Patientenverfügung & Reanimation: Das müssen Sie über Wiederbelebung wissen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-01-26

letzte Änderung:

2021-05-23

Viele Menschen möchten Wiederbelebungsmaßnahmen in ihrer Patientenverfügung ablehnen. Doch warum eigentlich? Welche Folgeschäden sind nach einer Wiederbelebung möglich und was müssen Sie in Ihrer Patientenverfügung beachten? Unser Artikel liefert die Antworten!

Patientenverfügung & Reanimation

Was ist eine Reanimation?

Eine Reanimation wird auch Wiederbelebung genannt. Darunter verstehen wir verschiedene Maßnahmen, die bei einem Herz-,Atem- oder Kreislaufstillstand angewendet werden – und das Ziel verfolgen, die überlebenswichtigen Funktionen des Körpers wiederherzustellen.

Übrigens: Der German Resuscitation Council veröffentlicht seit 1992 Reanimationsleitlinien, welche Therapieempfehlungen und wissenschaftliche Untersuchungen über Wiederbelebungsmaßnahmen enthalten.

Wann ist eine Reanimation notwendig?

Eine Reanimation ist immer nötig, wenn lebenswichtige Organe nicht mehr mit genügend Sauerstoff versorgt werden. Das ist vor allem bei einem Herzstillstand der Fall, bei Herzbeuteltamponaden, Herzrhythmusstörungen oder bei Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis). Seltener sind respiratorische Ursachen – zum Beispiel ein Sauerstoffmangel durch ein zu geringes Atemvolumen, eine Infektion der Atemwege oder durch ein Einatmen von Gegenständen (Fremdkörperaspiration).

Übrigens: Laut diverser Studien aus den letzten Jahren hat ein Erwachsener bei einem Herzstillstand für rund 8 Minuten ausreichend Sauerstoff. Jedoch gelangt der Sauerstoff nach einem Herzstillstand nicht zum Gehirn – dabei ist das Gehirn das wichtigste Organ und benötigt dringend Sauerstoff.

Wie funktioniert eine Reanimation?

Per Reanimation wird der Sauerstoff in das Gehirn zurückgepumpt. Das geschieht vor allem per Herz-Lungen-Wiederbelebung und einer Herzdruckmassage. Dabei drückt der Ersthelfer mit beiden Armen und mit aller Kraft senkrecht auf den Brustkorb des Patienten – 30 mal hintereinander und bei einer Frequenz von rund 120 Druckausübungen pro Minute. Nach der Herzdruckmassage wird der Patient zweimal hintereinander per Mund oder Nase beatmet. Der gesamte Prozess wird so lange wiederholt, bis der Herzstillstand beendet ist – oder es keine Hoffnung mehr gibt.

Wissenswert: Bei einem Herzstillstand gibt es keine klare Zeitspanne, nach der ein Mensch nicht mehr zu retten ist. Die meisten Ärzte hören jedoch nach rund 20 Minuten mit der Wiederbelebung auf.

Was sind Basismaßnahmen der Wiederbelebung?

Es gibt verschiedene Basismaßnahmen einer jeden Reanimation – international auch als Basic Life Support (BLS) genannt. Dazu gehören das Absetzen des Notrufs, die Unterstützung des Kreislaufs, das Aufrechterhalten offener Atemwege und die Unterstützung der Atmung (Herz-Lungen-Wiederbelebung und Herzdruckmassage). So kann jeder Blutfluss zu Herz und Gehirn sichern, bis der Notarzt eintrifft.

Wann ist eine Defibrillation sinnvoll?

Ärzte setzen einen Defibrillator ein, wenn ein Herzkammerflimmern vorliegt oder das Herz noch auf elektrische Impulse reagiert (zum Beispiel bei einer pulslosen ventrikulären Tachykardie). Im Idealfall senkt die Defibrillation das Kammerflimmern auf null und eine anschließende Herz-Lungen-Wiederbelebung stabilisiert den Patienten und erreicht einen gleichbleibenden Pulsschlag.

Übrigens: Mittlerweile gibt es an vielen öffentlichen Plätzen Defibrillatoren für den Notfall. Solche Geräte messen automatisch, ob die nötigen Voraussetzungen für einen Stromstoß vorliegen.

Sind Medikamente nötig?

Ärzte können bei einer Reanimation Medikamente einsetzen. Das häufigste Medikament dafür ist Adrenalin. Dieses verengt die Gefäße und verbessert so die Durchblutung von Herz und Gehirn. Wenn eine Defibrillation mehrmals scheitert, ist außerdem das Antiarrhythmikum Amiodaron sinnvoll. In den meisten Fällen werden sämtliche Medikamente einer Reanimation intravenös (in eine Vene) eingeführt.

Übrigens: Zwischen 70.000 und 100.000 Menschen sterben pro Jahr durch einen plötzlichen Herzstillstand – eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland!

Welche Risiken bringt eine Reanimation?

Folgeschäden sind nach einer Reanimation möglich. Dazu gehören zum Beispiel  Lungenverletzungen, Risse in Organen (Leber, Milz, Zwerchfell), das Einatmen von Mageninhalt, der Einfluss von Blut in den Pleuraspalt (Hämatothorax) oder das Einströmen von Luft in den Pleuraspalt (Pneumothroax).

Das größte Risiko ist jedoch ein dauerhafter (irreversibler) Gehirnschaden durch einen zu langen Sauerstoffmangel. Bereits nach zwei oder drei Minuten können Hirnschäden auftreten – nach 5 Minuten sind sie meist schwer. Die Angst vor irreversiblen Gehirnschäden ist der Grund, warum viele Menschen Wiederbelebungen in ihrer Patientenverfügung ablehnen.

Übrigens: Folgeschäden treten nicht immer unmittelbar nach der Reanimation auf – manchmal ist das auch erst später der Fall. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Erste Hilfe schnell erfolgt. Jede Minute ohne Sauerstoff erhöht das Risiko auf dauerhafte Folgeschäden!

Was ist in der Patientenverfügung zu beachten?

In der Patientenverfügung sollten Sie genau festlegen, in welchen Fällen Sie keine Reanimation wünschen – denn nur spezifische und konkrete Patientenverfügungen sind wirksam und rechtlich bindend. Sie können zum Beispiel auf Wiederbelebung verzichten, wenn Sie bereits im Sterben liegen oder irreversible Gehirnschäden zu erwarten sind. Natürlich können Sie auch die Wiederbelebungsdauer eingrenzen – beispielsweise nicht länger als 20 Minuten.

Nehmen Sie sich die Zeit und überlegen Sie genau, wann Sie eine Reanimation wünschen oder ablehnen und meiden Sie allgemein formulierte Vorlagen zum Herunterladen und Ankreuzen!

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