Probleme im Pflegeheim: Das können Bewohner & Angehörige tun

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-07-03

letzte Änderung:

2022-07-13

Sie oder ein Angehöriger sind in ein Pflegeheim gezogen – und die Leistungen sind nicht wie versprochen? Erfahren Sie jetzt, was Sie bei Mängel im Pflegeheim tun können.

Welche Mängel sind möglich?

Vielleicht wird die Hygiene und Pflege vernachlässigt, der Speiseplan stimmt nicht, die Zimmer werden nicht gründlich gereinigt oder das Essen ist fast immer kalt: Mängel in Pflegeheimen kommen immer wieder vor. Wichtig ist: Fehler können passieren – doch sobald Probleme regelmässig auftreten, sollten Sie das unbedingt ansprechen. Vor allem bei Mängeln wie mangelhafter Körperpflege, ungewechselte Windeln, regelmäßige Stürze oder wenn persönliche Dinge verschwinden. Wie das Ansprechen der Mängel gelingt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

So gehen Sie bei Mängeln vor

1. Probleme dokumentieren

Dokumentieren Sie alle Mängel nach Möglichkeiten. Machen Sie zum Beispiel Fotos & Videos, notieren Sie alle Mängel oder führen Sie ein Tagebuch. Nehmen Sie bei Ihrem nächsten Besuch als Angehöriger einen Freund mit, damit dieser die Mängel nachher als Zeuge bestätigen kann.

2. Beschwerde beim Pflegepersonal

Übergeben Sie die Beschwerde mit entsprechender Dokumention an das zuständige Personal und den Heimbeirat. Bei verantwortungsbewusstem Personal, sollte das schon reichen. Wenn das keine Besserung bringt, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Heimleitung.

3. Beschwerde bei der Heimleitung

Erklären Sie Ihr Anliegen der Heimleitung. Achten Sie auf ein freundliches und ruhiges Gespräch, stellen Sie aber konkrete Verbesserungsforderungen. Abschließend sollten Sie einen weiteren Termin zur Nachbesprechung / Überprüfung vereinbaren – bis dahin sollte eine Besserung eingetreten sein!

4. Pflegekasse / Heimaufsicht

Wenn auch das Gespräch mit der Heimleitung nichts gebracht hat, können Sie die Pflegekasse und Heimaufsicht informieren. Bei unseren Kollegen der Pflegegüte finden Sie die Heimaufsicht für Ihr Bundesland. Außerdem können Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) einschalten.

Tipp: Bei Konflikten mit dem Pflegeheim kann die Universalschlichtungsstelle des Bundes eine gute Wahl sein.

5. Rechtsanwalt einschalten

Als allerletzter Schritt ist nur noch ein Rechtsanwalt möglich. Dokumentieren Sie Ihr gesamtes Vorgehen mit Datumsangaben, damit später vor Gericht alles nachvollziehbar ist.

Tipp: Wenn Sie oder Ihr Angehöriger durch das Pflegeheim einen materiellen oder körperlichen Schaden erfahren haben, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch dabei kann Ihnen ein Anwalt helfen.

Kann ich Entgelte kürzen?

Bei Mängeln haben Sie grundsätzlich das Recht, Entgelte zu kürzen. Wichtig dafür ist eine gute Dokumentation der Mängel – außerdem müssen Sie das Pflegeheim bereits vor Anspruch auf Reduzierung der Entgelte über die Mängel informieren und auffordern, die Mängel abzustellen. Dabei müssen Sie auch ausdrücklich erklären, dass Sie das Entgelt wegen mangelnder Leistung kürzen wollen und wie hoch die Kürzung ausfallen soll.

Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie stark die mangelnde Leistung die Lebensqualität und Lebensführung des Bewohners mindert. Am besten lassen Sie sich vorher fachgerecht beraten. Eine gute Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale, die Pflegekasse des Heimbewohners, der Medizinische Dienst oder die Heimaufsicht.

Wichtig: Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung oder Sozialhilfe erhalten, ist die Kürzung nur im Rahmen des Eigenanteils möglich. Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Sozialhilfeträger, die Kostenanteile ebenfalls kürzen können.

Kann ich einen Pflegevertrag kündigen?

Laut Wohn- und Betreuungs­vertrags­gesetz haben Sie das Recht, den Heimvertrag bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur in außergewöhnlichen Fällen möglich – zum Beispiel bei Verfehlungen des Personals, die ein Erfüllen des Vertrags bis zum Ende des Monats unmöglich machen. Mängel bei der Pflege sind in aller Regel kein Grund für eine fristlose Kündigung.

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