Patientenverfügung im Ausland: Was Sie wissen sollten
Zusammenfassung
Eine deutsche Patientenverfügung ist im Ausland rechtlich meist nicht bindend, kann jedoch als Orientierung für Ärzt:innen dienen, insbesondere wenn sie übersetzt wurde. Für längere Aufenthalte oder Auswanderungen empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung nach den Regeln des jeweiligen Landes. Es ist wichtig, die rechtlichen, kulturellen und medizinischen Besonderheiten des Ziellandes zu berücksichtigen, um die eigenen Wünsche bestmöglich abzusichern.
- Grundsätzliche Gültigkeit im Ausland
- Trotzdem sinnvoll: Ihre Patientenverfügung im Reisegepäck
- Länderspezifische Unterschiede beachten
- Alternativen und Empfehlungen
- Rechtliche Anforderungen an eine gültige Patientenverfügung
- Praktische Hinweise für Auslandsaufenthalte
- Fazit: Vorsorge auch im Ausland treffen
Eine deutsche Patientenverfügung bietet Ihnen in Deutschland die Möglichkeit, selbstbestimmt medizinische Entscheidungen für Situationen festzulegen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Doch was passiert, wenn Sie sich im Ausland befinden und medizinische Hilfe benötigen? Ist Ihre Verfügung dann überhaupt gültig? Die Antwort ist nicht ganz einfach und bedarf einiger wichtiger Erläuterungen.

Grundsätzliche Gültigkeit im Ausland
Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Dies ist eine wichtige Tatsache, die viele Menschen nicht kennen.[2][3] Der Grund hierfür ist einfach: Patientenverfügungen basieren auf nationalen Gesetzen und nicht auf internationalen Regelungen.[12] Das bedeutet, dass Ihre deutsche Patientenverfügung im Ausland keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt - unabhängig davon, ob Sie sich in einem EU-Land oder anderswo aufhalten.[12]
Es existiert auch keine international gültige oder EU-weit anerkannte Form der Patientenverfügung.[2][3] Jedes Land hat seine eigenen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Patientenwillen in medizinischen Extremsituationen.[11] Für Mediziner:innen im Ausland ist das in ihrem jeweiligen Land geltende Recht maßgeblich, nicht die deutschen Vorgaben.
Trotzdem sinnvoll: Ihre Patientenverfügung im Reisegepäck
Obwohl Ihre deutsche Patientenverfügung im Ausland keine rechtliche Bindung entfaltet, kann es dennoch sehr sinnvoll sein, sie bei Auslandsaufenthalten mitzuführen.[2][3] Das Dokument kann dem ärztlichen Personal wichtige Anhaltspunkte zu Ihren Behandlungswünschen liefern.[11]
Praktischer Tipp: Lassen Sie Ihre Patientenverfügung in die Sprache des Reiselandes oder zumindest ins Englische übertragen und beglaubigen.[11][12] Dies erleichtert es den Mediziner:innen vor Ort, Ihre Wünsche zu verstehen und zu berücksichtigen. Im Notfall kann dadurch wertvolle Zeit gespart werden.
Bedenken Sie jedoch: Auch mit Übersetzung bleibt die letzte Entscheidung immer bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt im jeweiligen Land.[2][3] Es gibt keine Garantie, dass Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden.
Länderspezifische Unterschiede beachten
Die Anerkennung und Berücksichtigung von Patientenverfügungen variiert stark zwischen verschiedenen Ländern:
Unterschiedliche medizinische Standards
Je nach wirtschaftlicher Situation des Landes können die medizinischen Möglichkeiten deutlich von deutschen Standards abweichen.[12] Eine Faustregel lautet: Je weniger entwickelt das Land bzw. je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto geringer ist das Interesse an der Patientenverfügung ausländischer Patient:innen.[2][3]
Rechtliche und kulturelle Faktoren
In manchen Ländern existiert keine Möglichkeit für eine rechtlich bindende Patientenverfügung. In Italien beispielsweise ist eine solche Verfügung nicht möglich.[12] Hier muss eventuell auf alternative Wege zurückgegriffen werden, etwa die Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters für den Fall der Geschäftsunfähigkeit.[12]
Wirtschaftliche Interessen
Leider müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass in manchen Regionen nicht immer ethische Gesichtspunkte die Hauptrolle bei medizinischen Entscheidungen spielen. Aus ärmeren Ländern sind Fälle bekannt, in denen europäische Patient:innen entgegen ihrer Patientenverfügung am Leben erhalten wurden, damit die Krankenversicherung weiterhin Geldleistungen überweist.[3][12]
Die Erfahrung zeigt sogar, dass wohlhabende Patient:innen in Krankenhäusern ärmerer Länder manchmal aus finanziellen Interessen künstlich am Leben gehalten werden - selbst wenn keine Überlebenschance mehr besteht.[3]
Alternativen und Empfehlungen
Für Menschen, die längere Zeit im Ausland leben oder dorthin auswandern möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Nationale Dokumente nutzen
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Vorsorge in Ihrem Aufenthaltsland.[11][12] Oft können Sie eine Patientenverfügung nach den dortigen Regeln erstellen, die dann auch rechtlich bindend ist. In Spanien beispielsweise können Sie eine spanische Patientenverfügung aufsetzen, die entweder von drei Zeug:innen unterschrieben oder durch eine:n Notar:in beglaubigt werden muss.[12]
Kombination mit anderen Vorsorgedokumenten
Suchen Sie nach weiteren Vorsorgedokumenten, die im jeweiligen Land anerkannt sind, wie Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten.[11] Diese können ergänzend zu einer Patientenverfügung eingesetzt werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
Angehörige informieren
Unabhängig von schriftlichen Dokumenten ist es wichtig, Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche zu informieren. Im Ernstfall können sie als Fürsprecher:innen fungieren und dem medizinischen Personal Ihre Behandlungswünsche mitteilen.
Rechtliche Anforderungen an eine gültige Patientenverfügung
Zum Verständnis sei erwähnt: In Deutschland ist eine Patientenverfügung nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich bestimmt und konkret ist, wie der Bundesgerichtshof festgelegt hat.[4] Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1827 BGB. Die Patientenverfügung muss die Behandlungssituationen und die gewünschten oder abgelehnten ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnen.[4]
Praktische Hinweise für Auslandsaufenthalte
Wenn Sie ins Ausland reisen oder dort leben, sollten Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:
Für Kurzreisen:
- Führen Sie Ihre deutsche Patientenverfügung in übersetzter Form mit sich
- Tragen Sie einen Hinweis bei sich, der auf die Existenz der Patientenverfügung aufmerksam macht
- Informieren Sie Ihre Reisebegleiter:innen über den Aufbewahrungsort der Dokumente
Für längere Aufenthalte oder Auswanderung:
- Erstellen Sie eine Patientenverfügung nach den Regeln des Aufenthaltslandes
- Lassen Sie sich von lokalen Fachleuten (Rechtsanwält:innen, Notar:innen) beraten
- Berücksichtigen Sie die medizinischen Möglichkeiten vor Ort in Ihrer Verfügung
Digitale Lösungen
Falls möglich, speichern Sie Ihre Patientenverfügung zusätzlich digital, sodass sie im Notfall schnell zugänglich ist. Viele Länder verfügen jedoch nicht über zentrale Register für Patientenverfügungen, was die Auffindbarkeit erschweren kann.[6]
Fazit: Vorsorge auch im Ausland treffen
Auch wenn eine deutsche Patientenverfügung im Ausland keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt, sollten Sie nicht auf Vorsorge verzichten. Eine übersetzte Version Ihrer Verfügung kann zumindest als wichtiger Hinweis auf Ihre Wünsche dienen. Für längere Auslandsaufenthalte empfiehlt sich die Erstellung eines im jeweiligen Land gültigen Dokumentes.
Berücksichtigen Sie stets die kulturellen, rechtlichen und medizinischen Besonderheiten Ihres Aufenthaltslandes. Eine umfassende Vorsorge, die auf die spezifischen Bedingungen vor Ort abgestimmt ist, gibt Ihnen die bestmögliche Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden - auch wenn Sie sich nicht in Deutschland befinden.