So funktioniert die Pfle­ge­be­ra­tung: Indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und Ange­hö­ri­ge

Zusammenfassung

Die Pfle­ge­be­ra­tung ist ein kosten­lo­ses Ange­bot für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Menschen und ihre Ange­hö­ri­gen, das indi­vi­du­el­le Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten aufzeigt und bei der Orga­ni­sa­ti­on der Pflege hilft. Sie wird von quali­fi­zier­ten Fachkräften durch­ge­führt und umfasst Themen wie finan­zi­el­le Leis­tun­gen, Wohnraum­an­pas­sung und Entlas­tungs­an­ge­bo­te. Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben trotz Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen oder die eigene Pfle­ge­be­dürf­tig­keit stellt Betrof­fe­ne und ihre Fami­li­en vor viel­fäl­ti­ge Heraus­for­de­run­gen. Seit 2009 haben alle pfle­ge­be­dürf­ti­gen Menschen in Deutsch­land einen gesetz­li­chen Anspruch auf eine indi­vi­du­el­le Pfle­ge­be­ra­tung. Doch was genau bietet eine solche Bera­tung und wie können Sie diese für sich oder Ihre Ange­hö­ri­gen nutzen?

Arzt in weißem Kittel berät älteren Patienten bei einem Gespräch am Tisch mit Dokumenten und Notizblock.

Was ist eine Pfle­ge­be­ra­tung?

Bei einer Pfle­ge­be­ra­tung erhal­ten Sie als pfle­ge­be­dürf­ti­ge Person oder als pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zu Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten, die Ihnen zuste­hen. Ein zerti­fi­zier­ter Pfle­ge­be­ra­ter oder eine zerti­fi­zier­te Pfle­ge­be­ra­te­rin schätzt Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on ein, stellt Ihnen entspre­chen­de Leis­tun­gen vor und erstellt für Sie einen maßge­schnei­der­ten Versor­gungs­plan[11].

Das Haupt­ziel der Pfle­ge­be­ra­tung ist es, dass pfle­ge­be­dürf­ti­ge Menschen möglichst lange selbst­be­stimmt und selbst­stän­dig leben können. Dafür werden indi­vi­du­el­le Lösun­gen entwi­ckelt, die auf die jewei­li­gen Bedürf­nis­se und Wünsche abge­stimmt sind und eine hohe Lebens­qua­li­tät ermög­li­chen[2].

Wer hat Anspruch auf eine Pfle­ge­be­ra­tung?

Einen recht­li­chen Anspruch auf eine indi­vi­du­el­le Pfle­ge­be­ra­tung nach § 7a SGB XI haben:

  • Perso­nen mit einem aner­kann­ten Pfle­ge­grad
  • Perso­nen, die einen Antrag auf Pfle­ge­grad gestellt haben und einen erkenn­ba­ren Hilfe- und Bera­tungs­be­darf haben[11][5]

Die Pfle­ge­kas­se muss Ihnen spätes­tens zwei Wochen nach Antrag­stel­lung oder nach Feststel­lung Ihrer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit Bera­tungs­ter­mi­ne nennen. Auf Ihren Wunsch können auch Ange­hö­ri­ge, Nach­barn oder ehren­amt­li­che Helfer:innen in die Pfle­ge­be­ra­tung einbe­zo­gen werden[5].

Wo finden Sie eine Pfle­ge­be­ra­tung?

Es gibt verschie­de­ne Anlauf­stel­len für eine Pfle­ge­be­ra­tung:

Pfle­ge­stütz­punk­te

In fast allen Bundes­län­dern gibt es Pfle­ge­stütz­punk­te, in denen zerti­fi­zier­te Pfle­ge­be­ra­ter:innen arbei­ten. Diese Stütz­punk­te bieten eine neutrale und kosten­lo­se Bera­tung[11].

Weitere Bera­tungs­mög­lich­kei­ten

Neben den Pfle­ge­stütz­punk­ten können Sie sich für eine Pfle­ge­be­ra­tung auch an ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te, kommu­na­le Stellen oder Einrich­tun­gen der Wohl­fahrts­pfle­ge wie die Caritas wenden[11].

Bera­tung für privat Versi­cher­te

Wenn Sie privat pflege­ver­si­chert sind, ist die compass private pfle­ge­be­ra­tung die richtige Anlauf­stel­le. Während sich gesetz­lich Versi­cher­te in der Regel zunächst bei ihrer Kran­ken- oder Pfle­ge­kas­se melden, vermit­telt die private Versi­che­rung ihre Versi­cher­ten an compass[11].

Wie läuft eine Pfle­ge­be­ra­tung ab?

Eine Pfle­ge­be­ra­tung kann auf verschie­de­ne Weise statt­fin­den:

Persön­li­che Bera­tung vor Ort

Die persön­li­che Bera­tung kann in einer Bera­tungs­stel­le oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause statt­fin­den. Der direkte Kontakt ermög­licht den Pfle­ge­be­ra­ter:innen, Ihre häus­li­che Situa­ti­on besser einzu­schät­zen[2].

Tele­fo­ni­sche Bera­tung und Online-Bera­tung

Wenn Sie die Pfle­ge­be­ra­tungs­stel­le nicht persön­lich aufsu­chen können, haben Sie die Möglich­keit, die Bera­tung tele­fo­nisch oder als Video­an­ruf in Anspruch zu nehmen[11][3].

Ablauf der Bera­tung

In der Bera­tung werden zunächst Ihre Bedürf­nis­se und Wünsche bespro­chen. Anschlie­ßend infor­miert Sie der/die Pfle­ge­be­ra­ter:in über:

  • Pflege- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te in Ihrer Region
  • Möglich­kei­ten zur Entlas­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger
  • Finan­zi­el­le Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen
  • Wohnraum­an­pas­sungs­maß­nah­men
  • Hilfs­mit­tel für die Pflege

Auf Basis dieser Infor­ma­tio­nen erstellt der/die Pfle­ge­be­ra­ter:in einen indi­vi­du­el­len Versor­gungs­plan, der elektro­nisch doku­men­tiert wird. Mit Ihrer Zustim­mung kann dieses Doku­ment einfa­cher mittels einer siche­ren Verbin­dung mit anderen Betei­lig­ten geteilt werden[11].

Beson­der­heit: Bera­tung bei Pfle­ge­geld­be­zug

Wenn Sie pfle­ge­be­dürf­tig sind, Pfle­ge­geld erhal­ten und von Ihren Ange­hö­ri­gen zu Hause versorgt werden, sind Sie je nach Pfle­ge­grad zu regel­mä­ßi­gen Bera­tungs­ein­sät­zen verpflich­tet:

  • Bei Pfle­ge­grad 2 und 3: halb­jähr­lich
  • Bei Pfle­ge­grad 4 und 5: viertel­jähr­lich[12]

Bei diesem Bera­tungs­ein­satz kommen die Pfle­ge­be­ra­ter:innen zu Ihnen nach Hause und prüfen, ob die Pflege gut läuft. Gleich­zei­tig geben sie wert­vol­le Pflege- und Entlas­tungs­tipps[12].

Quali­täts­merk­ma­le einer guten Pfle­ge­be­ra­tung

Das Zentrum für Quali­tät in der Pflege (ZQP) hat eine Check­lis­te mit den zehn wich­tigs­ten Merk­ma­len guter Bera­tung zur Pflege veröf­fent­licht. Demnach sollte eine gute Pfle­ge­be­ra­tung:

  • Indi­vi­du­ell auf Ihre persön­li­che Situa­ti­on einge­hen
  • Flexibel in Bezug auf Zeit und Ort sein
  • Ressour­cen­ori­en­tiert arbei­ten und Ihre Stärken und Möglich­kei­ten berück­sich­ti­gen
  • Durch eine quali­fi­zier­te Person durch­ge­führt werden[3][6]

Quali­fi­ka­ti­on der Pfle­ge­be­ra­ter:innen

Pfle­ge­be­ra­tun­gen werden durch spezi­ell quali­fi­zier­te Fach­kräf­te durch­ge­führt. Dazu gehören:

  • Pfle­ge­fach­per­so­nen
  • Sozial­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stell­te
  • Sozi­al­ar­bei­ter:innen

Diese Fach­kräf­te haben eine entspre­chen­de Weiter­bil­dung absol­viert[5].

Prak­ti­sches Beispiel: Frau Schmidts Erfah­rung mit der Pfle­ge­be­ra­tung

Frau Schmidt (78) lebt allein und bemerkt zuneh­men­de Schwie­rig­kei­ten im Alltag. Ihre Tochter, die in einer ande­ren Stadt wohnt, macht sich Sorgen. Gemein­sam suchen sie einen Pfle­ge­stütz­punkt auf.

Die Pfle­ge­be­ra­te­rin erklärt ihnen zunächst, wie sie einen Pfle­ge­grad beantra­gen können. Sie erläu­tert, welche Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten es gibt - von der Haus­halts­hil­fe bis zum Notruf­sys­tem. Anschlie­ßend erstellt sie einen Versor­gungs­plan, der genau auf Frau Schmidts Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten ist.

Drei Monate später hat Frau Schmidt Pfle­ge­grad 2 und kann verschie­de­ne Leis­tun­gen in Anspruch nehmen. Die Pflege­be­ra­te­rin bleibt als Ansprech­part­ne­rin erreich­bar und hilft bei weite­ren Fragen.

Fazit

Eine Pfle­ge­be­ra­tung bietet wert­vol­le Unter­stüt­zung in der oft unüber­sicht­li­chen Pflege­land­schaft. Sie hilft Ihnen, die richti­gen Entschei­dun­gen zu tref­fen und alle Ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen zu erhal­ten. Die Bera­tung ist kosten­los und steht allen Pfle­ge­be­dürf­ti­gen sowie deren Ange­hö­ri­gen zu.

Nehmen Sie dieses Angebot wahr - sei es persön­lich vor Ort, tele­fo­nisch oder per Video­ge­spräch. Die fach­kun­di­ge Bera­tung kann entschei­dend dazu beitra­gen, die Pflege­si­tua­ti­on für alle Betei­lig­ten zu verbes­sern und ein selbst­be­stimm­tes Leben trotz Pfle­ge­be­dürf­tig­keit zu ermög­li­chen.