Patientenverfügung erstellen: 5 Schritte für eine wirksame Vorsorge

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-03-15

letzte Änderung:

2023-07-10

Sie möchten sich bestmöglich absichern? In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich eine Patientenverfügung erstellen und mit einem ruhigen Gewissen in die Zukunft blicken können. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihre Patientenverfügung ändern oder widerrufen.

Patientenverfügung erstellen

1. Patientenverfügung erstellen

Schritt 1: Treffen Sie Ihre Entscheidungen

Der erste Schritt ist auch schon der schwerste. Sie müssen sich mit verschiedenen medizinischen Szenarien beschäftigen – und festlegen unter welchen Umständen Sie welche Behandlungen akzeptieren oder ablehnen. Dabei geht es vor allem um medizinische und pflegerische Maßnahmen.

Die Entscheidungen, die Sie in diesem Schritt treffen, sind das Herzstück Ihrer Patientenverfügung. Je genauer Ihre Angaben, desto besser sichern Sie sich für den Ernstfall ab. Wenn Sie selbst Ihre Patientenverfügung erstellen möchten, sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten lassen. So können Sie verschiedene Szenarien besser verstehen und fundierte Entscheidungen treffen.

"Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht." – Konfuzius, chinesischer Philosoph

Schritt 2: Patientenverfügung erstellen

Sobald Sie Ihre Wünsche kennen, können Sie Ihre Patientenverfügung erstellen. Denken Sie daran, dass Sie sich unbedingt eine individuelle Patientenverfügung erstellen – Muster, Vorlagen oder Patientenverfügungen zum Ankreuzen bieten in der Praxis kaum wirklichen Schutz. Gute Vorsorge ist immer individuell!

Was muss in Ihrer Patientenverfügung stehen? Vor allem folgende Punkte sind wichtig:

  • Name, Geburtsdatum und Adresse

  • Angaben zur aktuellen Gesundheitssituation

  • Angaben zu konkreten Behandlungssituationen

  • Welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen / ablehnen

  • Bestätigung über Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte beim Verfassen der Verfügung

  • Informationen über Beistand und Vertrauenspersonen

  • Hinweis auf ergänzende Dokumente

  • Persönliche Wertvorstellungen

  • Gewünschter Sterbeort

  • Unterschrift

Tipp: Wenn Sie sich Ihre Patientenverfügung so einfach wie möglich erstellen möchten, können Sie den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital nutzen. Bei uns führt Sie ein "intelligenter Assistent" durch die Erstellung Ihrer Patientenverfügung – Sie müssen nur verschiedene Fragen beantworten und erhalten am Ende eine individuelle und wirksame Patientenverfügung. Dieser Service wurde in Zusammenarbeit mit renommierten Ärzten und Anwälten entwickelt.

Schritt 3: Denken Sie an zusätzliche Vorsorgedokumente

Eine Patientenverfügung allein bietet gute, aber keine perfekte Vorsorge. Was ist zum Beispiel mit Wohnungsangelegenheiten, Vermögen und Finanzen oder laufenden Verträgen? Wer kümmert sich darum, wenn Sie geschäftsunfähig sind?

Genau dort kommt eine Vorsorgevollmacht ins Spiel. Mit diesem Dokument können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigten, die Sie bei Geschäftsunfähigkeit vertreten und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen können. Obendrein kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Beide Dokumente können Sie sich bei Patientenverfügung.digital erstellen lassen.

Tipp: Eltern sollten außerdem an eine Sorgerechtsverfügung denken. Die sichert minderjährige Kinder nämlich für das gleichzeitige Versterben beider Elternteile ab.

Schritt 4: Patientenverfügung sicher aufbewahren

Angehörige oder ihre Vertrauenspersonen müssen Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell finden können. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung und andere Vorsorgedokumente an einem sicheren Ort aufbewahren und Ihre Vertrauenspersonen darüber informieren. Dafür eignet sich zum Beispiel ein Notfallordner.

Wer seine Patientenverfügung bei uns erstellt, kann diese direkt online hinterlegen. Dann bekommen Sie einen Aufkleber mit QR Code für Ihre Gesundheitskarte – und haben Ihre Patientenverfügung immer dabei. Im Notfall können Ärzte den QR Code einfach mit dem Smartphone einscannen und Ihre Patientenverfügung sofort abrufen. Das stellt sicher, dass Sie im Notfall keine wichtige Zeit verlieren und Ihre Wünsche sofort berücksichtigt werden.

Schritt 5: Patientenverfügung überprüfen

Das sollten Sie regelmäßig tun. Mit der Zeit können sich Ihre festgelegten Wünsche in der Patientenverfügung nämlich ändern – sei es aufgrund einer Krankheit, einer neuen familiären Lebenssituation oder neuartigen Behandlungsmethoden. Am besten überprüfen Sie das Dokument einmal pro Jahr zu einem festgelegtem Datum (zum Beispiel jährlich zum Jahresende.

Was sollten Sie außerdem beachten?

  • Wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst formulieren, müssen Sie dies unbedingt konkret und an spezifischen Behandlungssituationen beschreiben. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihre Patientenverfügung unwirksam sein.

  • Eine Schweigepflichtsentbindung ist in den allermeisten Fällen sinnvoll, damit Ärzte Ihre Angehörigen über Ihren gesundheitlichen Zustand informieren dürfen. Die Entbindung der Schweigepflicht können Sie entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht festlegen oder bereits in der Patientenverfügung anmerken.

  • Eine notarielle Beglaubigung ist für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Regel nicht nötig. Allerdings kann eine notarielle Beglaubigung in der Praxis durchaus den Beweiswert des Vorsorgedokuments erhöhen – und die Wahrscheinlichkeit minimieren, dass die Wirksamkeit des Dokuments in Frage gestellt wird.

2. Patientenverfügung ändern

Wann kann eine Änderung sinnvoll sein?

Eine Patientenverfügung sollte immer Ihren aktuellen Wünschen, Vorstellungen und Lebenssituation entsprechen. Die können sich im Laufe der Zeit natürlich ändern, zum Beispiel aus folgenden Gründen:

  • Ihre Meinung zu bestimmten Behandlungen oder Therapiemethoden ändert sich – zum Beispiel, weil medizinische Innovationen neue Heilmethoden ermöglichen.
  • Sie erleben eine Erkrankung oder Behandlung im Bekanntenkreis und möchten Ihre Patientenverfügung daraufhin anpassen.
  • Ob schwere Erkrankung, Umzug in ein Pflegeheim, Scheidung oder Tod des Ehepartners: Ihre Lebensumstände können sich ändern und damit auch die festgelegten Wünsche in Ihrer Patientenverfügung.
  • Sie haben eine chronische Krankheit und es treten neue Komplikationen oder Begleiterkrankungen auf, die Sie in Ihrer Patientenverfügung berücksichtigen möchten.
  • Ihre persönlichen Werte oder Ansichten über ein "lebenswertes Leben" haben sich geändert.

Tipp: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob eine Patientenverfügung immer noch mit Ihren aktuellen Wünschen und Vorstellungen übereinstimmt. Lesen Sie Ihre Patientenverfügung zum Beispiel einmal pro Jahr durch und überprüfen Sie, ob sich Ihre Wünsche oder Vorstellungen mittlerweile geändert haben.

Wie ändere ich meine Patientenverfügung?

Für das Erstellen einer Patientenverfügung gibt es strenge Vorgaben – und wer die Vorgaben missachtet, hat am Ende kein gültiges Dokument in den Händen. Das Ändern Ihrer Patientenverfügung gelingt dagegen ziemlich einfach: Sie können die Änderungen einfach selbst handschriftlich übernehmen oder bestimmte Passagen aus dem Text streichen und die Änderungen einfach mit Datum und Unterschrift versehen. Eine Begründung ist nicht nötig.

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung online bei Patientenverfuegung.digital hinterlegt haben, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein und ändern die Patientenverfügung nach Ihren Wünschen. Denken Sie daran, dass Sie alle Ihre Exemplare aktualisieren – zum Beispiel auch die Patientenverfügung, die bei Ihrem Hausarzt oder bei Freunden liegt.

Tipp: Wenn Sie bei Ihrer Patientenverfügung in Papierform viel ändern, ist eine neue Patientenverfügung häufig sinnvoller. Ansonsten verlieren Ärzte und Betreuer bei zu vielen Änderungen schnell die Übersicht – und können nicht mehr klar erkennen, was der Verfasser tatsächlich möchte.

Wie gelingt ein Widerruf?

Ein Widerruf einer Patientenverfügung ist ebenfalls schnell und einfach möglich: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos und entweder schriftlich oder verbal widerrufen. Wir empfehlen die Patientenverfügung immer schriftlich zu widerrufen. So wird ausgeschlossen, dass Menschen an ihre Patientenverfügung gebunden bleiben, obwohl sie ihre Meinung bereits geändert haben.

Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Wenn es keine Anhaltspunkte für eine Meinungsänderung gibt, gehen Betreuer und Ärzte grundsätzlich davon aus, dass die Patientenverfügung weiterhin gültig ist.
  • Sie können Ihre Patientenverfügung selbst in akuten Behandlungssituationen noch widerrufen (ein Kopfnicken oder -schütteln ist ausreichend). Sie müssen jedoch weiterhin einwilligungsfähig sein.
  • Das Widerrufen gelingt durch eine Vernichtung der Patientenverfügung. Denken Sie auch hier an alle Ihre Exemplare, zum Beispiel beim Hausarzt oder Angehörigen.

Tipp: Mehr Informationen zur Patientenverfügung und genereller Vorsorge gibt es in unserem großen Vorsorge-Ratgeber.

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