Testament hinterlegen: So sorgen Sie für eine sichere Auf­be­wah­rung Ihres letzten Willens

Zusammenfassung

Die sichere Auf­be­wah­rung eines Testaments, idealerweise beim Nach­lass­ge­richt, schützt vor Verlust, Ver­fäl­schung und Unter­schla­gung. Durch die Re­gis­trie­rung im Zentralen Tes­ta­ments­re­gis­ter wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod zuverlässig gefunden und umgesetzt wird. Dies gibt Ihnen und Ihren An­ge­hö­ri­gen rechtliche Sicherheit und vermeidet Streitigkeiten.

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das Ihren letzten Willen festhält und bestimmt, wer nach Ihrem Tod erben soll. Die sichere Auf­be­wah­rung dieses Dokuments spielt eine ent­schei­dende Rolle, damit es im Erbfall gefunden und beachtet wird. Viele Menschen unterschätzen die Risiken einer un­si­che­ren Auf­be­wah­rung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum und wie Sie Ihr Testament sicher hinterlegen können.

Zwei Hände übergeben ein Dokument in einem Büro mit Aktenregalen, neben einem verschlossenen Metallkoffer.

Warum reicht die Auf­be­wah­rung zu Hause oft nicht aus?

Die Auf­be­wah­rung eines Testaments in den eigenen vier Wänden birgt mehrere Risiken. Vielleicht möchten Sie ver­hin­dern, dass Ihre An­ge­hö­ri­gen schon zu Ihren Lebzeiten von Ihren Nach­lass­pla­nun­gen erfahren. Dann brauchen Sie einen sicheren Auf­be­wah­rungs­ort - allerdings nicht zu sicher, denn An­ge­hö­ri­ge müssen das Testament nach Ihrem Tod auch finden können. Ein zu gut verstecktes Testament wird im schlimmsten Fall ver­se­hent­lich entsorgt.

Das Risiko der Unter­schla­gung: Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Person, die nach ge­setz­li­cher Erbfolge erben würde, findet Ihr Testament und entdeckt darin, dass Sie sie enterbt haben. Wie wahr­schein­lich ist es, dass diese Person das Testament den­noch an das Nach­lass­ge­richt oder die tat­säch­li­chen Erben über­gibt? Das Risiko eines unter­schla­ge­nen oder sogar ver­fälsch­ten Testaments sollten Sie nicht unter­schät­zen[8].

Testament beim Nach­lass­ge­richt hinterlegen

Eine deutlich bessere Al­ter­na­ti­ve zur Auf­be­wah­rung zu Hause ist die Hin­ter­le­gung beim Nach­lass­ge­richt, also dem Amts­ge­richt an Ihrem Wohnort. Dort können Sie sowohl ein ei­gen­hän­dig verfasstes als auch ein no­ta­ri­el­les Testament hinterlegen[12].

Sichere Ver­wah­rung ga­ran­tiert: Durch die Hin­ter­le­gung Ihres Testaments beim Nach­lass­ge­richt ist eine sichere Auf­be­wah­rung und schnelle Eröffnung zu ge­ge­be­ner Zeit ge­währ­leis­tet. Sie erhalten einen Hin­ter­le­gungs­schein für das in Ver­wah­rung gegebene Testament und können gegen Vorlage dieses Scheins jederzeit die Heraus­gabe des Testaments verlangen[5].

Re­gis­trie­rung im Zentralen Tes­ta­ments­re­gis­ter: Ihr Testament wird beim Zentralen Tes­ta­ments­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer in Berlin re­gis­triert. Dies ist seit dem 1. Januar 2012 für alle amtlich ver­wahr­ten Testamente ver­pflich­tend[5][2]. Das Register enthält keine Angaben zum Inhalt des Testaments, sondern nur In­for­ma­tio­nen, die für das spätere Auffinden not­wen­dig sind[2].

Schutz vor fremdem Zugriff: Durch die amtliche Ver­wah­rung ist Ihr Testament nicht nur vor Verlust oder Ver­fäl­schung geschützt, sondern auch vor der Neugier po­ten­zi­el­ler Erben. Das Tes­ta­ments­re­gis­ter darf grund­sätz­lich nur Gerichten und No­ta­r:in­nen Auskunft über die amtlich ver­wahr­ten Testamente geben[12].

Wie funk­tio­niert die Hin­ter­le­gung beim Nach­lass­ge­richt?

Für die Hin­ter­le­gung beim Amts­ge­richt benötigen Sie:

  • Ihr Testament
  • Per­so­nal­aus­weis
  • Ge­burts­ur­kun­de
  • Adresse des zu­stän­di­gen Amts­ge­richts
  • Die Ver­wah­rungs­ge­bühr von 93 Euro

Wichtig: Das Nach­lass­ge­richt hinterlegt Ihr Testament lediglich. Es überprüft nicht, ob Ihr Testament rechts­gül­tig ist. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Testament den ge­setz­li­chen Form­vor­schrif­ten entspricht.

Was geschieht nach dem Todesfall?

Das System der amtlichen Ver­wah­rung func­tio­niert so, dass nach Ihrem Tod au­to­ma­tisch die richtigen Stellen informiert werden:

  1. Das Stan­des­amt, das Ihre Ster­be­ur­kun­de ausstellt, informiert das Zentrale Tes­ta­ments­re­gis­ter über Ihren Todesfall[2].
  2. Das Zentrale Tes­ta­ments­re­gis­ter prüft, ob zu Ihrer Person Re­gis­trie­run­gen vorhanden sind[2].
  3. Wird ein re­gis­trier­tes Testament gefunden, informiert das Register sowohl das zu­stän­di­ge Nach­lass­ge­richt als auch die Ver­wahr­stel­le[2].
  4. Die Ver­wahr­stel­le liefert daraufhin das Testament beim Nach­lass­ge­richt zur Eröffnung ab[2].

Dieser Ablauf stellt sicher, dass Ihr letzter Wille beachtet wird und verkürzt für Ihre Hin­ter­blie­be­nen eine mögliche Un­ge­wiss­heit[2].

Arten von Testamenten

Prin­zi­pi­ell können Sie zwischen zwei Arten von Testamenten wählen:

Eigen­hän­di­ges Testament

Sie können ein Testament durch eine voll­stän­dig ei­gen­hän­dig ge­schrie­be­ne Erklärung erstellen. Wichtig dabei ist:

  • Das Testament muss komplett mit der Hand ge­schrie­ben sein (keine Schreib­ma­schi­ne, kein PC-Ausdruck, keine Blin­den­schrift)[5][10].
  • Es muss per­sön­lich un­ter­schrie­ben sein mit Vor- und Nachnamen[5].
  • Geben Sie an, wann und wo (Datum und Ort) Sie das Testament erstellt haben[5].

No­ta­ri­el­les Testament

Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie Ihr Testament auch mit Hilfe einer:s Notar:in erstellen lassen. Dies bietet sich besonders an, wenn:

  • Sie noch in­halt­li­chen Klärungs­be­darf haben
  • Sie si­cher­stel­len wollen, dass Ihr letzter Wille ein­deu­tig formuliert ist
  • Sie ver­hin­dern wollen, dass Ihr Testament wegen mangelnder Tes­tier­fä­hig­keit an­ge­foch­ten wird[5]

Der:Die Notar:in re­gis­triert das Testament an­schlie­ßend beim Zentralen Tes­ta­ments­re­gis­ter, das nach Ihrem Ableben das Nach­lass­ge­richt informiert.

Tipps für die Tes­ta­ments­ge­stal­tung

Damit Ihr Testament seinen Zweck erfüllt und keine Rechts­strei­tig­kei­ten entstehen, sollten Sie einige grundlegende Punkte beachten:

  • Setzen Sie einen oder mehrere Erben ein: Wenn Sie nur einzelne Gegenstände vermachen, bleibt unklar, wer vergessene Gegenstände erhalten soll[10].

  • Vermeiden Sie dauerhaft ge­mein­sa­me Erben­ge­mein­schaf­ten: Besonders bei Grund­stü­cken, Häusern oder Firmen kann dies zu Streit führen[10].

  • For­mu­lie­ren Sie Ihren letzten Willen klar und deutlich: Einfache und ein­deu­ti­ge For­mu­lie­run­gen er­leich­tern die Tes­ta­ments­aus­le­gung[10].

  • Legen Sie Ihr Testament dorthin, wo es gefunden wird: Am sichersten ist die Hin­ter­le­gung beim Nach­lass­ge­richt[10].

Fazit

Die Hin­ter­le­gung Ihres Testaments beim Nach­lass­ge­richt bietet den besten Schutz für Ihren letzten Willen. Sie ver­hin­dert, dass das Dokument verloren geht, unter­schla­gen oder gefälscht wird. Die Re­gis­trie­rung im Zentralen Tes­ta­ments­re­gis­ter stellt zudem sicher, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod zu­ver­läs­sig gefunden und beachtet wird.

Mit einem sorgfältig er­stell­ten und sicher ver­wahr­ten Testament geben Sie nicht nur sich selbst die Gewissheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird, sondern ersparen Ihren An­ge­hö­ri­gen auch mögliche Rechts­strei­tig­kei­ten und Un­si­cher­hei­ten in einer ohnehin schwie­ri­gen Zeit.