Das Wichtigste auf einem Blick:
Beim Pflegegrad 4 liegen schwere Beeinträchtigungen vor. Zum Beispiel in Selbstständigkeit, Mobilität, kognitiver und kommunikativer Kompetenz, Selbstversorgung oder Umgang mit Krankheits- und Therapieanforderungen und im Alltagsleben.
Der Antrag auf Einstufung oder Neubewertung ist beim Pflegeversicherungsträger einzureichen. Die Beurteilung erfolgt meist durch Besuch eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK).
Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungen wie Pflegegeld von 728 Euro und Pflegesachleistungen von 1.693 Euro. Andere Beiträge je nach Bedarf und Situation verfügbar.
Was ist der Pflegegrad 4?
Die Pflegegrade sind eine Art "Messinstrument". Sie dienen dazu festzustellen, wie selbständig eine Person noch ist. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis Pflegegrad 5 (höchster Schweregrad körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen). Pflegegrad 4 bezeichnet eine schwerwiegende Einschränkung der Selbständigkeit.
Das kann zum Beispiel bedeuten:
Schwere Beeinträchtigungen in der Mobilität. Der Betroffene kann zum Beispiel Probleme beim Laufen oder Stehen haben.
Starke Schwierigkeiten bei der kognitiven und kommunikativen Kompetenz. So kann der oder die Betroffene zum Beispiel oft vergessen, wo sie ist oder hat Schwierigkeiten sich zu unterhalten.
Schwierigkeiten in der Selbstversorgung. Das kann bedeuten, dass der Betroffene Hilfe beim Anziehen, Waschen oder Essen braucht.
Probleme im Umgang mit Krankheits- und Therapieanforderungen. Vielleicht vergisst die Person oft ihre Medikamente oder hat Schwierigkeiten, den Anweisungen ihres Arztes zu folgen.
Schwierigkeiten in der Selbstversorgung. Das kann bedeuten, dass die Person Hilfe beim Anziehen, Waschen oder Essen braucht.
Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen und sozialen Kontakten. So könnte sich der oder die Betroffene zum Beispiel nicht mehr mit Freunden treffen oder Probleme, Einkäufe zu erledigen.
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Betroffene seit oder für mindestens 6 Monate signifikante Einschränkungen im täglichen Leben aufweisen. Geregelt ist dies im §15 des elften Sozialgesetzbuchs, der "schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten" thematisiert.
Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Die Ermittlung des Pflegegrad 4 basiert, wie bei anderen Pflegegraden, auf einer gründlichen Untersuchung des allgemeinen Zustands des Betroffenen.
Zuerst sollten Sie für sich selbst oder für einen Verwandten einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse einreichen. Es ist nicht notwendig, einen spezifischen Pflegegrad anzugeben, den Sie erreichen möchten.
Falls Sie oder ein Verwandter bereits einen zugelassenen Pflegegrad haben, der aber nach Ihrer Einschätzung nicht mehr ausreichend ist, können Sie einen Antrag auf Neubewertung des Pflegegrads einreichen.
Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) ist für die tatsächliche Einstufung in einen Pflegegrad verantwortlich. Dieser besucht den Antragsteller zu Hause und untersucht über welche Fertigkeiten der Antragsteller noch verfügt und welche eingeschränkt sind.
Ein persönlicher Besuch ist nicht immer erforderlich. Eine Beurteilung ist auch anhand von vorhandenen Unterlagen möglich. Zum Beispiel bei ambulanter Palliativversorgung oder bei Personen in ihrer letzten Lebensphase.
Welche Kriterien spielen bei der Bewertung eine Rolle?
Die Fragestellungen des MDK sind im aktuellen Begutachtungsassessment festgehalten. Diese konzentrieren sich auf sechs zentrale Lebensbereiche. Je nach Alltagseinschränkung werden diese Lebensbereiche unterschiedlich gewichtet.
Das Hauptaugenmerk liegt auf der "Selbstversorgung", die mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird. An zweiter Stelle steht die "Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen" mit 20 Prozent. Die "Kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten" sowie "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" werden mit jeweils 15 Prozent berücksichtigt. "Mobilität" zählt am wenigsten und fließt mit 10 Prozent in die endgültige Bewertung ein.
Wie unterscheiden sich Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Jeder Pflegegrad beschreibt einen bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit. Personen im Pflegegrad 3 zeigen laut Definition eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Bei Personen im Pflegegrad 4 spricht man dagegen von der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“.
Im Vergleich zum Pflegegrad 3 brauchen Personen mit Pflegegrad 4 also intensivere Unterstützung. Ein Beispiel: Sie könnten Pflegegrad 3 zugeteilt bekommen, wenn Ihre Bewegungsfähigkeit aufgrund einer Parkinsonerkrankung abnimmt und zusätzlich eine Depression vorliegt. Der Pflegegrad 4 wäre passend, wenn Sie infolge der Krankheit hauptsächlich bettlägerig sind und mit Sprachschwierigkeiten zu kämpfen haben.
Geld und Leistungen bei Pflegegrad 4
Ob Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 4: Menschen mit Pflegebedarf bekommen in Deutschland finanzielle Hilfe. Das Ziel: Den Alltag der Pflegebedürftigen erleichtern und eine angemessene Pflege ermöglichen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützungsbedarf erhalten Sie.
Geld und Leistungen im Überblick:
- Pflegegeld: 728 Euro
- Pflegesachleistungen: 1.693 Euro (gilt ab 01.01.2022)
- Beitrag zur vollstationären Betreuung: 1.775 Euro
- Teilstationäre Betreuung: 1.612 Euro
- Entlastungsbetrag: 125 Euro
- Beitrag zum Notrufsystem: 23 Euro oder 25,50 Euro (abhängig vom Anbieter ab 01.07.2021)
- Pflegeprodukte: 60 Euro
- Zuschuss für Pflege-WGs: 214 Euro
Schauen wir uns einige dieser Leistungen im Detail an:
Pflegegeld: Das Pflegegeld wird direkt vom Pflegeversicherungsträger auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Der monatliche Betrag von 728 Euro kann flexibel verwendet werden.
Beitrag zur vollstationären Betreuung: Wer vollstationär betreut wird, erhält einen Höchstbetrag von 1.775 Euro pro Monat. Dieser Betrag dient vor allem zur Versorgung des Betroffenen. Zusätzliche Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, werden vom Pflegebedürftigen oder dessen Familie getragen. Viele Heime verlangen auch einen festen Eigenanteil.
Wichtig: Bei dieser Art von Betreuung werden andere monatliche Beiträge der Pflegekasse nicht gezahlt. Auch der flexibel verwendbare Entlastungsbetrag ist nicht verfügbar.
- Teilstationäre Betreuung: Die teilstationäre Pflege bezieht sich auf Pflegebedürftige, die hauptsächlich zu Hause und gelegentlich in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Das kann sowohl tagsüber als auch nachts sein.
Was ist bei häuslicher Betreuung?
Für zu Hause betreute Personen gibt es bei Pflegegrad 4 monatliche und jährliche Beiträge. Hier gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten:
- Betreuung durch nahe Verwandte (Pflegegeld)
- Betreuung durch einen mobilen Pflegedienst (Pflegesachleistungen)
Es ist möglich, diese beiden Optionen zu kombinieren. Die Voraussetzung: Das zur Verfügung stehende Budget für die Pflegesachleistungen ist noch nicht vollständig aufgebraucht.
Beispiel: Wenn nur 60% des monatlichen Budgets für einen mobilen Pflegedienst verwendet werden (d.h. 1.693 x 0,6 = 1.015,80 Euro), bleiben 40% ungenutzt. Dieser Anteil kann als Pflegegeld an den Pflegebedürftigen weitergegeben werden. Dieser beträgt demnach 291,20 Euro (1.693 − 1.015,80 Euro).
Zusätzliche Beiträge für teilstationäre Pflege stehen ebenfalls zur Verfügung.
Wie finde ich die richtige Pflegeform?
Wenn man den Pflegegrad 4 hat, steht oft die Frage im Raum: Soll die Pflege zu Hause stattfinden oder ist ein Umzug ins Pflegeheim sinnvoller? Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.
Pflege zu Hause
Vorteile:
- Gewohnte Umgebung: Viele Menschen fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden am wohlsten. Sie sind umgeben von vertrauten Dingen und haben ihre Privatsphäre.
- Flexibilität: Die Pflege kann individuell gestaltet werden und auf die speziellen Bedürfnisse des Betroffenen eingehen.
Nachteile:
- Organisatorischer Aufwand: Es kann herausfordernd sein, alle benötigten Hilfsmittel und Dienste zu organisieren.
- Hohe Anforderungen an Angehörige: Wenn Familienmitglieder die Pflege übernehmen, kann dies physisch und emotional sehr belastend sein.
Pflegeheim
Vorteile:
- Rundumversorgung: In einem Pflegeheim gibt es oft eine 24-Stunden-Betreuung und viele zusätzliche Angebote wie Therapien oder Freizeitaktivitäten.
- Soziale Kontakte: Im Pflegeheim gibt es viele Möglichkeiten, mit anderen Bewohnern in Kontakt zu treten und soziale Beziehungen zu pflegen.
Nachteile:
- Fremde Umgebung: Für viele ist der Umzug ins Pflegeheim ein großer Schritt, da sie ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen.
- Weniger Privatsphäre: In einem Pflegeheim leben viele Menschen auf engem Raum zusammen, was zu Einschränkungen der Privatsphäre führen kann.
Die Auswahl des richtigen Pflegedienstes
Ein wichtiger Aspekt, wenn man mit Pflegegrad 4 eingestuft wird: Die Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes. Ein guter Pflegedienst kann den Alltag erheblich erleichtern und dabei helfen, die Lebensqualität des Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.
Tipps zur Auswahl eines Pflegedienstes:
Empfehlungen einholen: Beginnen Sie mit der Suche, indem Sie Freunde, Familie oder Ihren Arzt nach Empfehlungen fragen. So können Sie wertvolle Einblicke in die Qualität eines Pflegedienstes erhalten.
Bewertungen prüfen: Schauen Sie im Internet nach Bewertungen oder Testberichten. Hier bekommen Sie einen ersten Eindruck von den Erfahrungen anderer Menschen.
Pflegedienst persönlich besuchen: Vereinbaren Sie einen Termin und besuchen Sie den Pflegedienst. So können Sie sich ein eigenes Bild von Mitarbeitern, den Räumlichkeiten und dem generellen Ablauf machen.
Referenzen einfordern: Ein seriöser Pflegedienst sollte Ihnen Referenzen oder Kontakte von aktuellen oder ehemaligen Kunden zur Verfügung stellen können.
Kosten klären: Fragen Sie nach den genauen Kosten und welche Leistungen inkludiert sind. Es ist wichtig, von Anfang an einen klaren Überblick über die finanziellen Aspekte zu haben.
Schlusswort
Der Pflegegrad 4 bringt viele Herausforderungen mit sich. Mit der richtigen Planung und Unterstützung können Sie diese aber meistern – wichtig ist, sich ausführlich zu informieren und einen Pflegegrad beantragen. So kann man trotz der Einschränkungen ein möglichst erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen.
Tipp: Neben der aktuellen Pflegesituation sollten Sie auch an die Zukunft denken. Pflegebedarf kann sich mit der Zeit verändern – darauf sollten Sie vorbereitet sein.
Wichtig für die zukünftige Planung:
Rechtliche Vorsorge: Denken Sie über Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen nach. Diese Dokumente regeln, wer Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Finanzielle Vorsorge: Überprüfen Sie regelmäßig die finanzielle Situation und planen Sie für mögliche zukünftige Kosten.
Kommunikation: Sprechen Sie regelmäßig mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche und Bedenken. Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden.