Schritt 1: Treffen Sie Ihre Entscheidungen
Der erste Schritt ist auch schon der schwerste. Sie müssen sich mit verschiedenen medizinischen Szenarien beschäftigen – und festlegen unter welchen Umständen Sie welche Behandlungen akzeptieren oder ablehnen. Dabei geht es vor allem um medizinische und pflegerische Maßnahmen.
Die Entscheidungen, die Sie in diesem Schritt treffen, sind das Herzstück Ihrer Patientenverfügung. Je genauer Ihre Angaben, desto besser sichern Sie sich für den Ernstfall ab. Wenn Sie selbst Ihre Patientenverfügung erstellen möchten, sollten Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten lassen. So können Sie verschiedene Szenarien besser verstehen und fundierte Entscheidungen treffen.
"Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht." – Konfuzius, chinesischer Philosoph
Schritt 2: Patientenverfügung erstellen
Sobald Sie Ihre Wünsche kennen, können Sie Ihre Patientenverfügung erstellen. Denken Sie daran, dass Sie sich unbedingt eine individuelle Patientenverfügung erstellen – Muster, Vorlagen oder Patientenverfügungen zum Ankreuzen bieten in der Praxis kaum wirklichen Schutz. Gute Vorsorge ist immer individuell!
Was muss in Ihrer Patientenverfügung stehen? Vor allem folgende Punkte sind wichtig:
Name, Geburtsdatum und Adresse
Angaben zur aktuellen Gesundheitssituation
Angaben zu konkreten Behandlungssituationen
Welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen / ablehnen
Bestätigung über Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte beim Verfassen der Verfügung
Informationen über Beistand und Vertrauenspersonen
Hinweis auf ergänzende Dokumente
Persönliche Wertvorstellungen
Gewünschter Sterbeort
Unterschrift
Tipp: Wenn Sie sich Ihre Patientenverfügung so einfach wie möglich erstellen möchten, können Sie den kostenlosen Service von Patientenverfügung.digital nutzen. Bei uns führt Sie ein "intelligenter Assistent" durch die Erstellung Ihrer Patientenverfügung – Sie müssen nur verschiedene Fragen beantworten und erhalten am Ende eine individuelle und wirksame Patientenverfügung. Dieser Service wurde in Zusammenarbeit mit renommierten Ärzten und Anwälten entwickelt.
Schritt 3: Denken Sie an zusätzliche Vorsorgedokumente
Eine Patientenverfügung allein bietet gute, aber keine perfekte Vorsorge. Was ist zum Beispiel mit Wohnungsangelegenheiten, Vermögen und Finanzen oder laufenden Verträgen? Wer kümmert sich darum, wenn Sie geschäftsunfähig sind?
Genau dort kommt eine Vorsorgevollmacht ins Spiel. Mit diesem Dokument können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigten, die Sie bei Geschäftsunfähigkeit vertreten und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen können. Obendrein kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Beide Dokumente können Sie sich bei Patientenverfügung.digital erstellen lassen.
Tipp: Eltern sollten außerdem an eine Sorgerechtsverfügung denken. Die sichert minderjährige Kinder nämlich für das gleichzeitige Versterben beider Elternteile ab.
Schritt 4: Patientenverfügung sicher aufbewahren
Angehörige oder ihre Vertrauenspersonen müssen Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell finden können. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung und andere Vorsorgedokumente an einem sicheren Ort aufbewahren und Ihre Vertrauenspersonen darüber informieren. Dafür eignet sich zum Beispiel ein Notfallordner.
Wer seine Patientenverfügung bei uns erstellt, kann diese direkt online hinterlegen. Dann bekommen Sie einen Aufkleber mit QR Code für Ihre Gesundheitskarte – und haben Ihre Patientenverfügung immer dabei. Im Notfall können Ärzte den QR Code einfach mit dem Smartphone einscannen und Ihre Patientenverfügung sofort abrufen. Das stellt sicher, dass Sie im Notfall keine wichtige Zeit verlieren und Ihre Wünsche sofort berücksichtigt werden.
Schritt 5: Patientenverfügung überprüfen
Das sollten Sie regelmäßig tun. Mit der Zeit können sich Ihre festgelegten Wünsche in der Patientenverfügung nämlich ändern – sei es aufgrund einer Krankheit, einer neuen familiären Lebenssituation oder neuartigen Behandlungsmethoden. Am besten überprüfen Sie das Dokument einmal pro Jahr zu einem festgelegtem Datum (zum Beispiel jährlich zum Jahresende.
Was sollten Sie außerdem beachten?
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst formulieren, müssen Sie dies unbedingt konkret und an spezifischen Behandlungssituationen beschreiben. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihre Patientenverfügung unwirksam sein.
Eine Schweigepflichtsentbindung ist in den allermeisten Fällen sinnvoll, damit Ärzte Ihre Angehörigen über Ihren gesundheitlichen Zustand informieren dürfen. Die Entbindung der Schweigepflicht können Sie entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht festlegen oder bereits in der Patientenverfügung anmerken.
Eine notarielle Beglaubigung ist für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Regel nicht nötig. Allerdings kann eine notarielle Beglaubigung in der Praxis durchaus den Beweiswert des Vorsorgedokuments erhöhen – und die Wahrscheinlichkeit minimieren, dass die Wirksamkeit des Dokuments in Frage gestellt wird.