Sorgerechtsverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-05-21

letzte Änderung:

2020-05-26

Wer seine Vorsorge regelt, muss auch an seinen Nachwuchs denken. Deshalb stellen wir Ihnen in diesem Artikel die Sorgerechtsverfügung vor und beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zum Dokument. Von der Wichtigkeit der Sorgerechtsverfügung über die Formulierung bis zur Aufbewahrung!

Sorgerechtsverfügung

Warum ist eine Sorgerechtsverfügung wichtig?

Eine Sorgerechtsverfügung – umgangssprachlich auch Elterntestament genannt – sichert minderjährige Kinder für das gleichzeitige Versterben beider Elternteile ab. Dieses Horrorszenario passiert in Deutschland glücklicherweise relativ selten, kann aber dennoch jeden treffen. Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eine Person, die das Sorgerecht nach Ihrem Tod erhalten soll und stellen sicher, dass Ihr/e Kind/er selbst ohne Eltern eine angemessene Betreuung erhalten.

Tipp: Neben dem Sorgerecht können Sie mit einer Sorgerechtsverfügung auch festlegen, welche Person sich um die Finanz- und Vermögensfürsorge kümmert – zum Beispiel die Verwaltung Ihres Vermögens oder der Finanzen Ihrer Kinder.

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?

Ohne Sorgerechtsverfügung bestimmt das Familiengericht oder das Jugendamt einen Vormund (§ 1773 BGB). Im Gegensatz zum Erbe gibt es beim Sorgerecht keine „gesetzliche Reihenfolge“ oder ähnliches – das Sorgerecht bekommen nach dem Tod der Eltern nicht automatisch Großeltern, Verwandte oder Taufpaten. Das Familiengericht oder das Jugendamt kann auch einen gesetzlichen Vormund für minderjährige Kinder bestellen.  Erst ab 14 Jahren haben Kinder bei der Wahl ihres Vormunds ein Mitspracherecht.

Tipp: Beim Tod beider Elternteile können Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkelkinder verpflichtet werden. Der Unterhaltsanspruch der Enkelkinder fällt dabei geringer aus als bei eigenen Kindern und die Großeltern haben keine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit, um den Unterhalt zahlen zu können.

Was passiert, wenn nur ein Elternteil stirbt?

Sollte nur ein Elternteil versterben, bekommt der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder geschieden und/oder getrennt leben. Beide Eltern müssen das Sorgerecht jedoch vor dem Tod zusammen ausgeübt haben.

Tipp: Ein Elternteil mit einem alleinigen Sorgerecht kann das Sorgerecht mit einer Sorgerechtsverfügung an eine andere Vertrauensperson übertragen. So kann eine Sorgerechtsverfügung verhindern, dass der überlebende Elternteil das Sorgerecht nach dem Tod des anderen bekommt.

Wen kann ich als Vormund bestimmen?

Sie können jede volljährige Person als Vormund bestimmen. Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert eine sehr alte Vertrauensperson zu wählen – schließlich wollen Sie sicher sein, dass Ihre Vertrauensperson im Falle eines eigenen Todes noch selbst lebt. Außerdem sollte der Vormund in der gleichen Stadt leben.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem auserwählten Vormund, bevor Sie sich festlegen. Finden Sie heraus, ob Ihre Vertrauensperson eine solche Verantwortung überhaupt übernehmen möchte!

Ist eine Sorgerechtsverfügung rechtlich bindend?

Das Familiengericht muss sich an die Sorgerechtsverfügung nicht halten. Zu einer Ablehnung des gewünschten Vormunds kommt es jedoch nur, wenn das Familiengericht erhebliche Zweifel an der Eignung des Vormundes hat. Das kann zum Beispiel bei sehr alten und schwachen Personen der Fall sein – wenn sich der Vormund nicht angemessen um das Kind kümmern kann, bestimmt das Familiengericht einen anderen Vormund.

Tipp: Mit einer sogenannten Kindeswohlprüfung bestimmt das Familiengericht, ob das Sorgerecht im Wohle des Kindes übertragen wird.

Wie verfasse ich eine wirksame Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung können Sie einfach selber erstellen. Es gibt keine bestimmen formalen Vorgaben – bestimmen Sie Ihren gewünschten Vormund und achten Sie auf folgende Informationen:

• Ort der Erstellung

• Datum der Erstellung

• Eigenhändige Unterschrift

Außerdem können Sie einen Ersatz-Vormund festlegen, falls Ihr gewünschter Vormund verhindert ist. Sie können auch bestimmen, welche Personen aus Ihrem Umfeld das Sorgerecht auf keinen Fall bekommen sollen.

Tipp: Wenn Sie Personen in Ihrer Sorgerechtsverfügung ausschließen, sollten Sie das ausführlich begründen. Ansonsten wird das Familiengericht Ihren Gedankengang schwer nachvollziehen können und vielleicht anders entscheiden.

Wie bewahre ich eine Sorgerechtsverfügung auf?

Bewahren Sie die Sorgerechtsverfügung an einem sicheren Ort auf, der anderen Personen bzw. dem Familiengericht im Ernstfall einen schnellen Zugang ermöglicht. Dafür bietet sich zum Beispiel ein Notfallordner an, der alle wichtigen Vorsorgedokumente enthält – neben der Sorgerechtsverfügung zum Beispiel Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und das Testament.

Tipp: Überprüfen Sie die Sorgerechtsverfügung alle zwei oder drei Jahre – zum Beispiel kann sich Ihr Verhältnis zum Vormund ändern, Ihre Vertrauensperson kann eine neue Lebenssituation haben oder sich die Aufgabe nicht mehr zutrauen.

Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?

Da Sie eine Sorgerechtsverfügung selbst verfassen können, müssen Sie mit keinerlei Kosten rechnen. Sie können jedoch auf Nummer sichergehen und Ihre Sorgerechtsverfügung bei einem Notar oder dem zuständigen Familiengericht hinterlegen – so wird das Familiengericht das Vorsorgedokument im Ernstfall garantiert berücksichtigen. Eine solche Hinterlegung kostet etwa 150 Euro.

Tipp: Ein Notar unterstützt Sie außerdem mit einer entsprechenden Beratung und hilft beim Schreiben der Sorgerechtsverfügung.

Was ist der Unterschied zur Sorgerechtsvollmacht?

Eine Sorgerechtsverfügung sichert minderjährige Kinder im Falle eines Ablebens der Eltern ab. Doch was passiert, wenn Eltern nicht sterben – aber ihr Sorgerecht aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr ausüben können? Für einen solchen Fall dient die Sorgerechtsvollmacht. Wer sich bestmöglich absichern möchte, sollte deshalb sowohl eine Sorgerechtsvollmacht als auch eine Sorgerechtsverfügung verfassen.

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