Vorsorge mit Patientenverfügung: In 7 Schritten gut abgesichert
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, medizinische Behandlungen für den Fall zu regeln, dass Sie sich nicht mehr äußern können. Mit klaren Festlegungen und regelmäßiger Überprüfung schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und entlasten Ihre Angehörigen. Ergänzen Sie die Verfügung idealerweise durch eine Vorsorgevollmacht, um umfassend abgesichert zu sein.
Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich einmal nicht mehr äußern können. Ob nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Alter - mit diesem wichtigen Dokument behalten Sie die Kontrolle über Ihre Behandlung. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, eine rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen.

Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind[5]. Seit dem 1. September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich in § 1827 BGB verankert und für Ärzt:innen rechtlich bindend[5][8].
Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie können sie jederzeit formlos widerrufen[5].
Schritt 1: Gründliche Information einholen
Bevor Sie eine Patientenverfügung erstellen, sollten Sie sich umfassend informieren. Nutzen Sie verlässliche Quellen wie das Bundesgesundheitsministerium, Patientenberatungsstellen oder vertrauenswürdige Onlineportale[1].
Sammeln Sie Informationen zu:
- Verschiedenen medizinischen Behandlungsmethoden
- Möglichen Krankheitssituationen und deren Verlauf
- Rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung
Ein guter erster Schritt kann die Nutzung der Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz sein, die als Formulierungshilfe dienen[5].
Schritt 2: Medizinische Beratung in Anspruch nehmen
Eine fachkundige Beratung ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber dringend zu empfehlen[5][1]. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann Ihnen medizinische Fachbegriffe erklären und Sie zu möglichen Behandlungsoptionen beraten[1].
Besprechen Sie bei der Beratung:
- Welche Krankheitszustände könnten eintreten?
- Welche lebenserhaltenden Maßnahmen gibt es?
- Was bedeutet künstliche Ernährung oder Beatmung konkret?
- Welche Folgen hat der Verzicht auf bestimmte Maßnahmen?
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch ethische Fragen mit Vertrauenspersonen aus Ihrer Glaubensgemeinschaft oder wertorientierten Organisationen erörtern[1].
Schritt 3: Persönliche Willensbildung
Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre eigenen Wünsche und Werte nachzudenken. Überlegen Sie, welche Behandlungen Sie in verschiedenen Situationen wünschen oder ablehnen würden[1].
Fragen Sie sich:
- Wie wichtig ist Ihnen Lebensqualität im Vergleich zur Lebensverlängerung?
- Welche medizinischen Maßnahmen möchten Sie in welchen Situationen?
- Wie stehen Sie zu künstlicher Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung?
- Wer soll Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie es nicht mehr können?
Diese Fragen sind persönlich und hängen von Ihren individuellen Werten und Überzeugungen ab[1]. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für diesen wichtigen Prozess.
Schritt 4: Inhalte der Patientenverfügung zusammenstellen
Ihre Patientenverfügung sollte folgende Elemente enthalten:
- Persönliche Daten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
- Anwendungsbereiche: Beschreibung der Situationen, in denen die Verfügung gelten soll (z.B. bei irreversiblem Gehirnschaden, unheilbarer Erkrankung im Endstadium)
- Medizinische Wünsche: Konkrete Angaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung
- Persönliche Wünsche: Angaben zu Sterbeort, religiösem Beistand, Sterbebegleitung
- Vertrauenspersonen: Namen und Kontaktdaten von Bevollmächtigten oder Betreuer:innen
- Hinweise auf weitere Vorsorgedokumente: z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Wichtig: Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie “Ich möchte in Würde sterben” oder “Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab”. Solche unklaren Aussagen sind für Ärzt:innen schwer umzusetzen[1].
Schritt 5: Text verfassen und formale Anforderungen erfüllen
Nachdem Sie alle Inhalte zusammengestellt haben, formulieren Sie Ihre Patientenverfügung so klar und präzise wie möglich. Sie können dafür Textbausteine verwenden, sollten diese aber unbedingt an Ihre persönliche Situation anpassen.
Formale Anforderungen:
- Die Verfügung muss schriftlich sein (handschriftlich oder am Computer)
- Sie muss eigenhändig mit Datum und Ort unterschrieben sein
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein
- Die Einwilligungsfähigkeit sollte nachvollziehbar sein (z.B. durch ärztliche Bescheinigung)
Es empfiehlt sich, die fertige Verfügung von einem Arzt oder einer Ärztin gegenzeichnen zu lassen, um zu bestätigen, dass Sie beim Verfassen einwilligungsfähig waren und über die medizinischen Folgen Ihrer Entscheidungen aufgeklärt wurden[5].
Schritt 6: Aufbewahrung sichern
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall gefunden wird[1]:
- Bewahren Sie das Original an einem zugänglichen Ort auf
- Teilen Sie Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen mit, wo das Dokument zu finden ist
- Geben Sie Kopien an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, Bevollmächtigte und nahe Angehörige
- Tragen Sie einen Hinweis im Portemonnaie, dass und wo eine Patientenverfügung existiert
- Erwägen Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer[3]
Eine sinnvolle Ergänzung ist eine Notfallkarte für die Brieftasche, die auf die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung hinweist.
Schritt 7: Regelmäßige Überprüfung und Kommunikation
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig - etwa alle ein bis zwei Jahre - überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden:
- Bestätigen Sie durch erneute Unterschrift mit Datum, dass die Verfügung weiterhin Ihrem Willen entspricht
- Passen Sie die Inhalte an, wenn sich Ihre Wünsche oder die persönlichen Umstände geändert haben
- Informieren Sie alle, die eine Kopie besitzen, über Änderungen
Besonders wichtig: Sprechen Sie mit Ihren Bevollmächtigten oder möglichen Betreuer:innen über Ihre Wünsche und Werte. Diese Personen werden im Ernstfall Ihren Willen durchsetzen müssen und sollten daher genau wissen, was Ihnen wichtig ist.
Vorsorgevollmacht als sinnvolle Ergänzung
Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus. Ergänzen Sie sie durch eine Vorsorgevollmacht[5]. Mit dieser bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die in Ihrem Namen handeln sollen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Bevollmächtigten können dann nicht nur medizinische Entscheidungen treffen, sondern auch in anderen Bereichen wie Finanzen oder Wohnungsangelegenheiten für Sie handeln.
Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wird im Ernstfall vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, die oder der dann entscheidet.
Fazit: Vorsorge schafft Sicherheit
Mit einer durchdachten Patientenverfügung übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen von schweren Entscheidungen. Die sieben beschriebenen Schritte helfen Ihnen, ein rechtssicheres Dokument zu erstellen, das Ihren persönlichen Wünschen entspricht.
Denken Sie daran: Eine Patientenverfügung ist kein einmaliges Projekt, sondern sollte mit fortschreitendem Alter, bei Diagnose schwerer Erkrankungen oder grundlegenden Lebensänderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Nehmen Sie sich die Zeit für diese wichtige Vorsorgemaßnahme - für sich selbst und Ihre Angehörigen.