Patientenverfügung für Studierende: Vorsorge für unerwartete Situationen

Zusammenfassung

Eine Patienten­verfügung ist auch für Studierende wichtig, da sie im Falle von schweren Krank­heiten oder Unfällen die Selbst­bestimmung über medizinische Maßnahmen sichert. Sie sollte konkrete Anweisungen enthalten und regelmäßig an veränderte Lebens­umstände angepasst werden. Ergänzend sind eine Vorsorge­vollmacht und eine Betreuungs­verfügung sinnvoll, um umfassend abgesichert zu sein.

Die Patientenverfügung gehört zu den wichtigsten Vorsorge­dokumenten, die auch für junge Menschen und Studierende große Bedeutung haben können. Obwohl wir uns in jungen Jahren selten mit Krank­heiten oder unserer Sterb­lich­keit auseinander­setzen, kann ein Unfall oder eine schwere Erkrankung jeden Menschen in jedem Alter treffen. Eine Patienten­verfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre Selbst­bestimmung zu wahren, auch wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Dieser Artikel erklärt, warum eine Patienten­verfügung gerade für Studierende sinn­voll ist, welche Inhalte sie umfassen sollte und wie Sie eine rechts­sichere Verfügung erstellen können.

Frau arbeitet an einem Schreibtisch mit Computer, umgeben von Pflanzen, in einem hellen, gemütlichen Raum.

Warum ist eine Patientenverfügung auch für Studierende wichtig?

Die meisten Menschen verbinden das Thema Patienten­verfügung mit älteren Personen. Doch unvorher­sehbare Ereignisse können in jedem Lebens­alter eintreten. Stellen Sie sich folgende Szenarien vor:

Nach einem schweren Sport­unfall liegen Sie im Koma. Die Ärzt:innen stehen vor Entscheidungen über lebens­erhaltende Maßnahmen. Oder: Bei einer Auslands­reise während des Semesters erleiden Sie einen Unfall und sind nicht ansprech­bar. Wer trifft dann medizinische Entscheidungen für Sie?

Wichtig zu wissen: Eltern oder andere Angehörige sind nicht automatisch vertretungs­befugt, wenn Sie volljährig sind[3][11]. Ohne Vorsorge­dokumente wird das Betreuungs­gericht eine Person bestimmen, die Entscheidungen für Sie trifft - häufig jemand, den Sie nicht kennen. Mit einer Patienten­verfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.

Was ist eine Patientenverfügung und wie funktioniert sie?

Eine Patienten­verfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten[2][4]. Sie wird wirksam, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können - etwa weil Sie bewusstlos oder nicht einwilligungs­fähig sind[2].

Die gesetzliche Grundlage der Patienten­verfügung in Deutschland ist in § 1827 BGB verankert. Für medizinisches Personal ist die Patienten­verfügung rechtlich bindend - die darin festgelegten Wünsche müssen beachtet werden.

Ihre Patienten­verfügung gilt nur dann, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Solange Sie ansprech­bar sind und Ihren Willen mitteilen können, hat Ihre aktuelle Entscheidung immer Vorrang vor dem, was in der Patienten­verfügung steht.

Welche Inhalte sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Der Bundes­gerichts­hof hat 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie “keine lebens­erhaltenden Maßnahmen” nicht ausreichen[2][4]. Eine wirksame Patienten­verfügung muss konkrete Anweisungen enthalten:

Grundlegende Angaben

  • Ihre persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburts­datum, Anschrift)[11]
  • Datum und Ort der Erstellung[6]
  • Ihre eigenhändige Unterschrift[2][6]

Medizinische Festlegungen

Konkrete Anweisungen zu:

Persönliche Wertvorstellungen

Ergänzen Sie Ihre Wünsche mit persönlichen Gedanken zu Ihren Wert­vorstellungen. Das hilft Ärzt:innen und Betreuer:innen, Ihren Willen besser zu verstehen, wenn konkrete Situationen eintreten, die in der Patienten­verfügung nicht explizit beschrieben sind[2][4].

Wie erstellen Sie eine rechtssichere Patientenverfügung?

Die Erstellung einer Patienten­verfügung sollte sorgfältig durchdacht sein. Folgen Sie dabei idealerweise diesen Schritten:

1. Informieren und beraten lassen

Bevor Sie eine Patienten­verfügung aufsetzen, sollten Sie sich gründlich informieren. Eine ärztliche Beratung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlens­wert[6]. Ihr Haus­arzt oder Ihre Haus­ärztin kann Ihnen medizinische Zusammen­hänge erklären und Sie bei Entscheidungen zu bestimmten Behand­lungs­optionen unterstützen.

2. Den eigenen Willen reflektieren

Nehmen Sie sich Zeit, über Ihre persönlichen Wünsche und Werte nach­zudenken. Überlegen Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie in verschiedenen Situationen wünschen würden und welche nicht[6].

3. Formulierung und Erstellung

Für die Erstellung können Sie:

Die Patienten­verfügung muss schriftlich verfasst sein und Ihre eigenhändige Unterschrift tragen. Sie muss nicht handschriftlich geschrieben werden - ein am Computer erstelltes und ausgedrucktes Dokument ist ausreichend[6].

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei komplexen Fällen oder zur Vermeidung von Zweifeln an der Echtheit sinnvoll sein[2][4].

Besondere Überlegungen für Studierende

Als Studierende befinden Sie sich in einer besonderen Lebens­phase, die bei der Erstellung einer Patienten­verfügung berücksichtigt werden sollte:

Mobilität und Auslandsaufenthalte

Wenn Sie ein Auslands­semester planen oder häufig reisen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Patienten­verfügung auch im Ausland zugänglich ist. Überlegen Sie, ob eine Übersetzung in relevante Sprachen sinnvoll sein könnte.

Sich ändernde Lebensumstände

Als Studierende durchlaufen Sie viele Veränderungen: neue Wohnorte, neue Beziehungen, neue Erfahrungen. Überprüfen Sie Ihre Patienten­verfügung regelmäßig und passen Sie sie an veränderte Lebens­umstände oder Einstellungen an[2][6].

Finanzielle Aspekte

Die Erstellung einer Patienten­verfügung kann kosten­günstig sein. Vorlagen sind oft kostenlos erhältlich, und eine grundlegende Beratung bei Verbraucher­zentrale oder Hausarzt ist meist erschwinglich. Bei Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Patientenverfügung komplett kostenlos erstellen.

Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Patientenverfügung

Eine Patienten­verfügung nutzt nur dann, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Für die Aufbewahrung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bewahren Sie das Original bei Ihren persönlichen Unterlagen auf
  • Informieren Sie Vertrauens­personen über den Aufbewahrungs­ort
  • Geben Sie Kopien an nahe­stehende Personen, Ihre Hausarzt­praxis oder Ihre:n Bevollmächtigte:n[6]

Praktischer Tipp: Tragen Sie einen Hinweis auf Ihre Patienten­verfügung in der Brieftasche oder im Smartphone mit sich[6]. Es gibt auch die Möglichkeit, die Patienten­verfügung beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer registrieren zu lassen[3].

Ergänzung durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine Patienten­verfügung sollte idealerweise mit zwei weiteren Dokumenten ergänzt werden:

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dies betrifft nicht nur medizinische, sondern auch finanzielle, behördliche und andere persönliche Angelegen­heiten[3][11].

Betreuungsverfügung

Falls keine Vorsorge­vollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht, wird vom Gericht ein:e Betreuer:in bestellt. Mit einer Betreuungs­verfügung können Sie Einfluss darauf nehmen, wer als Betreuer:in eingesetzt wird und welche Wünsche dabei berücksichtigt werden sollen[3].

Fazit: Frühe Vorsorge schafft Sicherheit

Eine Patienten­verfügung ist kein Dokument, das nur für ältere Menschen relevant ist. Auch für Studierende bietet sie die Möglichkeit, selbst­bestimmt zu bleiben - unabhängig davon, was die Zukunft bringt.

Die Beschäftigung mit einer Patienten­verfügung mag zunächst unangenehm erscheinen, schenkt Ihnen aber die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden, falls Sie einmal nicht selbst entscheiden können. Zudem entlasten Sie Ihre Angehörigen, die sonst schwierige Entscheidungen ohne Kenntnis Ihres Willens treffen müssten.

Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren, Ihre persönlichen Wünsche zu reflektieren und eine rechtssichere Patienten­verfügung zu erstellen. Vergessen Sie nicht, diese regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die frühe Auseinander­setzung mit diesem Thema ist ein Zeichen von Verantwortungs­bewusstsein - sich selbst und Ihren Nahestehenden gegenüber.