Patientenverfügung für Studenten: Warum sie sinnvoll ist und wie das Verfassen gelingt

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-09-13

letzte Änderung:

2021-09-16

Wer vorsorgen möchte, sollte das lieber früh als später tun. Schließlich schützt auch das Alter nicht vor Krankheit oder einem schwerem Unfall. Im Folgenden erklären wir, weshalb eine Patientenverfügung auch für Studenten wichtig ist und was Sie beim Verfassen der Verfügung unbedingt beachten sollten.

Patientenverfügung für Studenten

Warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist

Mit Worst Case Szenarien oder gar dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gerne – vor allem, wenn man neben Studium und Nebenjob bereits alle Hände voll zu tun hat. Aber nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und fragen Sie sich:

- Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr ansprechbar sind?
- Wie möchten Sie behandelt werden, wenn Sie im Koma liegen?
- Wer soll sich dann um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern?

Für solche und ähnliche Fragen können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Das ist besonders wichtig, weil Angehörige nicht automatisch vertretungsbefugt sind. Häufig bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer – häufig ist das eine völlig fremde Person –, die sich dann um persönliche Angelegenheiten kümmert. Mit einer Patientenverfügung können Sie das verhindern.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, wie Sie bei Geschäftsunfähigkeit behandelt werden möchten (dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Sie im Koma liegen). Das Besondere der Patientenverfügung? Ärzte und Pfleger müssen sich an die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche halten – tun sie das nicht, machen sie sich vor deutschem Recht strafbar. So ermöglicht die Patientenverfügung Selbstbestimmung unter jeden Lebensumständen – und genau deshalb ist sie auch für Studenten sinnvoll. Schließlich kann das Schicksal jeden treffen.

Wichtig: Ihre Patientenverfügung ist nur verbindlich, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Solange Sie Ihren Willen weiterhin äußern können, wird die Patientenverfügung nicht angewendet.

Was sollte in der Patientenverfügung stehen?

Eine Patientenverfügung können Sie theoretisch selbst verfassen. Die Verfügung wird bereits mit Ihrer Unterschrift gültig – ein Besuch beim Notar oder Anwalt ist also nicht nötig. Folgende Inhaltspunkte können in der Patientenverfügung besonders wichtig sein:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
    Möchten Sie unter jeden Umständen am Leben gehalten werden? Oder gibt es Situationen, in denen Sie ein kürzeres Leben vorziehen würden? In Ihrer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, wann Sie welche Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Immer mehr Menschen entscheiden sich beispielsweise für Palliativ- statt Intensivmedizin. Das kann bedeuten, dass ihnen in bestimmten Behandlungssituationen Lebensqualität wichtiger als Lebensdauer ist.

  • Künstliche Ernährung und Beatmung
    Möchten Sie per Sonde ernährt werden? Möchten Sie im Koma am Leben gehalten werden, selbst wenn Heilungschancen gering sind? In Ihrer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, in welchen Situationen Sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten und in welchen nicht.

  • Wertvorstellungen
    Wertvorstellungen in Ihrer Patientenverfügung sind ebenfalls wichtig. So können Ärzte Ihre Entscheidungen besser nachvollziehen und haben einen weiteren Anhaltspunkt, um Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Dieser mutmaßliche Willen ist immer wichtig, wenn Situationen eintreffen, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben.

  • Sterbeort
    In Ihrer Patientenverfügung können Sie auch Ihren gewünschten Sterbeort festlegen. Möchten Sie lieber in den eigenen vier Wänden sterben, im Krankenhaus oder im Hospiz? Darüber sollten Sie sich Gedanken machen, wenn Sie Ihre Patientenverfügung verfassen.

  • Schweigepflicht
    Ärzte dürfen Informationen über den Gesundheitszustand ihres Patienten nicht an Dritte weitergeben. Deshalb sollten Sie eine Schweigepflichtentbindung verfassen und dies in Ihrer Patientenverfügung regeln. Sie können genau festlegen, welche Informationen Ihre Ärzte an wen weitergeben dürfen.

Tipp: Neben der Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Damit können Sie festlegen, wer Ihr Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte ist und wichtige Aufgaben wie die Vermögensverwaltung oder Wohnungsfragen an eine Vertrauensperson abgeben. Der Bevollmächtige der Vorsorgevollmacht kann Sie auch vor Gericht vertreten.

Wie wird die Patientenverfügung rechtssicher?

Die Patientenverfügung muss unbedingt konkret formuliert sein – das bedeutet, Sie sollten sich bei Ihren Festlegungen immer auf konkrete Krankheits- und Behandlungssituationen beziehen. Wer in seiner Patientenverfügung zu viele allgemeine Formulierungen und Interpretationsspielraum hat, geht ein großes Risiko ein – im Ernstfall wird die Patientenverfügung dann nämlich schnell unwirksam.

Zum Beispiel: Einfach nur „lebensverlängernde Maßnahmen“ auszuschließen ist nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016, Az. XII ZB 61/16). Eine solche allgemeine Formulierung überlässt den Ärzten zu viel Interpretationsspielraum. Schließlich könnte bereits das Verabreichen eines einfachen Medikaments unter bestimmten Umständen als lebenserhaltende Maßnahme zu verstehen sein. Genauso unklar sind Formulierungen wie ein „würdevolles Sterben“ – jeder Mensch versteht unter einer solchen Formulierung vermutlich etwas anderes.

Schlusswort:

Fachmännische Hilfe ist sinnvoll

Ihre Patientenverfügung sollte sich immer auf konkrete Krankheiten und Krankheitsverläufe beziehen. Weil das ohne medizinische Fachwissen gar nicht so einfach ist, bietet sich Hilfe von Experten häufig an. Sie können sich zum Beispiel von einem Arzt beraten lassen oder nutzen den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital. Bei uns können Sie sich Ihre Patientenverfügung einfach und kostenlos erstellen lassen.

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