So gelingt Vorsorge für Unternehmer

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-04-08

letzte Änderung:

2023-01-10

Wenn Sie als Unternehmer durch Krankheit oder Unfall ausfallen, ist nicht nur eine private Vorsorge wichtig. Sie sollten sich außerdem geschäftlich absichern und einen Stellvertreter für Ihre Firma bestimmen! In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum eine Unternehmervollmacht so wichtig ist – und was Sie beim Verfassen der Vollmacht beachten müssen.

Unternehmervollmacht

Warum reicht eine Vorsorgevollmacht für Unternehmer nicht aus?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie bei Geschäftsunfähigkeit in unterschiedlichen Angelegenheiten vertritt. Dazu kann auch die Weiterführung Ihres Unternehmens gehören – jedoch fehlen Vertrauenspersonen häufig die nötigen unternehmerischen Kenntnisse. Deshalb sollten Sie für Ihr Unternehmen eine zusätzliche Unternehmervollmacht verfassen. Während sich Ihr Bevollmächtigter der Vorsorgevollmacht um private Angelegenheiten kümmert, vertritt der Bevollmächtigte der Unternehmervollmacht Sie als Firmenhaber.

Wichtig: Die meisten Vorsorgevollmachten decken lediglich private Bereiche ab. Wenn Sie die Vertretung Ihres Gewerbes in der Vorsorgevollmacht nicht ausdrücklich benennen, ist Ihr Stellvertreter ausschließlich für persönliche Angelegenheiten zuständig.

Was ist eine Unternehmervollmacht?

Mit einer Unternehmervollmacht bestimmen Sie eine geeignete Person für die Leitung Ihres Unternehmens und können genaue Handlungsanweisungen erteilen. Sie können zum Beispiel entscheiden, ob Ihr Unternehmen bei Geschäftsfähigkeit veräußert oder fortgeführt werden soll. Wenn Sie weder Vorsorgevollmacht noch Unternehmervollmacht bestimmen, vertritt Sie ein gerichtlich ausgewählter Betreuer. Da ein Betreuer selten unternehmerische Kenntnisse oder Fähigkeit besitzt, setzen Sie mit einem gesetzlichen Betreuer häufig Ihr Unternehmen aufs Spiel – das ist vor allem bei Einzelunternehmen oder alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH der Fall.

Wie wähle ich den Bevollmächtigten aus?

Vertrauen und fachliche Kompetenz sind die wichtigsten Kriterien für Ihre Unternehmervollmacht. Sie können zum Beispiel einen Ihrer Mitarbeiter als Stellvertreter bestimmen oder ein Familienmitglied. Wenn es Ihren Familienmitgliedern an nötigen Fachkenntnissen und Fähigkeiten mangelt, empfiehlt sich die Bestimmung eines zusätzlichen Betreuers – Dieser kann Ihr ausgewähltes Familienmitglied im Tagesgeschäft der Vertretung unterstützen. Optimal ist ein Mitarbeiter, dem Sie 100% vertrauen oder ein Familienmitglied, das die nötigen unternehmerischen Voraussetzungen mitbringt.

Tipp: Wie bei der Vorsorgevollmacht gibt es bei einer Unternehmervollmacht keine automatische Vertretung durch Ehepartner, Familienangehörige oder Verwandte.

Was sollte ich mit einer Unternehmervollmacht regeln?

  • Geschäftsbeziehungen
    Regeln Sie aktuelle Projekte, Aufträge und laufende Ausschreibungen. Informieren Sie Ihren Bevollmächtigten über die wichtigste Kunden, Lieferanten und Geschäftsbeziehungen.
  • Finanzen
    Regeln Sie den Zugriff auf Ihre Konten. Bei einer im Handelsregister eingetragenen Firma können Sie Ihrem Bevollmächtigten die Prokura übertragen. So kann Ihre Vertrauensperson alle Geschäfte vornehmen, die bei einem Handelsgewerbe nötig sind. Auch eine Bankvollmacht bietet sich in vielen Fällen an!
  • Kommunikation
    Regeln Sie Ihre E-Mails und Post. Vergessen Sie nicht, dass Ihr Bevollmächtigter wahrscheinlich Zugriff auf Ihre Computer braucht und dafür die Passwörter kennen muss.

Wichtig: Sprechen Sie Ihren Notfallplan unbedingt mit allen beteiligten Personen ab. Vor allem in kleinen Unternehmen kann der Ausfall des Eigentümers schnell zur Insolvenz führen. Das Risiko können Sie minimieren, wenn Sie den Ernstfall mit allen Beteiligten und Mitarbeitern besprechen und genaue Anweisungen erteilen. Am besten packen Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen in einen für Ihren Bevollmächtigten leicht zugänglichen Notfallordner!

Was ist bei einer Unternehmervollmacht außerdem zu beachten?

Trennen Sie unbedingt zwischen dem Innen- und Außenverhältnis! Im Außenverhältnis benötigt der Vertreter alle Rechte zur Führung Ihres Unternehmens. Im Innenbereich sollten Sie jedoch Einschränkungen vornehmen und genaue Vorgaben erteilen. Legen Sie zum Beispiel genau fest, wie der Vertreter bei bestimmten Ereignissen (zum Beispiel eine Insolvenz) handeln soll. Je genauer Ihre Vorgaben, desto geringer das Risiko von falschen Entscheidungen.

Wichtig: Das Außenverhältnis stellt die Stellvertretung im Gesellschaftsrecht dar. Das Innenverhältnis beschreibt bei einer Stellvertretung die rechtliche Beziehung zwischen Vertretenem und Vertreter.

Warum sind Untervollmachten häufig sinnvoll?

Vor allem wenn Sie ein Familienmitglied als Stellvertreter bestimmen, sollten Sie Ihrer Vertrauensperson das Recht für Untervollmachten erteilen. So kann Ihr Bevollmächtigter Untervollmachten für bestimmte Bereiche an andere Personen übertragen, die sie nicht selbst regeln kann.

Kann ich meine Unternehmervollmacht widerrufen?

Wie die Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Unternehmervollmacht jederzeit ohne Angaben von Gründen ändern oder widerrufen – es sei denn, Sie haben eine unwiderrufliche Vollmacht erstellt. Bei einem Widerruf müssen Sie geschäftsfähig sein.

Tipp: Die Anpassung einer Vollmacht ist vor allem sinnvoll, wenn sich Rahmenbedingungen  ändern (zum Beispiel bei neuen gesetzlichen Vorgaben).

Vorsorge ist für jeden Menschen wichtig

Wenn es um Ihre Vorsorge geht, sollten Sie keine Kompromisse machen. Vor allem als Unternehmer sollten Sie für den Notfall vorsorgen und einen Bevollmächtigten bestimmen – ansonsten kann eine Krankheit oder ein Unfall schnell zum finanziellen Ruin führen. In Kombination mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung sichern Sie sich für den Ernstfall bestmöglich ab. Alle Dokumente können Sie bei Patientenverfügung.digital kostenlos erstellen und ausdrucken!