdigungskosten).
Hilfreiche Artikel zur Vorsorge:
- Bestattungsverfügung: Diese 7 Fragen müssen Sie sich stellen
- Sterbegeldversicherung – wann ist sie sinnvoll?
- Bessere Vorsorge für Patchworkfamilien
- Familienvorsorge: 11 Tipps für mehr Sicherheit
- Sorgerechtsverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Vorsorge für den Todesfall: So sichern Sie sich ab und entlasten Angehörige
Schlusswort
Das war es auch schon! Mit unseren 7 Schritten sichern Sie sich umfassend für sämtliche Szenarien ab und können mit einem ruhigen Gewissen schlafen. Sich endlich um die Vorsorge zu kümmern, ist übrigens ein wunderbarer Vorsatz für das neue Jahr. Und immer dran denken – lieber zu früh vorsorgen, als zu spät!