Pflegebedürftigkeit einfach erklärt

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-11-29

letzte Änderung:

2022-02-21

Ab wann ist ein Mensch pflegebedürftig? Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt und welche Ursachen können zu einer Pflegebedürftigkeit führen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden, damit Sie über Pflegebedürftigkeit Bescheid wissen.

Pflegebedürftigkeit

Was ist Pflegebedürftigkeit?

Sobald ein Mensch im Alltag für mindestens sechs Monate auf pflegerische Unterstützung angewiesen und in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist, spricht man von Pflegebedürftigkeit. Das kann zum Beispiel nach einer chronischen Krankheit passieren, aufgrund von Alterserscheinungen oder durch körperliche und psychische Einschränkungen nach einem Unfall. Im Sozialgesetzbuch XI in §§ 14 Absatz 1 heißt es:

„Pflege­bedürftig […] sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträch­tigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträch­tigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflege­bedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt und anerkannt ist, haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen ihrer Pflegekasse. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Pflegesachleistungen oder Anpassungen des Wohnraums für mehr Barrierefreiheit.

Wer definiert die Pflegebedürftigkeit?

Der Medizinische Dienst der Kranken­kassen (MDK) oder MEDICPROOF bei Privatversicherten sind für die medizinische Begutachtung verantwortlich. Dann untersucht ein Gutachter den Betroffenen, ermitteln die vorhandene Selbstständigkeit und legt nach bestimmten Kriterien fest, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja in welchem Grad.

Folgende sechs Kriterien bilden die Grundlage für das Gutachten und werden im Rahmen des Neuen Begutachtungs­assessments (NBA) ermittelt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensauffälligkeiten & psychische Probleme
  • Selbstständigkeit bei Versorgung & körperliche Hygiene
  • Krankheits- oder therapiebedingte Belastungen
  • Alltag & soziale Kontakte

Neben diesen Kriterien berücksichtigt der Gutachter außerdem medizinische Unterlagen wie ärztliche Befunde, Atteste oder Krankheitsberichte. Der Antrag auf Pflegeleistungen wird anschließend bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt. Kontaktieren Sie dazu zunächst Ihre Krankenkasse, die Ihnen alle weiteren Informationen mitteilen wird.

Wie kommt es zur Pflegebedürftigkeit?

Die Gründe und Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit sind vielfältig: Von gewöhnlichen Alterserscheinungen über fortschreitende Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Herzproblemen bis zu Unfällen und Schicksalsschlägen. Auch psychische Krankheiten, Depressionen, Demenz oder Parkinson können zu einer Pflegebedürftigkeit führen.

3 Tipps für Angehörige

  • Sollte die Pflegebedürftigkeit akut sein (zum Beispiel nach einem Schlaganfall), sollten Sie Betroffene so schnell wie möglich dabei unterstützen, die Pflegebedürftigkeit begutachten zu lassen und bei Bedarf einen Antrag zu stellen. Im Krankenhaus ist die Sozialstation dafür zuständig.

  • Sollte die Pflegebedürftigkeit schleichend voranschreitend (zum Beispiel durch Alterserscheinungen), können Sie vor dem Antrag für ein oder zwei Wochen ein Alltagsprotokoll führen. Dort können Sie alle verbleibenden Fähigkeiten und Probleme des Betroffenen im Alltag festhalten. Je mehr Unterstützung notwendig ist, desto wahrscheinlicher ist die Pflegebedürftigkeit.

  • Sprechen Sie mit Ärzten oder einer Pflegeberatungsstelle und informieren Sie sich, wie sinnvoll ein Antrag auf Pflegeleistungen in Ihrem spezifischen Fall tatsächlich ist. So bekommen Sie vor dem Antrag bereits eine kompetente Einschätzung über die Erfolgschancen des Antrags.

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