So funktioniert eine Pflegeberatung

Patientenverfügung .digital

erstellt am:

2020-09-27

letzte Änderung:

2022-07-14

Ob Angehörige oder Pflegebedürftige: Seit 2009 haben alle Versicherten einen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung ihrer Pflegekasse. Wie das funktioniert, was Sie über die Beratung wissen müssen und welche Alternativen es gibt – das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Pflegeberatung

Worum geht es bei der Pflegeberatung?

Die verbindlich geregelte Pflegeberatung der Pflegekassen verschafft Betroffenen einen umfassenden und unabhängigen Überblick über die Pflege. Die Beratung ist kostenlos – und im Vergleich zu kostenpflichtigen Angeboten komerzieller Pflegeberatungen nicht nur mindestens genauso gut, sondern auch neutral. Denn die Pflegeberatung der Pflegekassen darf nicht für werbliche Zwecke genutzt werden!

Sobald ein Pflegegrad bewilligt ist, ist die Pflegeberatung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Pflegegrad ist dann eine halbjährliche oder eine vierteljährliche Beratung verpflichtend.

Warum ist eine Pflegeberatung sinnvoll?

Angehörige und Pflegebedürftige sind häufig überfordert – schließlich gibt es viele Punkte zu beachten und zahlreiche Fragen zu klären.

Zum Beispiel:

  • Wer stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest?
  • Welche Pflegeleistungen sind möglich?
  • Welche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen?
  • Wie funktioniert das mit den Pflegehilfsmitteln?
  • Wie unterscheiden sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Obendrauf gibt es viele bürokratische Vorschriften und Fachbegriffe. Der Organisationsaufwand bei einem neu eingetretenen Pflegefall ist grundsätzlich hoch. Deshalb kann die Pflegeberatung für Angehörige sehr entlastend sein! Die Pflegeberatung der Pflegekassen hilft bei sämtlichen Fragen – und bietet konkrete und neutrale Informationen und Tipps, um beispielsweise passende Pflegeträger zu finden oder die häusliche Pflege bestmöglich umzusetzen. Folgende Themen können Sie besprechen:

  • Ermittlung des Pflegebedarfs
  • Informationen zur häuslichen Krankenpflege
  • Informationen über barrierefreies Wohnen
  • Zuschüsse und Kostenübernahmen
  • Klärung des Pflegeortes (zu Hause oder Pflegeheim?)
  • Versicherung des pflegenden Angehörigen
  • Ermittlung der nötigen Hilfsmittel
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen

Tipp: Wer privat versichert ist, kann die Compass Pflegeberatung nutzen. Die Pflegeberatung bietet telefonische Auskünfte und/oder Beratung vor Ort. Wenn Sie als Privatversicherer nur Pflegegeld in Anspruch nehmen, führen die Pflegeberater die gesetzlich festgeschriebenen Beratungsbesuche durch.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Pflegeberatung dauert im Durchschnitt zwischen 30 und 60 Minuten.

Wie viel kostet die Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung der Pflegekassen oder Pflegestützpunkten ist kostenlos. Wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen, erhalten Sie außerdem eine detaillierte Kostenaufstellung über die anfallenden Pflegekosten – zum Beispiel bezüglich ambulanter Pflegedienste oder Pflegeheimen. Für einen ersten Überblick dieser Kosten , empfiehlt sich ein Blick in den Pflege-Navigator der AOK.

Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung der Pflegekassen?

Pflegekassen müssen jeden beraten, der bereits Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat. Wenn der Betroffene seine Zustimmung gibt, dann gilt der Anspruch auf Pflegeberatung auch für die Angehörigen des Betroffenen.

Übrigens: Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Pflegeberatung direkt von den Pflegekassen oder von einem sogenannten Pflegestützpunkt (PSP). Ein Pflegestützpunkt wird von Kranken-und Pflegekassen (oder örtlichen Gemeinden und sozialen Trägern) eingerichtet – in manchen Bundesländern ersetzen örtliche Servicecenter der Pflege- und Krankenkassen die Funktion der Pflegestützpunkte.

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es außerdem?

  • Pflegedienste
    Pflegedienste können Ihnen bei der Planung der Pflege ebenfalls helfen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Pflegedienst die Betreuung des Betroffenen bereits (teilweise) übernimmt. Dann kann der Pflegedienst aus eigener Erfahrung analysieren, welche Pflegemaßnahmen sinnvoll sein können.

  • Freie Pflegeberater
    Freie Pflegeberater dienen als Makler zwischen Betroffenen, Angehörigen und Trägern. Das ist hilfreich, wenn Angehörigen des Betroffenen die Zeit fehlt, um sich um die Organisation der Pflege zu kümmern. Der Pflegeberater bewertet die Situation und findet das passende Pflegeangebot.

  • Kommunen
    In vielen Gemeinden gibt es mittlerweile kommunale Stellen zur Pflegeberatung – in ländlichen Regionen kann es nämlich schwer sein, eine geeignete Pflegeberatung bzw. einen Pflegestützpunkt zu finden. Als Notfallalternative für die Erstberatung bietet sich außerdem der Sozialdienst von Krankenhäusern an. Dieser Sozialdienst kann auch einen vorläufigen Pflegegrad bei der Pflegekasse bewilligen lassen.

  • Bundesfamilienministerium
    Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bietet eine kostenlose und umfassende Beratung per Telefon. Hier stehen Ihnen Pflegefachkräfte, Ärzte und Psychologen mit Rat und Tat zu allen Fragen über Pflege und Pflegeleistungen zur Verfügung. Von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr! Hier direkt anrufen:  030/201 79 131

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland
    Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UDP) berät zu allen Bereichen des Gesundheitssystem. Beraten werden Sie von Juristen, Pflegeexperten und Mitarbeitern der Sozialversicherungen. Die Beratung erfolgt entweder per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort.

  • Verbände
    Ob Caritas, die Malteser, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO): Viele Verbände können Ihnen auch bezüglich der Pflegeberatung helfen. Verbände sind auch ein guter Ansprechpartner, wenn Pflegekassen beantragte Leistungen ablehnen.

Worauf sollte ich bei der Beratung achten?

Eine gute Beratung sollte sowohl telefonisch als auch bei Ihnen zu Hause möglich sein. Die Beratung und der Versorgungsplan sollten immer maßgeschneidert für die individuelle Situation des Betroffenen sein – und die Beratung muss unbedingt neutral und unabhängig durchgeführt werden. Zum Erstgespräch sollten Sie dann alle verfügbaren Pflegeunterlagen mitbringen. Zum Beispiel Krankenunterlagen des Betroffenen, Pflegetagebuch oder die entsprechende Vorsorgevollmacht.

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