Dürfen Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht eine Untervollmacht ausstellen?
Zusammenfassung
Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht dürfen Untervollmachten erteilen, wenn der Vollmachtgeber dies ausdrücklich erlaubt hat oder es sich aus den Umständen ergibt. Dabei darf die Untervollmacht nicht über den Umfang der ursprünglichen Vollmacht hinausgehen, und der Hauptbevollmächtigte bleibt weiterhin verantwortlich. Es ist ratsam, solche Regelungen klar in der Vorsorgevollmacht festzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
- Was ist eine Untervollmacht bei einer Vorsorgevollmacht?
- Rechtliche Grundlagen für die Erteilung einer Untervollmacht
- Praktische Umsetzung einer Untervollmacht
- Rechte und Pflichten bei einer Untervollmacht
- Vor- und Nachteile einer Untervollmacht
- Wann ist eine Untervollmacht nicht sinnvoll?
- Alternativen zur Untervollmacht
- Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Frage, ob Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht eine Untervollmacht ausstellen dürfen, ist für viele Menschen relevant, die ihre persönlichen Angelegenheiten für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit regeln möchten. Die kurze Antwort lautet: Ja, Bevollmächtigte dürfen grundsätzlich Untervollmachten erteilen - allerdings nur, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber dies ausdrücklich erlaubt hat oder wenn sich diese Erlaubnis aus den Umständen ergibt. Zudem müssen weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Untervollmacht wirksam ist.

Was ist eine Untervollmacht bei einer Vorsorgevollmacht?
Eine Untervollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es einem Bevollmächtigten ermöglicht, bestimmte Aufgaben und Befugnisse an eine dritte Person weiterzugeben. Im Kontext einer Vorsorgevollmacht bedeutet dies, dass die Person, die Sie als Bevollmächtigte:n benannt haben, einen Teil oder alle Aufgaben an jemand anderen übertragen kann.[2][5]
Der Hauptzweck einer solchen Untervollmacht besteht darin, Flexibilität zu schaffen. Wenn Ihr:e Bevollmächtigte:r beispielsweise zeitweise verhindert ist oder für bestimmte Aufgaben nicht die nötige Expertise besitzt, kann er oder sie diese Aufgaben an eine geeignete Person delegieren.[1]
Unterschied zur Ersatzvollmacht
Es ist wichtig, die Untervollmacht von der Ersatzvollmacht zu unterscheiden. Bei einer Untervollmacht delegiert der Hauptbevollmächtigte bestimmte Aufgaben, bleibt aber selbst weiterhin handlungsfähig und verantwortlich. Eine Ersatzvollmacht hingegen benennt eine Person, die erst dann aktiv wird, wenn der ursprüngliche Bevollmächtigte ausfällt oder seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.[7]
Rechtliche Grundlagen für die Erteilung einer Untervollmacht
Die rechtlichen Grundlagen für Untervollmachten finden sich in den §§ 164 ff. BGB. Eine Untervollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht und unterliegt denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie die klassische Vollmacht.[2]
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
Damit eine Untervollmacht wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ermächtigung durch den Vollmachtgeber: Der ursprüngliche Vollmachtgeber muss den Bevollmächtigten ausdrücklich oder konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) dazu ermächtigt haben, eine Untervollmacht zu erteilen.[2][5]
Umfang der Vollmacht: Die Untervollmacht kann nicht umfangreicher sein als die ursprüngliche Vorsorgevollmacht. Der Bevollmächtigte kann also nur die Befugnisse übertragen, zu denen er selbst berechtigt ist.
Formvorschriften: In bestimmten Fällen müssen Formvorschriften beachtet werden, etwa wenn es um Grundstücksgeschäfte oder Kreditverträge geht.[6]
Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass eine Untervollmacht nicht zulässig ist, wenn der Vollmachtgeber ein klar erkennbares Interesse an einer persönlichen Vertretung durch den Bevollmächtigten hat (BGH BB 59, 13; Mü WM 84, 834).
Praktische Umsetzung einer Untervollmacht
Wenn Sie als Vollmachtgeber:in möchten, dass Ihr:e Bevollmächtigte:r bei Bedarf eine Untervollmacht erteilen kann, sollten Sie dies in Ihrer Vorsorgevollmacht ausdrücklich festhalten.
Formulierung in der Vorsorgevollmacht
Eine mögliche Formulierung könnte lauten:
“Der:Die Bevollmächtigte ist berechtigt, für einzelne oder alle Aufgabenbereiche Untervollmachten zu erteilen und dabei den Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.”
Sie können auch differenzieren und festlegen, für welche Bereiche Untervollmachten erteilt werden dürfen und für welche nicht. Beispielsweise könnten Sie erlauben, dass für alltägliche Finanzgeschäfte Untervollmachten erteilt werden dürfen, nicht jedoch für medizinische Entscheidungen.
Erstellung einer Untervollmacht
Wenn der:die Bevollmächtigte eine Untervollmacht erteilen möchte, sollte diese folgende Elemente enthalten:[1][7]
- Namen und Adressen aller beteiligten Personen (Vollmachtgeber, Bevollmächtigte:r, Unterbevollmächtigte:r)
- Genaue Beschreibung der übertragenen Befugnisse
- Dauer der Untervollmacht
- Datum und Unterschrift des:der Bevollmächtigten
Rechte und Pflichten bei einer Untervollmacht
Die Beziehungen zwischen den beteiligten Personen bei einer Untervollmacht sind komplex und mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden.
Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Unterbevollmächtigtem
Der Unterbevollmächtigte handelt rechtlich gesehen im Namen des ursprünglichen Vollmachtgebers, obwohl die Vollmacht über den Hauptbevollmächtigten vermittelt wurde. Die Rechtsgeschäfte, die der Unterbevollmächtigte abschließt, wirken direkt für und gegen den Vollmachtgeber.[2][7]
Rechenschaftspflicht und Kontrolle
Der Unterbevollmächtigte ist dem Hauptbevollmächtigten gegenüber rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, dass er dem Hauptbevollmächtigten Bericht erstatten muss und dessen Weisungen zu folgen hat.[7]
Der Hauptbevollmächtigte wiederum bleibt dem Vollmachtgeber gegenüber verantwortlich und muss sicherstellen, dass der Unterbevollmächtigte im Sinne des Vollmachtgebers handelt.[2]
Widerruf der Untervollmacht
Die Untervollmacht kann jederzeit vom Hauptbevollmächtigten oder vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, und der Unterbevollmächtigte muss darüber informiert werden. Auch Dritte, die von der Untervollmacht betroffen sind, sollten benachrichtigt werden.[2][7]
Vor- und Nachteile einer Untervollmacht
Die Möglichkeit, Untervollmachten zu erteilen, bietet sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile.
Vorteile
- Flexibilität: Wenn der Hauptbevollmächtigte zeitweise verhindert ist, können trotzdem wichtige Angelegenheiten erledigt werden.[1]
- Fachwissen nutzen: Für spezielle Aufgaben (z.B. Steuererklärungen, komplexe Rechtsfragen) kann ein:e Experte:in bevollmächtigt werden.[2]
- Entlastung des Hauptbevollmächtigten: Die Möglichkeit, Aufgaben zu delegieren, kann den Hauptbevollmächtigten entlasten.[2]
Nachteile
- Kontrollverlust: Der Vollmachtgeber hat keinen direkten Einfluss darauf, wer als Unterbevollmächtigte:r eingesetzt wird.[2]
- Vertrauenskette: Die Wirksamkeit des Systems hängt vom Vertrauen in alle beteiligten Personen ab.[2]
- Komplexität: Mehrere Ebenen von Bevollmächtigten können zu Unklarheiten und Missverständnissen führen.[2]
Wann ist eine Untervollmacht nicht sinnvoll?
Es gibt Situationen, in denen eine Untervollmacht nicht die beste Lösung ist:
- Wenn die zu regelnden Angelegenheiten sehr persönlicher Natur sind und der Vollmachtgeber großen Wert auf die persönliche Betreuung durch den Hauptbevollmächtigten legt.
- Wenn es um wichtige Entscheidungen geht, bei denen der Vollmachtgeber möchte, dass nur bestimmte, von ihm ausgewählte Personen entscheiden.
- Wenn der Vollmachtgeber Bedenken hat, dass zu viele Personen Einblick in seine persönlichen Angelegenheiten erhalten könnten.
In solchen Fällen ist es besser, alternative Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Alternativen zur Untervollmacht
Wenn Sie Bedenken gegenüber Untervollmachten haben, können Sie folgende Alternativen in Betracht ziehen:
Mehrere Bevollmächtigte benennen
Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen und festlegen, ob diese einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. So stellen Sie sicher, dass immer jemand zur Verfügung steht, der in Ihrem Sinne handeln kann.[7]
Ersatzbevollmächtigte vorsehen
Eine weitere Möglichkeit ist, in der Vorsorgevollmacht einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte zu benennen, die erst dann aktiv werden, wenn der Hauptbevollmächtigte ausfällt. Dies gibt Ihnen mehr Kontrolle darüber, wer in Ihrem Namen handelt.[7]
Fazit und Handlungsempfehlungen
Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht dürfen grundsätzlich Untervollmachten erteilen, aber nur, wenn sie dazu vom Vollmachtgeber ermächtigt wurden. Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Überlegen Sie genau, ob Sie die Erteilung von Untervollmachten erlauben möchten. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab.
Wenn Sie Untervollmachten zulassen möchten, legen Sie genau fest, für welche Bereiche diese erteilt werden dürfen und für welche nicht.
Erwägen Sie Alternativen wie die Benennung mehrerer Bevollmächtigter oder Ersatzbevollmächtigter.
Besprechen Sie das Thema offen mit Ihren Bevollmächtigten, damit diese Ihre Wünsche und Vorstellungen kennen.
Lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.
Mit diesen Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten auch dann in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können - und dass die von Ihnen gewünschte Balance zwischen Flexibilität und Kontrolle gewahrt bleibt.