Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel unterstützen pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige im Alltag. So finanzieren Pflegekassen Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat. Dabei unterscheidet man zwischen Verbrauchsprodukten (zum Beispiel Krankenunterlagen, Einmalhandschuhe) und technischen Hilfsmittel (zum Beispiel Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf).
Wichtig: Inkontinenzmaterial (zum Beispiel Einlagen oder Windeln für Erwachsene) gehört nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sie werden deshalb nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen.
Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?
Jeder mit einem Pflegegrad kann kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen. Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn eine Behinderung vorliegt oder eine bleibende Behinderung droht. Wer in einem betreuten Wohnbereich oder einer Wohngemeinschaft wohnt, kann ebenfalls kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen.
Wo stelle ich den Antrag auf Pflegehilfsmittel?
Sie können Pflegehilfsmittel entweder bei der zuständigen Pflegekasse oder mit einem entsprechenden Vermerk ("Weitergabe an die Pflegekasse“) bei der Krankenversicherung beantragen. Der Weg über die Krankenkasse ist häufig sinnvoll, weil einige Pflegehilfsmittel sowieso nur von der Krankenkasse übernommen werden. Grundsätzlich kann der Antrag formlos erfolgen – achten Sie lediglich auf alle wichtigen persönlichen Angaben wie die Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen.
Übrigens: Die Kassen können Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel entweder unbegrenzt oder mit einer festen Laufzeit von einem Jahr genehmigen. Bei einer begrenzten Laufzeit sollten Sie darauf achten, rechtzeitig einen Folgeantrag einzureichen.
Wann werden die Kosten übernommen?
Die beantragten Pflegehilfsmittel müssen: 1) die Pflege erleichtern, 2) Beschwerden lindern und/oder 3) die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag erhöhen. Außerdem wird der Antrag auf Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse nur bewilligt, wenn die Krankenversicherung für die beantragen Pflegemittel nicht ohnehin zuständig ist.
Achtung: Bei der Kostenübernahme von technischen Pflegehilfsmitteln muss der Pflegebedürftige einen Anteil von zehn Prozent (maximal 25 Euro) übernehmen.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel sind vor allem wiederverwendbare Hilfsmittel. Das sind zum Beispiel: Pflegebetten, Lagerungskissen, Rollatoren, Bettpfanne, Urinflasche, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem. Wenn technische Pflegemittel wie Rollstühle ärztlich verordnet werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Gewöhnlicherweise werden technische Pflegehilfsmittel meist nur leihweise und gegen eine Zuzahlung zur Verfügung gestellt.
Welche Möglichkeiten habe ich außerdem?
Sie können Pflegehilfsmittel nicht nur bei der Pflegeversicherung oder Krankenversicherung beantragen. Mittlerweile gibt es auch viele Unternehmen, die eine Versorgung von Pflegebedürftigen mit den notwendigen Pflegehilfsmittel organisieren und Ihnen dabei fast jeglichen Aufwand abnehmen. Ein populäres Beispiel dafür sind Anbieter sogenannter Pflegeboxen.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox macht die Beantragung von Pflegehilfsleistungen besonders einfach. Sie können entweder aus fertigen Pflegeboxen wählen oder den Inhalt der Pflegebox selbst bestimmen (zum Beispiel Mundschutz, Desinfektionsmittel, Kleidungsschutz, Einmalhandschuhe) und erhalten die Box dann jeden Monat nach Hause geliefert. Die Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse erfolgt direkt durch die Pflegebox – Sie haben also keinerlei Aufwand und keine Extrakosten.
Tipp: Für eine Pflegebox gibt es unterschiedliche Anbieter. Bei unseren Kollegen von pfiffige-senioren.de finden Sie eine gute Übersicht von Pflegebox-Anbietern.
Was sollte ich außerdem wissen?
Privatversicherte müssen die Kosten für Pflegehilfsmittel meist erst einmal selbst übernehmen. Die Rechnung können Sie danach bei Ihrer Versicherung einreichen.
Pflegekassen müssen über Ihren Antrag innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Sollte die Pflegekasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes anfragen, muss die Kasse den Antragsteller darüber informieren und die Frist für die Entscheidungsfindung liegt bei 5 Wochen. Wenn die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, sollte Ihnen ein Grund schriftlich mitgeteilt werden. Wenn das nicht der Fall ist, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist ein Widerspruchsverfahren möglich. Ebenfalls können Sie unter bestimmten Umständen vor Sozialgerichten klagen.
Schlusswort
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel ist nicht schwer: Wer die Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel erfüllt, kann Pflegehilfsmittel formlos bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen. Besonders einfach geht das mit Anbietern von sogenannten Pflegeboxen, die sich meist um die gesamte Antragstellung kümmern.