Patientenverfügung und Koma: 10 wichtige Fragen im Überblick

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-03-03

letzte Änderung:

2021-05-15

Wer eine Patientenverfügung verfasst, kommt um das Thema Koma und künstliche Ernährung nicht herum. Doch was ist Koma eigentlich? Welche Koma-Stadien gibt es und kann man aus einem Koma wieder aufwachen? Wir möchten Ihnen Klarheit verschaffen und beantworten die 10 wichtigsten Fragen!

Patientenverfügung und Komma

1. Was ist ein Koma?

Der Begriff „Koma“ stammt aus dem Griechischen. Übersetzt bedeutet Koma „tiefer Schlaf“ – ein Patient im Koma schläft jedoch nicht, sondern befindet sich in tiefer Bewusstlosigkeit. In einem voll ausgeprägten Koma-Stadium reagiert der Mensch weder auf Außenreize noch lässt er sich durch starke Schmerzreize aufwecken. Meist muss das Herz-Kreislauf-System durch intensivmedizinische Maßnahmen künstlich aufrechterhalten werden.

Übrigens: Ein Koma kann einige Tage oder mehrere Wochen dauern. In diesem Zeitraum muss sich der Zustand des Patienten bessern – oder es tritt der Hirntod ein.

2. Welche Koma-Stufen gibt es?

Man unterscheidet zwischen vier verschiedenen Stufen eines Komas, deren Übergang fließend ist:

  • Leichtes Koma, Stufe I: Der Patient reagiert auf schmerzhafte Reize mit gezielten Abwehrbewegungen. Auch Pupillenreaktion und Atmung sind noch normal.
  • Leichtes Koma, Stufe II: Der Patient reagiert auf Schmerzreise deutlich langsamer und ungezielt. Zudem lassen sich Lähmungen und Pupillenstörungen als erste Anzeichen von Hirnschädigungen erkennen.
  • Tiefes Koma, Stufe III: Der Patient zeigt keine Schmerzabwehrreaktionen mehr und nur noch ungezielte Bewegungen. Außerdem ist die Pupillenreaktion teilweise eingeschränkt.
  • Tiefes Koma, Stufe VI: Der Patient zeigt keinerlei Schmerzreaktionen. Die Pupillen sind geweitet und reagieren nicht mehr auf Licht. Aufgrund der Spontanatmung können viele Patienten noch selbständig atmen.

3. Wie entsteht ein Koma?

Ein komatöser Zustand ist keine Erkrankung. Es handelt sich um ein Symptom, das durch verschiedene Krankheiten entstehen kann – zum Beispiel durch Schädel-Hirn-Traumata oder Schlaganfälle. Auch Herzinfarkte, Gehirntumore, entzündliche und degenerative Gehirnerkrankungen, Leber- oder Nierenversagen und schwere Schilddrüsenstörungen können ein Koma herbeiführen.

4. Wie erfolgt die Koma-Diagnose?

Ärzte nutzen häufig die sogenannte „Glasgow Coma Scale“ (GCS). Dieses einheitliche Punktesystem teilt Komapatienten nach verschiedenen Kriterien ein – zum Beispiel nach Ansprechbarkeit, Schmerzreaktionen und Pupillenreaktion. Während ein Mensch mit uneingeschränktem Bewusstsein 15 Punkte erreicht, befindet sich ein Mensch mit 3 oder weniger Punkten im tiefen Koma. Mit bildgebenden Verfahren (zum Beispiel Magnetresonanztomographie) können Ärzte mögliche Koma-Ursachen diagnostizieren.

5. Kann man aus einem Koma wieder aufwachen?

Grundsätzlich ist ein Aufwachen aus einem Koma nicht wahrscheinlich, aber möglich – immer wieder gibt es Fälle von Menschen, die nach einem Koma wieder aufgewacht sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Ausmaß der Gehirnschädigung. Vor allem bei langem Sauerstoffmangel oder einem Ausfall der Blutzirkulation stehen die Überlebenschancen schlecht. Bessere Heilungschancen haben dagegen Patienten, die durch ein Schädel-Hirn-Trauma ins Koma gefallen sind.

6. Was versteht man unter einem Wachkoma?

Wachkoma ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das „Apallische Syndrom“. In einer solchen Form des Komas ist nur das Großhirn ausgefallen und das Stammhirn bleibt funktionstüchtig – deshalb scheint der Patient wach zu sein und seine Augen sind geöffnet. Da der Patient seine Umwelt jedoch nicht wahrnimmt, ist der Begriff „Wachkoma“ irreführend. Selbst Bewegungen von Gliedmaßen, Weinen oder Lachen sind nur Reflexe des Patienten.

Übrigens: Schätzungsweise fallen 3.000 bis 5.000 Menschen in Deutschland jedes Jahr ins Wachkoma.

7. Was ist ein künstliches Koma?

Künstliches Koma bezeichnet den gezielt herbeigeführten komatösen Zustand – meist durch niedrig dosierte Narkosemedikamente. Es handelt sich also um eine Langzeitnarkose, während der Patient intensivmedizinisch behandelt wird. Das künstliche Koma reduziert den Stoffwechsel und den Sauerstoffbedarf des Gehirns und verhindert, dass Nervenzellen beschädigt werden oder Schwellung und Hirndruck weiter ansteigen. Nach erfolgreicher Behandlung werden die Medikamente langsam abgesetzt und der Patient erwacht aus seinem Koma.

8. Was bedeutet künstliche Ernährung?

Koma-Patienten können weder selbständig essen noch trinken. Deshalb ist im komatösen Zustand fast immer eine künstliche Ernährung notwendig – dabei werden dem Körper zum Beispiel durch eine Ernährungssonde oder über die Venen Nährstoffe zugeführt.

9. Was ist das Locked-in-Syndrom?

Das Locked-in-Syndrom ist vom Koma zu unterscheiden. Während Patienten im Koma nicht mehr bei Bewusstsein sind, haben Betroffene eines Locked-in-Syndroms das volle Bewusstsein – können sich aber dennoch nicht bewegen oder mit ihrer Umwelt kommunizieren. Der Körper ist meist gelähmt (mit Ausnahme der Augen) und die Patienten sind quasi im eigenen Körper eingeschlossen (in Engl. „locked in“). Schmerzempfinden, Hör- und Sehvermögen und das Sprachverständnis funktionieren bei einem Locked-in-Syndrom weiterhin.

10. Was kann ich zum Koma in meiner Patientenverfügung festlegen?

Mit einer Patientenverfügung können Sie über medizinische und pflegerische Maßnahmen entscheiden. Dazu gehören natürlich auch Themen wie (Wach-)Koma, künstliches Koma und künstliche Ernährung. Sie können Ihre Wünsche und Gedanken aufschreiben und Einschränkungen vornehmen – zum Beispiel die Dauer des Komas auf einen bestimmten Zeitraum beschränken oder künstliche Ernährung grundsätzlich ablehnen. Meiden Sie jedoch allgemein formulierte Vorlagen, die zum Download im Internet angeboten werden.

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