Warum muss ich eine Vertrauensperson bestimmen?
Es kann immer zu Situationen kommen, in denen Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Deshalb ist die Vertrauensperson so wichtig: Der oder die Bevollmächtigte in Ihrer Vorsorgevollmacht kann sich um wichtige Themen wie Finanzen oder Verträge kümmern, wenn Sie dazu aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage sind.
Wichtig: In Deutschland können Angehörige, Ehepartner oder Kinder nicht einfach so für Sie entscheiden. Vertretungsbefugt ist nur, wer von Ihnen offiziell bevollmächtigt wurde. Das ist neben der Vorsorgevollmacht auch mit einer Betreuungsverfügung oder Generalvollmacht möglich.
Welche Rechte hat der Bevollmächtigte?
Das können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen. Wenn Sie Ihre Vollmacht erstellen, können Sie sogar mehrere Bevollmächtigte bestimmen, die sich jeweils um verschiedene Aufgaben kümmern können. Grundsätzlich sind folgende Aufgabenbereiche möglich:
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Medizinische Entscheidungen*
- Finanzielle Angelegenheiten
- Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vertretungen vor Gericht
- Rechtsgeschäfte
*Über lebensgefährliche oder risikoreiche Behandlungsmaßnahmen und Eingriffe kann der Bevollmächtigte nur gemeinsam mit dem Betreuungsgericht entscheiden. Einzige Ausnahme: Der Arzt und die bevollmächtigte Person sind sich einig, dass die Maßnahmen dem Willen des Vollmachtgebers entsprechen. Außerdem sollten Sie mit einer Patientenverfügung im Vornherein festlegen, wie Sie im Notfall behandelt werden möchten.
Welche Pflichten hat der Bevollmächtigte?
Der Bevollmächtigte muss immer in Ihrem Sinne handeln. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Bevollmächtigte nicht eigennützig handeln oder sich selbst bereichern darf. Sie sollten aber bedenken: Das Betreuungsgericht überwacht den Bevollmächtigten nicht. Ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht ist also theoretisch möglich. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Ihre Vertrauensperson sorgfältig auswählen.
Wie wähle ich meine Vertrauensperson aus?
Das wichtigste Kriterium: Sie müssen Ihrer Vertrauensperson uneingeschränkt vertrauen können. Seien Sie sich bewusst, dass der Bevollmächtigte Sie vor Gerecht vertreten kann und grundlegende Entscheidungen über Ihr Leben treffen darf.
Beachten Sie vor allem folgende Punkte:
Ihre Vertrauensperson sollte zuverlässig und gut organisiert sein. Schließlich müssen Sie sich auf Ihren Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht im Notfall zu 100 Prozent verlassen können.
Wenn Sie Ihre Vertrauensperson auch für steuerliche oder vertragliche Entscheidungen befähigen möchten, sollte die Person entsprechende Kompetenzen mitbringen.
Ihre Vertrauensperson sollte in Ihrer Nähe leben. Um Termine wahrzunehmen und Entscheidungen für Sie zu treffen, muss die Vertrauensperson meist persönlich erscheinen.
Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Das macht es für Ihre Vertrauensperson einfacher, in Ihrem Sinne zu handeln und erhöht im Notfall die Handlungsgeschwindigkeit.
Tipp: Denken Sie auch daran, dass Ihre Vertrauensperson genügend Zeit haben sollte, um sich um Ihre Belange kümmern zu können.
Was, wenn ich keine geeignete Vertrauensperson habe?
Wenn Sie sich mit keiner Person wirklich wohl fühlen, sollten Sie auf Ihre Vorsorgevollmacht eher verzichten. Eine Alternative wäre eine Betreuungsverfügung: Dort bestimmten Sie eine Person, die vom Betreuungsgericht kontrolliert wird. Alle Entscheidungen müssen dann vom Betreuungsgericht genehmigt werden, was einen Missbrauch der Vollmacht ausschließt.
Tipp: Alternativ können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht auch eine Kontrollperson einsetzen. Diese kontrolliert dann die Tätigkeiten des Bevollmächtigten und minimiert das Missbrauchsrisiko.
Schlusswort
Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden Menschen sinnvoll. Die Grundvoraussetzung: Sie müssen jemanden haben, dem Sie absolut vertrauen. Wenn das nicht der Fall ist, könnte eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl sein.