Patientenverfügung und Palliativmedizin: 10 wichtige Fragen im Überblick
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Behandlungswünsche für Situationen festzulegen, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann, und ist rechtlich bindend, wenn sie klar formuliert ist. Sie spielt besonders in der Palliativmedizin eine wichtige Rolle, da sie die Linderung von Beschwerden und die Wahrung der Lebensqualität am Lebensende unterstützt. Durch die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder Bevollmächtigte sicherstellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er selbst nicht mehr über medizinische Behandlungen entscheiden kann. Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, vorab festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen in solchen Fällen gewünscht oder abgelehnt werden. Besonders im Zusammenhang mit der Palliativmedizin, die sich auf die Linderung von Beschwerden und die Verbesserung der Lebensqualität bei schwerkranken Menschen konzentriert, spielt die Patientenverfügung eine zentrale Rolle. Dieser Artikel beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zu diesem Thema und gibt praktische Hilfestellung für Betroffene und Angehörige.

1. Was ist eine Patientenverfügung und wofür ist sie notwendig?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie vorab festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Dies kann bei schweren Erkrankungen, nach Unfällen oder im hohen Alter relevant werden, wenn Sie beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall handlungsunfähig werden[2].
Die gesetzliche Grundlage der Patientenverfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, sofern sie klar und eindeutig formuliert ist und die beschriebene Situation mit der tatsächlichen Behandlungssituation übereinstimmt[2]. Die Verbindlichkeit ist nicht an ein bestimmtes Krankheitsstadium gebunden.
Eine Patientenverfügung ist besonders dann notwendig, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Behandlung am Lebensende respektiert werden. Sie können darin festlegen, ob Sie in bestimmten Situationen künstlich ernährt oder beatmet werden möchten, ob eine Wiederbelebung durchgeführt werden soll oder welche schmerzlindernden Maßnahmen Sie wünschen[2].
2. Was ist Palliativmedizin und wie hängt sie mit der Patientenverfügung zusammen?
Palliativmedizin ist die medizinische Fachrichtung, die sich primär auf die Beschwerdelinderung und Aufrechterhaltung der Lebensqualität bei Patient:innen mit unheilbaren, fortschreitenden Erkrankungen konzentriert[11]. Dabei geht es nicht um Lebensverlängerung um jeden Preis, sondern um bestmögliche Lebensqualität bis zum Ende.
In der Palliativmedizin steht die Schmerzlinderung im Vordergrund, aber auch andere belastende Symptome werden behandelt. Zudem erhalten Patient:innen psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung. Die Palliativmedizin bezieht auch die Angehörigen in die Betreuung ein[3].
Der Zusammenhang zwischen Palliativmedizin und Patientenverfügung ist eng: In der Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche palliativmedizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen. Sie können beispielsweise bestimmen, dass bei einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet und stattdessen eine palliative Betreuung eingeleitet werden soll.
Ein Fallbeispiel verdeutlicht dies: Thomas S., der an einer schweren Lungenerkrankung litt, entschied sich für Palliativmedizin und legte in seiner Patientenverfügung fest, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr künstlich beatmet werden wollte, um Beschwerden mit palliativmedizinischen Mitteln zu lindern, auch wenn dies ein früheres Versterben bedeuten würde.
3. Wer kann eine Patientenverfügung erstellen und was sind die Voraussetzungen?
Grundsätzlich kann jede volljährige und einwilligungsfähige Person eine Patientenverfügung erstellen[2]. “Einwilligungsfähig” bedeutet, dass Sie die Tragweite Ihrer Entscheidungen verstehen und abwägen können.
Die formalen Voraussetzungen für eine gültige Patientenverfügung sind:
- Sie muss schriftlich verfasst sein
- Sie muss datiert und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben sein
- Die darin getroffenen Entscheidungen müssen freiverantwortlich, also ohne äußeren Druck, getroffen worden sein[11]
Eine notarielle Beglaubigung ist in Deutschland nicht zwingend erforderlich, kann aber empfohlen werden[2][5]. Die Patientenverfügung wird mit Datum und eigenhändiger Unterschrift wirksam[5]. Sie kann jederzeit widerrufen werden können und sollte regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht[2].
Es ist sinnvoll, sich vor der Erstellung einer Patientenverfügung ärztlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um medizinische Entscheidungen geht[10]. Dies kann dazu beitragen, dass die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche medizinisch sinnvoll und umsetzbar sind.
4. Welche Inhalte sollte eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkrete Anweisungen zu verschiedenen medizinischen Maßnahmen enthalten. Dazu gehören:
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Künstliche Beatmung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Dialyse
- Antibiotikagabe
- Schmerzbehandlung und andere palliativmedizinische Maßnahmen
- Organspende[11]
Besonders wichtig ist es, die konkreten Situationen zu beschreiben, für die diese Anweisungen gelten sollen, zum Beispiel:
- Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
- Irreversible Bewusstlosigkeit oder Wachkoma
- Fortgeschrittene Demenzerkrankung
- Schwere Gehirnschädigung ohne Aussicht auf Besserung[11]
Laut Bundesgerichtshof reichen pauschale Formulierungen wie “keine lebensverlängernden Maßnahmen” nicht aus[5]. Die Anweisungen müssen möglichst konkret sein, um in der jeweiligen Situation anwendbar zu sein.
Auch persönliche Wertvorstellungen, religiöse Überzeugungen und individuelle Einstellungen zum Leben und Sterben können in der Patientenverfügung festgehalten werden und helfen, den Patientenwillen im Zweifel besser zu verstehen[11].
5. Wie sollte eine Patientenverfügung formuliert sein?
Die Formulierung einer Patientenverfügung ist für ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit entscheidend. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden, dass allgemeine Aussagen wie “keine lebensverlängernden Maßnahmen” nicht ausreichen[5]. Die Anweisungen müssen so konkret wie möglich sein.
Statt zu schreiben “Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen” ist es besser zu formulieren: “Für den Fall, dass ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, wünsche ich keine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, keine künstliche Beatmung und keine Wiederbelebungsmaßnahmen. Ich wünsche jedoch eine angemessene Schmerztherapie, auch wenn diese mein Leben verkürzen könnte.”[11]
Ein Fallbeispiel unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen: Herbert S. hatte in seiner Patientenverfügung lediglich festgehalten, dass er “lebensverlängernde Maßnahmen unter jeden Umständen ausschließt” und “würdevoll sterben” möchte. Diese vagen Formulierungen waren für die behandelnden Ärzt:innen nicht eindeutig genug, um konkrete Behandlungsentscheidungen zu treffen.
Es ist zudem hilfreich, persönliche Wertvorstellungen und Überzeugungen zu erläutern, um Ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu machen. Dies kann Ärzt:innen und Angehörigen helfen, Ihren Willen besser zu verstehen und umzusetzen[7].
6. Wie verhält sich die Patientenverfügung zur Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht ergänzen sich: Während die Patientenverfügung festlegt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind[5].
Die Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, weil sie einer Person Ihres Vertrauens die rechtliche Befugnis gibt, Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen[2]. Die bevollmächtigte Person kann:
- mit Ärzt:innen sprechen und Ihre Wünsche vermitteln
- Einsicht in Ihre Krankenakten nehmen
- über medizinische Behandlungen entscheiden, die in der Patientenverfügung nicht explizit geregelt sind
- sicherstellen, dass Ihre Patientenverfügung beachtet wird
Ohne Vorsorgevollmacht muss im Bedarfsfall ein rechtlicher Betreuer vom Gericht bestellt werden, was Zeit in Anspruch nehmen kann und möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht[10].
Die bevollmächtigte Person ist verpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Sie darf nicht ihren eigenen Willen an die Stelle Ihres Patientenwillens setzen[11].
Es empfiehlt sich daher, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gemeinsam zu erstellen und sicherzustellen, dass die bevollmächtigte Person Ihre Wünsche und Wertvorstellungen genau kennt[5].
7. Wie wird die Patientenverfügung in der palliativen Situation umgesetzt?
In der palliativen Situation, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist und es primär um Beschwerdelinderung und Lebensqualität geht, ist die Patientenverfügung ein wichtiges Instrument, um den Behandlungsweg gemäß den eigenen Wünschen zu gestalten[6].
Die Umsetzung läuft typischerweise so ab:
- Ärzt:innen und Pflegefachkräfte prüfen, ob die aktuelle Situation mit der in der Patientenverfügung beschriebenen übereinstimmt.
- Sie konsultieren die bevollmächtigte Person oder den rechtlichen Betreuer, falls vorhanden.
- Gemeinsam wird der Patientenwille ermittelt und entsprechend gehandelt[11].
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angelika U. hatte in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie bei fortgeschrittener Demenz ohne Heilungschancen nicht künstlich ernährt werden möchte. Als sie tatsächlich an Demenz erkrankte und sich im Endstadium befand, legte ihr Hausarzt die Patientenverfügung vor. Die Ärzt:innen verzichteten daraufhin auf lebensverlängernde Maßnahmen und ließen Angelika wie von ihr gewünscht aus dem Leben scheiden.
Palliativmediziner:innen betonen die Bedeutung der Patientenverfügung in der Palliativversorgung. Prof. Dr. Dr. Berend Feddersen vom Klinikum der LMU München empfiehlt Ärzt:innen, neugierig zu sein und die richtigen Fragen zu stellen, um den Patientenwillen zu erfassen. Er beschreibt auch das Konzept “Behandlung im Voraus Planen”, das auf einer qualifizierten Gesprächsbegleitung basiert und eine gründliche medizinische Vorausplanung ermöglicht[3].
8. Was geschieht, wenn keine oder eine unklare Patientenverfügung vorliegt?
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die vorhandene Patientenverfügung nicht auf die konkrete Situation anwendbar ist, müssen Entscheidungen auf Basis des mutmaßlichen Patientenwillens getroffen werden[11].
In diesem Fall entscheidet die bevollmächtigte Person oder der rechtliche Betreuer nach Erörterung mit den behandelnden Ärzt:innen über die anstehenden medizinischen Maßnahmen. Dabei muss sie oder er sich am mutmaßlichen Willen des Patienten orientieren, also daran, wie der Patient selbst entscheiden würde, wenn er könnte[10].
Um den mutmaßlichen Willen zu ermitteln, werden frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und persönliche Wertvorstellungen des Patienten herangezogen. Auch Gespräche mit Angehörigen und Freund:innen können Aufschluss geben[11].
Bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen, wie dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, kann es notwendig sein, das Betreuungsgericht einzuschalten, wenn sich die beteiligten Personen nicht einig sind[10].
Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, eine klare und konkrete Patientenverfügung zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Zudem sollten Sie mit Ihren Angehörigen und der bevollmächtigten Person über Ihre Wünsche sprechen, damit diese im Ernstfall in Ihrem Sinne entscheiden können[9].
9. Wie oft sollte die Patientenverfügung aktualisiert werden?
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Ihren aktuellen Wünschen entspricht[2]. Medizinische Fortschritte, veränderte Lebensumstände oder neue Erkenntnisse können dazu führen, dass Sie Ihre Einstellung zu bestimmten Behandlungsoptionen ändern.
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre zu überprüfen. Bei einer Überprüfung ohne Änderungswunsch genügt es, das Dokument mit Datum neu zu unterschreiben, um zu dokumentieren, dass der Inhalt weiterhin Ihrem Willen entspricht[5].
Eine Aktualisierung der Patientenverfügung ist besonders in folgenden Situationen sinnvoll:
- Bei einer schwerwiegenden Diagnose oder Veränderung des Gesundheitszustands
- Vor geplanten größeren medizinischen Eingriffen
- Bei einer grundlegenden Änderung der persönlichen Lebensumstände (wie Heirat, Scheidung, Tod eines Partners)
- Bei Änderungen der gesetzlichen Regelungen[7]
Es ist hilfreich, bei jeder Aktualisierung der Patientenverfügung auch die bevollmächtigte Person oder den Betreuer zu informieren und die aktualisierten Wünsche zu besprechen. So kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall nach Ihren aktuellen Wünschen gehandelt wird[10].
10. Wo kann ich mich zu Patientenverfügung und Palliativmedizin beraten lassen?
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung und Fragen zur Palliativmedizin gibt es verschiedene Anlaufstellen für Beratung:
- Hausärzt:innen und Fachärzt:innen: Sie können medizinische Aspekte erklären und bei der Formulierung der Patientenverfügung helfen[3].
- Palliativmediziner:innen: Sie haben besondere Expertise im Bereich der Versorgung am Lebensende und können wertvolle Hinweise geben[3].
- Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden: Sie bieten kostenlose Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an[5].
- Rechtsanwält:innen und Notar:innen: Sie können bei rechtlichen Fragen beraten und die Dokumente beurkunden[5].
- Hospizvereine und Palliativstationen: Sie verfügen über reiche Erfahrung in der Begleitung von Menschen am Lebensende[3].
Das Bundesministerium der Justiz stellt eine ausführliche Broschüre mit Textbausteinen für Patientenverfügungen zur Verfügung, die als Orientierungshilfe dienen kann[11]. Zudem bietet das Konzept “Behandlung im Voraus Planen” (BVP) eine qualifizierte Gesprächsbegleitung, besonders für Menschen in Pflegeeinrichtungen[3].
Eine ärztliche Beratung vor Erstellung der Patientenverfügung wird empfohlen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass die medizinischen Aspekte korrekt verstanden und die Wünsche präzise formuliert werden[3].
Fallbeispiele zur Patientenverfügung
Demenz und Patientenverfügung
Angelika U. hatte zwei Jahre vor ihrer Erkrankung eine individuelle Patientenverfügung erstellt, in der sie festlegte, dass sie bei fortgeschrittener Demenz ohne Heilungschancen nicht künstlich ernährt werden möchte.
Als Angelika tatsächlich im Endstadium der Demenz war und nicht mehr sprechen, gehen und selbstständig essen konnte, legte ihr Hausarzt, der ihre Wünsche kannte, die Patientenverfügung vor. Die behandelnden Ärzt:innen respektierten ihren Willen und verzichteten auf lebensverlängernde Maßnahmen, sodass Angelika ihren Wünschen entsprechend aus dem Leben scheiden konnte.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine klar formulierte Patientenverfügung ist, die konkrete Situationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen beschreibt.
Palliativmedizin als bewusste Entscheidung
Thomas S. litt an einer schweren Lungenerkrankung und musste immer häufiger intensivmedizinisch behandelt und künstlich beatmet werden. Als sich sein Zustand verschlechterte und klar wurde, dass die Erkrankung ins Endstadium gelangt war, informierte ihn sein Arzt über die Optionen: weiterhin intensivmedizinische Behandlung mit maschineller Beatmung oder palliativmedizinische Betreuung mit Linderung der Beschwerden durch Medikamente, was jedoch ein früheres Versterben bedeuten würde.
Thomas entschied sich für die Palliativmedizin und legte nach Absprache mit seinem Arzt in seiner Patientenverfügung fest, dass er ab einem bestimmten Datum nicht mehr künstlich beatmet werden möchte. Dies ermöglichte ihm, seine letzte Lebensphase ohne belastende Intensivbehandlungen zu verbringen und in Würde zu sterben.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die Palliativmedizin in Kombination mit einer Patientenverfügung dazu beitragen kann, die Lebensqualität am Ende des Lebens zu verbessern und selbstbestimmt zu sterben.
Probleme bei unklaren Formulierungen
Herbert S. hatte seine Patientenverfügung ohne Beratung selbst verfasst. Er schrieb darin, dass er “lebensverlängernde Maßnahmen unter jeden Umständen ausschließt” und “würdevoll sterben” möchte. Als medizinischer Laie ging er davon aus, dass diese Formulierungen eindeutig seien.
Als Herbert in eine Situation kam, in der er nicht mehr selbst entscheiden konnte, standen die Ärzt:innen vor einem Problem: Was genau meinte Herbert mit “lebensverlängernden Maßnahmen”? Schloss dies auch Antibiotika bei einer behandelbaren Infektion ein? Was bedeutete für ihn “würdevoll sterben”?
Aufgrund der unklaren Formulierungen war es schwierig, Herberts tatsächlichen Willen zu ermitteln, was zu Unsicherheiten bei der Behandlung führte und möglicherweise nicht seinen eigentlichen Wünschen entsprach.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig präzise Formulierungen in einer Patientenverfügung sind und warum eine fachkundige Beratung bei der Erstellung sinnvoll ist.
Selbstbestimmung am Lebensende
Die Auseinandersetzung mit den Themen Patientenverfügung und Palliativmedizin ist eine persönliche Entscheidung, die jedoch große Bedeutung für Ihre Selbstbestimmung am Lebensende haben kann. Eine gut durchdachte und klar formulierte Patientenverfügung kann sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können[3].
Die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet den besten Schutz für Ihre Selbstbestimmung. Während die Patientenverfügung Ihre Behandlungswünsche festhält, ermöglicht die Vorsorgevollmacht einer Person Ihres Vertrauens, diese Wünsche durchzusetzen[5].
Besonders im Kontext der Palliativmedizin, die sich auf die Verbesserung der Lebensqualität bei schwerer Krankheit konzentriert, kann eine Patientenverfügung dazu beitragen, einen selbstbestimmten und würdevollen Weg am Lebensende zu gehen[1].
Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung, lassen Sie sich beraten und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche. Überprüfen und aktualisieren Sie das Dokument regelmäßig, damit es stets Ihren aktuellen Vorstellungen entspricht[2].
Letztendlich geht es darum, dass Sie auch in schwierigen Zeiten die Kontrolle über Ihre medizinische Behandlung behalten und Ihr Leben bis zum Ende nach Ihren eigenen Wertvorstellungen gestalten können[10].