Sorgerechtsverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zusammenfassung
Eine Sorgerechtsverfügung ermöglicht Eltern, festzulegen, wer im Todesfall die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernimmt. Sie hilft, das Kindeswohl zu sichern und dem Familiengericht klare Vorgaben zu geben. Eine solche Verfügung sollte gut begründet, regelmäßig aktualisiert und sicher aufbewahrt werden.
Eine Sorgerechtsverfügung bietet Eltern die Möglichkeit, den Verbleib ihrer minderjährigen Kinder im Fall ihres Todes selbst zu bestimmen. Jährlich werden in Deutschland etwa 1.000 Kinder zu Vollwaisen. Mit dieser Vorsorge können Sie als Eltern aktiv mitgestalten, wer sich um Ihre Kinder kümmern soll, wenn Sie nicht mehr da sind. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Sorgerechtsverfügung.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie als Eltern festlegen können, wer im Fall Ihres Todes die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll[3][5]. Sie dient dazu, Ihren Willen bezüglich der Sorge um Ihre Kinder über den Tod hinaus zu äußern und zu dokumentieren[19]. Anders als oft angenommen, erhalten Großeltern, Taufpat:innen oder andere Verwandte nicht automatisch das Sorgerecht, wenn beide Elternteile versterben[8][10].
Das Familiengericht muss bei seiner Entscheidung über die Vormundschaft Ihre in der Sorgerechtsverfügung festgehaltenen Wünsche berücksichtigen[7][8]. So können Sie mitbestimmen, wer für Ihre Kinder sorgt und verhindern, dass diese in fremde oder aus Ihrer Sicht ungeeignete Hände kommen[3].
Wann greift eine Sorgerechtsverfügung?
Die Sorgerechtsverfügung kommt in folgenden Situationen zum Tragen:
Bei Tod beider Elternteile: Wenn beide Eltern versterben, werden die Kinder zu Vollwaisen. In diesem Fall entscheidet ein Familiengericht, wer als Vormund eingesetzt wird und berücksichtigt dabei die Sorgerechtsverfügung[5][10].
Bei Tod des allein sorgeberechtigten Elternteils: Wenn ein alleinerziehender Elternteil mit alleinigem Sorgerecht verstirbt, geht das Sorgerecht nicht automatisch auf den anderen Elternteil über. Das Familiengericht prüft, ob die Übertragung dem Wohl des Kindes entspricht[19][20].
Hat ein Paar mit gemeinsamem Sorgerecht ein Kind und ein Elternteil verstirbt, erhält der überlebende Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht gemäß § 1680 Abs. 1 BGB. Eine Sorgerechtsverfügung ist in diesem Fall nicht notwendig[2][5][10].
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die gesetzliche Grundlage für die Sorgerechtsverfügung finden Sie in den §§ 1776 bis 1782 BGB[19][20]. Besonders relevant sind:
- § 1776 BGB: Regelt das Benennungsrecht der Eltern für einen Vormund
- § 1780 BGB: Legt die Voraussetzungen für die Eignung als Vormund fest
- § 1782 BGB: Ermöglicht den Ausschluss bestimmter Personen von der Vormundschaft[20]
Sollte der allein sorgeberechtigte Elternteil versterben, regelt § 1680 Abs. 2 BGB die Übertragung des Sorgerechts. Das Familiengericht überträgt dem anderen Elternteil das Sorgerecht, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht[19][20].
Was gehört in eine Sorgerechtsverfügung?
Eine sorgfältig ausgearbeitete Sorgerechtsverfügung sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihre persönlichen Daten: Namen, Geburtsdaten und Anschrift der Eltern oder des Elternteils mit Sorgerecht[3]
- Angaben zu den Kindern: Namen, Geburtsdaten und Anschrift Ihrer Kinder[3]
- Angaben zum gewünschten Vormund: Persönliche Daten der Person oder Personen, die Sie als Vormund vorsehen[3][5]
- Ersatzvormund: Benennung einer Ersatzperson für den Fall, dass der erstgenannte Vormund die Aufgabe nicht übernehmen kann[7]
- Ausschluss bestimmter Personen: Sie können festlegen, welche Personen explizit nicht als Vormund in Frage kommen sollen[3][20]
- Begründung: Eine ausführliche Begründung Ihrer Entscheidung, besonders wenn Sie den anderen Elternteil ausschließen möchten[3][20]
Es ist ratsam, in der Sorgerechtsverfügung auch Wünsche zur Erziehung, Ausbildung und zum Wohnort des Kindes festzuhalten.
Welche formalen Anforderungen muss die Sorgerechtsverfügung erfüllen?
Damit Ihre Sorgerechtsverfügung rechtswirksam ist, müssen Sie folgende formale Anforderungen beachten:
- Die Verfügung muss handschriftlich erstellt werden[2][8][18][19]
- Sie muss eindeutig als “Sorgerechtsverfügung” gekennzeichnet sein[18]
- Ort und Datum müssen angegeben werden[8][18]
- Sie muss mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden[8][16][18]
Diese Anforderungen ähneln denen eines privaten Testaments. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig, kann aber für zusätzliche Rechtssicherheit sorgen[8].
Wo bewahre ich die Sorgerechtsverfügung auf?
Für die Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Bei der benannten Vormundsperson hinterlegen
- Bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegen
- Beim Nachlassgericht hinterlegen[2]
Informieren Sie vertraute Personen darüber, wo sich die Sorgerechtsverfügung befindet, damit sie im Ernstfall schnell aufgefunden werden kann.
Wer kommt als Vormund in Frage?
Bei der Auswahl einer geeigneten Person als Vormund sollten Sie folgende Kriterien beachten:
- Die Person muss volljährig sein[16]
- Sie sollte jung genug sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes ausüben zu können[16]
- Sie sollte bereit und in der Lage sein, diese Verantwortung zu übernehmen[7]
- Wertvorstellungen und Erziehungsmethoden sollten mit Ihren eigenen übereinstimmen
Sprechen Sie mit der Person, die Sie als Vormund vorsehen, und stellen Sie sicher, dass sie bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Prüfen Sie diese Bereitschaft regelmäßig, da sich Lebensumstände ändern können[7].
Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?
Die Erstellung einer Sorgerechtsverfügung ist grundsätzlich kostenlos, wenn Sie sie selbst verfassen[2]. Kosten können entstehen bei:
- Notarieller Beurkundung: Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Kinder
- Hinterlegung beim Nachlassgericht: Hier fallen geringe Gebühren an
- Rechtliche Beratung: Eine anwaltliche Beratung zur Erstellung kann sinnvoll sein
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht?
Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt:
Praktische Tipps für die Erstellung einer Sorgerechtsverfügung
Führen Sie ausführliche Gespräche mit möglichen Vormündern, bevor Sie sie in Ihrer Sorgerechtsverfügung benennen.
Aktualisieren Sie die Verfügung regelmäßig, besonders wenn sich Lebensumstände (Ihre eigenen oder die des vorgesehenen Vormunds) ändern.
Begründen Sie Ihre Entscheidung gut, besonders wenn Sie den anderen Elternteil vom Sorgerecht ausschließen möchten. Das Familiengericht muss überzeugt sein, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Benennen Sie einen Ersatzvormund, falls die erstgenannte Person nicht zur Verfügung steht.
Berücksichtigen Sie das Alter und die Gesundheit der potenziellen Vormundsperson. Großeltern könnten zum Beispiel in fortgeschrittenem Alter selbst Unterstützung benötigen.
Erwägen Sie die Trennung von Personen- und Vermögenssorge. Sie können unterschiedliche Personen für diese Aufgaben benennen.
Fazit: Vorsorge für den Ernstfall
Mit einer Sorgerechtsverfügung treffen Sie eine wichtige Vorsorge für Ihre Kinder. Auch wenn niemand gerne an solche Szenarien denkt, ist es beruhigend zu wissen, dass Sie mitbestimmen können, wer sich um Ihre Kinder kümmert, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.
Das Wohl Ihrer Kinder steht immer im Mittelpunkt der Entscheidungen des Familiengerichts. Mit einer sorgfältig formulierten Sorgerechtsverfügung unterstützen Sie das Gericht dabei, eine Entscheidung im Sinne Ihrer Kinder und in Übereinstimmung mit Ihren Wünschen zu treffen.