Umfassende Vor­sorge für Unter­nehmer:innen: Persön­lich und betrieb­lich richtig planen

Zusammenfassung

Eine umfassende Vorsorge für Unternehmer:innen umfasst die persönliche Absicherung durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie die unternehmerische Notfallplanung mit einer speziellen Unternehmer:innenvollmacht und einem Notfallkoffer. Zusätzlich sollte die finanzielle Altersvorsorge frühzeitig geplant und die Unternehmensnachfolge rechtzeitig geregelt werden. Eine durchdachte Vorsorgestrategie sichert sowohl persönliche Wünsche als auch die Handlungsfähigkeit des Unternehmens in Krisensituationen.

Die Vorsorge für Unter­nehmer:innen umfasst sowohl persön­liche als auch betrieb­liche Aspekte, die sorg­fältig geplant werden sollten. Eine gut durch­dachte Vor­sorge gewähr­leistet, dass Ihr Unter­nehmen auch in Krisen­situationen handlungs­fähig bleibt und Ihre persön­lichen Wünsche respek­tiert werden. Im Folgenden erfahren Sie, welche Maß­nahmen für eine umfassende Vor­sorge notwendig sind und wie Sie diese wirksam umsetzen können.

Mann arbeitet konzentriert an Dokumenten am Schreibtisch, mit Laptop, Kaffeetasse und gemütlicher Raumgestaltung im Hintergrund.

Persön­liche Vorsorge für Unter­nehmer:innen

Die Patienten­verfügung als Grund­lage der persön­lichen Vorsorge

Mit einer Patienten­verfügung legen Sie fest, welche medizin­ischen Maß­nahmen bei Ihnen durch­geführt oder unter­lassen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst­ständig äußern können. Dies kann nach einem Unfall, bei Bewusst­losigkeit oder schweren Erkrank­ungen der Fall sein. Für Unter­nehmer:innen hat eine solche Vorsorge besondere Bedeutung, da bei fehlender Patienten­verfügung nicht auto­matisch Partner:innen oder Ange­hörige über Ihre Behand­lung entscheiden dürfen[2].

Eine wirksame Patienten­verfügung muss schrift­lich vorliegen und eigen­händig unter­schrieben sein. Sie kann nur von voll­jährigen und einwilligungsfähigen Personen erstellt werden und ist verbind­lich für Ärzt:innen, Pflege­personal, Ange­hörige und Bevoll­mächtigte. Bei der Erstellung sollten Sie auf präzise, medizin­isch korrekte Angaben achten und genau formu­lieren, in welchen Situationen Sie welche Behand­lungen wünschen oder ablehnen[6].

Ergänzung durch Vorsorge­vollmacht und Betreuungs­verfügung

Für eine umfassende persön­liche Vorsorge empfiehlt es sich, die Patienten­verfügung durch eine Vorsorge­vollmacht und eine Betreuungs­verfügung zu ergänzen. Mit einer Vorsorge­vollmacht benennen Sie eine Vertrauens­person, die Ihren verfügten Willen durch­setzen kann. Die Betreuungs­verfügung gibt an, wer im Fall einer gericht­lichen Betreuung als Betreuer:in bestellt werden soll. Ohne diese Dokumente müsste unter Umständen ein:e fremde:r Betreuer:in vom Gericht bestellt werden, der:die über die weiteren Behand­lungen entscheidet[2].

Unter­nehmerische Vorsorge­vollmacht: Absich­erung der Geschäfts­führung

Besonder­heiten der Unter­nehmer­vorsorge­vollmacht

Eine spezielle Form der Vorsorge für Unter­nehmer:innen ist die Unter­nehmer­vorsorge­vollmacht. Diese dient dazu, die Handlungs­fähigkeit des Unter­nehmens auch bei gesund­heit­licher Krise der:des Inhaber:in oder Geschäfts­führer:in zu gewähr­leisten. Die Relevanz dieser Vollmacht zeigt sich darin, dass ein:e krankheits­bedingt handlungs­unfähige:r Geschäfts­führer:in gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG sein:ihr Amt verliert. Eine GmbH mit nur einer:m Geschäfts­führer:in wird dann führungs­los, was zu einer schweren Krise des Unter­nehmens bis hin zur Insolvenz führen kann[4].

Bei der Gestaltung einer Unter­nehmer­vorsorge­vollmacht sollten Sie im Außen­verhältnis der bevoll­mächtigten Person alle Rechte zur Führung des Unter­nehmens ein­räumen, damit die Unter­nehmens­leitung sicher­gestellt ist. Im Innen­verhältnis kann der Auftrag mit konkreten Weisungen und einem Handlungs­rahmen verbunden werden. Beachten Sie jedoch, dass die Vollmacht hinter den Kompetenzen einer:s Geschäfts­führer:in zurück­bleiben muss, um wirksam zu sein[4].

Der Notfall­koffer für das Unter­nehmen

Wesent­liche Inhalte und deren Bedeutung

Ein wirksames Instrument zur Absich­erung Ihres Unter­nehmens im Notfall ist die Anlage eines Notfall­koffers sowohl für den Betrieb als auch für den privaten Bereich. Dieser enthält alle ent­scheidenden Informationen und Dokumente, die im Ernstfall benötigt werden[3].

In den betrieb­lichen Notfall­koffer gehören der Gesell­schafts­vertrag und eine Aufgaben­liste für die Geschäfts­führung. Auch Voll­machten bei Banken und Lieferanten sollten ent­halten sein, ebenso wie eine Auflistung aller Ansprech­partner:innen. Verwahren Sie darin außerdem Schlüssel sowie Kenn­wörter für Computer­anlagen. Sehr wichtig sind auch die Dokumen­tation von Betriebs­geheimnissen wie bestimmten Rezepturen oder speziellen Verfahren sowie “un­geschriebener Gesetze” zu Abgabe­mengen oder Nach­lässen. Eine schrift­lich fixierte Not­prokura sowie Bank­vollmachten und Ansprech­partner:innen bei der Haus­bank runden den Inhalt ab[3].

Praktische Umsetzung der Notfall­planung

Bei der Erstellung eines Notfall­koffers sollten Sie sich grund­legende Fragen stellen: Was fällt allein in Ihren Zuständig­keits­bereich als Unter­nehmer:in? Wer kann diese Tätig­keiten im Notfall über­nehmen? Existieren ent­sprechende Voll­machten? Wer sind die Ansprech­partner:innen bei den verschie­denen Zuliefer­ern? Gibt es nur mündlich abge­sprochene Rege­lungen zu Abnahme­mengen oder Liefer­bedingungen? Sind den Stell­vertreter:innen Nach­lässe und Rabatte bei den Haupt­lieferanten bekannt[3]?

Die sorg­fältige Zusammen­stellung und regel­mäßige Aktual­isierung dieser Unter­lagen gewähr­leistet, dass Ihr Unter­nehmen auch in Krisen­situationen weiter­geführt werden kann.

Nachfolge­planung als Teil der unter­nehmerischen Vorsorge

Eine zukunfts­orientierte Vorsorge für Unter­nehmer:innen umfasst auch die recht­zeitige Planung der Unter­nehmens­nachfolge. Eine Genossen­schaft kann aufgrund ihrer flexiblen Struktur sehr gut zur Steuerung einer gelingenden Unter­nehmens­nachfolge geeignet sein. Die gesetz­lich verankerte Möglich­keit, Geschäfts­anteile jeder­zeit kosten­frei und ohne notarielle Mit­wirkung über­tragen zu können, bietet hier interessante Handlungs­optionen[11].

Die früh­zeitige Nachfolge­planung bietet mehrere Vorteile: Sie sichert den Fort­bestand des Unter­nehmens, erhält Arbeits­plätze und ermög­licht einen geord­neten Über­gang mit ange­messener Ein­arbeitungs­zeit für Nach­folger:innen. Zudem können steuer­liche Aspekte optimiert und poten­zielle Konflikte zwischen Erben vermieden werden.

Finanzielle Vorsorge für Unter­nehmer:innen

Alters­vorsorge: Besonder­heiten für Selbst­ständige und Unter­nehmer:innen

Als Unter­nehmer:in sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, in die gesetz­liche Renten­kasse einzu­zahlen. Daher müssen Sie sich früh­zeitig Gedanken über eine passende Alters­vorsorge machen, um Ihren Lebens­standard im Ruhe­stand sichern zu können[12].

Zwischen Selbst­ständigen und Unter­nehmern bestehen wichtige Unter­schiede: Selbst­ständige arbeiten aus­schließlich alleine für ihren Geld­erwerb. Bestimmte Berufs­gruppen wie Hebammen und Pflege­personen müssen gesetz­lich Abgaben an die Renten­versicherung leisten. Andere Gruppen wie Journalist:innen oder Ärzt:innen sind auf Versorgungs­werke angewiesen[12].

Der Staat bietet Unter­nehmer:innen eine geförderte Vorsorge in Form der Rürup-Rente an, die beson­ders für selbst­ständige Unter­nehmer:innen und Frei­berufler:innen konzipiert wurde. Daneben eignen sich Invest­itionen in ertrags­reiche ETFs als viel­versprechende Möglich­keit zur Alters­vorsorge[12]. Auch die betrieb­liche Alters­versorgung kann für Unter­nehmer:innen sinn­voll sein, da sie signi­fikante Vorteile bei der Rück­deckung oder Aus­finanzierung von Versorgungs­zusagen bietet[11].

Praktische Umset­zung der Vorsorge

Schritte zur Erstel­lung einer Patienten­verfügung

Bei der Erstellung einer Patienten­verfügung sollten Sie mit Ihren persön­lichen Daten wie Name, Geburts­datum und Wohn­ort beginnen. Formu­lieren Sie anschließend präzise, in welchen Situationen Sie welche medizin­ischen Behand­lungen wünschen oder ablehnen möchten. Sie können auch fest­legen, wann und wie lange die Patienten­verfügung gelten soll[6].

Bei der Formu­lierung ist auf medizin­isch korrekte Angaben zu achten. Vermeiden Sie vage Aussagen wie “keine lebens­verlängernden Maßnahmen”, sondern werden Sie konkreter. Einige Rechts­schutz­versicherungen über­nehmen die Kosten, wenn Sie eine:n Anwält:in mit dem Erstellen Ihrer Patienten­verfügung beauftragen. Dies kann sinn­voll sein, um rechts­sichere Formu­lierungen zu gewähr­leisten[6].

Gestal­tung der unter­nehmerischen Vorsorge

Für die Erstellung einer Unter­nehmer­vorsorge­vollmacht sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens auswählen, die im Notfall Ihr Unter­nehmen führen kann. Definieren Sie genau den Umfang der Voll­machten sowohl im Außen- als auch im Innen­verhältnis. Achten Sie darauf, dass die Vollmacht mit gesell­schafts­rechtlichen Vorgaben abge­stimmt ist und lassen Sie sich dabei von Fachanwält:innen für Gesell­schafts­recht beraten.

Bei der Zusammen­stellung des Notfall­koffers sollten Sie alle wichtigen Prozesse und Zuständig­keiten dokumen­tieren sowie Zugangs­daten und Voll­machten hinter­legen. Informieren Sie vertraute Personen über den Stand­ort des Notfall­koffers, damit dieser im Ernstfall schnell zugäng­lich ist.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Erstellung von Vorsorge­dokumenten gibt es typische Fehler, die deren Wirksam­keit ein­schränken können. Zu vage Formu­lierungen in der Patienten­verfügung führen dazu, dass Ärzt:innen und Pflege­personal Ihren Willen nicht genau umsetzen können. Achten Sie daher auf konkrete Anweisungen[6].

Fehlende Aktualität ist ein weiteres Problem. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente regel­mäßig und aktual­isieren Sie sie bei Bedarf, besonders nach größeren Lebens­veränderungen oder bei medizin­ischen Fort­schritten.

Ein oft unter­schätzter Punkt ist die unzu­reichende Abstimmung zwischen persön­licher Vorsorge und unter­nehmerischer Notfall­planung. Sorgen Sie dafür, dass beide Bereiche mit­einander harmoni­eren. Ebenso wichtig ist die Auffind­barkeit der Dokumente. Eine Patienten­verfügung nützt nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden wird[6].

Fach­liche Unter­stützung bei der Vorsorge

Für eine rechts­sichere Gestaltung Ihrer Vorsorge­dokumente empfiehlt sich die Unter­stützung durch Fach­leute. Rechts­anwält:innen können bei der Erstellung einer rechts­sicheren Patienten­verfügung helfen, während Steuer­berater:innen und Wirtschafts­prüfer:innen wert­volle Hinweise zur Unter­nehmens­nachfolge­planung geben können. Finanz­berater:innen unter­stützen Sie bei der Alters­vorsorge­planung und Notär:innen über­nehmen die Beglau­bigung wichtiger Dokumente.

Ganzheit­liche Vorsorge als unter­nehmerische Verant­wortung

Als Unter­nehmer:in tragen Sie nicht nur Verant­wortung für Ihr Unter­nehmen und Ihre Mit­arbeitenden, sondern auch für sich selbst und Ihre Familie. Eine ganzheit­liche Vorsorge umfasst daher die persön­liche Absich­erung durch Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht, die betrieb­liche Notfall­planung mit Notfall­koffer und Unter­nehmer­vorsorge­vollmacht sowie die finanz­ielle Vorsorge für den Ruhe­stand.

Mit einer durch­dachten Vorsorge­strategie stellen Sie sicher, dass sowohl Ihre persön­lichen Wünsche respek­tiert werden als auch Ihr Unter­nehmen handlungs­fähig bleibt - selbst wenn Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Nehmen Sie sich die Zeit für diese wichtige Aufgabe und ziehen Sie bei Bedarf Fach­leute hinzu, um eine optimal auf Ihre Situation zu­geschnittene Lösung zu finden.

Die Kombination aus persön­licher und unter­nehmerischer Vorsorge gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihre Ange­legen­heiten auch in Krisen­situationen nach Ihren Wünschen geregelt werden. Dies schafft nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Ange­hörigen und Mit­arbeitenden Sicher­heit und Klarheit - ein nicht zu unter­schätzender Wert in unsicheren Zeiten.