Finanzierung der Pflege ohne Pflegekasse: Alternative Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen

Zusammenfassung

Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt oft nicht alle Pflege­kosten ab, doch es gibt Alternativen wie die “Hilfe zur Pflege” vom Sozialamt, staatliche Zuschüsse für Wohnraum­anpassungen oder Förderungen der KfW-Bank. Auch steuerliche Vorteile und private Pflege­zusatz­versicherungen können finanzielle Lücken schließen. Eine frühzeitige Planung und umfassende Beratung helfen, die beste Lösung für die individuelle Pflege­situation zu finden.

Die Pflegekasse übernimmt selten alle anfallenden Kosten bei Pflege­bedürftigkeit. Meist bleibt ein erheblicher Eigen­anteil, den Sie selbst finanzieren müssen - gerade im Pflegeheim kann dieser schnell 1.400 Euro oder mehr pro Monat betragen. Doch es gibt verschiedene Wege, wie Sie ihre Pflege finanzieren können, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben. Dieser Artikel stellt Ihnen die wichtigsten Alternativen und Ergänzungen zur Pflegekassen­finanzierung vor.

Zwei medizinische Fachkräfte in weißer und blauer Kleidung mit Stethoskopen in einem hellen Raum mit Pflanzen und Bildern.

Grundlagen der Pflege­finanzierung in Deutschland

Die Pflegekasse zahlt seit Januar 2025 je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge für die häusliche und stationäre Versorgung. Diese Leistungen sind begrenzt und decken oft nicht alle notwendigen Kosten ab[8]. Sie wurden als “Teil­kasko­versicherung” konzipiert, was bedeutet, dass ein Teil der Kosten immer von den Pflege­bedürftigen selbst zu tragen ist[8].

Für die häusliche Pflege gewährt die Pflegekasse aktuell folgende monatliche Höchst­beträge:

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro[8]

Für pflegende Angehörige gibt es ein Pflege­geld, das seit Januar 2024 zwischen 347 Euro und 990 Euro liegt[8]. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflege­kosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Wenn die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen, können ergänzende Hilfen in Anspruch genommen werden.

Hilfe zur Pflege: Unterstützung durch das Sozialamt

Was ist Hilfe zur Pflege?

Die “Hilfe zur Pflege” ist eine Leistung der Sozialhilfe, die in den §§ 61 bis 66a des Sozial­gesetz­buches XII (SGB XII) geregelt ist[5]. Sie greift dann, wenn pflege­bedürftige Personen oder ihre Angehörigen die notwendigen Pflege­kosten nicht selbst tragen können[5]. Das Sozialamt übernimmt auf Antrag die Kosten, die nicht von der Pflege­versicherung abgedeckt werden[6].

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Anspruch auf diese Unterstützung haben Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind als pflege­bedürftig anerkannt[5][6]
  • Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen zur Deckung der Pflege­kosten nicht aus[5][9]
  • Die Leistungen der Pflege­versicherung oder anderer Versicherungen decken den Pflege­bedarf nicht vollständig ab[5]
  • Ihr Vermögen liegt unter den Schon­vermögens­grenzen (10.000 Euro für Einzel­personen, 20.000 Euro für Ehe­paare)[7][9]

Auch Menschen ohne ausreichende Vor­versicherungs­zeit in der Pflege­versicherung können Hilfe zur Pflege beantragen. Dies betrifft beispielsweise Personen ohne festen Wohnsitz oder Menschen, die aufgrund langer Arbeits­losigkeit nicht mindestens zweieinhalb Jahre in den letzten 10 Jahren in die Pflege­kasse eingezahlt haben[5].

Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege?

Das Sozialamt übernimmt grundsätzlich alle Leistungen, die auch über die gesetzliche Pflege­versicherung vorgesehen sind[9]. Der wesentliche Unterschied: Die Hilfe zur Pflege muss den gesamten Pflege­bedarf abdecken und ist nicht nach oben begrenzt wie die Leistungen der Pflege­versicherung[6].

Zu den Leistungen gehören:

  • Häusliche Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurz­zeit­pflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Pflege­hilfsmittel
  • Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen
  • Entlastungs­betrag[6]

Wichtig: Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt. Sie müssen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden[6].

Schon­vermögen bei der Sozialhilfe

Wenn Sie Hilfe zur Pflege beantragen, wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Allerdings gibt es Grenzen für das sogenannte Schon­vermögen, das Sie behalten dürfen:

  • Allein­stehende dürfen ein Vermögen von bis zu 10.000 Euro behalten
  • Ehe­paare oder Lebens­partner:innen dürfen bis zu 20.000 Euro behalten[7][9]

Darüber hinaus­gehendes Vermögen muss grundsätzlich für die Pflege­kosten eingesetzt werden, bevor die Sozialhilfe einspringt.

Wann müssen Angehörige für die Pflege­kosten aufkommen?

Früher wurden auch Kinder zur Finanzierung der Pflege­kosten ihrer Eltern herangezogen. Dies hat sich jedoch geändert: Seit 2020 müssen Kinder von pflege­bedürftigen Eltern nur dann für deren Pflege­kosten aufkommen, wenn sie über ein Jahres­brutto­einkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen[7].

Das Sozialamt prüft bei der Berechnung der Bedürftigkeit sowohl das Einkommen und Vermögen der pflege­bedürftigen Person als auch das des Ehe­gatten bzw. Lebens­partners[9]. Das Einkommen und Vermögen anderer Angehöriger wird nur in den genannten Ausnahme­fällen berücksichtigt.

Staatliche Zuschüsse und Förderungen für die Pflege

Neben der Hilfe zur Pflege gibt es weitere staatliche Unterstützungs­möglichkeiten:

Zuschüsse für die Wohnraum­anpassung

Die Pflege­kasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen[8]. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Die Verbreiterung von Türen für Rollstühle
  • Die Installation von Rampen oder Treppenliften

Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kosten­voranschlag bei der Pflege­kasse beantragt werden[8].

Zuschüsse des Sozialamts

Das Sozialamt kann weitere Leistungen gewähren, wenn besondere Bedarfe bestehen. So können beispielsweise Kosten für “Essen auf Rädern” bezuschusst werden, wenn Sie gesundheits­bedingt darauf angewiesen sind und sich diese Leistung finanziell nicht leisten können[7].

KfW-Förderungen für alters­gerechten Umbau

Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) bietet Kredite und Zuschüsse für den alters­gerechten Umbau von Wohnraum an. Besonders relevant sind:

  • Der Kredit 159 für den alters­gerechten Umbau
  • Der Zuschuss 455-B für die Reduzierung von Barrieren[7]

Diese Förderungen können unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden und helfen, den Wohnraum an die Bedürfnisse pflege­bedürftiger Menschen anzupassen.

Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Pflege

Sowohl pflege­bedürftige Personen als auch pflegende Angehörige können steuerliche Vorteile nutzen:

  • Pflege­bedürftige können Krankheits­kosten und Ausgaben für Medikamente in der Steuer­erklärung als außer­gewöhnliche Belastungen geltend machen[7]
  • Pflegende Angehörige haben Anspruch auf einen Pflege­pausch­betrag bei der Steuer[7]

Praktische Tipps für die Finanzierung der Pflege

  1. Frühzeitig informieren: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung der Pflege­finanzierung, idealerweise bevor der Pflege­fall eintritt.

  2. Beratungs­angebote nutzen: Die Pflege­stützpunkte in Ihrer Region bieten kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege­finanzierung an.

  3. Alle Ansprüche prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Leistungen der Pflege­versicherung ausschöpfen, bevor Sie ergänzende Hilfen beantragen.

  4. Anträge rechtzeitig stellen: Für viele Leistungen, wie die Wohnraum­anpassung, müssen Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

  5. Vorsorge treffen: Eine private Pflege­zusatz­versicherung kann helfen, finanzielle Lücken im Pflege­fall zu schließen.

Fazit

Die Finanzierung der Pflege stellt viele Menschen vor große Heraus­forderungen. Die gesetzliche Pflege­versicherung bietet zwar wichtige Grund­leistungen, deckt aber nicht alle Kosten ab. Mit den vorgestellten Alternativen und Ergänzungen gibt es jedoch verschiedene Wege, wie die Pflege­finanzierung gesichert werden kann.

Besonders die Hilfe zur Pflege als Sozial­hilfe­leistung bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Durch frühzeitige Planung, gründliche Information und die Nutzung aller verfügbaren Unterstützungs­angebote lässt sich die finanzielle Belastung durch Pflege­kosten reduzieren.

Es lohnt sich, alle genannten Möglich­keiten genau zu prüfen und bei Bedarf fach­kundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Finanzierung für die individuelle Pflege­situation zu finden.