Testament erstellen: So regeln Sie Ihren Nachlass rechtssicher
Zusammenfassung
Testament erstellen: So regeln Sie Ihren Nachlass selbst und vermeiden Streitigkeiten unter Angehörigen. In einem Testament können Sie genau festlegen, wer Ihr Vermögen erben soll, Vermächtnisse anordnen oder bestimmte Personen gezielt enterben. Damit es rechtssicher ist, sollte das Testament handschriftlich verfasst, klar formuliert und regelmäßig überprüft werden. Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich eine notarielle Beratung
- Was ist ein Testament und wann ist es sinnvoll?
- Eigenhändiges Testament: Die formalen Voraussetzungen
- Schritt für Schritt: So verfassen Sie Ihr Testament
- Inhalte eines Testaments: Was Sie regeln können
- Besondere Testamentsformen
- Aufbewahrung Ihres Testaments
- Digitaler Nachlass: Was Sie beachten sollten
- Abschließende Hinweise
Ein Testament ist mehr als nur ein Dokument - es gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Die Erstellung eines rechtssicheren Testaments kann Streit unter Angehörigen vermeiden und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Was ist ein Testament und wann ist es sinnvoll?
Ein Testament - auch “letzter Wille” genannt - ist eine einseitige Willenserklärung, mit der Sie Regelungen für den Fall Ihres Todes treffen können. Es ermöglicht Ihnen festzulegen, wer was von Ihrem Vermögen erhalten soll und wer nicht.
Ein Testament ist besonders sinnvoll, wenn:
- Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten
- Sie unverheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben
- Sie keine direkten Nachkommen haben
- Sie gemeinnützige Organisationen bedenken möchten
- Sie bestimmte Vermögensgegenstände gezielt bestimmten Personen zuweisen möchten
- Sie Ihren digitalen Nachlass regeln wollen
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge gemäß § 1924 BGB und den folgenden Paragraphen. Dies bedeutet, dass zunächst nahe Verwandte erben:
- Verwandte erster Ordnung: Kinder und Enkel
- Verwandte zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
- Verwandte dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins
Ehepartner:innen haben ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten. Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag, erbt Ihr:e Ehepartner:in die Hälfte des Vermögens.
Eigenhändiges Testament: Die formalen Voraussetzungen
Für ein rechtsgültiges eigenhändiges Testament müssen Sie bestimmte Formvorschriften einhalten, wie sie in § 2247 BGB festgelegt sind:
- Das gesamte Testament muss handschriftlich verfasst sein
- Ein am Computer erstelltes und nur unterschriebenes Testament ist nicht gültig
- Ihr Testament muss eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein
- Das Dokument sollte mit einem Datum und Ort versehen sein
- Eine aussagekräftige Überschrift wie “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille”
Wer kann ein Testament errichten?
Jede volljährige Person kann ein Testament selbst schreiben. Minderjährige ab 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines Notars ein Testament errichten. Menschen mit geistigen oder psychischen Störungen sind testierunfähig.
Schritt für Schritt: So verfassen Sie Ihr Testament
1. Verschaffen Sie sich einen Überblick
Erstellen Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte und Schulden. Denken Sie an:
- Immobilien
- Bankguthaben
- Wertpapiere und Versicherungen
- Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunst
- Verbindlichkeiten
2. Prüfen Sie die gesetzliche Erbfolge
Informieren Sie sich, wer nach der gesetzlichen Regelung erben würde. So können Sie entscheiden, ob und welche Änderungen Sie vornehmen möchten.
3. Bestimmen Sie die Erb:innen
Legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Benennen Sie die Personen mit vollständigem Namen, um Verwechslungen auszuschließen. Sie können auch Erbquoten festlegen, z.B.: “Mein Sohn Thomas Müller erhält 50% meines Vermögens.”
4. Verfassen Sie Ihr Testament
Schreiben Sie Ihr Testament handschriftlich auf weißes Papier. Eine mögliche Formulierung könnte sein:
Beispiel für ein einfaches Testament:
Mein Testament
Ich, Maria Schmidt, geboren am 12.03.1965 in Hamburg, wohnhaft in der Kirchstraße 15, 20095 Hamburg, setze hiermit meinen Ehemann Hans Schmidt, geboren am 15.06.1962, als Alleinerben ein.
Hamburg, den 13.03.2025
Maria Schmidt
Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament:
Unser gemeinschaftliches Testament
Wir, Hans und Maria Schmidt, setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen unsere beiden Kinder Thomas und Lisa zu gleichen Teilen erben.
Hamburg, den 13.03.2025
Hans Schmidt
Maria Schmidt
5. Unterschreiben Sie das Testament
Vergessen Sie nicht, Ihr Testament mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Bei einem gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehepartner:innen unterschreiben.
Inhalte eines Testaments: Was Sie regeln können
In Ihrem Testament können Sie verschiedene Verfügungen treffen:
- Erbeinsetzung: Bestimmen Sie, wer Ihr:e Erbe:in sein soll und zu welchen Anteilen
- Vermächtnisse: Weisen Sie bestimmte Gegenstände gezielt bestimmten Personen zu
- Auflagen: Verpflichten Sie Ihre Erb:innen zu bestimmten Handlungen
- Testamentsvollstreckung: Setzen Sie eine Person ein, die Ihren letzten Willen umsetzt
- Vor- und Nacherbschaft: Bestimmen Sie eine Erbfolge in zeitlicher Abfolge
- Enterbung: Schließen Sie bestimmte gesetzliche Erb:innen aus
Beachten Sie den Pflichtteil: Ehepartner:innen, Kinder und unter bestimmten Umständen Eltern haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Diesen können Sie auch durch ein Testament nicht vollständig ausschließen.
Besondere Testamentsformen
Gemeinschaftliches Testament für Ehepartner:innen
Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Die häufigste Form ist das Berliner Testament, bei dem sich die Partner:innen gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gemeinsame Kinder als Schlusserben nach dem Tod des:der länger lebenden Partners:in.
Notarielles Testament
Als Alternative zum eigenhändigen Testament können Sie ein notarielles Testament errichten. Vorteile sind:
- Rechtssichere Formulierung
- Beratung durch den:die Notar:in
- Automatische amtliche Verwahrung
- Kein Erbschein nötig für Grundbuchänderungen
Die notarielle Beurkundung ist mit Kosten verbunden, die sich nach dem Vermögenswert richten.
Aufbewahrung Ihres Testaments
Ein eigenhändiges Testament können Sie:
- Zu Hause aufbewahren (Risiko des Verlusts oder der Fälschung)
- Bei einer Vertrauensperson hinterlegen (Risiko des Verlusts)
- Gegen eine Gebühr beim Amtsgericht (Nachlassgericht) in die amtliche Verwahrung geben (empfohlen)
Bei amtlicher Verwahrung wird Ihr Testament im Zentralen Testamentsregister registriert und nach Ihrem Tod automatisch eröffnet.
Digitaler Nachlass: Was Sie beachten sollten
In der heutigen Zeit ist es sinnvoll, auch Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Dazu gehören:
- Online-Konten und Zugangsdaten
- Social-Media-Profile
- E-Mail-Konten
- Cloud-Speicher
- Online-Banking
- Streaming-Dienste
Praktische Tipps für den digitalen Nachlass:
- Erstellen Sie eine Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten
- Hinterlegen Sie diese Liste an einem sicheren Ort
- Benennen Sie eine Vertrauensperson, die sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll
- Vermerken Sie im Testament, was mit Ihren digitalen Konten geschehen soll
Abschließende Hinweise
Ihr Testament sollten Sie regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen, besonders nach einschneidenden Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern, Scheidung oder größeren Vermögensänderungen.
Bei komplexen familiären Verhältnissen oder größerem Vermögen empfiehlt sich der Gang zum:zur Notar:in oder Rechtsanwalt:in für eine individuelle Beratung.
Mit einem rechtssicheren Testament sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt wird und ersparen Ihren Angehörigen mögliche Konflikte in einer ohnehin schweren Zeit.