Patientenverfügung im Ausland: Was Sie wissen sollten

Zusammenfassung

Eine deutsche Patientenverfügung ist im Ausland rechtlich meist nicht bindend, kann jedoch als Orientierung für Ärzt:innen dienen, insbesondere wenn sie übersetzt wurde. Für längere Aufenthalte oder Auswanderungen empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung nach den Regeln des jeweiligen Landes. Es ist wichtig, die rechtlichen, kulturellen und medizinischen Besonderheiten des Ziellandes zu berücksichtigen, um die eigenen Wünsche bestmöglich abzusichern.

Eine deutsche Patientenverfügung bietet Ihnen in Deutschland die Möglichkeit, selbst­bestimmt medizinische Entscheidungen für Situationen festzulegen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können. Doch was passiert, wenn Sie sich im Ausland befinden und medizinische Hilfe benötigen? Ist Ihre Verfügung dann überhaupt gültig? Die Antwort ist nicht ganz einfach und bedarf einiger wichtiger Erläuterungen.

Person am Laptop mit Dokumenten, Reisepass und Stethoskop auf Schreibtisch, Sonnenlicht durch Fenster im Hintergrund.

Grundsätzliche Gültigkeit im Ausland

Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Dies ist eine wichtige Tatsache, die viele Menschen nicht kennen.[2][3] Der Grund hierfür ist einfach: Patientenverfügungen basieren auf nationalen Gesetzen und nicht auf inter­nationalen Regelungen.[12] Das bedeutet, dass Ihre deutsche Patientenverfügung im Ausland keine rechtliche Verbind­lichkeit besitzt - unabhängig davon, ob Sie sich in einem EU-Land oder anderswo aufhalten.[12]

Es existiert auch keine inter­national gültige oder EU-weit anerkannte Form der Patienten­verfügung.[2][3] Jedes Land hat seine eigenen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Patienten­willen in medizinischen Extrem­situationen.[11] Für Mediziner:innen im Ausland ist das in ihrem jeweiligen Land geltende Recht maßgeblich, nicht die deutschen Vorgaben.

Trotzdem sinnvoll: Ihre Patientenverfügung im Reisegepäck

Obwohl Ihre deutsche Patientenverfügung im Ausland keine rechtliche Bindung entfaltet, kann es dennoch sehr sinnvoll sein, sie bei Auslands­aufenthalten mitzuführen.[2][3] Das Dokument kann dem ärztlichen Personal wichtige Anhaltspunkte zu Ihren Behand­lungs­wünschen liefern.[11]

Praktischer Tipp: Lassen Sie Ihre Patientenverfügung in die Sprache des Reiselandes oder zumindest ins Englische übertragen und beglaubigen.[11][12] Dies erleichtert es den Mediziner:innen vor Ort, Ihre Wünsche zu verstehen und zu berücksichtigen. Im Notfall kann dadurch wertvolle Zeit gespart werden.

Bedenken Sie jedoch: Auch mit Übersetzung bleibt die letzte Entscheidung immer bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt im jeweiligen Land.[2][3] Es gibt keine Garantie, dass Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden.

Länderspezifische Unterschiede beachten

Die Anerkennung und Berücksichtigung von Patienten­verfügungen variiert stark zwischen verschiedenen Ländern:

Unterschiedliche medizinische Standards

Je nach wirtschaftlicher Situation des Landes können die medizinischen Möglich­keiten deutlich von deutschen Standards abweichen.[12] Eine Faustregel lautet: Je weniger entwickelt das Land bzw. je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto geringer ist das Interesse an der Patienten­verfügung ausländischer Patient:innen.[2][3]

Rechtliche und kulturelle Faktoren

In manchen Ländern existiert keine Möglichkeit für eine rechtlich bindende Patienten­verfügung. In Italien beispielsweise ist eine solche Verfügung nicht möglich.[12] Hier muss eventuell auf alternative Wege zurück­gegriffen werden, etwa die Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters für den Fall der Geschäfts­unfähigkeit.[12]

Wirtschaftliche Interessen

Leider müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass in manchen Regionen nicht immer ethische Gesichts­punkte die Hauptrolle bei medizinischen Entscheidungen spielen. Aus ärmeren Ländern sind Fälle bekannt, in denen europäische Patient:innen entgegen ihrer Patienten­verfügung am Leben erhalten wurden, damit die Kranken­versicherung weiterhin Geld­leistungen überweist.[3][12]

Die Erfahrung zeigt sogar, dass wohlhabende Patient:innen in Kranken­häusern ärmerer Länder manchmal aus finanziellen Interessen künstlich am Leben gehalten werden - selbst wenn keine Überlebens­chance mehr besteht.[3]

Alternativen und Empfehlungen

Für Menschen, die längere Zeit im Ausland leben oder dorthin auswandern möchten, gibt es verschiedene Möglich­keiten:

Nationale Dokumente nutzen

Informieren Sie sich über die Möglich­keiten zur Vorsorge in Ihrem Aufenthalts­land.[11][12] Oft können Sie eine Patienten­verfügung nach den dortigen Regeln erstellen, die dann auch rechtlich bindend ist. In Spanien beispiels­weise können Sie eine spanische Patienten­verfügung aufsetzen, die entweder von drei Zeug:innen unterschrieben oder durch eine:n Notar:in beglaubigt werden muss.[12]

Kombination mit anderen Vorsorge­dokumenten

Suchen Sie nach weiteren Vorsorge­dokumenten, die im jeweiligen Land anerkannt sind, wie Betreuungs­verfügungen oder Vorsorge­vollmachten.[11] Diese können ergänzend zu einer Patienten­verfügung eingesetzt werden, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

Angehörige informieren

Unabhängig von schriftlichen Dokumenten ist es wichtig, Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche zu informieren. Im Ernstfall können sie als Für­sprecher:innen fungieren und dem medizinischen Personal Ihre Behandlungs­wünsche mitteilen.

Rechtliche Anforderungen an eine gültige Patientenverfügung

Zum Verständnis sei erwähnt: In Deutschland ist eine Patienten­verfügung nur dann wirksam, wenn sie inhaltlich bestimmt und konkret ist, wie der Bundes­gerichtshof festgelegt hat.[4] Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1827 BGB. Die Patienten­verfügung muss die Behandlungs­situationen und die gewünschten oder abgelehnten ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnen.[4]

Praktische Hinweise für Auslands­aufenthalte

Wenn Sie ins Ausland reisen oder dort leben, sollten Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Für Kurzreisen:

  • Führen Sie Ihre deutsche Patienten­verfügung in übersetzter Form mit sich
  • Tragen Sie einen Hinweis bei sich, der auf die Existenz der Patienten­verfügung aufmerksam macht
  • Informieren Sie Ihre Reise­begleiter:innen über den Aufbewahrungs­ort der Dokumente

Für längere Aufenthalte oder Auswanderung:

  • Erstellen Sie eine Patienten­verfügung nach den Regeln des Aufenthalts­landes
  • Lassen Sie sich von lokalen Fach­leuten (Rechts­anwält:innen, Notar:innen) beraten
  • Berücksichtigen Sie die medizinischen Möglich­keiten vor Ort in Ihrer Verfügung

Digitale Lösungen

Falls möglich, speichern Sie Ihre Patienten­verfügung zusätzlich digital, sodass sie im Notfall schnell zugänglich ist. Viele Länder verfügen jedoch nicht über zentrale Register für Patienten­verfügungen, was die Auffind­barkeit erschweren kann.[6]

Fazit: Vorsorge auch im Ausland treffen

Auch wenn eine deutsche Patienten­verfügung im Ausland keine rechtliche Verbind­lichkeit besitzt, sollten Sie nicht auf Vorsorge verzichten. Eine übersetzte Version Ihrer Verfügung kann zumindest als wichtiger Hinweis auf Ihre Wünsche dienen. Für längere Auslands­aufenthalte empfiehlt sich die Erstellung eines im jeweiligen Land gültigen Dokumentes.

Berücksichtigen Sie stets die kulturellen, rechtlichen und medizinischen Besonder­heiten Ihres Aufenthalts­landes. Eine umfassende Vorsorge, die auf die spezifischen Bedingungen vor Ort abgestimmt ist, gibt Ihnen die bestmögliche Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden - auch wenn Sie sich nicht in Deutschland befinden.