Das Wichtigste auf einen Blick:
Pflegegrad 3 ist eine Stufe der Pflegebedürftigkeit für Menschen, die schwer pflegebedürftig sind und Unterstützung bei vielen alltäglichen Aufgaben benötigen.
Pflegegrad 3 bekommen Sie, indem Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Pflegegrad 3 bringt diverse Geldleistungen mit sich wie Pflegegeld (545 Euro pro Monat), Pflegesachleistung (bis zu 1.298 Euro pro Monat) und weitere Leistungen.
Was ist der Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad 3 ist eine Stufe der Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Diese Stufe ist für Menschen gedacht, die schwer pflegebedürftig sind. Das bedeutet: Sie brauchen Hilfe bei vielen alltäglichen Aufgaben – zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen oder beim Benutzen der Toilette.
Wie bekommt man Pflegegrad 3?
Sie oder Angehörige einer pflegebedürftigen Person müssen einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Dann kommt ein Gutachter nach Hause und schaut sich die Situation an. Der Gutachter prüft, wie gut oder schlecht man sich selbst versorgen kann. Er schaut sich auch an, wie gut man sich die betroffene Person bewegen kann, ob es Orientierungsprobleme gibt, oder ob die Person geistig beeinträchtigt ist.
Der Pflegegrad 3 ist für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf. Dies kann direkt beim ersten Antrag ermittelt werden oder durch eine Neubewertung von einem niedrigeren oder höheren Pflegegrad. Bei der erstmaligen Beantragung kommt der Pflegegrad 3 meistens nur dann in Betracht, wenn eine schwere Krankheit zu erheblichen Einschränkungen in der Selbstständigkeit geführt hat.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Unterstützungsleistungen benötigen, wenden Sie sich an die Pflegekasse. Diese ist über die Krankenkasse erreichbar. Ein einfacher Antrag auf einen Pflegegrad ist ausreichend (Sie müssen keinen bestimmten Pflegegrad angeben). Die Pflegeversicherung wird nach einer Begutachtung durch einen Gutachter entschieden, welcher Pflegegrad angemessen ist.
Wie wird der Pflegegrad 3 ermittelt?
Ein Pflegegrad wird gemäß dem sogenannten neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt. Dieses wird von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegeversicherung durchgeführt. Sobald die Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegegrad erhält, ist das Gutachten der erste Schritt, um den Pflegegrad und die Ansprüche auf finanzielle Unterstützung sowie Sach- und Kombinationsleistungen festzulegen. Falls keine Pflegeperson vorhanden ist, kann die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst einsetzen.
Das Gutachten basiert auf einer Liste von Fragen, die Sie im 11. Sozialgesetzbuch finden können. Die Fragen konzentrieren sich auf verschiedene Lebensbereiche, die unterschiedlich stark für die Gesamtbewertung zählen.
Folgende Bewertungskriterien gibt es:
- Mobilität (10 Prozent)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Wenn die Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt, sind alle Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt.
Übrigens: Meistens wird der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung begutachtet. Ein Besuch zu Hause ist aber nicht immer erforderlich. Je nach Einzelfall kann die Entscheidung auch auf Basis der vorliegenden Unterlagen getroffen werden.
Was ist der Unterschied zum Pflegegrad 2?
Menschen mit Pflegegrad 2 haben geringere Beeinträchtigungen als solche mit Pflegegrad 3. Personen mit Pflegegrad 2 haben in der Regel eine signifikante Einschränkung ihrer Selbständigkeit. Der Pflegegrad 3 bedeutet dagegen eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Der Unterschied zwischen beiden Pflegegraden wird vor allem bei der Mobilität im Alltag sichtbar. Personen mit Pflegegrad 2 können, abhängig von ihrer spezifischen Einschränkung, oft noch einen Rollator für ihre Fortbewegung nutzen. Im Falle des Pflegegrades 3 kann dies immer schwieriger werden – Betroffene könnten hier bereits auf einen Rollstuhl angewiesen sein.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 gibt es verschiedene Geldleistungen. Die Höhe kann sich ändern, aber im Jahr 2023 sind es ungefähr diese Beträge:
Pflegegeld: Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, gibt es 545 Euro pro Monat.
Pflegesachleistung: Wenn ein Pflegedienst hilft, gibt es bis zu 1.363 Euro pro Monat.
Kombinationsleistung: Wenn Angehörige und ein Pflegedienst helfen, kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren.
Welche weitere Leistungen werden gefördert?
Bei Pflegegrad 3 gibt es neben dem Geld noch andere Leistungen.
Zum Beispiel:
Hilfe bei der Hauswirtschaft: Dazu zählt das Kochen, Putzen oder Einkaufen.
Tages- oder Nachtpflege: Man kann tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
Pflegehilfsmittel: Zum Beispiel ein Pflegebett oder ein Badewannenlift.
Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Wenn die pflegenden Angehörigen eine Pause brauchen, kann eine andere Person die Pflege übernehmen.
Wohnraumanpassung: Wer Umbauten in der Wohnung braucht, kann bis zu 4.000 Euro Zuschuss bekommen.
Vollstationäre oder teilstationäre Pflege?
Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 3
Wer vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, hat einen Anspruch auf monatliche finanzielle Unterstützung von 1.262 Euro. Dies ist der einzige Betrag, den pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege jeden Monat beanspruchen können. Andere Leistungen wie Pflegehilfsmittel oder Verhinderungspflege werden hier nicht gefördert.
Beachten Sie außerdem:
Die Kostendeckung bei vollstationärer Pflege umfasst die Grundpflege und Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen müssen immer privat getragen werden.
Im Rahmen der vollstationären Pflege wird der Pflegebedürftige rundum versorgt und alle notwendigen Pflegehilfsmittel werden zur Verfügung gestellt. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ist für vollstationäre Pflegebedürftige nicht vorgesehen.
Ändert sich die Art der Betreuung einer pflegebedürftigen Person innerhalb eines Monats zu oder von einer vollstationären Pflege, kann eine anteilige Kostenübernahme der Pflegekasse möglich sein.
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 3
Bei der teilstationären Pflege werden Menschen hauptsächlich zu Hause betreut. Allerdings findet die Pflege tagsüber oder über Nacht in einer Pflegeeinrichtung statt. Die übrige Zeit verbringen die pflegebedürftigen Personen zu Hause, wo die Pflege meist von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten 1.363 Euro für Pflegesachleistungen.
Kurzzeitpflege wird mit 1.774 Euro pro Jahr (bis zu acht Wochen) gefördert.
Für Tagespflege und Nachtpflege gibt es bei Pflegegrad 3 1.298 Euro pro Monat.
Wichtig: Die finanzielle Unterstützung für die teilstationäre Pflege deckt die Grundpflege und die Behandlungspflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden.
Welche Unterstützung gibt es bei Pflege zu Hause?
Pflegegeld
Das monatliche Pflegegeld von 545 Euro wird den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Meistens leiten die Pflegebedürftigen diesen Betrag an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Pflegesachleistungen
Wenn ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen zu Hause betreut, sind die "Pflegesachleistungen" für die Bezahlung des Pflegedienstes zuständig. Normalerweise werden die Kosten für den ambulanten Pflegedienst direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet, ohne dass der Pflegebedürftige beteiligt ist.
Übrigens: Sollten die Kosten für den ambulanten Pflegedienst unter dem maximalen Betrag von 1.363 Euro liegen, kann der übrig gebliebene Teil an pflegende Angehörigen als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat (§ 45b SGB XI) ist flexibel einsetzbar. Dieser Betrag dient zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Zum Beispiel für Haushalts- oder Einkaufshilfe oder einen Alltagsbegleiter.
Übrigens: Einen Teil der Pflegesachleistungen können Sie auch in den Entlastungsbetrag umwandeln. Wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, können bis zu 40% dieser Leistungen für Unterstützungsangebote im Alltag gemäß (§ 45a SGB XI) verwendet werden.
Hausnotruf
Für zu Hause gepflegte Personen mit Pflegegrad 3 steht ein monatlicher Zuschuss von 23 Euro für einen Hausnotruf zur Verfügung. In der Regel beteiligt sich die Pflegeversicherung auch an den einmaligen Installationskosten für den Hausnotruf. Die Gebühren für den monatlichen Anschluss können von Anbieter zu Anbieter variieren.
Pflegehilfsmittel
Zusätzlich können Sie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro erwerben und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen.
Wohngruppenzuschlag
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 in eine Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen einziehen, haben sie Anspruch auf einen monatlichen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro.
Schlusswort
Wer einen Pflegegrad 3 hat, ist auf hohe Unterstützung angewiesen. Dank zahlreicher Förderungen und Leistungen werden Betroffene und Angehörige finanziell unterstützt, damit eine angemessenen Pflege nichts im Wege steht.