Finanzierung der Pflege ohne Pflegekasse: Alternative Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen
Zusammenfassung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nicht alle Pflegekosten ab, doch es gibt Alternativen wie die “Hilfe zur Pflege” vom Sozialamt, staatliche Zuschüsse für Wohnraumanpassungen oder Förderungen der KfW-Bank. Auch steuerliche Vorteile und private Pflegezusatzversicherungen können finanzielle Lücken schließen. Eine frühzeitige Planung und umfassende Beratung helfen, die beste Lösung für die individuelle Pflegesituation zu finden.
Die Pflegekasse übernimmt selten alle anfallenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Meist bleibt ein erheblicher Eigenanteil, den Sie selbst finanzieren müssen - gerade im Pflegeheim kann dieser schnell 1.400 Euro oder mehr pro Monat betragen. Doch es gibt verschiedene Wege, wie Sie ihre Pflege finanzieren können, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder wenn Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben. Dieser Artikel stellt Ihnen die wichtigsten Alternativen und Ergänzungen zur Pflegekassenfinanzierung vor.

Grundlagen der Pflegefinanzierung in Deutschland
Die Pflegekasse zahlt seit Januar 2025 je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge für die häusliche und stationäre Versorgung. Diese Leistungen sind begrenzt und decken oft nicht alle notwendigen Kosten ab[8]. Sie wurden als “Teilkaskoversicherung” konzipiert, was bedeutet, dass ein Teil der Kosten immer von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist[8].
Für die häusliche Pflege gewährt die Pflegekasse aktuell folgende monatliche Höchstbeträge:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro[8]
Für pflegende Angehörige gibt es ein Pflegegeld, das seit Januar 2024 zwischen 347 Euro und 990 Euro liegt[8]. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Wenn die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen, können ergänzende Hilfen in Anspruch genommen werden.
Hilfe zur Pflege: Unterstützung durch das Sozialamt
Was ist Hilfe zur Pflege?
Die “Hilfe zur Pflege” ist eine Leistung der Sozialhilfe, die in den §§ 61 bis 66a des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) geregelt ist[5]. Sie greift dann, wenn pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen die notwendigen Pflegekosten nicht selbst tragen können[5]. Das Sozialamt übernimmt auf Antrag die Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden[6].
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Anspruch auf diese Unterstützung haben Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind als pflegebedürftig anerkannt[5][6]
- Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen zur Deckung der Pflegekosten nicht aus[5][9]
- Die Leistungen der Pflegeversicherung oder anderer Versicherungen decken den Pflegebedarf nicht vollständig ab[5]
- Ihr Vermögen liegt unter den Schonvermögensgrenzen (10.000 Euro für Einzelpersonen, 20.000 Euro für Ehepaare)[7][9]
Auch Menschen ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung können Hilfe zur Pflege beantragen. Dies betrifft beispielsweise Personen ohne festen Wohnsitz oder Menschen, die aufgrund langer Arbeitslosigkeit nicht mindestens zweieinhalb Jahre in den letzten 10 Jahren in die Pflegekasse eingezahlt haben[5].
Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege?
Das Sozialamt übernimmt grundsätzlich alle Leistungen, die auch über die gesetzliche Pflegeversicherung vorgesehen sind[9]. Der wesentliche Unterschied: Die Hilfe zur Pflege muss den gesamten Pflegebedarf abdecken und ist nicht nach oben begrenzt wie die Leistungen der Pflegeversicherung[6].
Zu den Leistungen gehören:
- Häusliche Pflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
- Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Entlastungsbetrag[6]
Wichtig: Diese Leistungen werden nicht automatisch gewährt. Sie müssen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden[6].
Schonvermögen bei der Sozialhilfe
Wenn Sie Hilfe zur Pflege beantragen, wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Allerdings gibt es Grenzen für das sogenannte Schonvermögen, das Sie behalten dürfen:
- Alleinstehende dürfen ein Vermögen von bis zu 10.000 Euro behalten
- Ehepaare oder Lebenspartner:innen dürfen bis zu 20.000 Euro behalten[7][9]
Darüber hinausgehendes Vermögen muss grundsätzlich für die Pflegekosten eingesetzt werden, bevor die Sozialhilfe einspringt.
Wann müssen Angehörige für die Pflegekosten aufkommen?
Früher wurden auch Kinder zur Finanzierung der Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen. Dies hat sich jedoch geändert: Seit 2020 müssen Kinder von pflegebedürftigen Eltern nur dann für deren Pflegekosten aufkommen, wenn sie über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen[7].
Das Sozialamt prüft bei der Berechnung der Bedürftigkeit sowohl das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das des Ehegatten bzw. Lebenspartners[9]. Das Einkommen und Vermögen anderer Angehöriger wird nur in den genannten Ausnahmefällen berücksichtigt.
Staatliche Zuschüsse und Förderungen für die Pflege
Neben der Hilfe zur Pflege gibt es weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten:
Zuschüsse für die Wohnraumanpassung
Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen[8]. Dazu gehören beispielsweise:
- Der Einbau einer bodengleichen Dusche
- Die Verbreiterung von Türen für Rollstühle
- Die Installation von Rampen oder Treppenliften
Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden[8].
Zuschüsse des Sozialamts
Das Sozialamt kann weitere Leistungen gewähren, wenn besondere Bedarfe bestehen. So können beispielsweise Kosten für “Essen auf Rädern” bezuschusst werden, wenn Sie gesundheitsbedingt darauf angewiesen sind und sich diese Leistung finanziell nicht leisten können[7].
KfW-Förderungen für altersgerechten Umbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Kredite und Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnraum an. Besonders relevant sind:
- Der Kredit 159 für den altersgerechten Umbau
- Der Zuschuss 455-B für die Reduzierung von Barrieren[7]
Diese Förderungen können unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden und helfen, den Wohnraum an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anzupassen.
Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Pflege
Sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige können steuerliche Vorteile nutzen:
Praktische Tipps für die Finanzierung der Pflege
Frühzeitig informieren: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung der Pflegefinanzierung, idealerweise bevor der Pflegefall eintritt.
Beratungsangebote nutzen: Die Pflegestützpunkte in Ihrer Region bieten kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um die Pflegefinanzierung an.
Alle Ansprüche prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle möglichen Leistungen der Pflegeversicherung ausschöpfen, bevor Sie ergänzende Hilfen beantragen.
Anträge rechtzeitig stellen: Für viele Leistungen, wie die Wohnraumanpassung, müssen Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Vorsorge treffen: Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen.
Fazit
Die Finanzierung der Pflege stellt viele Menschen vor große Herausforderungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet zwar wichtige Grundleistungen, deckt aber nicht alle Kosten ab. Mit den vorgestellten Alternativen und Ergänzungen gibt es jedoch verschiedene Wege, wie die Pflegefinanzierung gesichert werden kann.
Besonders die Hilfe zur Pflege als Sozialhilfeleistung bietet eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen. Durch frühzeitige Planung, gründliche Information und die Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsangebote lässt sich die finanzielle Belastung durch Pflegekosten reduzieren.
Es lohnt sich, alle genannten Möglichkeiten genau zu prüfen und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Finanzierung für die individuelle Pflegesituation zu finden.