Patientenverfügung und Koma: 10 wichtige Fragen und Antworten für Ihre Vorsorge
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Vorsorgeinstrument, um im Falle eines Komas oder ähnlicher Bewusstseinsstörungen den eigenen Willen zu medizinischen Maßnahmen klar festzulegen. Sie gewährleistet Selbstbestimmung, entlastet Angehörige und gibt Ärzt:innen rechtlich bindende Handlungsanweisungen. Wichtig sind präzise Formulierungen, regelmäßige Aktualisierungen und ergänzende Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Koma und den damit verbundenen medizinischen Entscheidungen gehört zu den wichtigsten Aspekten einer umfassenden Vorsorgeplanung. Ein komatöser Zustand kann jeden Menschen unvorhergesehen treffen - durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder andere medizinische Komplikationen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über das Zusammenspiel von Patientenverfügung und Koma sowie die Möglichkeiten, Ihren eigenen Willen auch dann durchzusetzen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Das Koma verstehen - Definitionen und Grundlagen
1. Was ist ein Koma?
Der Begriff “Koma” stammt aus dem Griechischen und bedeutet “tiefer Schlaf”. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um Schlaf, sondern um die schwerste Form einer Bewusstseinsstörung. Menschen im Koma befinden sich in einem Zustand tiefer Bewusstlosigkeit und reagieren weder auf Außenreize noch lassen sie sich durch starke Schmerzreize aufwecken[7].
Im Gegensatz zum normalen Schlaf ist das Koma ein pathologischer Zustand, bei dem die Gehirnfunktion erheblich beeinträchtigt ist. Die betroffene Person nimmt ihre Umgebung nicht wahr und kann nicht kommunizieren. In vielen Fällen muss das Herz-Kreislauf-System durch intensivmedizinische Maßnahmen künstlich aufrechterhalten werden.
Ein komatöser Zustand kann zeitlich begrenzt sein - von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Während dieser Zeit muss sich der Zustand der Person verbessern, oder es kann zum Hirntod kommen. Die Prognose hängt stark von der Ursache des Komas und dem allgemeinen Gesundheitszustand der betroffenen Person ab[7].
2. Welche Koma-Stufen gibt es?
Medizinisch werden vier verschiedene Stufen des Komas unterschieden, deren Übergänge fließend sein können. Diese Klassifikation hilft den medizinischen Fachkräften, den Schweregrad der Bewusstseinsstörung zu beurteilen und den Verlauf zu dokumentieren[7][8]:
Leichtes Koma, Stufe I:
In dieser mildesten Form reagieren die Patient:innen noch auf schmerzhafte Reize mit gezielten Abwehrbewegungen. Die Pupillen zeigen normale Reaktionen auf Lichteinfall, und auch die Atmung funktioniert ohne Unterstützung. Es besteht eine gewisse Restaktivität des Gehirns[7][8].
Leichtes Koma, Stufe II:
Auf dieser Stufe werden die Reaktionen auf Schmerzreize deutlich langsamer und ungerichteter. Die betroffene Person wehrt Schmerzreize nur noch ungezielt ab. Der Pupillenreflex funktioniert noch, jedoch können bereits erste Anzeichen von Hirnschädigungen erkennbar sein, wie Lähmungen und Pupillenstörungen[7][8].
Tiefes Koma, Stufe III:
In diesem fortgeschrittenen Stadium zeigt die betroffene Person keine gezielten Schmerzabwehrreaktionen mehr, sondern nur noch ungerichtete Bewegungen. Die Pupillenreaktion auf Licht ist teilweise eingeschränkt, was auf eine zunehmende Störung der Gehirnfunktion hindeutet[7][8].
Tiefes Koma, Stufe IV:
Bei der schwersten Form des Komas zeigt die betroffene Person keinerlei Reaktion auf Schmerzreize mehr. Die Pupillen sind geweitet und reagieren nicht mehr auf Lichteinfall. Trotz der schweren Hirnfunktionsstörung können viele Patient:innen in diesem Stadium noch selbständig atmen, da die Funktion des Hirnstamms, der die Atmung kontrolliert, noch erhalten sein kann[7].
3. Wie entsteht ein Koma?
Ein komatöser Zustand ist keine eigenständige Erkrankung, sondern ein Symptom, das durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden kann[7]. Die wichtigsten Auslöser lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
Erkrankungen des Gehirns:
- Schlaganfall durch Durchblutungsstörungen im Gehirn
- Schädel-Hirn-Trauma, beispielsweise durch Unfälle
- Hirnblutungen
- Hirnhautentzündung (Meningitis)
- Gehirnentzündung (Enzephalitis)
- Epileptische Anfälle
- Gehirntumoren[7]
Stoffwechselstörungen (metabolisches Koma):
- Kreislaufversagen mit mangelhafter Durchblutung des Gehirns
- Sauerstoffmangel (Hypoxie)
- Unterzuckerung (Hypoglykämie) bei Diabetes
- Überzuckerung (Hyperglykämie, diabetisches Koma)
- Nierenversagen (urämisches Koma)
- Leberversagen (hepatisches Koma)[7]
Vergiftungen:
- Drogen und Alkohol
- Medikamentenüberdosierungen
- Giftstoffe
- Narkosemittel[7]
Die Ursache des Komas beeinflusst maßgeblich die Prognose und Behandlungsmöglichkeiten. Während manche Formen, wie beispielsweise durch Medikamente oder Unterzuckerung verursachte Komazustände, oft vollständig reversibel sind, können schwere Hirnverletzungen oder lang anhaltender Sauerstoffmangel zu bleibenden Schäden führen[7].
4. Wie erfolgt die Koma-Diagnose?
Zur Diagnose und Beurteilung eines komatösen Zustandes verwenden Ärzt:innen standardisierte Bewertungsinstrumente und verschiedene diagnostische Verfahren:
Die Glasgow Coma Scale (GCS) ist das am häufigsten genutzte Bewertungssystem. Diese Skala bewertet drei Kategorien der Reaktionsfähigkeit:
- Augenöffnung (1-4 Punkte)
- Verbale Reaktion (1-5 Punkte)
- Motorische Reaktion (1-6 Punkte)
Die Punkte werden addiert, wobei ein Wert von 15 vollständiges Bewusstsein anzeigt. Ein Wert von 8 oder weniger weist auf ein Koma hin. Je niedriger der Gesamtwert, desto schwerer ist die Bewusstseinsstörung[8].
Neben der klinischen Beurteilung kommen verschiedene diagnostische Verfahren zum Einsatz:
- Bildgebende Verfahren wie Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) zur Darstellung des Gehirns und möglicher Schädigungen
- Elektroenzephalographie (EEG) zur Messung der elektrischen Hirnaktivität
- Laboruntersuchungen zur Bestimmung von Blutwerten, die auf Stoffwechselstörungen oder Vergiftungen hinweisen können
Die gründliche Diagnose ist entscheidend, um zwischen einem echten Koma und anderen Zuständen wie dem Locked-in-Syndrom zu unterscheiden, bei dem Betroffene bei vollem Bewusstsein sind, aber aufgrund einer Lähmung nicht kommunizieren können.
Prognose und besondere Formen
5. Kann man aus einem Koma wieder aufwachen?
Die Möglichkeit des Erwachens aus einem Koma hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Ursache des Komas: Bei Stoffwechselstörungen oder Vergiftungen ist die Prognose oft besser als bei schweren Hirnverletzungen.
- Dauer des Komas: Je länger ein Koma andauert, desto geringer werden tendenziell die Chancen auf vollständige Erholung.
- Tiefe des Komas: Leichtere Koma-Stufen haben generell bessere Prognosen.
- Alter und Gesundheitszustand: Jüngere Patient:innen mit guter Grundgesundheit haben oft bessere Erholungschancen.
Das Erwachen aus dem Koma erfolgt in den meisten Fällen nicht plötzlich wie oft in Filmen dargestellt, sondern schrittweise. Betroffene durchlaufen häufig verschiedene Phasen zunehmenden Bewusstseins, bevor sie vollständig wach sind. Dieser Prozess kann Tage bis Wochen dauern.
Nach einem Koma können verschiedene Folgezustände auftreten:
- Vollständige Erholung ohne bleibende Schäden
- Leichte bis schwere körperliche oder kognitive Einschränkungen
- Übergang in einen Zustand minimalen Bewusstseins oder ein Wachkoma
6. Was versteht man unter einem Wachkoma?
Das Wachkoma (auch “vegetativer Zustand” genannt) unterscheidet sich grundlegend vom klassischen Koma. Während Personen im Koma völlig bewusstlos sind, zeigen Menschen im Wachkoma bestimmte Wachheitszeichen[7][10]:
- Schlaf-Wach-Rhythmus mit geöffneten Augen während der Wachphasen
- Erhaltene Reflexe und autonome Körperfunktionen
- Spontane Bewegungen, die jedoch nicht willentlich gesteuert werden können
- Keine oder sehr eingeschränkte Reaktion auf Umweltreize
- Keine erkennbare Kommunikationsfähigkeit[7]
Laut § 1827 BGB kann in einer Patientenverfügung auch die Situation eines Wachkomas als Anwendungsfall definiert werden. In den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums wird das Wachkoma wie folgt beschrieben: “Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.”[10]
Das Wachkoma entsteht häufig als Folgezustand eines Komas. In seltenen Fällen können sich auch bei Wachkoma-Patient:innen nach mehreren Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen, die ein eingeschränkt selbstbestimmtes Leben erlauben. Eine sichere Voraussage, ob die betroffene Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihr Leben lang als Pflegefall betreut werden müssen, ist bislang nicht möglich[10].
7. Was ist ein künstliches Koma?
Im Gegensatz zum pathologischen Koma, das durch Erkrankungen oder Verletzungen entsteht, wird das künstliche Koma gezielt durch Medikamente herbeigeführt. Medizinisch korrekt wird es als “tiefe Sedierung” oder “Barbiturat-Koma” bezeichnet.
Gründe für ein künstliches Koma:
- Schutz des Gehirns nach schweren Verletzungen oder Operationen
- Reduzierung des Hirndrucks bei Schwellungen
- Kontrolle von Krampfanfällen, die nicht auf andere Behandlungen ansprechen
- Ermöglichung bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen wie maschinelle Beatmung[8]
Das künstliche Koma wird durch kontinuierliche Gabe von Narkosemitteln aufrechterhalten. Anders als beim natürlichen Koma ist die Tiefe genau steuerbar und kann bei Bedarf angepasst werden. Zudem ist es jederzeit beendbar, indem die Medikamentenzufuhr gestoppt wird.
Das Aufwachen aus einem künstlichen Koma erfolgt üblicherweise schrittweise über einen kontrollierten Zeitraum, während die Medikamente ausgeschlichen werden. Die Aufwachphase kann je nach Dauer des künstlichen Komas und verwendeten Medikamenten unterschiedlich lange dauern.
Patientenverfügung und Koma
8. Warum ist eine Patientenverfügung bei möglichem Koma wichtig?
Ein Koma stellt eine typische Situation dar, in der betroffene Personen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung entscheiden können. Ohne Patientenverfügung entsteht eine schwierige Situation[8][9]:
- Ärzt:innen müssen den mutmaßlichen Willen der Patient:innen ermitteln
- Angehörige können oft nur begrenzt Auskunft geben
- Bei unklarer Sachlage werden in der Regel alle medizinisch indizierten Maßnahmen durchgeführt[8]
Mit einer Patientenverfügung hingegen:
- Bleibt Ihre Selbstbestimmung auch im bewusstlosen Zustand gewahrt
- Erhalten behandelnde Ärzt:innen klare Handlungsanweisungen
- Werden Angehörige von schwierigen Entscheidungen entlastet
- Können Sie festlegen, welche Maßnahmen Sie in dieser Situation wünschen oder ablehnen[9]
Besonders bei längerdauernden Bewusstseinsstörungen wie Koma oder Wachkoma stellen sich grundlegende Fragen zur künstlichen Ernährung, Beatmung oder anderen lebensverlängernden Maßnahmen. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit über Ihren Willen und ist für alle Beteiligten rechtlich bindend[8].
Die rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen ist in § 1827 BGB verankert. Dort ist festgelegt, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille verbindlich ist, wenn er auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft[8].
9. Was sollte in einer Patientenverfügung für den Fall eines Komas geregelt sein?
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung für den Fall eines Komas oder Wachkomas sollten Sie zu folgenden Punkten klare Festlegungen treffen[10]:
Medizinische Maßnahmen:
- Künstliche Ernährung (über Magensonde oder PEG-Sonde)
- Künstliche Beatmung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Dialyse bei Nierenversagen
- Gabe von Antibiotika bei Infektionen
- Schmerzbehandlung und Symptomlinderung[10]
Zeitliche Aspekte:
Es ist ratsam, unterschiedliche Situationen zu berücksichtigen:
- Akutes Koma mit unklarer Prognose
- Länger andauerndes Koma (z.B. mehr als vier Wochen)
- Übergang in ein Wachkoma
- Irreversible Hirnschädigung ohne Aussicht auf Besserung[10]
In den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums wird empfohlen, den Fall einer irreversiblen Bewusstlosigkeit genauso zu berücksichtigen wie den Fall, dass man infolge einer Gehirnschädigung “nicht mehr in der Lage bin, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.”[10]
Persönliche Wertvorstellungen:
Ihre Verfügung wird aussagekräftiger, wenn Sie Ihre grundlegenden Einstellungen darlegen, etwa:
- Was bedeutet für Sie Lebensqualität?
- Wie stehen Sie zu lebensverlängernden Maßnahmen bei schweren Hirnschäden?
- Welche religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sind für Sie maßgeblich?[8][9]
10. Wie formuliert man eine Patientenverfügung für den Fall eines Komas?
Bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung für den Fall eines Komas oder Wachkomas sollten Sie auf Klarheit und Präzision achten:
Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie “keine lebensverlängernden Maßnahmen”. Solche Aussagen sind zu unbestimmt und bieten zu viel Interpretationsspielraum. Gemäß § 1827 BGB und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung konkret beschreiben, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Behandlungswünsche bestehen[10].
Beispielformulierung für die Situationsbeschreibung:
“Diese Verfügung soll gelten, wenn ich mich im Koma befinde und nach ärztlicher Überzeugung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten keine Aussicht besteht, dass ich je wieder das Bewusstsein erlange oder wenn ich mich im Wachkoma befinde und auch nach mehr als sechs Monaten keine wesentliche Besserung meines Zustandes erkennbar ist.”[10]
Beispielformulierung zu Behandlungswünschen:
“In den beschriebenen Situationen wünsche ich keine künstliche Ernährung, weder über eine Magensonde durch die Nase, den Mund oder die Bauchdecke (PEG-Sonde) noch über die Vene. Flüssigkeit darf in palliativmedizinisch angemessener Form gereicht werden, wenn dies meinem Wohlbefinden dient. Ich wünsche eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, auch wenn diese mein Leben verkürzen sollte.”[10]
Formale Anforderungen:
- Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein
- Sie muss mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber für zusätzliche Sicherheit sorgen[8]
In einer Fallstudie aus der medizinischen Literatur wird deutlich, wie wichtig eine klare Patientenverfügung sein kann: Eine hochbetagte demenzkranke Patientin mit Patientenverfügung fiel ins Koma. Die Ärzt:innen konnten dank ihrer vorhandenen Patientenverfügung die Behandlung gemäß ihren vorher festgelegten Wünschen gestalten[1].
Fazit: Vorsorge treffen - Selbstbestimmung wahren
Eine durchdachte Patientenverfügung ist ein wertvolles Instrument, um Ihre Selbstbestimmung auch in Situationen wie einem Koma zu wahren. Sie entlastet zudem Ihre Angehörigen, die sonst mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert wären.
Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Vorsorge. Informieren Sie sich gründlich, reflektieren Sie Ihre Wünsche und Werte, und suchen Sie das Gespräch mit nahestehenden Menschen und Fachleuten. Eine aktuelle Studie zu Vorsorgedokumenten zeigt, dass viele Menschen zwar von der Wichtigkeit einer Patientenverfügung überzeugt sind, aber oft noch Fehlvorstellungen zu den genauen Inhalten und der richtigen Formulierung haben[5].
Bedenken Sie: Eine Patientenverfügung ist kein einmaliger Akt, sondern sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Ihre Wünsche und Vorstellungen können sich im Laufe des Lebens ändern - Ihre Patientenverfügung sollte diese Entwicklung widerspiegeln[8].
Um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen, in der Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihren Willen durchsetzen kann. Wenn Sie all diese Aspekte beachten, haben Sie einen wichtigen Schritt getan, um Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen medizinischen Situationen zu wahren[9].