Patientenverfügung erstellen: Die 7 häufigsten Fehler

Patientenverfügung.digital

2019-11-25

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Unfall oder eine schwere Krankheit und fallen ins Koma. Sie können nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden und hängen leblos an den Maschinen – es sei denn, Sie haben eine entsprechende Patientenverfügung verfasst. Im Folgenden stellen wir Ihnen 7 häufige Fehler beim Erstellen einer Patientenverfügung vor, damit Sie sich bestmöglich absichern.

Patientenverfügung erstellen

Fehler 1: Mustervorlage als Patientenverfügung

Wer unseren Blog regelmäßig liest, der weiß: Eine Patientenverfügung-Vorlage oder ein Formular zum Ankreuzen sollte maximal als Orientierung dienen. Mit einer vorgefertigten Patientenverfügung bekommen Sie einen Eindruck, wie eine solche Verfügung aussehen kann – eine wirksame Patientenverfügung sollte jedoch immer individuell sein. Schließlich geht es um Ihr Leben und Sterben! All Ihre Wünsche können Sie unmöglich mit einem vorgefertigten Muster abdecken.

Wichtig: Eine Vorlage oder ein PDF zum Ankreuzen erweckt außerdem den Eindruck, dass Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Ihre Patientenverfügung kann unwirksam werden, wenn Ärzte und Angehörige befürchten, dass Sie aus dem Bauch heraus entschieden haben. Dann waren Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidungen nicht bewusst und das Muster entspricht nicht Ihrem tatsächlichen Willen.

Fehler 2: Allgemeine Formulierung

Viele Menschen verfassen zu pauschale Patientenverfügungen. Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ oder „würdevolles Sterben“ sind für Ärzte missverständlich und lassen zu viel Interpretationsspielraum. Von welchen lebensverlängernden Maßnahmen sprechen Sie? Selbst kleinste Eingriffe können unter Umständen lebensverlängernd wirken. Was bedeutet würdevolles Sterben für Sie? Jeder Mensch hat andere Vorstellungen. Deshalb müssen Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren.

Wichtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mittlerweile durch Urteile bestätigt, dass pauschal formulierte Patientenverfügungen nicht wirksam sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: BGH-Urteil: Deshalb muss Ihre Patientenverfügung präzise formuliert sein.

Fehler 3: Zu ungenaue Patientenverfügungen

Ihre Patientenverfügung muss nicht nur konkret, sondern auch spezifisch auf verschiedene Maßnahmen und Krankheitsverläufe eingehen. Sie sollten zum Beispiel nicht schreiben: „Künstliche Beatmung und Ernährung schließe ich grundsätzlich aus“ – sondern Ihre Entscheidung an konkreten Behandlungssituationen verdeutlichen und festlegen, was für eine künstliche Beatmung und Ernährung Sie ablehnen (zum Beispiel PEG-Sonden). Je genauer Ihre Patientenverfügung ist, desto besser!

Fehler 4: Patientenverfügung nicht aktualisieren

Theoretisch ist Ihre Patientenverfügung bis zum Widerruf wirksam. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung jahrelang nicht zu aktualisieren. Zum einen können sich Wünsche und Ansichten ändern, zum anderen kann eine „veraltete“ Patientenverfügung zu Zweifeln beim behandelnden Arzt führen: Vielleicht sind Ihre Wünsche nicht aktuell? Vielleicht gibt es irgendwo eine neuere Patientenverfügung? Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig – zum Beispiel alle zwei Jahre.

Fehler 5: Patientenverfügung zu spät auffindbar

Viele Patientenverfügungen wirken im Notfall nicht, weil sie zu spät gefunden werden. Verwahren Sie Ihre Patientenverfügung nicht unerkannt in Ihrer Schreibtischschublade – sprechen Sie mit Familie, Freunden und Ihrem Hausarzt über die Patientenverfügung und legen Sie diese an einem bekannten Ort ab. Anschließend sollten Sie außerdem ein entsprechendes Hinweiskärtchen oder eine Notiz im Portemonnaie tragen.

Tipp: Mit Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Patientenverfügung online hinterlegen und bekommen einen QR-Code für Ihre Gesundheitskarte. So sehen Ärzte Ihre Patientenverfügung im Notfall sofort und können diese in Sekundenbruchteilen über den QR-Code per Smartphone abrufen.

Fehler 6: Falsche Vorstellungen der medizinischen Praxis

Viele Menschen schätzen medizinische Situationen aufgrund fehlender Fachkenntnisse falsch ein – und ändern ihre Meinung, wenn das eigene Lebensende plötzlich in greifbare Nähe rückt. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit und beschäftigen Sie sich mit medizinischen Maßnahmen – und differenzieren Sie vor allem zwischen Akutsituationen und Dauerzuständen. Mit Patientenverfügung.digital können Sie sich durch einen umfassenden Fragenkatalog arbeiten und bekommen einen besseren Eindruck über die medizinische Praxis und Ihre Ansichten. Anschließend erstellt Ihnen unser digitaler Assistent eine maßgeschneiderte Patientenverfügung.

Fehler 7: Keine weiteren Vorsorgedokumente

Für eine gute Vorsorge ist es mit einer Patientenverfügung nicht getan. Bereits bei kleinen Abweichungen der Notfallsituation kann Ihre Patientenverfügung nicht mehr greifen – dann brauchen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren (mutmaßlichen) Willen durchsetzt. Das gelingt mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Ohne ein solches Dokument bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der in Ihrem Namen Entscheidungen trifft.

Wichtig: Sie können sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung verfassen. Eine Betreuungsverfügung greift, wenn Ihr Bevollmächtigter der Vorsorgevollmacht ausfällt oder die Vorsorgevollmacht nicht alle Bereiche abdeckt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie außerdem festlegen, wenn eine bestimmte Person Sie auf keinen Fall als Betreuer vertreten soll.

Fazit

Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist keine Raketenwissenschaft. Trotzdem sollten Sie nicht den bequemsten Weg gehen und sich ein Muster oder ein Formular ausdrucken – dann ist Ihre Patientenverfügung in den seltensten Fällen wirksam. Erstellen Sie sich stattdessen eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit Patientenverfügung.digital und vermeiden Sie die häufigsten Fehler mühelos. Dafür zahlen Sie am Ende nur so viel, wie Sie möchten. Unser Service funktioniert auf Spendenbasis: Sie können den Preis für Ihre Vorsorge selbst bestimmen!

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung