Die richtige Vertrauensperson für Ihre Vorsorgevollmacht finden

Zusammenfassung

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind - ein Schritt, der besonders wichtig ist, da in Deutschland Angehörige nicht automatisch entscheidungsbefugt sind. Die ausgewählte Person sollte zuverlässig, belastbar und mit Ihren Wünschen vertraut sein; sie kann für medizinische, finanzielle und behördliche Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, können Sie Kontrollmechanismen einrichten, mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche benennen und sollten die Vollmacht regelmäßig überprüfen.

Eine Vorsorge­vollmacht stellt ein wesentliches Instrument Ihrer persönlichen Absicherung dar. Sie ermöglicht es Ihnen, für den Fall vorzusorgen, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Die Wahl der richtigen Person für diese Aufgabe ist von enormer Bedeutung und verdient sorgfältige Überlegung.

Zwei Männer in Business-Anzügen übergeben Dokumente in einem modernen Büro bei Sonnenuntergang.

Grundlagen der Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht ist eine Willens­erklärung, die einer anderen Person die rechts­geschäftliche Vertretung erlaubt. Nach § 1814 Abs. 3 BGB kann durch eine solche Vollmacht die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden werden, selbst wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen würden[2]. Sie unterscheidet sich von anderen Vorsorge­dokumenten wie der Patienten­verfügung und der Betreuungs­verfügung durch ihren Anwendungs­bereich.

Die Patienten­verfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt und legt schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Krankheits­situationen medizinisch behandelt werden möchten[4]. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1827 BGB[6]. Im Gegensatz dazu wird bei einer Betreuungs­verfügung das Gericht einbezogen. Sie können darin Wünsche festlegen, die im Fall eines Betreuungs­verfahrens vom Betreuungs­gericht berücksichtigt werden sollen, etwa welche Person Sie sich als Betreuer:in wünschen[4].

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass Angehörige, Ehe­partner:innen oder Kinder automatisch für Sie entscheiden könnten. In Deutschland ist dies nicht der Fall. Vertreten darf Sie nur, wer von Ihnen offiziell bevollmächtigt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits in gesunden Zeiten mit diesem Thema zu befassen. Bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall bleibt manchmal nicht genug Zeit, diese Dinge zu regeln[1].

Aufgaben­bereiche der bevollmächtigten Person

Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie festlegen, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf. Die medizinischen Entscheidungen umfassen die Auswahl von Therapie­optionen, Operationen oder lebens­erhaltenden Maßnahmen. Bei den finanziellen Angelegen­heiten erhält die Person Befugnisse zur Verwaltung von Bankkonten, Immobilien und anderen finanziellen Belangen, einschließlich Rechnungs­zahlungen und Vermögens­verwaltung[3].

Weitere Bereiche betreffen den Abschluss von Verträgen wie Miet- oder Versicherungs­verträgen, Aufenthalts­bestimmungen bezüglich Ihres Wohnorts und der Pflege­einrichtung sowie behördliche Angelegen­heiten, bei denen die bevollmächtigte Person mit Ämtern und Behörden für Sie interagieren kann[3]. Für bestimmte Maßnahmen benötigt auch der Bevollmächtigte eine Genehmigung vom Betreuungs­gericht. Dies gilt etwa für freiheits­entziehende Unter­bringung und weitere freiheits­entziehende Maßnahmen, gefährliche ärztliche Behandlungen sowie Zwangs­behandlungen[2].

Bei größerem Vermögen sollten Sie einen Kontroll­bevollmächtigten einsetzen. Dies ist eine weitere Person, gegenüber der der eigentliche Bevollmächtigte auskunfts- und rechenschafts­pflichtig ist[2]. So schaffen Sie ein System der gegenseitigen Kontrolle, das Missbrauch vorbeugen kann.

Kriterien für die Auswahl einer geeigneten Vertrauens­person

Die Auswahl einer Vertrauens­person für Ihre Vorsorge­vollmacht erfordert reifliche Überlegung. Ihre Vertrauens­person sollte zuver­lässig und gut organisiert sein, da sie sich in eventuell schwierigen Situationen um Ihre Angelegen­heiten kümmern muss. Es ist wichtig, dass die Person Ihre Werte und Wünsche kennt und respektiert, damit sie Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.

Die Belastbarkeit der Person spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In Krisen­situationen muss Ihre Vertrauens­person einen kühlen Kopf bewahren können. Sie sollte bereit sein, sich mit rechtlichen und medizinischen Fragen auseinander­zusetzen, um Ihre Interessen angemessen vertreten zu können. Dies mag zunächst viel verlangt erscheinen, doch bedenken Sie, dass diese Person möglicherweise lebens­wichtige Entscheidungen für Sie treffen wird.

Es gibt auch praktische Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten. Ihre Vertrauens­person sollte nicht zu weit entfernt wohnen, damit sie im Notfall schnell vor Ort sein kann. Sie sollte nicht wesentlich älter sein als Sie selbst, da sonst das Risiko besteht, dass sie vor Ihnen verstirbt oder selbst hilfs­bedürftig wird. Idealerweise hat die Person keine schweren gesundheit­lichen Einschränkungen und genügend zeitliche Kapazitäten, um sich um Ihre Angelegen­heiten zu kümmern.

Mehrere Personen bevollmächtigen

Es kann sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Sie können verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgaben­bereiche einsetzen. So könnte sich beispiels­weise eine vertraute Person um gesundheit­liche Fragen kümmern, während eine andere sich mit finanziellen Angelegen­heiten befasst. Diese Aufgaben­teilung ermöglicht es, die jeweiligen Stärken und Fachkenntnisse der bevollmächtigten Personen optimal zu nutzen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ersatz­bevollmächtigte zu benennen, die einspringen, falls die erste Person verhindert ist. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Manche Menschen legen fest, dass bestimmte wichtige Entscheidungen nur gemeinschaft­lich getroffen werden dürfen. Dies kann ein zusätzlicher Schutz sein, birgt aber auch das Risiko von Verzögerungen bei dringenden Entscheidungen.

Wenn Sie sich für mehrere Bevollmächtigte entscheiden, ist es besonders wichtig, klare Regelungen zur Zusammen­arbeit zu treffen. Legen Sie eindeutig fest, wie die bevollmächtigten Personen miteinander kommunizieren und zusammen­arbeiten sollen, um Konflikte zu vermeiden. Je klarer die Aufgaben und Verantwortungs­bereiche definiert sind, desto reibungs­loser wird die Umsetzung Ihrer Wünsche funktionieren.

Das Gespräch mit der potentiellen Vertrauens­person

Bevor Sie jemanden in Ihrer Vorsorge­vollmacht benennen, sollten Sie ein ausführliches Gespräch führen. Erklären Sie, warum Sie gerade diese Person auswählen möchten und welches Vertrauen Sie in sie setzen. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für verschiedene Situationen, die eintreten könnten. Je detaillierter Sie Ihre Erwartungen und Werte vermitteln, desto besser kann die Person später in Ihrem Sinne handeln.

Erläutern Sie die konkreten Aufgaben und Verantwortlich­keiten, die mit der Bevollmächtigung verbunden sind. Machen Sie deutlich, dass es sich um eine verantwortungs­volle Aufgabe handelt, die unter Umständen viel Zeit und Energie erfordern kann. Geben Sie der Person genügend Zeit, über die Anfrage nachzudenken. Eine übereilte Zustimmung könnte später zu Problemen führen.

Akzeptieren Sie, wenn jemand die Verantwortung nicht übernehmen möchte. Nicht jeder fühlt sich einer solchen Aufgabe gewachsen, und das ist völlig in Ordnung. Es ist besser, eine Person zu finden, die wirklich bereit ist, diese Verantwortung zu tragen, als jemanden zu überreden, der sich dann überfordert fühlt.

Rechtliche Absicherung Ihrer Vorsorge­vollmacht

Damit Ihre Vorsorge­vollmacht wirksam ist und anerkannt wird, sollten Sie einige formale Aspekte beachten. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst sein und von Ihnen unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber besonders sinnvoll, wenn Immobilien oder größere Vermögens­werte betroffen sind. Der Notar prüft zudem Ihre Geschäfts­fähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was spätere Zweifel an der Gültigkeit verhindern kann.

Für Bankgeschäfte ist oft eine spezielle Bankvollmacht erforderlich, da viele Kredit­institute eine Vorsorge­vollmacht nicht akzeptieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach den spezifischen Anforderungen. Die Original­vollmacht sollte an einem sicheren, aber für die bevollmächtigte Person zugäng­lichen Ort aufbewahrt werden. Informieren Sie die Person über den Aufbewahrungs­ort und wie sie im Bedarfs­fall darauf zugreifen kann.

Kontroll­mechanismen zum Schutz vor Missbrauch

Der Bevollmächtigte wird nicht vom Betreuungs­gericht kontrolliert[2][4]. Dies birgt theoretisch die Gefahr eines Missbrauchs der Vorsorge­vollmacht. Um sich zu schützen, können Sie Kontroll­mechanismen einrichten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine weitere Person zu bestimmen, der gegenüber die bevollmächtigte Person rechenschafts­pflichtig ist[2].

Sie können festlegen, dass die bevollmächtigte Person regelmäßig Bericht erstatten muss, etwa über getätigte Ausgaben oder getroffene Entscheidungen. Definieren Sie, bei welchen gravierenden Entscheidungen Rücksprache mit anderen Personen gehalten werden soll. Je transparenter die Handlungen der bevollmächtigten Person sind, desto geringer ist das Risiko eines Missbrauchs.

Die bevollmächtigte Person muss immer in Ihrem Sinne handeln. Sie darf nicht eigennützig handeln oder sich selbst bereichern. Ihr Handeln für Sie muss sich an Ihren Wünschen und dem mutmaßlichen Willen orientieren, wie es auch in § 1821 BGB für Betreuer:innen vorgeschrieben ist[2].

Regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann vergessen werden kann. Es empfiehlt sich, sie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Fragen Sie sich dabei: Ist die gewählte Person noch verfügbar und geeignet? Haben sich Ihre Wünsche oder Lebens­umstände verändert? Sind die rechtlichen Rahmen­bedingungen noch aktuell?

Lebens­situationen können sich ändern - Ihre Vertrauens­person könnte wegziehen, erkranken oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch Ihre eigenen Vorstellungen und Prioritäten können sich im Laufe der Zeit wandeln. Eine regelmäßige Überprüfung stellt sicher, dass Ihre Vorsorge­vollmacht stets Ihren aktuellen Wünschen entspricht.

Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, erstellen Sie am besten eine neue Vollmacht und widerrufen Sie die alte ausdrücklich. Informieren Sie alle beteiligten Personen über die Änderungen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit: Sorgfältige Auswahl für Ihre Sicherheit

Die Entscheidung, wem Sie eine Vorsorge­vollmacht erteilen, gehört zu den wichtigsten Vorsorge­entscheidungen überhaupt. Mit der richtigen Vertrauens­person an Ihrer Seite können Sie beruhigt in die Zukunft blicken, selbst für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Optionen gut zu durchdenken und ausführliche Gespräche mit möglichen Vertrauens­personen zu führen.

Spätestens wenn Schwierigkeiten auftreten, bestimmte Angelegen­heiten des Lebens selbst zu regeln, wird deutlich, wie wertvoll eine Vertrauens­person ist, der eine Vorsorge­vollmacht erteilt wurde[1]. Doch wie der Name schon andeutet, ist es vernünftig, sich bereits in guten Zeiten mit diesem Thema auseinander­zusetzen. Bei Krankheit oder Unfall bleibt oft keine Zeit mehr, diese wichtigen Dinge zu regeln.