9 gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung

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erstellt am:

2021-08-13

letzte Änderung:

2023-01-09

Was möchten Sie mit Ihrem Testament oder Erbvertrag erreichen? Ob Familienfrieden, Schutz vor Gläubigern oder die finanzielle Absicherung minderjähriger Kinder: Mit einer Testamentsvollstreckung können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe exakt nach Ihren Wünschen verteilt wird. Im Folgenden definieren wir den Begriff und stellen Ihnen 9 Einsatzzwecke einer Testamentsvollstreckung vor.

Testamentsvollstreckung

1. Erbstreit vermeiden

Wenn durch Ihr Erbe eine Erbengemeinschaft entsteht, kommt es häufig zu Streit – denn die Gemeinschaft kann immer nur gemeinsam und einstimmig entscheiden. Bereits ein Erbnehmer mit anderer Meinung reicht dann aus, um die Nachlassverteilung im schlimmsten Fall über Jahre zu blockieren.

Ein Testamentsvollstrecker kann solche Streitigkeiten vermeiden und als objektive und neutrale Instanz zwischen den Erben vermitteln. Mit einem Vollstrecker sorgen Sie für Familienfrieden und können sicher sein, dass Ihr Erbe wie von Ihnen gewünscht verteilt wird.

2. Erben entlasten

Ein Todesfall ist für Erben nicht nur Zeit der Trauer. Ohne Testamentvollstrecker müssen die Erben nämlich allerlei Dinge erledigen und stehen dabei unter Zeitdruck: Sie müssen zum Beispiel das Nachlassgericht kontaktieren, den Haushalt des Erblassers auflösen, ein Nachlassverzeichnis erstellen, Verträge des Erblassers kündigen, Rechnungen bezahlen, nachträgliche Steuererklärungen des Erblasser erstellen und und und.

Mit einer Testamentsvollstreckung können Sie Ihren Erben all das abnehmen und sie in Zeiten der Trauer entlasten. Das ist besonders sinnvoll, wenn Erben beruflich viel zu tun haben oder nicht am Aufenthaltsort des Erblassers wohnen.

3. Willen durchsetzen

Mit einer Testamentsvollstreckung gewinnen Sie für Ihren letzten Willen mehr Handlungsmöglichkeiten. Sie können zum Beispiel dafür sorgen, dass Ihr Vollstrecker den Erben die Verwaltung des Nachlasses unter bestimmten Umständen entziehen und so Vermögen schützen kann. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, um eine frühzeitige Liquidierung von Immobilien zu verhindern. Der Testamentsvollstrecker garantiert, dass Vermächtnisse, Auflagen und Wünsche des Erblassers berücksichtigt werden.

4. Elternzugriff vermeiden

Bei minderjährigen Kindern unterliegt das Vermögen und damit auch der geerbte Nachlass den Eltern. Wer Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern des Kindes keinen Zugriff auf das Erbe gewähren möchte, kann das mit einer Testamentsvollstreckung verhindern. Der Testamentsvollstrecker kann das Erbe ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder Vormundschaftsgerichtes verwalten. So können Sie zum Beispiel einen bestimmten Zeitpunkt festlegen (wie nach Abschluss der ersten Ausbildung), an dem das Erbe an die Kinder übertragen werden soll.

5. Steuern sparen

Beim Erbe gibt es meistens einige Möglichkeiten zum Steuersparen. Ein erfahrener Testamentsvollstrecker kann helfen, legale Sparmöglichkeiten auszuschöpfen und den Nachlass möglichst steueroptimiert an die gewünschten Erben zu verteilen.

6. Schutz vor Gläubigern

Wenn ein Erbe Gläubiger hat, kann die Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern auf das Erbe verhindern. Das liegt daran, dass der Vollstrecker ausschließlich dem Willen des Erblassers verpflichtet ist und sich nicht darum kümmern muss, die Schulden eines Erben zu tilgen. Nachlass unter Testamentsvollstreckung ist gemäß § 2214 BGB vor Gläubigern geschützt.

7. Firmenbelange regeln

Wenn der Erblasser eine Firma hinterlässt, sind einige Fragen zu klären. Vor allem ist zu klären, wer die Firma nun führt – die Hinterbliebenen sind in Zeiten der Trauer dazu nicht immer in der Lage; manchmal kann auch die Veräußerung der Firma sinnvoll sein. Ein Testamentsvollstrecker kann den Erben hier viel Arbeit abnehmen und dafür sorgen, dass mit der Firma im Sinne des Erblassers entscheiden wird.

8. Gemeinnützige Stiftungen

Wer Nachlass an eine Stiftung oder eine gemeinnützige Verein übertragen möchte, trifft mit einer Testamentsvollstreckung ebenfalls eine gute Wahl. Der Testamentsvollstrecker kann die wunschgemäße Verteilung garantieren und zum Beispiel eine Stiftung im Sinne des Erblassers errichten. Im Zuge der Testamentsvollstreckung kann auch die Satzung erstellt werden und wohltätigen Zwecke gefördert werden, die der Erblasser vorher festgelegt hat.

9. Behinderte schützen

Wenn Behinderte in einem Heim leben, kommt es bei einer Erbschaft häufig zum sogenannten „sozialhilferechtliche Rückgriff“. Dann muss der Erbnehmer das Erbe in vielen Fällen regelmäßig liquidieren, um die Kosten für die Pflege und Unterbringung zu bezahlen. Mit einer Testamentsvollstreckung können Sie das verhindern, damit der Erbnehmer mit Behinderung dauerhaft vom Erbe profitiert. Der Nachlass des Behinderten ist vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt.

Schlusswort

Wer mit einem Testament oder Erbvertrag klare Ziele verfolgt, kann diese Ziele mit einem Testamentsvollstrecker häufig besser verwirklichen. Vor allem vermeidet die Testamentsvollstreckung Streitigkeiten unter den Erben und sorgt dafür, dass das Erbe genauso eingesetzt wird wie von Ihnen als Erblasser gewünscht.

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