Was sind eigentlich Pflegegrade?

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-04-12

letzte Änderung:

2022-02-21

Welche Zuschüsse bekommen Versicherte von ihren Pflegekassen? Das hängt vom Pflegegrad des Antragstellers ab. In unserem Artikel stellen wir Ihnen die verschiedenen Pflegegrade vor und erklären, wie die Bewertung der Pflegebedürftigkeit gelingt.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad definiert die Pflegebedürftigkeit. Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr Leistungen werden Sie von der Pflegekasse erhalten. Die Leistungen umfassen:

  • Pflegegeld (monatlich)
  • Pflegesachleistungen (monatlich)
  • Tages- und Nachtpflege (monatlich)
  • Kurzzeitpflege (jährlich)
  • Verhinderungspflege (jährlich)
  • Vollstationäre Pflege (monatlich)
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich)
  • Pflegehilfsmittel (monatlich)
  • Hausnotruf (monatlich)
  • Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme)
  • Wohngruppenzuschuss (monatlich)

§ 14 SGB XI definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:

„(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. (§ 14 SGB XI)“

Übrigens: Bis 2017 wurden Pflegebedürftige in Pflegestufen statt Pflegegrade eingeteilt. Da dieses Modell Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei Demenz) nicht ausreichend berücksichtigte, überarbeitete man das Konzept und führte Pflegegrade ein.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit definiert?

Die Einstufung gelingt gemäß dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA). Dabei geht es vor allem um den Grad der Selbstständigkeit, der in 6 Bereichen mit einer Punktevergabe bewertet wird. Sowohl die körperliche als auch die geistige Verfassung spielt dabei eine Rolle.

Die Bereiche des NBA sind:

1. Mobilität

Kann der Betroffene ohne Unterstützung eine Körperhaltung einnehmen und wechseln? Kann die Person sich selbstständig fortbewegen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Kann der Betroffene Dinge, Orte oder Personen erkennen? Kann der Pflegebedürftige ein Gespräch führen oder sich an bestimmte Ereignisse erinnern?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Verhält sich die pflegebedürftige Person aggressiv? Gibt es andere auffällige Verhaltensweisen? Schadet sich die Person vielleicht selbst? Wird die Person möglicherweise versuchen, die Pflege zu verhindern?

4. Selbstversorgung

Kann sich die betroffene Person noch selbst um sich kümmern? Kann die Person selbstständig essen, trinken, sich ankleiden und auf Toilette gehen?

5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

Braucht der Antragsteller Unterstützung aufgrund von Krankheiten oder Therapien? Kann die Person bestimmte Maßnahmen selbst übernehmen, zum Beispiel Blutdruck messen oder Verbände wechseln?

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Kann die begutachtete Person ihr Alltagsleben noch selbstständig gestalten? Kann die Person soziale Kontakte führen?

Für jede Kategorien erhalten Antragsteller Punkte, die am Ende miteinander addiert werden. Daraus ergibt sich dann der entsprechende Pflegegrad.

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1
    (12,5 bis unter 27 Punkte)
    Definition: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2
    (27 bis unter 47,5 Punkte)
    Definition: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • ‍**Pflegegrad 3
    **(47,5 bis unter 70 Punkte)
    Definition: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4
    (70 bis unter 90 Punkte)
    Definition: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5
    (90 bis unter 100 Punkte)
    Definition: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Übrigens: Sie können auch ohne Pflegegrad in ein Pflegeheim ziehen. Dann bekommen Sie aber keine Leistungen der Pflegekasse und müssen die Kosten für das Pflegeheim und die Betreuung selber tragen.

Wie stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

Sie können den Antrag formlos stellen. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht an ein bestimmtes Format halten und können den Antrag auch telefonisch oder per Email stellen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem einen schriftlichen Antrag – so haben Sie und Ihre Pflegekasse den Antrag Schwarz auf Weiß, was Missverständnisse vermeiden kann. Sie müssen den Antrag immer in Ihrem Namen stellen.

Tipp: Wie die Antragstellung genau funktioniert, haben wir in unserem Artikel: Pflegeleistungen beantragen erklärt.

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Leistungen der Pflegekasse werden frühesten ab Monat der Antragstellung erbracht. Sie sollten Ihren Antrag also unbedingt rechtzeitig einreichen.

  • In vielen Städten und Gemeinden gibt es sogenannte Pflegestützpunkte. Dort bekommen Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihres Pflegegrades.

  • Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist für die Einschätzung Ihres Pflegegrades verantwortlich.

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