Patien­ten­ver­fü­gung für Risi­ko­sport­ler:innen: selbst­be­stimmt vor­sor­gen

Zusammenfassung

Eine Patienten­verfügung ist für Risiko­sportler:innen besonders wichtig, da sie im Falle schwerer Verletzungen sicherstellt, dass medizinische Behandlungs­wünsche respektiert werden, auch wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist. Sie sollte konkrete Anweisungen zu lebens­erhaltenden Maßnahmen, Schmerz­therapie und Organ­spende enthalten und regelmäßig aktualisiert werden. So können Sie Ihre Selbst­bestimmung auch in kritischen Situationen wahren und Ihre Angehörigen entlasten.

Eine schwere Ver­let­zung beim Sport kann jeden treffen - bei Extrem­sport­arten steigt dieses Risiko. Sollten Sie nach einem Unfall nicht mehr an­sprech­bar sein, gibt eine Patien­ten­ver­fü­gung Ihren medi­zi­ni­schen Wünschen eine Stimme. Dieser Artikel erklärt, warum eine solche Vorsorge für Sport­trei­ben­de mit erhöhtem Ver­let­zungs­ri­si­ko besonders sinn­voll ist und wie Sie eine rechts­si­che­re Patien­ten­ver­fü­gung erstellen.

Ein Mann in orangefarbener Outdoor-Kleidung sitzt mit einem Helm auf einem Berg und blickt in eine weite Berglandschaft.

Was eine Patien­ten­ver­fü­gung ist und wer sie braucht

Eine Patien­ten­ver­fü­gung ist eine vor­sorg­li­che schrift­li­che Erklärung, mit der Sie fest­le­gen, welche medi­zi­ni­schen Be­hand­lun­gen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst äußern können[2][4]. Sie kommt zum Tragen, wenn Sie durch Unfall oder Krank­heit nicht mehr ent­schei­dungs­fä­hig sind[4].

Recht­li­che Grund­la­ge: Die Patien­ten­ver­fü­gung ist in § 1827 BGB gesetzlich verankert und basiert auf dem Selbst­be­stim­mungs­recht jedes Menschen. Dieses Recht leitet sich aus Artikel 1 und 2 des Grund­ge­set­zes ab - der Würde des Menschen und dem Recht auf freie Ent­fal­tung der Persön­lich­keit[2].

Vor­aus­set­zun­gen: Um eine Patien­ten­ver­fü­gung zu erstellen, müssen Sie voll­jäh­rig und ein­wil­li­gungs­fä­hig sein[2][9]. Sie dürfen also nicht durch Krank­heit oder andere Umstände in Ihrer Ent­schei­dungs­fä­hig­keit ein­ge­schränkt sein.

Warum Risi­ko­sport­ler:innen besonders von einer Patien­ten­ver­fü­gung profitieren

Wenn Sie Kletter­sport, Free­style-Ski­fah­ren, Down­hill-Moun­tain­bi­king, Fall­schirm­sprin­gen oder andere Risi­ko­sport­arten aus­üben, ist die Wahr­schein­lich­keit von schweren Ver­let­zun­gen höher als bei anderen Sport­arten. Eine Patien­ten­ver­fü­gung kann in folgenden Situationen wichtig sein:

  • Bei Kom­pli­ka­tio­nen während einer Operation nach einem Sport­un­fall
  • Bei schweren Ver­let­zun­gen, die eine lang­fris­ti­ge Beat­mung oder künst­li­che Ernährung erfordern
  • Bei Hirn­ver­let­zun­gen, die zu ein­ge­schränk­ter Ent­schei­dungs­fä­hig­keit führen

Selbst­be­stim­mung wahren: Die Patien­ten­ver­fü­gung ist die einzige Mög­lich­keit, Ihre Selbst­be­stim­mung in jeder Lebens­la­ge zu erhalten. Ohne sie ent­schei­den Ärzt:innen, An­ge­hö­ri­ge oder vom Gericht be­stell­te Be­treu­er:innen über Ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung[4].

Pra­xis­bei­spie­le aus dem Sport­all­tag

Beispiel: Ver­let­zung beim Klettern

Markus erlitt während einer an­spruchs­vol­len Klet­ter­tour einen schweren Sturz mit Kopf­ver­let­zung. Im Kranken­haus war er nicht mehr an­sprech­bar. Da er eine Patien­ten­ver­fü­gung hatte, wussten die Ärzt:innen, welche lebens­er­hal­ten­den Maß­nah­men er wünschte und welche er ablehnte. Das medi­zi­ni­sche Personal konnte so gemäß seinen per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen handeln.

Beispiel: Organ­spen­de nach Ski­un­fall

Sophie verun­glück­te bei einem Free­style-Ski­un­fall tödlich. In ihrer Patien­ten­ver­fü­gung hatte sie fest­ge­hal­ten, dass sie im Todes­fall Organ­spen­de­rin sein möchte. Dank dieser klaren Willens­äu­ße­rung konnten ihre Organe recht­zei­tig ent­nom­men werden und das Leben anderer Menschen retten.

Wesent­li­che Inhalte einer Patien­ten­ver­fü­gung für Sport­ler:innen

Ihre Patien­ten­ver­fü­gung sollte mög­lichst konkrete An­wei­sun­gen ent­hal­ten. Der Bundes­ge­richts­hof hat 2016 fest­ge­stellt, dass pau­scha­le For­mu­lie­run­gen wie “keine lebens­er­hal­ten­den Maß­nah­men” nicht aus­rei­chen[10][11]. Be­rück­sich­ti­gen Sie daher beson­ders:

Lebens­er­hal­ten­de Maß­nah­men: Legen Sie genau fest, welche Maß­nah­men Sie in welcher Situation wünschen oder ablehnen - etwa künst­li­che Beat­mung, Reani­ma­ti­on oder Dialyse.

Schmerz­the­ra­pie: Geben Sie an, welche Art von Schmerz­be­hand­lung Sie be­vor­zu­gen und welche Schmerz­mit­tel ver­mie­den werden sollen.

Organ­spen­de: Halten Sie fest, ob Sie im Todes­fall Ihre Organe spenden möchten und ob es hierfür Ein­schrän­kun­gen gibt.

Bevoll­mäch­tig­te Person: Be­nen­nen Sie eine Ver­trau­ens­per­son, die bei Zweifeln oder Pro­ble­men mit der Patien­ten­ver­fü­gung für Sie ein­sprin­gen kann. Diese Person sollte Ihre Wünsche genau kennen.

Per­sön­li­che Wert­vor­stel­lun­gen: Ergänzen Sie Ihre kon­kre­ten An­wei­sun­gen durch einige Zeilen zu Ihren per­sön­li­chen Wert­vor­stel­lun­gen, um Ihre Wünsche nach­voll­zieh­ba­rer zu machen[10][11].

Recht­li­che An­for­de­run­gen an eine wirk­sa­me Patien­ten­ver­fü­gung

Damit Ihre Patien­ten­ver­fü­gung rechts­wirk­sam ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:

Schrift­li­che Form: Die Patien­ten­ver­fü­gung muss schrift­lich vor­lie­gen und von Ihnen ei­gen­hän­dig mit Datum unter­schrie­ben sein[10][11].

Konkrete For­mu­lie­run­gen: Die Anwei­sun­gen müssen klar und ein­deu­tig for­mu­liert sein - ver­mei­den Sie vage Aus­sa­gen[10].

Keine nota­ri­el­le Be­glau­bi­gung nötig: Eine Patien­ten­ver­fü­gung muss nicht nota­ri­ell be­glau­bigt werden, um gültig zu sein[10][11]. Den­noch kann eine fach­li­che Beratung bei der Er­stel­lung sinn­voll sein.

Ver­bind­lich­keit: Be­hand­eln­de Ärzt:innen, Pflege­kräf­te und andere am Be­hand­lungs­ge­sche­hen be­tei­lig­te Personen sind an Ihre Patien­ten­ver­fü­gung gebunden[9]. Sie dürfen sich nicht einfach darüber hin­weg­set­zen.

Wie Sie Ihre Patien­ten­ver­fü­gung erstellen und aktuell halten

Ärzt­li­che Beratung: Eine Beratung durch medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal kann bei der Er­stel­lung einer Patien­ten­ver­fü­gung sehr hilf­reich sein. Die Ärzt:innen können die medi­zi­ni­schen Aspekte ver­ständ­lich erklären und auf typi­sche Fol­gen von Sport­ver­let­zun­gen eingehen.

Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung: Prüfen Sie Ihre Patien­ten­ver­fü­gung min­des­tens alle drei Jahre oder bei großen Ver­än­de­run­gen in Ihrem Leben. Bestä­ti­gen Sie mit Datum und Unter­schrift, dass der Inhalt wei­ter­hin Ihrem Willen ent­spricht.

Auf­be­wah­rung
: Be­wah­ren Sie das Original an einem leicht zu­gäng­li­chen Ort auf und infor­mie­ren Sie Ver­trau­ens­per­so­nen darüber. Geben Sie Kopien an na­he­ste­hen­de Personen, Ihre Haus­ärzt:in und ggf. Ihren Sport­ver­ein.

Patien­ten­ver­fü­gung bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten

Wenn Sie Ihre Sport­art regel­mä­ßig im Ausland aus­üben, sollten Sie wissen:

Keine auto­ma­ti­sche inter­na­tio­na­le Gültigkeit: Patien­ten­ver­fü­gun­gen sind kein inter­na­tio­nal gültiges Dokument. Im Ausland sind sie grund­sätz­lich nicht recht­lich bindend - weder in der EU noch in Nicht-EU-Ländern.

Dennoch sinnvoll: Auch im Ausland können Ärzt:innen sich durch Ihre Patien­ten­ver­fü­gung über Ihre Wünsche infor­mie­ren. Bei länge­ren Aus­lands­auf­ent­hal­ten kann eine be­glau­big­te Über­set­zung in der Landes­spra­che hilfreich sein.

Was Sport­ver­ei­ne und -or­ga­ni­sa­tio­nen tun können

Sport­ver­ei­ne können eine wichtige Rolle bei der Sensi­bi­li­sie­rung für das Thema Patien­ten­ver­fü­gung spielen:

In­for­ma­ti­ons­ma­te­ri­al: Vereine können In­for­ma­ti­ons­bro­schü­ren oder Online-Ressourcen be­reit­stel­len und ihre Mit­glie­der über die Bedeutung von Patien­ten­ver­fü­gun­gen für Risi­ko­sport­ler:innen aufklären.

Work­shops und Vorträge: Durch Ver­an­stal­tun­gen mit Fach­leu­ten können Vereins­mit­glie­der sich aus­führ­lich über das Thema infor­mie­ren und Fragen stellen.

Regel­mä­ßi­ge Er­in­ne­run­gen: Vereine können ihre Mit­glie­der regel­mä­ßig an die Über­prü­fung und Aktu­a­li­sie­rung ihrer Patien­ten­ver­fü­gun­gen erinnern.

Fazit

Als Risi­ko­sport­ler:in können Sie durch eine Patien­ten­ver­fü­gung selbst festlegen, wie Sie medi­zi­nisch behandelt werden möchten, falls Sie nach einem Unfall nicht mehr ent­schei­dungs­fä­hig sind. Dies sichert Ihre Selbst­be­stim­mung auch in kri­ti­schen Gesund­heits­si­tua­tio­nen. Eine sorg­fäl­tig er­stell­te, regel­mä­ßig aktu­a­li­sier­te Patien­ten­ver­fü­gung mit kon­kre­ten An­wei­sun­gen ist ein zu­ver­läs­si­ges Instrument, um Ihre per­sön­li­chen Wünsche in jeder Lebens­la­ge zu schützen.

Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige Vor­sor­ge­do­ku­ment und lassen Sie sich bei Bedarf medi­zi­nisch beraten. So können Sie trotz der Risiken, die mit Ihrem Sport ver­bun­den sind, für den Notfall optimal vor­be­rei­tet sein.