Die richtige Vertrauensperson für Ihre Vorsorgevollmacht finden
Zusammenfassung
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind - ein Schritt, der besonders wichtig ist, da in Deutschland Angehörige nicht automatisch entscheidungsbefugt sind. Die ausgewählte Person sollte zuverlässig, belastbar und mit Ihren Wünschen vertraut sein; sie kann für medizinische, finanzielle und behördliche Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, können Sie Kontrollmechanismen einrichten, mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche benennen und sollten die Vollmacht regelmäßig überprüfen.
Eine Vorsorgevollmacht stellt ein wesentliches Instrument Ihrer persönlichen Absicherung dar. Sie ermöglicht es Ihnen, für den Fall vorzusorgen, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Die Wahl der richtigen Person für diese Aufgabe ist von enormer Bedeutung und verdient sorgfältige Überlegung.

Grundlagen der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einer anderen Person die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Nach § 1814 Abs. 3 BGB kann durch eine solche Vollmacht die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden werden, selbst wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen würden[2]. Sie unterscheidet sich von anderen Vorsorgedokumenten wie der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung durch ihren Anwendungsbereich.
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt und legt schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt werden möchten[4]. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1827 BGB[6]. Im Gegensatz dazu wird bei einer Betreuungsverfügung das Gericht einbezogen. Sie können darin Wünsche festlegen, die im Fall eines Betreuungsverfahrens vom Betreuungsgericht berücksichtigt werden sollen, etwa welche Person Sie sich als Betreuer:in wünschen[4].
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass Angehörige, Ehepartner:innen oder Kinder automatisch für Sie entscheiden könnten. In Deutschland ist dies nicht der Fall. Vertreten darf Sie nur, wer von Ihnen offiziell bevollmächtigt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits in gesunden Zeiten mit diesem Thema zu befassen. Bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall bleibt manchmal nicht genug Zeit, diese Dinge zu regeln[1].
Aufgabenbereiche der bevollmächtigten Person
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Die medizinischen Entscheidungen umfassen die Auswahl von Therapieoptionen, Operationen oder lebenserhaltenden Maßnahmen. Bei den finanziellen Angelegenheiten erhält die Person Befugnisse zur Verwaltung von Bankkonten, Immobilien und anderen finanziellen Belangen, einschließlich Rechnungszahlungen und Vermögensverwaltung[3].
Weitere Bereiche betreffen den Abschluss von Verträgen wie Miet- oder Versicherungsverträgen, Aufenthaltsbestimmungen bezüglich Ihres Wohnorts und der Pflegeeinrichtung sowie behördliche Angelegenheiten, bei denen die bevollmächtigte Person mit Ämtern und Behörden für Sie interagieren kann[3]. Für bestimmte Maßnahmen benötigt auch der Bevollmächtigte eine Genehmigung vom Betreuungsgericht. Dies gilt etwa für freiheitsentziehende Unterbringung und weitere freiheitsentziehende Maßnahmen, gefährliche ärztliche Behandlungen sowie Zwangsbehandlungen[2].
Bei größerem Vermögen sollten Sie einen Kontrollbevollmächtigten einsetzen. Dies ist eine weitere Person, gegenüber der der eigentliche Bevollmächtigte auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist[2]. So schaffen Sie ein System der gegenseitigen Kontrolle, das Missbrauch vorbeugen kann.
Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Vertrauensperson
Die Auswahl einer Vertrauensperson für Ihre Vorsorgevollmacht erfordert reifliche Überlegung. Ihre Vertrauensperson sollte zuverlässig und gut organisiert sein, da sie sich in eventuell schwierigen Situationen um Ihre Angelegenheiten kümmern muss. Es ist wichtig, dass die Person Ihre Werte und Wünsche kennt und respektiert, damit sie Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.
Die Belastbarkeit der Person spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In Krisensituationen muss Ihre Vertrauensperson einen kühlen Kopf bewahren können. Sie sollte bereit sein, sich mit rechtlichen und medizinischen Fragen auseinanderzusetzen, um Ihre Interessen angemessen vertreten zu können. Dies mag zunächst viel verlangt erscheinen, doch bedenken Sie, dass diese Person möglicherweise lebenswichtige Entscheidungen für Sie treffen wird.
Es gibt auch praktische Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. Ihre Vertrauensperson sollte nicht zu weit entfernt wohnen, damit sie im Notfall schnell vor Ort sein kann. Sie sollte nicht wesentlich älter sein als Sie selbst, da sonst das Risiko besteht, dass sie vor Ihnen verstirbt oder selbst hilfsbedürftig wird. Idealerweise hat die Person keine schweren gesundheitlichen Einschränkungen und genügend zeitliche Kapazitäten, um sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.
Mehrere Personen bevollmächtigen
Es kann sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Sie können verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgabenbereiche einsetzen. So könnte sich beispielsweise eine vertraute Person um gesundheitliche Fragen kümmern, während eine andere sich mit finanziellen Angelegenheiten befasst. Diese Aufgabenteilung ermöglicht es, die jeweiligen Stärken und Fachkenntnisse der bevollmächtigten Personen optimal zu nutzen.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ersatzbevollmächtigte zu benennen, die einspringen, falls die erste Person verhindert ist. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Manche Menschen legen fest, dass bestimmte wichtige Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden dürfen. Dies kann ein zusätzlicher Schutz sein, birgt aber auch das Risiko von Verzögerungen bei dringenden Entscheidungen.
Wenn Sie sich für mehrere Bevollmächtigte entscheiden, ist es besonders wichtig, klare Regelungen zur Zusammenarbeit zu treffen. Legen Sie eindeutig fest, wie die bevollmächtigten Personen miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten sollen, um Konflikte zu vermeiden. Je klarer die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert sind, desto reibungsloser wird die Umsetzung Ihrer Wünsche funktionieren.
Das Gespräch mit der potentiellen Vertrauensperson
Bevor Sie jemanden in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen, sollten Sie ein ausführliches Gespräch führen. Erklären Sie, warum Sie gerade diese Person auswählen möchten und welches Vertrauen Sie in sie setzen. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für verschiedene Situationen, die eintreten könnten. Je detaillierter Sie Ihre Erwartungen und Werte vermitteln, desto besser kann die Person später in Ihrem Sinne handeln.
Erläutern Sie die konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die mit der Bevollmächtigung verbunden sind. Machen Sie deutlich, dass es sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, die unter Umständen viel Zeit und Energie erfordern kann. Geben Sie der Person genügend Zeit, über die Anfrage nachzudenken. Eine übereilte Zustimmung könnte später zu Problemen führen.
Akzeptieren Sie, wenn jemand die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Nicht jeder fühlt sich einer solchen Aufgabe gewachsen, und das ist völlig in Ordnung. Es ist besser, eine Person zu finden, die wirklich bereit ist, diese Verantwortung zu tragen, als jemanden zu überreden, der sich dann überfordert fühlt.
Rechtliche Absicherung Ihrer Vorsorgevollmacht
Damit Ihre Vorsorgevollmacht wirksam ist und anerkannt wird, sollten Sie einige formale Aspekte beachten. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst sein und von Ihnen unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber besonders sinnvoll, wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte betroffen sind. Der Notar prüft zudem Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was spätere Zweifel an der Gültigkeit verhindern kann.
Für Bankgeschäfte ist oft eine spezielle Bankvollmacht erforderlich, da viele Kreditinstitute eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach den spezifischen Anforderungen. Die Originalvollmacht sollte an einem sicheren, aber für die bevollmächtigte Person zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Informieren Sie die Person über den Aufbewahrungsort und wie sie im Bedarfsfall darauf zugreifen kann.
Kontrollmechanismen zum Schutz vor Missbrauch
Der Bevollmächtigte wird nicht vom Betreuungsgericht kontrolliert[2][4]. Dies birgt theoretisch die Gefahr eines Missbrauchs der Vorsorgevollmacht. Um sich zu schützen, können Sie Kontrollmechanismen einrichten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine weitere Person zu bestimmen, der gegenüber die bevollmächtigte Person rechenschaftspflichtig ist[2].
Sie können festlegen, dass die bevollmächtigte Person regelmäßig Bericht erstatten muss, etwa über getätigte Ausgaben oder getroffene Entscheidungen. Definieren Sie, bei welchen gravierenden Entscheidungen Rücksprache mit anderen Personen gehalten werden soll. Je transparenter die Handlungen der bevollmächtigten Person sind, desto geringer ist das Risiko eines Missbrauchs.
Die bevollmächtigte Person muss immer in Ihrem Sinne handeln. Sie darf nicht eigennützig handeln oder sich selbst bereichern. Ihr Handeln für Sie muss sich an Ihren Wünschen und dem mutmaßlichen Willen orientieren, wie es auch in § 1821 BGB für Betreuer:innen vorgeschrieben ist[2].
Regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann vergessen werden kann. Es empfiehlt sich, sie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Fragen Sie sich dabei: Ist die gewählte Person noch verfügbar und geeignet? Haben sich Ihre Wünsche oder Lebensumstände verändert? Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen noch aktuell?
Lebenssituationen können sich ändern - Ihre Vertrauensperson könnte wegziehen, erkranken oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch Ihre eigenen Vorstellungen und Prioritäten können sich im Laufe der Zeit wandeln. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht stets Ihren aktuellen Wünschen entspricht.
Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, erstellen Sie am besten eine neue Vollmacht und widerrufen Sie die alte ausdrücklich. Informieren Sie alle beteiligten Personen über die Änderungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit: Sorgfältige Auswahl für Ihre Sicherheit
Die Entscheidung, wem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, gehört zu den wichtigsten Vorsorgeentscheidungen überhaupt. Mit der richtigen Vertrauensperson an Ihrer Seite können Sie beruhigt in die Zukunft blicken, selbst für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Optionen gut zu durchdenken und ausführliche Gespräche mit möglichen Vertrauenspersonen zu führen.
Spätestens wenn Schwierigkeiten auftreten, bestimmte Angelegenheiten des Lebens selbst zu regeln, wird deutlich, wie wertvoll eine Vertrauensperson ist, der eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde[1]. Doch wie der Name schon andeutet, ist es vernünftig, sich bereits in guten Zeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Bei Krankheit oder Unfall bleibt oft keine Zeit mehr, diese wichtigen Dinge zu regeln.