Patientenverfügung: Vorteile, Fehler, Fragen und Irrtümer

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-11-25

letzte Änderung:

2023-07-06

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Unfall oder eine schwere Krankheit und fallen ins Koma. Sie können nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden und hängen leblos an den Maschinen – es sei denn, Sie haben eine entsprechende Patientenverfügung verfasst. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Patientenverfügung wissen müssen. Von Gründen für eine Patientenverfügung über häufige Fragen bis zu häufigen Fehlern und Irrtümern.

I. 10 häufige Fragen

1. Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Patientenverfügungen sind verbindlich. Damit Ihr Wille bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung durchgesetzt wird, muss die Verfügung schriftlich vorliegen und folgende Punkte enthalten:

  • Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Adresse
  • Genaue Beschreibung der Situationen, in denen die Patientenverfügung in Kraft treten soll (Koma, Endstadium tödlicher Krankheit etc.)
  • Präzise Formulierung der gewünschten Behandlungsformen, lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Organspende und ähnliches. Konkrete Fallbeispiele bieten sich dafür an.
  • Wünsche bezüglich religiösem Beistand, Sterbeort und sonstige Begleitung (zum Beispiel Sterben in vertrauter Umgebung).
  • Unterschrift, Datum und Ort

Tipp: Bei Ihrer Patientenverfügung sollten Sie alles so konkret wie möglich formulieren. Vermeiden Sie Formulare und Vorlagen zum Ankreuzen. Wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind, darf es keinen Raum für Interpretationen oder Missverständnisse geben!

2. Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Ärzte dürfen ärztliche und pflegerische Maßnahmen nur durchführen, wenn der Patient (oder ein gesetzlicher Vertreter) zustimmt. Die Patientenverfügung garantiert, dass Sie auch selbstbestimmt versorgt werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Eine Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll, weil schwere Erkrankungen oder Unfälle jeden Menschen treffen können.

3. Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung muss der Arzt Ihren mutmaßlichen Willen herausfinden. Er schaut sich vorherige Behandlungen und spricht mit Angehörigen, Freunden und Partnern – die können ohne Vollmacht jedoch nicht rechtsverbindlich für Sie entscheiden. Bei unklaren Aussagen oder Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Gericht.

Wichtig: Seit dem 01.09.2009 müssen Patientenverfügungen schriftlich sein. Wenn Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche nur mündlich mitteilen, haben Sie keine Patientenverfügung.

4. Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Unabhängig von Art und Verlauf der Erkrankung müssen per Gesetz folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie waren beim Verfassen der Patientenverfügung volljährig und einwilligungsfähig
  • Sie sind als Patient aktuell nicht einwilligungsfähig
  • Ihr persönlicher Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • Die geplante Behandlung/Maßnahme ist medizinisch notwendig

5. Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat, verliert eine Patientenverfügung nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit. Dennoch sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig (alle paar Jahre) erneuern bzw. aktualisieren. Das ist wichtig, schließlich können sich Wünsche und Ansichten bezüglich der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit der Zeit ändern.

6. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Früher brauchte es den Gang zum Hausarzt, jede Menge Papierkram und aufwendige Formulare. Heute können Sie Ihre Patientenverfügung einfach online erstellen, in wenigen Minuten anpassen und direkt ausdrucken. Damit können Sie Zeit und Geld sparen!

7. Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

An einem sicheren und gut zugänglichen Ort! Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort, damit diese im Notfall sofort weiß, wo sich Ihre Patientenverfügung befindet. Auch eine Kopie für den Hausarzt oder Ihrer Vertrauensperson ist empfehlenswert.

Tipp: Zusätzlich sollten Sie einen entsprechenden Hinweis bei sich tragen. Zum Beispiel ein kleiner Zettel in Ihrer Geldbörse – so können Ärzte schnell sehen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie aufbewahrt ist.

8. Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Natürlich können Sie Ihre bestehende Patientenverfügung jederzeit formlos ändern, ergänzen oder widerrufen. Nicht vergessen: Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Hausarzt oder eine Vertrauensperson hinterlegt haben, sollten Sie sich die Exemplare zurückgeben lassen.

9. Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

  • Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre gewünschte medizinische Versorgung, Behandlung und Pflege fest. Sind Sie mit künstlicher Ernährung, lebenserhaltenden Geräten im Koma oder Organspenden einverstanden? Diese und weitere Fragen regelt die Patientenverfügung.
  • Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine von Ihnen gewählte Person, Sie in Notfallsituationen zu vertreten, Entscheidungen zu treffen und bestimmte Aufgaben für Sie zu übernehmen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und die Patientenverfügung Fragen offen lässt.
  • Die Betreuungsverfügung ist eine zusätzliche Rückversicherung. Dieses Vorsorgedokument tritt ein, wenn Sie trotz Vorsorgevollmacht einen gesetzlichen Vertreter brauchen – zum Beispiel für einen in der Vorsorgevollmacht nicht geregelten Fall. Eine solche Betreuung wird von staatlicher Stelle kontrolliert. Ohne Betreuungsverfügung bestimmt das Amt einen Betreuer.

Tipp: Sie müssen der/dem Bevollmächtigten zu 100% vertrauen können. Wählen Sie nicht nur eine Person, die Sie gut kennt – sondern auch jemanden, der durchsetzungsfähig ist und es schafft, Entscheidungen für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Selbst wenn das bedeuten würde, lebenserhaltende Geräte abzuschalten!

10. Warum bieten sich alle drei Vorsorgemaßnahmen an?

Alle drei Vorsorgemaßnahmen ergänzen sich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt deshalb nicht nur die Patientenverfügung, sondern auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung. So sichern Sie sich für alle möglichen Fälle ab und können sicher sein, dass Ihr Wille im Notfall durchgesetzt wird.

Tipp: Weder Ehepartner noch Kinder sind automatisch Bevollmächtigte. Wenn Sie keinen Bevollmächtigten angeben, kommen bei Einwilligungsunfähigkeit gesetzliche Vertreter vom Gericht zum Einsatz.

II. 7 häufige Fehler

Fehler 1: Mustervorlage als Patientenverfügung

Wer unseren Blog regelmäßig liest, der weiß: Eine Patientenverfügung-Vorlage oder ein Formular zum Ankreuzen sollte maximal als Orientierung dienen. Mit einer vorgefertigten Patientenverfügung bekommen Sie einen Eindruck, wie eine solche Verfügung aussehen kann – eine wirksame Patientenverfügung sollte jedoch immer individuell sein. Schließlich geht es um Ihr Leben und Sterben! All Ihre Wünsche können Sie unmöglich mit einem vorgefertigten Muster abdecken.

Wichtig: Eine Vorlage oder ein PDF zum Ankreuzen erweckt außerdem den Eindruck, dass Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Ihre Patientenverfügung kann unwirksam werden, wenn Ärzte und Angehörige befürchten, dass Sie aus dem Bauch heraus entschieden haben. Dann waren Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidungen nicht bewusst und das Muster entspricht nicht Ihrem tatsächlichen Willen.

Fehler 2: Allgemeine Formulierung

Viele Menschen verfassen zu pauschale Patientenverfügungen. Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ oder „würdevolles Sterben“ sind für Ärzte missverständlich und lassen zu viel Interpretationsspielraum. Von welchen lebensverlängernden Maßnahmen sprechen Sie? Selbst kleinste Eingriffe können unter Umständen lebensverlängernd wirken. Was bedeutet würdevolles Sterben für Sie? Jeder Mensch hat andere Vorstellungen. Deshalb müssen Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren.

Wichtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mittlerweile durch Urteile bestätigt, dass pauschal formulierte Patientenverfügungen nicht wirksam sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: BGH-Urteil: Deshalb muss Ihre Patientenverfügung präzise formuliert sein.

Fehler 3: Zu ungenaue Patientenverfügungen

Ihre Patientenverfügung muss nicht nur konkret, sondern auch spezifisch auf verschiedene Maßnahmen und Krankheitsverläufe eingehen. Sie sollten zum Beispiel nicht schreiben: „Künstliche Beatmung und Ernährung schließe ich grundsätzlich aus“ – sondern Ihre Entscheidung an konkreten Behandlungssituationen verdeutlichen und festlegen, was für eine künstliche Beatmung und Ernährung Sie ablehnen (zum Beispiel PEG-Sonden). Je genauer Ihre Patientenverfügung ist, desto besser!

Fehler 4: Patientenverfügung nicht aktualisieren

Theoretisch ist Ihre Patientenverfügung bis zum Widerruf wirksam. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung jahrelang nicht zu aktualisieren. Zum einen können sich Wünsche und Ansichten ändern, zum anderen kann eine „veraltete“ Patientenverfügung zu Zweifeln beim behandelnden Arzt führen: Vielleicht sind Ihre Wünsche nicht aktuell? Vielleicht gibt es irgendwo eine neuere Patientenverfügung? Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig – zum Beispiel alle zwei Jahre.

Fehler 5: Patientenverfügung zu spät auffindbar

Viele Patientenverfügungen wirken im Notfall nicht, weil sie zu spät gefunden werden. Verwahren Sie Ihre Patientenverfügung nicht unerkannt in Ihrer Schreibtischschublade – sprechen Sie mit Familie, Freunden und Ihrem Hausarzt über die Patientenverfügung und legen Sie diese an einem bekannten Ort ab. Anschließend sollten Sie außerdem ein entsprechendes Hinweiskärtchen oder eine Notiz im Portemonnaie tragen.

Tipp: Mit Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre Patientenverfügung online hinterlegen und bekommen einen QR-Code für Ihre Gesundheitskarte. So sehen Ärzte Ihre Patientenverfügung im Notfall sofort und können diese in Sekundenbruchteilen über den QR-Code per Smartphone abrufen.

Fehler 6: Falsche Vorstellungen der medizinischen Praxis

Viele Menschen schätzen medizinische Situationen aufgrund fehlender Fachkenntnisse falsch ein – und ändern ihre Meinung, wenn das eigene Lebensende plötzlich in greifbare Nähe rückt. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit und beschäftigen Sie sich mit medizinischen Maßnahmen – und differenzieren Sie vor allem zwischen Akutsituationen und Dauerzuständen. Mit Patientenverfügung.digital können Sie sich durch einen umfassenden Fragenkatalog arbeiten und bekommen einen besseren Eindruck über die medizinische Praxis und Ihre Ansichten. Anschließend erstellt Ihnen unser digitaler Assistent eine maßgeschneiderte Patientenverfügung.

Fehler 7: Keine weiteren Vorsorgedokumente

Für eine gute Vorsorge ist es mit einer Patientenverfügung nicht getan. Bereits bei kleinen Abweichungen der Notfallsituation kann Ihre Patientenverfügung nicht mehr greifen – dann brauchen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren (mutmaßlichen) Willen durchsetzt. Das gelingt mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Ohne ein solches Dokument bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der in Ihrem Namen Entscheidungen trifft.

Wichtig: Sie können sowohl Vorsorgevollmacht als auch Betreuungsverfügung verfassen. Eine Betreuungsverfügung greift, wenn Ihr Bevollmächtigter der Vorsorgevollmacht ausfällt oder die Vorsorgevollmacht nicht alle Bereiche abdeckt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie außerdem festlegen, wenn eine bestimmte Person Sie auf keinen Fall als Betreuer vertreten soll.

III. 8 gute Gründe für eine Patientenverfügung

Grund 1: Nichts im Leben ist vorhersehbar

Schicksalsschläge wie Unfälle oder schwere Erkrankungen können jeden treffen – selbst junge Menschen. Auch wenn der Gedanke unangenehm ist, sollten Sie sich für so einen Fall absichern und mit einer Patientenverfügung (und einer Betreuungsverfügung) Vorsorge treffen. Wenn Sie Ihren Willen im Notfall nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung ein – sie sorgt dafür, dass Ärzte Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen beachten. So können Sie zum Beispiel bestimmen, dass Sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Ernährung wünschen.

Grund 2: Angehörige entlasten

Wenn Sie auf der Intensivstation liegen, geht es auch Ihren Angehörigen nicht gut. Besonderer Druck lastet auf den Angehörigen, wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben – und Ihre Angehörigen nun entscheiden müssen, was für medizinische und pflegerische Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche vorher festlegen und sich mit Ihren Angehörigen austauschen. Je konkreter Ihre Patientenverfügung, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab!

Wichtig: Laut aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes sind Patientenverfügungen nur wirksam, wenn sie konkret formuliert sind. Das bedeutet: Sie müssen konkrete medizinische und pflegerische Maßnahmen nennen und diese in spezifische Kontexte setzen. Wer nur allgemeine Aussagen trifft und viel Interpretationsspielraum lässt, hat keine wirksame und rechtlich bindende Patientenverfügung. Wir empfehlen daher Vorlagen zum Ankreuzen zu meiden.

Grund 3: Lebensqualität statt Überleben

Für viele Menschen ist eine gewisse Lebensqualität wichtiger als möglichst langes Überleben. Die Palliativmedizin bietet zum Beispiel viele Behandlungen, die eine Erhaltung der Lebensqualität des Patienten als Ziel haben – und nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis. Mit einer Patientenverfügung können Sie eine solche palliativmedizinische Behandlung einfordern und sich für mehr Lebensqualität als Patient entscheiden. Häufig müssen Sie dafür intensivmedizinische Maßnahmen ablehnen.

Übrigens: Während der Bedarf und das Angebot an palliativen Behandlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren stark angestiegen ist, gibt es noch keine flächendeckende Palliativversorgung in Deutschland.

Grund 4: Würde und Selbstbestimmung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen vor dem Ernstfall fest. So wird Ihr Wille auch durchgesetzt, wenn Sie geschäftsunfähig sind und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Das ist besonders wichtig, weil das moderne Gesundheitssystem und intensivmedizinische Maßnahmen nicht immer mit würdevollem und selbstbestimmten Sterben vereinbar sind. Mit einer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, welche Maßnahmen und Situationen Sie ablehnen – das garantiert Würde und Selbstbestimmung  auf der Intensivstation.

Wichtig: Ohne Patientenverfügung entscheiden andere Personen für Sie. Das Gericht bestimmt dann einen gesetzlichen Betreuer – das kann ein Angehöriger sein, häufig handelt es sich beim Betreuer jedoch um eine völlig fremde Person.

Grund 5: Mündliche Aussagen sind nicht genug

Sie haben mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche im Ernstfall gesprochen? Seit dem 01. September 2009 nützt Ihnen das wenig! Sie müssen Ihren Willen bezüglich medizinischen und pflegerischen Situationen in jedem Fall schriftlich festhalten. Ein Notar ist dafür jedoch nicht nötig – eine ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung reicht aus.

Grund 6: Organspende einfach regeln

Mit einer Patientenverfügung sparen Sie sich den Organspendeausweis. Auch in Ihrer Patientenverfügung können Sie einer Organspende nach Ihrem Tod entweder zustimmen oder ablehnen – oder genau festlegen, welche Organe Sie spenden möchten. Warum die Patientenverfügung der bessere Organspendeausweis ist, haben wir bereits in unserem Artikel „Organspendeausweis oder Patientenverfügung?“ erläutert.

Grund 7: Umfassende Gestaltungsmöglichkeiten

Mit einer Patientenverfügung können Sie sämtliche Fragen der medizinischen Behandlung und Nichtbehandlung regeln. Sie können zum Beispiel bestimmen, ob Sie wiederbelebt werden möchten, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Situation Sie lebensverlängernde Behandlungen ablehnen, ob Sie künstlich ernährt werden möchten und vieles mehr. Wichtig ist, dass Sie alle Entscheidungen so präzise wie möglich formulieren!

Tipp: Auch die beste Patientenverfügung kann nicht jede Behandlungssituation abdecken. Deshalb empfehlen wir eine Kombination aus Patientenverfügung und Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht. So können Sie eine oder mehrere Stellvertreter bestimmen, die bei Unklarheiten Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen – und Sie sogar vor Gericht vertreten können.

Grund 8: Patientenverfügung verpflichtet Ärzte

Im Gegensatz zu anderen Vorsorgedokumenten ist eine Patientenverfügung verpflichtend. Sofern Ihr Wille schriftlich festgehalten und konkret ist, müssen sich behandelnde Ärzte an Ihre Patientenverfügung halten! Das ist bereits seit 2003 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt. Wenn sich Ärzte wissentlich nicht an Ihre wirksame Patientenverfügung halten, verstoßen sie gegen das Selbstbestimmungsrecht und machen sich strafbar.

IV. 10 häufige Irrtümer

Irrtum 1: Sie brauchen klare Vorstellungen

Viele Menschen sträuben sich vor einer Patientenverfügung. Der häufige Grund? Sie tun sich schwer Entscheidungen zu treffen und haben meist keine klare Vorstellungen bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege.

Doch selbst ohne eindeutige Vorstellung, können Sie zumindest ungefähre Wünsche festlegen. Fragen Sie sich zum Beispiel: Wovor haben Sie am meisten Angst? Was ist Ihnen besonders wichtig? Was denken Sie über den Tod? Vor allem die Punkte künstliche Ernährung, Wiederbelebung und Organspenden sollten Sie klären.

Irrtum 2: Eine mündliche Aussage reicht

Seit dem 01. September 2009 ist das nicht mehr der Fall. Sie müssen Ihre Patientenverfügung nun auf jeden Fall schriftlich erstellen – wer Angehörigen seine Wünsche nur mündlich mitteilt, hat keine gültige Patientenverfügung. Vor allem das Abschalten von Geräten ist ein so weitreichender Schritt, der durch eine Patientenverfügung schriftlich abgesichert sein muss.

Übrigens: Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig. Es reicht eine Patientenverfügung zum Ausdrucken mit Ihrer Unterschrift. Zusätzlich empfiehlt sich eine sogenannte Vorsorgevollmacht.

Irrtum 3: Das Erstellen einer Patientenverfügung ist kompliziert

Ganz und gar nicht! Mittlerweile können Sie die Patientenverfügung einfach online erstellen und ausdrucken. Dies ist auch extrem einfach. Beantworten Sie einfach ein paar Fragen, passen Sie Vorlage und Muster mit wenigen Klicks an und schon ist Ihre individuelle Patientenverfügung fertig. Schneller geht es nicht! Mit Patientenverfügung.digital können Sie Ihre ganz individuelle Patientenverfügung komplett kostenlos und unverbindlich erstellen.

Irrtum 4: Eine Patientenverfügung ist Privatsache

Zu einem kleinen Teil stimmt das sogar. Vorsorgedokumente sind natürlich eine private Angelegenheit – wenn Sie Ihre Patientenverfügung jedoch geheim halten, wird das wenig bringen. Ärzte können Ihren Willen nur befolgen, wenn jemand Ihren Willen kennt!

Die bessere Alternative zur Geheimniskrämerei? Schnappen Sie sich Ihre bevollmächtigte Person und sprechen Sie über die Patientenverfügung und Ihre Wünsche. So kann die Vertrauensperson Ihren Willen besser nachvollziehen und im Ernstfall schneller handeln.

Irrtum 5: Junge Menschen brauchen keine Patientenverfügung

Ist das Leben planbar? Leider nicht. Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen sinnvoll, weil Schicksalsschläge jeden treffen können. Natürlich nimmt das Risiko von Erkrankungen und Unfällen im Alter zu – aber auch junge, gesunde Menschen können plötzlich als Pflegefall enden. Mit einer Patientenverfügung gehen Sie auf Nummer sicher und helfen Ihren Angehörigen im Notfall die richtige Entscheidung zu treffen.

Irrtum 6: Ärzte halten sich eh nicht an die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist juristisch bindend. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2003 müssen sich Ärzte im Notfall nach dem Willen des Patienten richten. Tun Sie das nicht, wäre das eine Verletzung des Selbstbestimmungsrecht und der Würde des Menschen.

Tipp: Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich formulieren. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen und sagen Sie klar und deutlich, was getan und was nicht getan werden soll.

Irrtum 7: Ehepartner und Kinder sind automatisch vertretungsbefugt

Ob Partner, Kinder oder andere Ihnen nahestehenden Menschen: Wer einer Person im Ernstfall über die Versorgung entscheiden lassen möchte, muss ihnen eine sogenannte Vorsorgevollmacht ausstellen. Ohne eine solche Vollmacht darf niemand eine Entscheidung über Ihre Versorgung fällen!

  • Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinische Behandlung in verschiedenen Notfallsituationen fest.
  • Eine Vorsorgevollmacht bemächtigt eine oder mehrere Personen für Sie zu entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Tipp: Auch eine Patientenverfügung wird erst relevant, wenn Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren – schließlich können sich Ihre Ansichten im Laufe der Zeit ändern.

Irrtum 8: Angehörige haben immer das letzte Wort

Mit einer gültigen Patientenverfügung haben Angehörige auch mit einer Vorsorgevollmacht keinen Entscheidungsspielraum. Die Bevollmächtigten dürfen nur in folgenden drei Szenarien Entscheidungen für Sie treffen:

  1. Die Patientenverfügung lässt Fragen offen.
  2. Die entsprechende Krankheit ist in Ihrer Erklärung nicht abgedeckt.
  3. Es gibt neue Behandlungsmethoden, die Sie beim Verfassen der Patientenverfügung noch nicht kannten.

Irrtum 9: Patientenverfügungen verbieten die Behandlung im Notfall

Das ist ganz falsch. Natürlich werden Sie im Notfall auch mit Patientenverfügung behandelt. Die Ärzte versuchen zunächst alles, um Ihr Leben zu retten und beginnen unverzüglich mit den entsprechenden Maßnahmen – erst im weiteren Verlauf der Behandlung kommt Ihre Patientenverfügung ins Spiel.

Es gibt jedoch eine (seltene) Ausnahme: Wenn ein Patient eine eindeutige und schnell erkennbare Patientenverfügung mit sich trägt, die jegliche Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnt. Dann dürfen Ärzte keinerlei Reanimation versuchen.

Irrtum 10: Sie müssen Ihre Patientenverfügung jedes Jahr erneuern

Eine Patientenverfügung verliert nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Eine jährliche Erneuerung ist deshalb nicht nötig – Sie sollten Ihre Patientenverfügung aber dennoch regelmäßig aktualisieren. Nicht nur Ihre Wünsche und Vorstellungen können sich ändern, sondern auch medizinische Behandlungsmethoden. Zudem ist es für Angehörige schwer einzuschätzen, ob Sie heute noch genauso denken wie vor einigen Jahren.

Schlusswort

Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist keine Raketenwissenschaft. Trotzdem sollten Sie nicht den bequemsten Weg gehen und sich ein Muster oder ein Formular ausdrucken – dann ist Ihre Patientenverfügung in den seltensten Fällen wirksam. Erstellen Sie sich stattdessen eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit Patientenverfügung.digital und vermeiden Sie die häufigsten Fehler mühelos. Dafür zahlen Sie am Ende nur so viel, wie Sie möchten. Unser Service funktioniert auf Spendenbasis: Sie können den Preis für Ihre Vorsorge selbst bestimmen!

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