Testament hinterlegen: So sorgen Sie für eine sichere Aufbewahrung Ihres letzten Willens
Zusammenfassung
Die sichere Aufbewahrung eines Testaments, idealerweise beim Nachlassgericht, schützt vor Verlust, Verfälschung und Unterschlagung. Durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod zuverlässig gefunden und umgesetzt wird. Dies gibt Ihnen und Ihren Angehörigen rechtliche Sicherheit und vermeidet Streitigkeiten.
Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das Ihren letzten Willen festhält und bestimmt, wer nach Ihrem Tod erben soll. Die sichere Aufbewahrung dieses Dokuments spielt eine entscheidende Rolle, damit es im Erbfall gefunden und beachtet wird. Viele Menschen unterschätzen die Risiken einer unsicheren Aufbewahrung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum und wie Sie Ihr Testament sicher hinterlegen können.

Warum reicht die Aufbewahrung zu Hause oft nicht aus?
Die Aufbewahrung eines Testaments in den eigenen vier Wänden birgt mehrere Risiken. Vielleicht möchten Sie verhindern, dass Ihre Angehörigen schon zu Ihren Lebzeiten von Ihren Nachlassplanungen erfahren. Dann brauchen Sie einen sicheren Aufbewahrungsort - allerdings nicht zu sicher, denn Angehörige müssen das Testament nach Ihrem Tod auch finden können. Ein zu gut verstecktes Testament wird im schlimmsten Fall versehentlich entsorgt.
Das Risiko der Unterschlagung: Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Person, die nach gesetzlicher Erbfolge erben würde, findet Ihr Testament und entdeckt darin, dass Sie sie enterbt haben. Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Person das Testament dennoch an das Nachlassgericht oder die tatsächlichen Erben übergibt? Das Risiko eines unterschlagenen oder sogar verfälschten Testaments sollten Sie nicht unterschätzen[8].
Testament beim Nachlassgericht hinterlegen
Eine deutlich bessere Alternative zur Aufbewahrung zu Hause ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht, also dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Dort können Sie sowohl ein eigenhändig verfasstes als auch ein notarielles Testament hinterlegen[12].
Sichere Verwahrung garantiert: Durch die Hinterlegung Ihres Testaments beim Nachlassgericht ist eine sichere Aufbewahrung und schnelle Eröffnung zu gegebener Zeit gewährleistet. Sie erhalten einen Hinterlegungsschein für das in Verwahrung gegebene Testament und können gegen Vorlage dieses Scheins jederzeit die Herausgabe des Testaments verlangen[5].
Registrierung im Zentralen Testamentsregister: Ihr Testament wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. Dies ist seit dem 1. Januar 2012 für alle amtlich verwahrten Testamente verpflichtend[5][2]. Das Register enthält keine Angaben zum Inhalt des Testaments, sondern nur Informationen, die für das spätere Auffinden notwendig sind[2].
Schutz vor fremdem Zugriff: Durch die amtliche Verwahrung ist Ihr Testament nicht nur vor Verlust oder Verfälschung geschützt, sondern auch vor der Neugier potenzieller Erben. Das Testamentsregister darf grundsätzlich nur Gerichten und Notar:innen Auskunft über die amtlich verwahrten Testamente geben[12].
Wie funktioniert die Hinterlegung beim Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung beim Amtsgericht benötigen Sie:
- Ihr Testament
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Adresse des zuständigen Amtsgerichts
- Die Verwahrungsgebühr von 93 Euro
Wichtig: Das Nachlassgericht hinterlegt Ihr Testament lediglich. Es überprüft nicht, ob Ihr Testament rechtsgültig ist. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Testament den gesetzlichen Formvorschriften entspricht.
Was geschieht nach dem Todesfall?
Das System der amtlichen Verwahrung functioniert so, dass nach Ihrem Tod automatisch die richtigen Stellen informiert werden:
- Das Standesamt, das Ihre Sterbeurkunde ausstellt, informiert das Zentrale Testamentsregister über Ihren Todesfall[2].
- Das Zentrale Testamentsregister prüft, ob zu Ihrer Person Registrierungen vorhanden sind[2].
- Wird ein registriertes Testament gefunden, informiert das Register sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle[2].
- Die Verwahrstelle liefert daraufhin das Testament beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab[2].
Dieser Ablauf stellt sicher, dass Ihr letzter Wille beachtet wird und verkürzt für Ihre Hinterbliebenen eine mögliche Ungewissheit[2].
Arten von Testamenten
Prinzipiell können Sie zwischen zwei Arten von Testamenten wählen:
Eigenhändiges Testament
Sie können ein Testament durch eine vollständig eigenhändig geschriebene Erklärung erstellen. Wichtig dabei ist:
- Das Testament muss komplett mit der Hand geschrieben sein (keine Schreibmaschine, kein PC-Ausdruck, keine Blindenschrift)[5][10].
- Es muss persönlich unterschrieben sein mit Vor- und Nachnamen[5].
- Geben Sie an, wann und wo (Datum und Ort) Sie das Testament erstellt haben[5].
Notarielles Testament
Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie Ihr Testament auch mit Hilfe einer:s Notar:in erstellen lassen. Dies bietet sich besonders an, wenn:
- Sie noch inhaltlichen Klärungsbedarf haben
- Sie sicherstellen wollen, dass Ihr letzter Wille eindeutig formuliert ist
- Sie verhindern wollen, dass Ihr Testament wegen mangelnder Testierfähigkeit angefochten wird[5]
Der:Die Notar:in registriert das Testament anschließend beim Zentralen Testamentsregister, das nach Ihrem Ableben das Nachlassgericht informiert.
Tipps für die Testamentsgestaltung
Damit Ihr Testament seinen Zweck erfüllt und keine Rechtsstreitigkeiten entstehen, sollten Sie einige grundlegende Punkte beachten:
Setzen Sie einen oder mehrere Erben ein: Wenn Sie nur einzelne Gegenstände vermachen, bleibt unklar, wer vergessene Gegenstände erhalten soll[10].
Vermeiden Sie dauerhaft gemeinsame Erbengemeinschaften: Besonders bei Grundstücken, Häusern oder Firmen kann dies zu Streit führen[10].
Formulieren Sie Ihren letzten Willen klar und deutlich: Einfache und eindeutige Formulierungen erleichtern die Testamentsauslegung[10].
Legen Sie Ihr Testament dorthin, wo es gefunden wird: Am sichersten ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht[10].
Fazit
Die Hinterlegung Ihres Testaments beim Nachlassgericht bietet den besten Schutz für Ihren letzten Willen. Sie verhindert, dass das Dokument verloren geht, unterschlagen oder gefälscht wird. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister stellt zudem sicher, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod zuverlässig gefunden und beachtet wird.
Mit einem sorgfältig erstellten und sicher verwahrten Testament geben Sie nicht nur sich selbst die Gewissheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird, sondern ersparen Ihren Angehörigen auch mögliche Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten in einer ohnehin schwierigen Zeit.