Kosten für einen Pflegeheimplatz: Was Sie wissen sollten
Zusammenfassung
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland betragen im Bundesdurchschnitt etwa 2.871 Euro monatlich im ersten Jahr, wobei die Eigenanteile je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der pflegebedingten Kosten, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst getragen werden müssen. Finanzielle Unterstützung wie Wohngeld oder “Hilfe zur Pflege” vom Sozialamt kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
- Wie hoch sind die aktuellen Pflegeheimkosten?
- Aus welchen Komponenten setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?
- Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
- Was tun, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht?
- Wie können Sie die Kosten für einen Pflegeheimplatz senken?
- Checkliste: Was Sie vor dem Einzug ins Pflegeheim beachten sollten
- Fazit
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für die stationäre Betreuung. Aktuelle Daten zeigen, dass Pflegeheimbewohner:innen im Bundesdurchschnitt mit erheblichen monatlichen Eigenanteilen rechnen müssen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die anfallenden Kosten, mögliche Zuschüsse und Finanzierungshilfen.

Wie hoch sind die aktuellen Pflegeheimkosten?
Im Bundesdurchschnitt liegt der monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz bei rund 2.871 Euro im ersten Aufenthaltsjahr (Stand: Juli 2024)[11]. Diese Summe müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 aus eigener Tasche zahlen, nachdem die Leistungen der Pflegeversicherung bereits abgezogen wurden.
Die tatsächlichen Kosten fallen je nach Bundesland, Einrichtung und persönlicher Situation unterschiedlich aus. Während in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich etwa 2.472 Euro monatlich anfallen, müssen Pflegebedürftige in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 3.180 Euro rechnen[12].
Beispiel der Kostenentwicklung mit Leistungszuschlag
Am Beispiel Baden-Württemberg zeigt sich, wie der Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt[11]:
- Durchschnittlicher Eigenanteil ohne Leistungszuschlag: 3.479 Euro
- Erstes Jahr (15% Leistungszuschlag): 3.180 Euro
- Zweites Jahr (30% Leistungszuschlag): 2.880 Euro
- Drittes Jahr (50% Leistungszuschlag): 2.481 Euro
- Ab dem vierten Jahr (75% Leistungszuschlag): 1.982 Euro
Aus welchen Komponenten setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?
Die Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes bestehen aus mehreren Bestandteilen[2][5][12]:
1. Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil)
Hierbei handelt es sich um den Anteil für die pflegerische Versorgung, der nicht von der Pflegeversicherung gedeckt wird. Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner:innen einer Einrichtung gleich - unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Im Bundesdurchschnitt beträgt er etwa 1.678 Euro monatlich (ohne Zuschüsse)[12].
Ein wichtiger Vorteil: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und Ihr Pflegegrad steigt, bleibt dieser Eigenanteil konstant. So haben Sie finanzielle Planungssicherheit.
2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese “Hotelkosten” decken Ihre Mahlzeiten, Zimmerreinigung, Wäscheservice, Energiekosten und andere Leistungen ab. Im Bundesdurchschnitt belaufen sich diese Kosten auf etwa 955 Euro monatlich[12]. Diese Kosten müssen Sie immer selbst tragen, unabhängig vom Pflegegrad.
3. Investitionskosten
Pflegeheimbetreiber dürfen Kosten für Investitionen wie Baukosten, Instandhaltung, Renovierungen oder Anschaffungen auf die Bewohner:innen umlegen. Diese Kosten sind vergleichbar mit Nebenkosten und “Kaltmiete” und betragen durchschnittlich etwa 490 Euro monatlich[12].
4. Ausbildungskosten
Zusätzlich fallen Ausbildungskosten für Auszubildende in der Pflegeeinrichtung an, die im Bundesdurchschnitt bei etwa 132 Euro monatlich liegen[12].
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich mit pauschalen Leistungsbeträgen an den Kosten für die vollstationäre Pflege[6]. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich
- Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung bezuschusst nur den Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Heimbewohner:innen weiterhin vollständig selbst tragen[3].
Leistungszuschläge bei längerer Heimunterbringung
Seit Januar 2022 gibt es einen zusätzlichen Zuschuss für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen, der mit der Aufenthaltsdauer steigt[3]:
- Im ersten Jahr: 15% Zuschuss auf den pflegebedingten Eigenanteil
- Im zweiten Jahr: 30% Zuschuss
- Im dritten Jahr: 50% Zuschuss
- Ab dem vierten Jahr: 75% Zuschuss
Dieser Zuschuss wird direkt von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt und verringert so automatisch Ihren monatlichen Eigenanteil.
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz variieren erheblich je nach Bundesland. Laut aktuellen Erhebungen (Stand Juli 2024) sind die Pflegeheimkosten in Mecklenburg-Vorpommern mit durchschnittlich 2.472 Euro monatlich am niedrigsten. Am teuersten ist die stationäre Pflege in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 3.180 Euro monatlich[12].
Auch innerhalb eines Bundeslandes können die Preise je nach Region und Einrichtung deutlich schwanken. Städtische Regionen sind tendenziell teurer als ländliche Gebiete, was mit höheren Grundstücks- und Personalkosten zusammenhängt.
Was tun, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht?
Wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu decken, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten[5][12]:
Wohngeld
Pflegeheimbewohner:innen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Dieses wird als Zuschuss zu den Wohnkosten gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
Wenn weder Einkommen noch Vermögen ausreichen und auch die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht decken, können Sie beim Sozialamt “Hilfe zur Pflege” beantragen. Diese Sozialhilfeleistung übernimmt die verbleibenden Kosten.
Beachten Sie: Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt, ob:
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen ausgeschöpft ist (ein Schonvermögen bleibt unangetastet)
- Unterhaltspflichtige Angehörige (Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen) herangezogen werden können
Hinweis zu Unterhaltspflichten: Seit Januar 2020 werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto zu den Pflegekosten herangezogen.
Wie können Sie die Kosten für einen Pflegeheimplatz senken?
Um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren, können Sie folgende Möglichkeiten in Betracht ziehen:
Vergleich verschiedener Einrichtungen
Die Preise für einen Pflegeheimplatz können je nach Anbieter erheblich variieren. Ein Preisvergleich verschiedener Einrichtungen kann sich lohnen. Die Pflegekassen stellen auf Anfrage Leistungs- und Preisvergleichslisten zur Verfügung, die auch im Internet abrufbar sind[6].
Prüfung von Preiserhöhungen
Bei einer Preiserhöhung durch das Pflegeheim sollten Sie prüfen, ob:
- die gesetzlich vorgeschriebene Begründung vorhanden ist
- die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden
- die Erhöhung angemessen ist (lassen Sie sich die Kalkulationsgrundlagen zeigen)
- von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten[2]
Beantragung aller zustehenden Leistungen
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten:
- Leistungen der Pflegeversicherung (inkl. Leistungszuschläge)
- Wohngeld
- Hilfe zur Pflege
- Ggf. Beihilfeleistungen (für Beamte und Angehörige)[3]
Checkliste: Was Sie vor dem Einzug ins Pflegeheim beachten sollten
□ Aktuellen Pflegegrad feststellen lassen (mindestens Pflegegrad 2 für vollstationäre Leistungen)
□ Kostenvoranschläge von mehreren Pflegeheimen einholen
□ Eigenanteil berechnen (Gesamtkosten abzüglich Leistungen der Pflegeversicherung)
□ Finanzielle Situation prüfen (Rente, Erspartes, weitere Einkünfte)
□ Bei Bedarf Finanzhilfen beantragen (Wohngeld, Hilfe zur Pflege)
□ Heimvertrag vor Unterzeichnung gründlich prüfen
□ Bei Unklarheiten Beratung durch Pflegestützpunkte oder Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen
Fazit
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz stellen für viele Menschen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Mit durchschnittlich 2.871 Euro Eigenanteil im ersten Jahr übersteigen sie häufig die verfügbaren Renteneinkünfte. Dennoch gibt es verschiedene Wege, diese Kosten zu reduzieren und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Kosten und Finanzhilfen, vergleichen Sie verschiedene Angebote und nutzen Sie Beratungsangebote. So können Sie für sich oder Ihre Angehörigen die passende und bezahlbare Pflegelösung finden.