Untervollmacht und Ersatzvollmacht: Die Unterschiede einfach erklärt
Zusammenfassung
Eine Untervollmacht wird vom Hauptbevollmächtigten erteilt, um eine dritte Person für bestimmte Aufgaben zu bevollmächtigen, wenn der Hauptbevollmächtigte vorübergehend verhindert ist. Eine Ersatzvollmacht hingegen wird direkt vom Vollmachtgeber erstellt und greift erst, wenn der Hauptbevollmächtigte dauerhaft ausfällt. Während die Untervollmacht mehr Flexibilität bietet, ermöglicht die Ersatzvollmacht dem Vollmachtgeber mehr Kontrolle über die Vertretung.
Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Doch was passiert, wenn diese Person verhindert ist? Hier kommen zwei wichtige Instrumente ins Spiel: die Untervollmacht und die Ersatzvollmacht. Obwohl beide ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede und gibt praktische Hinweise für Ihre persönliche Vorsorge.

Grundlegendes zu Vollmachten
Bevor wir die Unterschiede erklären, ist es hilfreich, das Grundprinzip einer Vollmacht zu verstehen. Mit einer Vollmacht erteilen Sie als Vollmachtgeber einer anderen Person (Bevollmächtigten) die rechtliche Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln. Dies gilt für verschiedene Bereiche wie Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten oder Wohnungsfragen[1].
Bei jeder Art von Vollmacht gibt es ein Außenverhältnis und ein Innenverhältnis:
- Das Außenverhältnis regelt, was der Bevollmächtigte rechtlich nach außen tun kann (gegenüber Ärzten, Banken, Behörden etc.)[1][8].
- Das Innenverhältnis betrifft die Absprachen zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten - also was die Person tun darf oder soll[1][8].
Was ist eine Untervollmacht?
Definition und Funktionsweise
Eine Untervollmacht ist eine Vollmacht, die nicht Sie als ursprünglicher Vollmachtgeber erteilen, sondern Ihr bereits bevollmächtigter Vertreter[3][6]. Ihr Bevollmächtigter überträgt damit die Vertretungsbefugnis für bestimmte Aufgaben auf eine dritte Person, wenn er selbst verhindert ist[3].
Beispiel: Sie haben Ihren Bruder bevollmächtigt, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Gleichzeitig haben Sie ihm das Recht gegeben, eine Untervollmacht zu erteilen. Wenn Ihr Bruder nun für längere Zeit verreist, kann er Ihrer Tochter eine Untervollmacht erteilen, damit diese in seiner Abwesenheit Ihre Bankgeschäfte regeln kann.
Rechtliche Aspekte
Wichtig: Eine Untervollmacht kann niemals umfangreicher sein als die ursprüngliche Vollmacht. Ihr Bevollmächtigter kann also nur die Befugnisse übertragen, die Sie ihm selbst gegeben haben.
In Ihrer Vorsorgevollmacht müssen Sie ausdrücklich festlegen, ob Ihr Bevollmächtigter überhaupt Untervollmachten erteilen darf[3][6]. Wenn Sie dies nicht regeln, ist unklar, ob eine Unterbevollmächtigung zulässig ist.
Vor- und Nachteile
Vorteile:
- Flexibilität bei kurzfristiger Verhinderung des Hauptbevollmächtigten
- Keine Lücken in der Vertretung
- Der Hauptbevollmächtigte behält die Kontrolle über die Aufgabenverteilung
Nachteile:
- Sie als Vollmachtgeber haben keinen direkten Einfluss darauf, wer letztendlich die Untervollmacht erhält
- Risiko, dass die Vollmacht an Personen übertragen wird, denen Sie nicht vollständig vertrauen[6]
- Mögliche Konflikte zwischen Hauptbevollmächtigtem und Unterbevollmächtigtem
Was ist eine Ersatzvollmacht?
Definition und Funktionsweise
Im Gegensatz zur Untervollmacht wird die Ersatzvollmacht direkt von Ihnen als Vollmachtgeber erteilt[4][5][6]. Sie benennen damit eine Person, die erst dann tätig wird, wenn Ihr primärer Bevollmächtigter ausfällt oder verhindert ist[1][2][4].
Eine Ersatzvollmacht greift bei verschiedenen Situationen:
- Bei Krankheit des Hauptbevollmächtigten
- Bei Urlaub oder längerer Abwesenheit
- Bei Tod des Bevollmächtigten
- Wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zurückgibt[4][5][6]
Praktische Umsetzung
Für den Ersatzbevollmächtigten sollten Sie eine inhaltsgleiche Vollmacht erstellen wie für den Hauptbevollmächtigten. Diese Vollmacht sollte jedoch zunächst hinterlegt und dem Ersatzbevollmächtigten erst im tatsächlichen Vertretungsfall ausgehändigt werden[4][6].
Praktischer Tipp: Tragen Sie einen Hinweis auf die Ersatzvollmacht bei Ihren persönlichen Dokumenten (z.B. auf einem Kärtchen im Geldbeutel oder beim Personalausweis). So kann der Ersatzbevollmächtigte auch dann informiert werden, wenn Sie bereits geschäftsunfähig sind[4][6].
Vor- und Nachteile
Vorteile:
- Sie behalten die volle Kontrolle, wer als Ersatz in Frage kommt
- Klare Rangfolge der Bevollmächtigten
- Keine Versorgungslücken bei Ausfall des Hauptbevollmächtigten[4][5][6]
Nachteile:
- Höherer Aufwand, da mehrere Vollmachten erstellt werden müssen
- Herausforderung bei der sicheren Aufbewahrung und Aushändigung der Ersatzvollmacht
- Mögliche Unklarheiten, wann genau der Ersatzfall eintritt
Wesentliche Unterschiede zwischen Unter- und Ersatzvollmacht
Wer erteilt die Vollmacht?
Untervollmacht: Wird vom bereits bevollmächtigten Vertreter erteilt, nicht vom ursprünglichen Vollmachtgeber[3][6].
Ersatzvollmacht: Wird direkt vom Vollmachtgeber erteilt[4][5][6].
Wann greift die Vollmacht?
Untervollmacht: Kann auch bei kurzfristiger Verhinderung des Hauptbevollmächtigten genutzt werden. Der Hauptbevollmächtigte entscheidet selbst, wann er eine Untervollmacht erteilt.
Ersatzvollmacht: Greift erst, wenn der Hauptbevollmächtigte ausfällt oder langfristig verhindert ist. Hat der Vollmachtgeber festgelegt, dass die Ersatzvollmacht erst bei endgültigem Ausfall des Hauptbevollmächtigten greift, ist eine kurzfristige Verhinderung nicht abgedeckt[2].
Befugnisse und Umfang
Untervollmacht: Kann inhaltlich eingeschränkter sein als die Hauptvollmacht. Der Bevollmächtigte kann entscheiden, für welche Teilbereiche er eine Untervollmacht erteilt.
Ersatzvollmacht: Ist in der Regel inhaltsgleich mit der Hauptvollmacht und umfasst die gleichen Befugnisse[4][6].
Rückgabe und Wiederherstellung
Untervollmacht: Erlischt nicht automatisch, wenn die Hauptvollmacht widerrufen wird. Hier müssen gesonderte Regelungen getroffen werden.
Ersatzvollmacht: Wenn der ursprüngliche Bevollmächtigte wieder handlungsfähig ist, muss der Ersatzbevollmächtigte die Vollmacht zurückgeben. So wird die ursprüngliche Rangfolge wiederhergestellt[4][6].
Praktische Tipps für Ihre Vorsorge
Untervollmacht richtig regeln
Wenn Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht die Möglichkeit einer Untervollmacht vorsehen möchten:
- Legen Sie genau fest, ob und in welchem Umfang Ihr Bevollmächtigter Untervollmachten erteilen darf.
- Bestimmen Sie möglichst konkret, für welche Bereiche Untervollmachten zulässig sind (z.B. nur für Alltagsgeschäfte, nicht für Gesundheitsentscheidungen).
- Überlegen Sie, ob Sie den Kreis möglicher Unterbevollmächtigter einschränken möchten.
Ersatzvollmacht sicher gestalten
Für eine wirksame Ersatzvollmacht sollten Sie beachten:
- Erstellen Sie für den Ersatzbevollmächtigten eine eigene, separate Vollmacht.
- Verzichten Sie auf Formulierungen wie “Diese Vollmacht gilt nur, wenn der Hauptbevollmächtigte verhindert ist” direkt in der Vollmachtsurkunde. Solche Einschränkungen können dazu führen, dass Dritte die Vollmacht nicht anerkennen, weil sie nicht wissen können, ob der Vertretungsfall tatsächlich eingetreten ist[4][6].
- Regeln Sie stattdessen im Innenverhältnis, unter welchen Bedingungen der Ersatzbevollmächtigte tätig werden soll.
- Sorgen Sie für eine sichere Aufbewahrung der Ersatzvollmacht, aber gleichzeitig für einen geordneten Zugang im Bedarfsfall.
Nicht empfehlenswert: Die sofortige Aushändigung der Ersatzvollmacht an den Ersatzbevollmächtigten. Selbst mit dem Hinweis, diese nur im Vertretungsfall zu nutzen, kann es zu missbräuchlicher Verwendung oder Konflikten mit dem eigentlichen Bevollmächtigten kommen[4][6].
Kombination von Unter- und Ersatzvollmacht
Sie können beide Instrumente auch kombinieren:
Beispiel: Sie erteilen Ihrem Ehepartner eine Hauptvollmacht und Ihrer Tochter eine Ersatzvollmacht. Zusätzlich erlauben Sie Ihrem Ehepartner, in bestimmten Fällen (etwa bei kurzer Abwesenheit) eine Untervollmacht an Ihren Sohn zu erteilen.
So sind Sie für verschiedene Szenarien gut abgesichert:
- Bei kurzer Verhinderung des Hauptbevollmächtigten greift die Untervollmacht.
- Bei dauerhaftem Ausfall kommt die Ersatzvollmacht zum Tragen.
Fazit
Sowohl Untervollmacht als auch Ersatzvollmacht dienen dazu, Versorgungslücken zu vermeiden, wenn Ihr Hauptbevollmächtigter ausfällt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wer die Vollmacht erteilt und wann sie zum Einsatz kommt.
Die Ersatzvollmacht bietet Ihnen mehr Kontrolle, da Sie selbst bestimmen, wer als Ersatz eintritt. Die Untervollmacht hingegen bietet mehr Flexibilität bei kurzfristigen Verhinderungen.
Für eine gute Vorsorge sollten Sie beide Möglichkeiten kennen und je nach persönlicher Situation die passende Option wählen oder kombinieren. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von Fachleuten beraten, um Ihre Vorsorgevollmacht optimal zu gestalten.