Kosten für einen Pflege­heim­platz: Was Sie wissen sollten

Zusammenfassung

Die Kosten für einen Pflege­heim­platz in Deutschland betragen im Bundes­durchschnitt etwa 2.871 Euro monatlich im ersten Jahr, wobei die Eigen­anteile je nach Bundes­land und Einrichtung variieren. Die Pflege­versicherung übernimmt einen Teil der pflege­bedingten Kosten, während Unterkunft, Verpflegung und Investitions­kosten selbst getragen werden müssen. Finanzielle Unter­stützung wie Wohn­geld oder “Hilfe zur Pflege” vom Sozialamt kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Die Kosten für einen Platz im Pflege­heim sind ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für die stationäre Betreuung. Aktuelle Daten zeigen, dass Pflege­heim­be­wohner:innen im Bundes­durch­schnitt mit erheblichen monatlichen Eigen­anteilen rechnen müssen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen um­fassenden Überblick über die anfallenden Kosten, mögliche Zuschüsse und Finan­zierungs­hilfen.

Frau in weißer Kleidung spricht mit älterer Dame auf einem Sofa in sonnendurchflutetem Raum mit Pflanzen.

Wie hoch sind die aktuellen Pflege­heim­kosten?

Im Bundesdurchschnitt liegt der monatliche Eigen­anteil für einen Pflege­heim­platz bei rund 2.871 Euro im ersten Aufent­halts­jahr (Stand: Juli 2024)[11]. Diese Summe müssen Pflege­bedürftige mit Pflege­grad 2 bis 5 aus eigener Tasche zahlen, nachdem die Leistungen der Pflege­ver­sicherung bereits ab­gezogen wurden.

Die tatsächlichen Kosten fallen je nach Bundes­land, Einrichtung und persönlicher Situation unter­schiedlich aus. Während in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich etwa 2.472 Euro monatlich anfallen, müssen Pflege­bedürftige in Baden-Württemberg mit durch­schnittlich 3.180 Euro rechnen[12].

Beispiel der Kosten­entwicklung mit Leistungs­zuschlag

Am Beispiel Baden-Württemberg zeigt sich, wie der Eigen­anteil mit zunehmender Aufent­halts­dauer sinkt[11]:

  • Durchschnittlicher Eigenanteil ohne Leistungszuschlag: 3.479 Euro
  • Erstes Jahr (15% Leistungszuschlag): 3.180 Euro
  • Zweites Jahr (30% Leistungszuschlag): 2.880 Euro
  • Drittes Jahr (50% Leistungszuschlag): 2.481 Euro
  • Ab dem vierten Jahr (75% Leistungszuschlag): 1.982 Euro

Aus welchen Komponenten setzen sich die Pflege­heim­kosten zusammen?

Die Gesamt­kosten eines Pflege­heim­platzes bestehen aus mehreren Bestand­teilen[2][5][12]:

1. Pflege­kosten (einrichtungs­einheitlicher Eigen­anteil)

Hierbei handelt es sich um den Anteil für die pflegerische Versorgung, der nicht von der Pflege­versicherung gedeckt wird. Dieser einrichtungs­einheitliche Eigen­anteil (EEE) ist für alle Bewohner:innen einer Einrichtung gleich - unabhängig vom jeweiligen Pflege­grad. Im Bundes­durchschnitt beträgt er etwa 1.678 Euro monatlich (ohne Zuschüsse)[12].

Ein wichtiger Vorteil: Wenn sich Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert und Ihr Pflege­grad steigt, bleibt dieser Eigen­anteil konstant. So haben Sie finanzielle Planungs­sicherheit.

2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Diese “Hotel­kosten” decken Ihre Mahl­zeiten, Zimmer­reinigung, Wäsche­service, Energie­kosten und andere Leistungen ab. Im Bundes­durchschnitt belaufen sich diese Kosten auf etwa 955 Euro monatlich[12]. Diese Kosten müssen Sie immer selbst tragen, unabhängig vom Pflege­grad.

3. Investitions­kosten

Pflege­heim­betreiber dürfen Kosten für Investitionen wie Bau­kosten, Instand­haltung, Renovierungen oder Anschaffungen auf die Bewohner:innen umlegen. Diese Kosten sind vergleich­bar mit Neben­kosten und “Kalt­miete” und betragen durchschnittlich etwa 490 Euro monatlich[12].

4. Ausbildungs­kosten

Zusätzlich fallen Ausbildungs­kosten für Auszubildende in der Pflege­einrichtung an, die im Bundes­durchschnitt bei etwa 132 Euro monatlich liegen[12].

Welche Leistungen übernimmt die Pflege­versicherung?

Die gesetzliche Pflege­versicherung beteiligt sich mit pauschalen Leistungs­beträgen an den Kosten für die voll­stationäre Pflege[6]. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflege­grad ab:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Wichtig zu wissen: Die Pflege­versicherung bezuschusst nur den Eigen­anteil an den Pflege- und Ausbildungs­kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Heim­bewohner:innen weiterhin vollständig selbst tragen[3].

Leistungs­zuschläge bei längerer Heimunterbringung

Seit Januar 2022 gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für Pflege­bedürftige in stationären Einrichtungen, der mit der Aufent­halts­dauer steigt[3]:

  • Im ersten Jahr: 15% Zuschuss auf den pflege­bedingten Eigen­anteil
  • Im zweiten Jahr: 30% Zuschuss
  • Im dritten Jahr: 50% Zuschuss
  • Ab dem vierten Jahr: 75% Zuschuss

Dieser Zuschuss wird direkt von der Pflege­kasse an das Pflege­heim gezahlt und verringert so automatisch Ihren monatlichen Eigen­anteil.

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundes­ländern?

Die Kosten für einen Pflege­heim­platz variieren erheblich je nach Bundes­land. Laut aktuellen Erhebungen (Stand Juli 2024) sind die Pflege­heim­kosten in Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 2.472 Euro monatlich am niedrigsten. Am teuersten ist die stationäre Pflege in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 3.180 Euro monatlich[12].

Auch innerhalb eines Bundes­landes können die Preise je nach Region und Einrichtung deutlich schwanken. Städtische Regionen sind tendenziell teurer als ländliche Gebiete, was mit höheren Grund­stücks- und Personal­kosten zusammen­hängt.

Was tun, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht?

Wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege­heim­kosten zu decken, gibt es verschiedene Unterstützungs­möglichkeiten[5][12]:

Wohngeld

Pflege­heim­bewohner:innen können unter bestimmten Voraus­setzungen Wohn­geld beantragen. Dieses wird als Zuschuss zu den Wohn­kosten gezahlt und muss nicht zurück­gezahlt werden.

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Wenn weder Einkommen noch Vermögen ausreichen und auch die Leistungen der Pflege­versicherung die Kosten nicht decken, können Sie beim Sozial­amt “Hilfe zur Pflege” beantragen. Diese Sozial­hilfe­leistung übernimmt die verbleibenden Kosten.

Beachten Sie: Vor der Bewilligung prüft das Sozial­amt, ob:

  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen ausgeschöpft ist (ein Schon­vermögen bleibt unangetastet)
  • Unterhaltspflichtige Angehörige (Ehe­partner:innen, eingetragene Lebens­partner:innen) heran­gezogen werden können

Hinweis zu Unter­halts­pflichten: Seit Januar 2020 werden Kinder von pflege­bedürftigen Eltern erst ab einem Jahres­einkommen von 100.000 Euro brutto zu den Pflege­kosten heran­gezogen.

Wie können Sie die Kosten für einen Pflege­heim­platz senken?

Um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren, können Sie folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:

Vergleich verschiedener Einrichtungen

Die Preise für einen Pflege­heim­platz können je nach Anbieter erheblich variieren. Ein Preis­vergleich verschiedener Einrichtungen kann sich lohnen. Die Pflege­kassen stellen auf Anfrage Leistungs- und Preis­vergleichs­listen zur Verfügung, die auch im Internet abrufbar sind[6].

Prüfung von Preis­erhöhungen

Bei einer Preis­erhöhung durch das Pflege­heim sollten Sie prüfen, ob:

  • die gesetzlich vorgeschriebene Begründung vorhanden ist
  • die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden
  • die Erhöhung angemessen ist (lassen Sie sich die Kalkulations­grundlagen zeigen)
  • von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch machen möchten[2]

Beantragung aller zustehenden Leistungen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten:

  • Leistungen der Pflege­versicherung (inkl. Leistungs­zuschläge)
  • Wohn­geld
  • Hilfe zur Pflege
  • Ggf. Beihilfe­leistungen (für Beamte und Angehörige)[3]

Checkliste: Was Sie vor dem Einzug ins Pflege­heim beachten sollten

□ Aktuellen Pflege­grad feststellen lassen (mindestens Pflege­grad 2 für voll­stationäre Leistungen)
□ Kosten­voranschläge von mehreren Pflege­heimen einholen
□ Eigen­anteil berechnen (Gesamt­kosten abzüglich Leistungen der Pflege­versicherung)
□ Finanzielle Situation prüfen (Rente, Erspartes, weitere Einkünfte)
□ Bei Bedarf Finanzhilfen beantragen (Wohn­geld, Hilfe zur Pflege)
□ Heim­vertrag vor Unterzeichnung gründlich prüfen
□ Bei Unklar­heiten Beratung durch Pflege­stütz­punkte oder Verbraucher­zentralen in Anspruch nehmen

Fazit

Die Kosten für einen Pflege­heim­platz stellen für viele Menschen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Mit durchschnittlich 2.871 Euro Eigen­anteil im ersten Jahr übersteigen sie häufig die verfügbaren Renten­einkünfte. Dennoch gibt es verschiedene Wege, diese Kosten zu reduzieren und finanzielle Unter­stützung zu erhalten.

Informieren Sie sich frühzeitig über die Kosten und Finanzhilfen, vergleichen Sie verschiedene Angebote und nutzen Sie Beratungs­angebote. So können Sie für sich oder Ihre Angehörigen die passende und bezahlbare Pflege­lösung finden.